Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 einschl. Anlagen
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Gemeinderat
a) die Haushaltssatzung 2025 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2028 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2025 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan).
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Bolze übergibt das Wort an Herrn Schulz. Herr Schulz stellt ausführlich anhand einer Präsentation den Entwurf des Haushaltes 2025 der Gemeinde Grasleben vor. Die Präsentation ist dem Protokoll unter ANH060/24 beigefügt.
Er geht dabei auf die Rahmenbedingungen ein, die den Haushaltsplanentwurf maßgeblich beeinflussen. Dazu zählen die Auswirkungen der Grundsteuerreform und die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen, die als schwach eingeschätzt werden. Auch die wirtschaftliche Lage bei Großarbeitgebern wie Volkswagen sowie das leicht steigende Zinsniveau und der Bedarf an Liquiditätskrediten.
Strukturelle Änderungen wie die Abgabe des Betriebshofs an die Samtgemeinde werden im Haushalt 2025 erstmals abgebildet und sollen langfristig eine Entlastung schaffen.
Herr Schulz erläutert im Detail die Auswirkungen der Grundsteuerreform, die ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt und eine Neuberechnung der Grundsteuer erforderlich macht. Für das Haushaltsjahr 2025 wird deshalb eine separate Hebesatzsatzung erstellt, in der die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt werden. So können die Hebesätze im Verlauf des Jahres 2025 – sofern der Bedarf bestehen sollte – flexibel und mit geringem Aufwand (ohne Verabschiedung einer Nachtragshaushaltssatzung) angepasst werden. Für das Haushaltsjahr 2025 sind die Hebesätze vorläufig wie folgt angesetzt: für die Grundsteuer A 465 %, für die Grundsteuer B 210 % und für die Gewerbesteuer 410 %. Mit diesen Hebesätzen wird derzeit ein Aufkommen wie im Jahr 2024 kalkuliert.
Während der Präsentation geht er auf alle Fragen der Ratsmitglieder ein.
RM Winkler erkundigt sich, ob die Erhebung einer Grundsteuer C von der Gemeinde Grasleben geplant sei und inwiefern diese den Haushalt maßgeblich beeinflusse.
Herr Schulz teilt mit, dass die Erhebung einer Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke zurzeit nicht geplant ist. Er fügt hinzu, dass eine solche Steuer die Haushaltssituation der Gemeinde auch nicht wesentlich beeinflussen würde und daher für den Haushaltsentwurf 2025 keine relevante Rolle spielt.
Abschließend verweist Herr Schulz auf den offenen Antrag des TSV Grasleben zur Bezuschussung der Sanierung der Herrendusche und bittet um Klärung, ob dieser Zuschuss in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden soll.
Zudem richtet er die Frage an die Ratsmitglieder, ob weiterhin der Bedarf gesehen wird, einen Austausch der insgesamt über 100 Poller an der Bahnhofsstraße und der Helmstedter Straße in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen. Es wären nach ersten Informationsangeboten Gesamtkosten von rd. 40.000 Euro zu erwarten. Dies sei seines Erachtens ein zu hoher Betrag.
Hinsichtlich des Sachstandes zur geplanten Graffitiwand teilt Herr Schulz mit, dass aktuell keine neuen Erkenntnisse vorliegen und daher eine Aufnahme in den Haushaltsplan zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolge.
Des Weiteren bittet Herr Schulz die Ratsmitglieder um Rückmeldung, ob die aktuelle Zuschusspraxis für den Museumshof und den TSV beibehalten werden soll.
Herr Schulz bittet, die offenen Fragestellungen in den jeweiligen Fraktionssitzungen eingehend zu behandeln.
Beratendes Mitglied Winkler erkundigt sich, ob es eine Möglichkeit gäbe, über ein Sportförderprogramm eine neue Bewässerungsanlage für das Sportheim des TSV zu beantragen. Herr Schulz entgegnet, dass ihm eine solche Fördermöglichkeit nicht bekannt sei, würde sich aber dahingehend informieren.
Ratsmitglied Werner bittet Herrn Schulz, dass die Gemeinde den Kontakt mit Sport-Thieme aufrechterhält, um die Möglichkeit offen zu halten, dass das Unternehmen nach Ablauf seines Pachtvertrages in Haldensleben möglicherweise nach Grasleben zurückkehrt.
Herr Schulz erklärt, dass er jederzeit zu Gesprächen bereit sei. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass die Verwaltung rechtzeitig und umfassend informiert werde, um die Gespräche inhaltlich fundiert führen zu können.
Ausschussvorsitzender Bolze leitet zur Beschlussfassung über.
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