Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Gemeinderat

Montag, 09. Dezember 2024 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister (BGM) Strauß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 12 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 21.10.2024

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 21.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

BGM Strauß lässt über das Protokoll vom 21.10.2024 abstimmen. 


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

BGM Strauß übergibt das Wort an GD Schulz, der über die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses informiert. Dieser hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, keine Entwicklung einer Wohnbebauung im Bereich des ehemaligen Waldlagers Heidwinkel zu unterstützen.

Hintergrund war eine entsprechende Anfrage eines privaten Investors.

Begründet wird diese Ansicht mit der berechtigten Befürchtung einer Zersiedlung der Gemeinde, die hinsichtlich der abgeschiedenen Lage als sehr unvorteilhaft bewertet wird. Gleiches gilt für eine nur aufwendig (aufgrund der Entfernung) herzustellende Versorgungssicherheit (Strom, Gas, Wasser) usw. Einschränkungen wären ggf. auch durch das angrenzende Gewerbegebiet zu erwarten.

Keine Aussagen können derzeit zur generellen künftigen Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung an dieser Stelle gemacht werden. Dieses Verfahren läge ja in der Verantwortung des Investors. Genehmigungsbehörden wären u. a. die Naturschutzbehörde des LK Helmstedt. Es wird hier aber grundsätzlich bezweifelt, eine Genehmigung im geplanten Umfang zu erhalten.

Die aktuellen Rahmenbedingungen waren dem Investor aus Gesprächen bekannt. Es gibt für diesen kein Recht auf eine Bebauungsplanung. Dieses Planungsrecht ist allein in der Verantwortung der Gemeinde liegend. 

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der anwesende Einwohner hat keine Fragen. 

 
TOP 7 Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025 die beiliegende Hebesatzsatzung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

BGM Strauß übergibt das Wort an GD Schulz. Herr Schulz berichtet, dass ihn das Thema Grundsteuerreform über Jahre begleitet habe und die Umsetzung zum 01.01.2025 erfolge. Nun ist die Datenlage des Finanzamtes so weit abgeschlossen, dass die Verwaltung darauf mit einer separaten Hebesatzsatzung reagieren möchte. Der Verwaltungsausschuss hat der Beschlussempfehlung bereits zugestimmt.

Die separate Hebesatzsatzung ermöglicht eine flexible Anpassung der Hebesätze im Verlauf des Jahres 2025, falls dies im Jahresverlauf erforderlich werden sollte, ohne die zusätzliche Verabschiedung einer Nachtragshaushaltssatzung. Hintergrund ist, dass im Jahresverlauf 2025 noch mit Änderungen bei den bisherigen Festsetzungen des Finanzamtes gerechnet werden muss. Herr Schulz weist darauf hin, dass die Hebesatzsatzung im Jahresverlauf flexibel angepasst werden kann – bis zum 30.06. nach oben und ganzjährig nach unten.

Für das Haushaltsjahr 2025 werden die Hebesätze wie folgt angesetzt: für die Grundsteuer A 465 %, für die Grundsteuer B 210 % und für die Gewerbesteuer 410 %. Diese bleibt damit unverändert.

Grundlage für die Berechnung der Hebesätze ist eine ertragsneutrale Umsetzung, das bedeutet, dass die Summe der Erträge aus der Grundsteuer A und B nicht über dem Aufkommen des laufenden Jahres 2024 liegen soll. Mit den vorgeschlagenen neuen Hebesätzen werde dies so umgesetzt.

Ergänzend führt Herr Schulz aus, dass der Niedersächsische Städtetag hierzu am 29.11.2024 noch sehr kurzfristig ein Schreiben veröffentlicht habe, in dem die Wahl eines „aufkommensneutralen Hebesatzes“ auf der Grundlage des Gesamtaufkommens aus der Grundsteuer A und B empfohlen wird. Hiernach sei es nicht zwingend geboten, bei der Grundsteuer A das bisherige Aufkommen wieder zu erreichen. Dies wird insbesondere damit begründet, dass durch die Verschiebung der bisher bei Grundsteuer A veranlagten Hofstellen zur Grundsteuer B bereits eine Mehrbelastung entstehen würde. Durch die separate Behandlung der Grundsteuer A könnte es mithin zu zusätzlichen Belastungen kommen.

