Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen seit 2021

Montag, 04. November 2024 , 17:03 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 5. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

Ratsmitglied Klaus Grudke wird von Ratsmitglied Jessika Kula vertreten. SGM Brandmeister Tobias Bauer wird von Lars Decker vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 12 Tagesordnungspunkten festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.11.2023

Beschluss:

Abstimmergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Das Protokoll Nr. 4 über die öffentliche Sitzung vom 13.11.2023 wird genehmigt.


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner leisten keine Wortbeiträge.

 
TOP 6 Sachstand Heizungsanlage Lappwaldhalle; Mündlicher Vortrag des Planungsbüros

Protokoll:

SGB Janze hält einführende Worte zum Sachstand der Heizungsanlage in der Lappwaldhalle. Er bedankt sich bei den Herren Köllner und Reinicke vom Ingenieurbüro PIH Beratende Ingenieure Wischhof & Partner PartGmbB, welchen er das Wort zur Vorstellung der technischen Möglichkeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage in der Lappwaldhalle übergibt.

Hr. Reinicke erläutert die verschiedenen Möglichkeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage in der Lappwaldhalle auf Basis von Wirtschaftlichkeit, Durchführbarkeit und CO2-Einsparung.

Variante 1 „Brennwertkessel“

Einbau eines klassischen Brennwertgerätes zur zuverlässigen Versorgung der Heizungs- und Trinkwasser-Installationen mit hoher Vorlauftemperatur für die Sporthalle.

Die Versorgung des Sportheimes über die vorhandene Ölheizung bliebe bestehen. Einem Weiterlauf der derzeitigen Anlage für mindestens 10 Jahre stehe, bei ordnungsgemäßer Wartung, nichts im Wege.

Vorteile beim späteren Austausch der Ölheizung sind der bereits vorhandene Gasanschluss sowie die Möglichkeit des platzsparenden Einbaus.

Nachteile sind die kritischere Versorgungssicherheit bzgl. des Energieträgers (gegenüber Elektrizität), ggf. eine intensivere Heizkostenentwicklung und kein regenerativer Anteil ohne Biogas.

Die Kosten belaufen sich auf 310.400,00 Euro (inklusive Sportheim).

Variante 2 „Luft-Wasser-Wärmepumpe + Elektroheizstäbe“

Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit Elektroheizstäben, eingesetzt in Pufferspeichern, zur Gewährleistung der Leistungsbereitstellung bei niedrigen Außentemperaturen für eine zentrale Versorgung der Sporthalle und des Sportheims.

Vorteile sind die Unabhängigkeit vom Energieträger Gas und die zukunftssichere Variante hinsichtlich des neuen GEG-Entwurfs mit 65 % erneuerer Energie bei einer neuen Heizung.

Nachteile sind der benötigte Stellplatz im Außenbereich, großer Platzbedarf für Hydraulik und Pufferspeicher im Innenbereich, ein neu benötigter Elektro-Hausanschluss sowie die Notwendigkeit von Elektroheizstäben im Speicher.

Die Kosten belaufen sich auf 581.700,00 Euro. Unter Berücksichtigung einer planbaren Förderung für klimafreundliche Heizungen von 78.500,00 Euro würden sich die Kosten auf 503.700,00 Euro minimieren.

Das Planungsbüro empfiehlt, aufgrund der nicht so hoch ausfallenden Förderung und dem grundsätzlich zu geringen Budget der Gemeinde, die Umsetzung der Variante 1.

Im weiteren Gespräch wurden durch SGB Janze, AV Klein, RM N. Janze und RM Kula Fragen zur Nutzungsdauer der Heizungsanlage in Bezug auf das Alter der Halle, Kostenaufstellung der Einzelpositionen, eventuell mögliche Temperaturanpassungen je nach ausgeübter Sportart und Preissteigerungen durch Versorger gestellt.

Hr. Köllner führte aus, dass von einer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren ausgegangen werden kann. Eine Kostenaufstellung der Einzelpositionen kann im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Eine Preissteigerung der Versorger ist über die Zeit der Nutzungsdauer mit Sicherheit zu erwarten. Aktuell wird von einer Steigerung von 3 % bis 5 % ausgegangen.


TOP 7 Änderung der Hauptsatzung; Übernahme der Bauhofleistungen von den Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen empfiehlt dem Samtgemeinderat folgende Beschlussfassung:

  1. die 1. Änderung der Hauptsatzung gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG um die nach §98 Abs. 2 Satz 2 NKomVG übertragenen Aufgaben der Bauhofleistungen von den Mitgliedsgemeinden.
  2. die Erstattung der durch die Aufgabenwahrnehmungen entstehenden Kosten durch die Mitgliedsgemeinden. Hierzu wird mit jeder Mitgliedsgemeinde die als Anlage 2 beigefügte Folgekostenvereinbarung geschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

AV Klein erörtert kurz die Verwaltungsvorlage zur Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Übernahme der Bauhofleistungen von den Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau mit dem Hinweis auf die bereits getätigten Zustimmungen aller Gemeinderäte.


