mündlicher Bericht zum Sachstand Umsetzung Ganztagsschule
Protokoll:
Frau Poppitz berichtet, dass zur weiteren Umsetzung des Projektes „Ganztagsschule“ eine Zusammenarbeit mit der PD aufgenommen wurde. Nachdem der Samtgemeinderat dem bereits Ende 2023 zugestimmt hatte, konnte im September 2024 ein Beratungsvertrag mit der PD unterschrieben werden. Bereits ab Juli 2024 befanden wir uns mit der PD im Austausch von Informationen.
Nach einem Auftakttermin im September gibt es aktuell einen Regeltermin alle zwei Wochen. Im November und Januar werden zwei Workshops vor Ort in Grasleben stattfinden. Bei dem ersten Workshop wird unter anderem die Schule besichtigt, um der bisher fiktiven Raumplanung ein Gesicht zu geben. Teilnehmen werden Vertreter der PD, der Schule, des Horts und der Verwaltung.
Erstes Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Schaffung der formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung auf das Investitionsprogramm Ganztags. Bis zu 70 % werden aus Bundes- und bis zu 15 % aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. In Summe bedeutet das für die Samtgemeinde einen Gesamtzuschuss von 174.600 Euro, wenn Eigenmittel von 30.800 Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser Zuschuss ist keinesfalls ausreichend.
Der Verlauf der Leistungen der PD bezieht sich auf die Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung, IST-Analyse, Potential, Konzept und als letzter Schritt die Umsetzung des Ganztagsbaus bzw. -sanierungen.
Zusätzlich besteht noch eine Zusammenarbeit mit dem RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung; vormals Landesschulbehörde).
Nach anfänglich sehr schleppendem Beginn der Zusammenarbeit Mitte 2023 konnte diese 2024 intensiviert werden. Es gab zwei Infoveranstaltungen des RLSB sowie verschiedene Schulbesichtigungen, an denen Frau Krippendorf und Frau Poppitz sowie teilweise Frau Kromp teilgenommen haben.
Die letzte Besichtigung fand mit Frau Kromp und Frau Poppitz in Königslutter in der Driebe Grundschule statt. Dort wurde die Ganztagsschule bereits eingeführt. Das dortige Konzept und auch das Erscheinungsbild der Mensa waren sehr interessant und eine dem entgegenkommende Umsetzung ist vorstellbar. In Grasleben müsste ein Mensaanbau unbedingt zweistöckig sein, d. h. unten Mensa zuzüglich Nebenräumen und oben Klassen- bzw. Funktionsräume. Auch behindertengerechte Sanitärräume werden benötigt. Diese Maßnahme wäre notwendig, um zumindest in einem kleinen Teil der Grundschule uneingeschränkte Inklusion möglich zu machen.
Weitere Treffen mit dem Team des RLSB fanden sowohl schulintern zur Entwicklung eines pädagogischen Ganztagskonzeptes statt als auch mit Vertretern der Verwaltung, um Fragen zur räumlichen und personellen Problematik zu erläutern.
Im Ergebnis mussten wir wiederholt feststellen, dass es sehr wenige bis keine Bestimmungen in Bezug auf bauliche Anforderungen zum Betrieb einer Ganztagsschule vom Land Niedersachsen gibt. Das RLSB hat uns in den in lockerer Reihe stattfindenden Treffen Tipps und Anregungen zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung gegeben und darauf hingewiesen, dass die Weiterführung des Hortes auch eine Möglichkeit ist, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, auch mit Erhebung von Gebühren.
Nachdem klar war, dass der Ev.-Kita-Verband nicht daran interessiert ist, anstatt des Hortes die Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule in Grasleben zu übernehmen, haben wir den Landkreis Helmstedt informiert und um Einverständnis gebeten, den Hort in den Einführungsjahren der Ganztagsbetreuung beizubehalten. Der Landkreis Helmstedt hat in einem Schreiben vom 08.07.2024 signalisiert, dass Sie es begrüßen, dass wir zukunftsorientiert an einer Übergangslösung arbeiten und somit den Rechtsanspruch und die Betreuung in den Ferienzeiten sicherstellen können. Der Landkreis wird seine zuvor ab 2026 gestrichene Hortfinanzierung wieder aufnehmen. Zahlen hierzu liegen noch nicht vor.
Die Weiterführung der Schulkindbetreuung durch den Hort ist notwendig, da es sonst zu einer Doppelbetreuung kommen würde, die weder finanziell noch personell oder räumlich zu tragen wäre. Ab 2026 muss die Ganztagsschule stufenweise jährlich für einen Jahrgang eingeführt werden, was sich bis ins Jahr 2029 hinziehen wird. Während dieser Einführungsphase müssten die anderen Kinder weiterhin im Hort betreut werden. Dies würde bedeuten, dass der Hort und die Ganztagsschule parallel laufen müssten. Aus den genannten Gründen sehen wir keine Möglichkeit zu dieser Variante.
Zur weiteren Information haben Frau Krippendorf und Frau Popitz online an einer Themenreihe der Vernetzungsstelle Schulverpflegung für Schulträger in Verbindung mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und dem RLSB teilgenommen. Die 7 Module beinhalteten: Konzept, Qualität, Küchen- und Mensaplanung, Kosten und Preise, Vergaberecht und Leistungsbeschreibung.
Es gab innerhalb des letzten Jahres sehr, sehr viele Eindrücke zu verarbeiten, Besichtigungen und Besprechungen durchzuführen, und jetzt heißt es, alle Punkte, z. B. alter Bestand zu neuer Raumnutzung, pädagogisches Konzept, Ganztagsbetreuung im Ablauf und in der Organisation, zusätzlichen Personalbedarf, Gestaltung eines Anbaus mit Mensa und mit Klassen- bzw. Funktionsräumen im ersten Geschoss zu planen und umzusetzen.
Es wurde überall betont, dass es wichtig und besser ist, sich vorher über das Konzept und dessen Umsetzung klar zu sein, um in diesem Sinne die Räume und das Personal zu planen und auszugestalten.
Außerdem muss im Bewusstsein verankert werden, dass die Grundschule Grasleben zukunftsfähig gemacht werden muss.
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