Das Schreiben des Niedersächsischen Städtetages wird dem Protokoll als ANH075/24 beigefügt.

RM Jaeger erkundigt sich, ob der Verwaltung bekannt ist, wie hoch die maximale Belastung für einen Bürger durch die neuen Hebesätze ausfallen könnte. GD Schulz erklärt, dass eine solche Auswertung bisher nicht vorgenommen wurde. Allerdings gebe es durchaus Fälle mit spürbaren Mehrbelastungen. Diese seien aber systemisch bedingt und der neuen Berechnungsmethode zum Messbetrag geschuldet, insofern auch nicht durch die Gemeinde zu vermeiden. Im Sinne der vom Gesetzgeber geforderten höheren Gerechtigkeit seien Lastenverschiebungen seines Erachtens durchaus gewollt.

Er wiederholt nochmals, dass die Grundstückseigentümer bei Unklarheiten zur jeweiligen Festsetzung den Kontakt mit dem Finanzamt suchen sollten. Nur dort liegen die jeweiligen Berechnungsdaten vor. Auf diese habe die Gemeinde keinen Zugriff.

RM Grudke spricht sich für die Hebesatzsatzung aus und begrüßt ausdrücklich, dass die Berechnung auf einer ertragsneutralen Grundlage erfolgt ist.

Da keine Fragen vorliegen, leitet BGM Strauß zur Beschlussfassung über.



TOP 8 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 einschl. Anlagen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasleben beschließt

a) die Haushaltssatzung 2025 einschl. Haushaltsplan  in der zuletzt beratenden Version,

b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2028 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),

c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2025 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

BGM Strauß übergibt das Wort an GD Schulz. Herr Schulz berichtet, dass der Entwurf des Haushaltsplans bereits im Finanzausschuss ausführlich mittels einer Präsentation vorgestellt wurde.

Er verweist auf die aktuelle Änderungsliste 1a und erläutert diese. Da ein finanzieller Mehrbedarf für zusätzliche Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Krumme Wiesen“ besteht, musste der Haushaltsplanentwurf entsprechend angepasst werden.

GD Schulz erläutert, dass im Rahmen des Bebauungsplans „Krumme Wiesen“ bisher lediglich die Ausgleichsmaßnahmen für die durch die Versiegelung verursachten Eingriffe in die Natur bekannt waren. Nach genauer Auswertung des Gutachtens zu Biotoptypen, Brutvögeln und Artenschutz hat sich jedoch herausgestellt, dass auch für das Vorhandensein von Biotoptypen ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.

Da diese zusätzlichen Ausgleichsflächen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans realisiert werden können, müssen sie auf externen Flächen umgesetzt werden. Die Gemeinde Grasleben hat hierfür die Möglichkeit, Flächen der Stiftung Naturlandschaft in Königslutter zu nutzen. Diese Stiftung würde sowohl die Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen als auch die langfristige Pflege übernehmen. Hierfür sind noch Kompensationsvereinbarungen abzuschließen.

Durch die zusätzlichen Maßnahmen erhöht sich der Finanzbedarf von bislang ca. 80.000 Euro auf insgesamt 245.000 Euro. Trotz der Mehrkosten bliebe der Verkaufspreis pro Quadratmeter aber unter 100 Euro.

RM Werner äußert seinen Unmut über die kurzfristige Information und die deutliche Anpassung der Kosten nach oben.

GD Schulz entgegnet, dass aus Sicht der Verwaltung das Zeitfenster der Information vertretbar sei, da zunächst intern Rücksprache gehalten werden musste. Er räumt jedoch ein, dass das Planungsbüro die Notwendigkeit der zusätzlichen Maßnahmen früher hätte erkennen und an die Verwaltung kommunizieren müssen. Vorrangig gehe es darum, die Handlungsfähigkeit im Haushalt sicherzustellen, weshalb die Mittel zunächst eingeplant werden sollten. Der Rat könne später entscheiden, ob diese Mittel tatsächlich wie vorgeschlagen genutzt werden sollen oder ob Alternativen dazu bestehen.