TOP 8 Feuerwehretat 2025

Protokoll:

SGAM von Känel stellt die Vorlage ausführlich vor und merkt an, dass die Ansätze im Ergebnishaushalt möglichst auf dem Vorjahresniveau gehalten wurden. Er weist daraufhin, dass es eine Erhöhung der Lohnkosten auf 10.000,00 Euro als Verdienstausfall für die Betreuung während des geplanten Zeltlagers gibt.

Das im Haushalt 2025 vorgesehene neue MTW für die Feuerwehr Mariental soll lt. AV Klein und RM Kula in einer nächsten Fraktionssitzung zum Thema gemacht werden.

Aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfes sieht der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen von einer Beschlussempfehlung ab.


TOP 9 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen

Protokoll:

SGOAR Schulz stellt anhand der beigefügten Präsentation (Anlage 1) die wesentlichen Inhalte des Haushaltsentwurfes 2025 vor. Ausführlich erläutert er die Belastungsfaktoren 2025 sowie die Entwicklung des Stellenplanes/Personalaufwandes. Des Weiteren erläutert er die geplanten Investitionen in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Positiv sei zudem zu erwähnen, dass die SG 2025 wieder Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,37 Mio. Euro erhalten werde.

SGOAR Schulz teilt weiterhin mit, dass keine aktuellen Einwohnerzahlen nach 2023 vorliegen. Grund hierfür ist die fehlende Auswertung des Zensus.

Auf Rückfrage von RM N. Janze, wie sich das hohe Volumen aus dem Ergebnishaushalt für die Grundschule zusammensetzt, teilt SGB Janze mit, dass ab dem Jahr 2025 wieder jeweils ein Trakt (Flur und 2 Klassenräume) saniert werden soll. In den beiden Vorjahren konnte dies in Ermangelung von Personal nicht durchgeführt werden, so dass bereits im Vorfeld die Ansätze in der Planung reduziert wurden.

AV Klein erkundigt sich nach der Anschaffung eines neuen Dienstwagens für die Verwaltung sowie der Anschaffung eines neuen Pritschenwagens für den Betriebshof. Gerade durch die Zusammenlegung der Betriebshöfe sollte von einer Ressourceneinsparung auszugehen sein.

SGB Janze kann die Frage vom Grundsatz her nachvollziehen. Beide Fahrzeuge haben ein Alter erreicht, welches erhöhte Reparaturen nach sich ziehen könnte. Aus diesem Grund hält die Verwaltung eine Neubeschaffung für wirtschaftlicher.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass eine Beschlussempfehlung aufgrund des Beratungsergebnisses zum Feuerwehretat nicht möglich ist, und schlagen vor, wie bei TOP 8 zu verfahren. Es soll daher keine Beschlussempfehlung abgegeben werden.



TOP 10 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Fachbereichsleiter Nitsche berichtet über Folgendes:

1. Maßnahmen zur Reduzierung des Pflegeaufwandes für die Friedhöfe

Im Rahmen der Verabschiedung der Friedhofsgebührensatzung, die mit der Erhöhung der Gebührensätze einherging, wurde die Verwaltung beauftragt, möglichst die Unterhaltungs- und Pflegekosten für die Friedhöfe zu reduzieren.

Die wesentlichen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten werden durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Samtgemeinde Grasleben erbracht. Die Leistungen des Betriebshofes werden im Stundennachweis für Personal- und Maschineneinsatz für alle Leistungsbereiche, somit auch für die Friedhöfe, abgerechnet. Kosten können grundsätzlich für diesen Bereich durch die Reduzierung des Personal- und Maschineneinsatzes erzielt werden:

Folgende Maßnahmen wurden in dieser Hinsicht bereits angegangen:

a) Optimierung der Pflege der Rasenflächen

Der überwiegende Teil der Friedhofsflächen, die nicht mit Grabstätten belegt sind, ist auf allen Friedhöfen als Rasenflächen angelegt. Von daher macht die Rasenpflege einen erheblichen Anteil der Pflegearbeiten aus. Künftig wird der anfallende Rasenschnitt auf den Friedhöfen nicht mehr aufgenommen. Das Mähen erfolgt künftig im Mulch-Verfahren. Dabei wird der Rasenschnitt nicht im Fangkorb gesammelt, sondern fein gehäckselt, um dann als feiner Mulch in die Grasnarbe zu rieseln, wo er dann verrottet. Durch diese Umstellung konnte der Rhythmus für das Mähen von 2 auf 3 Wochen verlängert werden. Wie bereits erwähnt, wird im sogenannten Mulch-Verfahren der Rasenschnitt nicht mehr aufgenommen. Dadurch verkürzt sich einerseits der Mähvorgang. Außerdem werden die Zwischenlagerung und Entsorgung des Rasenschnitts erspart. Der Zeitaufwand für das Mähen verringert sich dadurch um ca. 50 bis 60 %. Zudem entfallen die Kosten für die Zwischendeponierung und Entsorgung des Rasenschnitts. In Euro und Cent kann die Einsparung aktuell nicht beziffert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich der Aufwand für die Mäharbeiten wesentlich reduzieren wird.

