Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 einschl. Anlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt
a) die Haushaltssatzung 2025 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2028 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2025 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
BGM Strauß übergibt das Wort an GD Schulz. Herr Schulz berichtet, dass der Entwurf des Haushaltsplans bereits im Finanzausschuss ausführlich mittels einer Präsentation vorgestellt wurde.
Er verweist auf die aktuelle Änderungsliste 1a und erläutert diese. Da ein finanzieller Mehrbedarf für zusätzliche Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Krumme Wiesen“ besteht, musste der Haushaltsplanentwurf entsprechend angepasst werden.
GD Schulz erläutert, dass im Rahmen des Bebauungsplans „Krumme Wiesen“ bisher lediglich die Ausgleichsmaßnahmen für die durch die Versiegelung verursachten Eingriffe in die Natur bekannt waren. Nach genauer Auswertung des Gutachtens zu Biotoptypen, Brutvögeln und Artenschutz hat sich jedoch herausgestellt, dass auch für das Vorhandensein von Biotoptypen ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.
Da diese zusätzlichen Ausgleichsflächen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden können, müssen sie auf externen Flächen umgesetzt werden. Die Gemeinde Grasleben hat hierfür die Möglichkeit, Flächen der Stiftung Naturlandschaft in Königslutter zu nutzen. Diese Stiftung würde sowohl die Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen als auch die langfristige Pflege übernehmen. Hierfür sind noch Kompensationsvereinbarungen abzuschließen.
Durch die zusätzlichen Maßnahmen erhöht sich der Finanzbedarf von bislang ca. 80.000 Euro auf insgesamt 245.000 Euro. Trotz der Mehrkosten bliebe der Verkaufspreis pro Quadratmeter aber unter 100 Euro.
RM Werner äußert seinen Unmut über die kurzfristige Information und die deutliche Anpassung der Kosten nach oben.
GD Schulz entgegnet, dass aus Sicht der Verwaltung das Zeitfenster der Information vertretbar sei, da zunächst intern Rücksprache gehalten werden musste. Er räumt jedoch ein, dass das Planungsbüro die Notwendigkeit der zusätzlichen Maßnahmen früher hätte erkennen und an die Verwaltung kommunizieren müssen. Vorrangig gehe es darum, die Handlungsfähigkeit im Haushalt sicherzustellen, weshalb die Mittel zunächst eingeplant werden sollten. Der Rat könne später entscheiden, ob diese Mittel tatsächlich wie vorgeschlagen genutzt werden sollen oder ob Alternativen dazu bestehen.
RM Jaeger erkundigt sich, wie der Ablauf der Ausgleichsmaßnahmen konkret aussieht und ob die Pflanzen einfach umgesiedelt werden.
GD Schulz erklärt, dass die Ausgleichsfläche dauerhaft vom beauftragten Unternehmen geschaffen wird. Dieses übernimmt die Umsiedlung der Pflanzen auf die Ausgleichsfläche und gewährleistet deren langfristige Pflege.
RM Werner regt an, im kommenden Jahr weitere Lösungsansätze zu prüfen und zu diskutieren, ob die Ausgleichsfläche möglicherweise auf andere Weise geschaffen werden könnte.
RM Storm spricht sich ebenfalls dafür aus, die Mittel zunächst im Haushalt zu belassen und zu einem späteren Zeitpunkt abschließend zu klären, wie mit den Ausgleichsmaßnahmen weiter verfahren wird.
RM Kaczmarek fragt nach, wie sicher die angegebenen Kosten für die Umsiedlung der Pflanzen sind.
GD Schulz erläutert, dass das beauftragte Unternehmen hierfür einen festen Satz zugrunde legt, auf dessen Basis die Kosten je m² berechnet wurden.
RM Grudke merkt an, dass die zusätzliche Belastung zwar keine gute Nachricht sei, bei neuen Baugebieten jedoch immer mit unerwarteten Herausforderungen gerechnet werden müsse. Es gelte, solche Situationen pragmatisch zu bewältigen. Er betont zudem, dass ein Baupreis von unter 100 Euro pro Quadratmeter weiterhin zumutbar sei.
Zum Abschluss nennt Herr Schulz die aktuellen Eckdaten des Haushaltes.
Da keine Fragen vorliegen, leitet BGM Strauß zur Beschlussfassung über.
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