Auf dem Friedhof Grasleben wird zudem eine zusammenliegende Rasenfläche, auf der sich aktuell keine Nutzungsrechte für Grabstätten mehr befinden, extensiv gepflegt. Dort lässt der Bauhof das Gras hochwachsen.

b) Reduzierung des Pflegeaufwandes für den Schotterweg auf dem Friedhof Grasleben

Der Schotterweg auf dem Friedhof Grasleben, der den Friedhof an die Vorsfelder Straße anschließt, wird künftig nur noch von Laub befreit. Der Aufwuchs von Gräsern und Wildkräutern bleibt stehen und wird nicht mehr entfernt.

c) Weitere Maßnahmen

Mittels des für den Bauhof beschafften Anhängers als Dreiseitenkipper reduziert sich der Zeitaufwand für das Abfahren von Laub und Heckenschnitt, da pro Fahrt mehr Menge transportiert werden kann.

Aufgrund der gestiegenen Friedhofsgebühren zeichnet sich allerdings auch der Trend ab, dass angebotene Bestattungsleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden. So wird teilweise auf das Läuten auf dem Friedhof Rottorf verzichtet, da die Gebühr als zu teuer empfunden wird. Bei den Bestattungsarten besteht weiterhin der Trend zur Urnenbestattung. Wohl auch in Anbetracht der wesentlich gestiegenen Gebühren für Erdbestattungen.

2. Sanierung Funktionsgebäude Freizeitbad Grasleben

Die Sanierung des Funktionsgebäudes befindet sich mittlerweile im Innenausbau. Leider gab es im Bauablauf Verzögerungen. Für einige Gewerke wurden die Fristen des Bauzeitenplanes nicht eingehalten. Beispielsweise hat sich die Ausführung der Estricharbeiten um ca. 4 Wochen verzögert, so dass sich auch die Folgegewerke entsprechend nach hinten verschieben. Noch geht die Verwaltung davon aus, dass Bauarbeiten für die Gesamtmaßnahme Ende dieses Jahres abgeschlossen sind. Es kann allerdings schon eintreten, dass bis dahin noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen. Daher wurde vorsorglich die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 30.06.2025 beim Zuwendungsgeber beantragt. Dem Verlängerungsantrag wurde mit Bescheid vom 28.10.2025 entsprochen.

3. Aufbau digitales Sirenennetz durch den Landkreis Helmstedt

Der Landkreis Helmstedt wird zur Verbesserung des Zivil- und Katastrophenschutzes ein digitales Sirenennetz im Gebiet des Landkreises Helmstedt aufbauen. Im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben sind dazu 13 Sirenen-Standorte vorgesehen. Die Standorte beruhen auf der vom Landkreis Helmstedt in Auftrag gegebenen Fachplanung. Die ersten Sirenen werden in unserem Gebiet noch in diesem Jahr errichtet. Dazu werden freistehende Masten errichtet.

4. Planung Neubau Feuerwehrhaus Grasleben

Die Samtgemeinde Grasleben hat mittlerweile Gesellschaftsanteile bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin, erworben. Die grundsätzliche Voraussetzung für eine Inhouse-Beratung für den Neubau des Feuerwehrhauses Grasleben ist daher gegeben. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag an die PD für das Projekt Neubau Feuerwehrhaus Grasleben gestellt. Es liegt allerdings noch keine schriftliche Antwort für die Aufnahme dieses Projekts vor. Es gab allerdings eine kurze mündliche Rückmeldung, dass dieser Antrag aktuell noch geprüft wird. Eine schriftliche Antwort muss nunmehr noch abgewartet werden.

5. Kommunale Wärmeplanung

Die Verwaltung hat sich um die Förderung der für das Samtgemeindegebiet aufzustellenden kommunalen Wärmeplanung bemüht. Für diese Planung ist aktuell der Förderbescheid des Projektträgers „Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH“ über eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 56.960,00 Euro für einen Bewilligungszeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2025 eingegangen. Die Wärmeplanung ist in diesem Zeitraum aufzustellen. Kassenmäßig wird die Zuwendung allerdings erst für das Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2024 ist für diese Maßnahme ein Ansatz in Höhe von 32.500,00 Euro in Auszahlung und 29.200,00 Euro als Einzahlung veranschlagt. Die Ansätze sollen vorsorglich entsprechend für die Haushaltsplanung 2025 angepasst werden.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Klein schließt die Sitzung um 18:50 Uhr.

 

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