RM Jaeger erkundigt sich, wie der Ablauf der Ausgleichsmaßnahmen konkret aussieht und ob die Pflanzen einfach umgesiedelt werden.

GD Schulz erklärt, dass die Ausgleichsfläche dauerhaft vom beauftragten Unternehmen geschaffen wird. Dieses übernimmt die Umsiedlung der Pflanzen auf die Ausgleichsfläche und gewährleistet deren langfristige Pflege.

RM Werner regt an, im kommenden Jahr weitere Lösungsansätze zu prüfen und zu diskutieren, ob die Ausgleichsfläche möglicherweise auf andere Weise geschaffen werden könnte.

RM Storm spricht sich ebenfalls dafür aus, die Mittel zunächst im Haushalt zu belassen und zu einem späteren Zeitpunkt abschließend zu klären, wie mit den Ausgleichsmaßnahmen weiter verfahren wird.

RM Kaczmarek fragt nach, wie sicher die angegebenen Kosten für die Umsiedlung der Pflanzen sind.

GD Schulz erläutert, dass das beauftragte Unternehmen hierfür einen festen Satz zugrunde legt, auf dessen Basis die Kosten je m² berechnet wurden.

RM Grudke merkt an, dass die zusätzliche Belastung zwar keine gute Nachricht sei, bei neuen Baugebieten jedoch immer mit unerwarteten Herausforderungen gerechnet werden müsse. Es gelte, solche Situationen pragmatisch zu bewältigen. Er betont zudem, dass ein Baupreis von unter 100 Euro pro Quadratmeter weiterhin zumutbar sei.

Zum Abschluss nennt Herr Schulz die aktuellen Eckdaten des Haushaltes.

Da keine Fragen vorliegen, leitet BGM Strauß zur Beschlussfassung über.



TOP 9 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

BGM Strauß berichtet über den gelungenen Weihnachtsmarkt vom vergangenen Samstag. Auch der lebendige Adventskalender sei bis jetzt dieses Jahr wieder gelungen umgesetzt wurden.

Herr Schulz berichtet über folgende Themen

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Mitte“ in Grasleben

Die beiden Bushaltestellen „Mitte“ in Grasleben sind hergestellt. Die 2. Abschlagsrechnung für die Bauleistungen liegt mittlerweile vor. Die geprüfte Rechnungssumme beläuft sich auf rund 213.900 Euro. Die Ingenieurleistungen müssen noch schlussgerechnet werden. Bei der LNVG und beim Großraum Braunschweig werden Abschlagszahlungen auf die bewilligten Zuwendungen abgefordert. Wir bekommen max. 87,5 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Verwendungsnachweis wird voraussichtlich 2025 geführt.

RM Werner spricht sich für den barrierefreien Ausbau weiterer Bushaltestellen aus und erkundigt sich, wie lange eine Förderung hierfür in Anspruch genommen werden kann.

GD Schulz erklärt, dass der Förderanspruch bis 2028 besteht. Er schlägt vor, den weiteren Ausbau im Jahr 2026 vorzunehmen. Trotz einer Förderung von 87,5 % würde der Eigenanteil der Gemeinde für den Ausbau von zwei Bushaltestellen bei etwa 40.000 Euro liegen.

Breitbandausbau Grasleben

Aktuell wurden die Breitbandkabel im Bereich „Sandbreite“ verlegt. Dann ist die Maßnahme in Grasleben abgeschlossen. Im gesamten Ort werden aktuell noch Hausanschlüsse hergestellt. Dort sind aktuell rd. 80 % erreicht.

Geldautomat am Standort der ehemaligen Filiale der Landessparkasse

Im November wurde der neue Geldautomat am ehemaligen Standort der Landessparkasse aufgestellt. Sobald dieser funktionsfähig ist, wird das derzeitige Provisorium auf dem Parkplatz wieder abgebaut.

Unterhaltung Allgemein

In der Walbecker Straße werden die Erhebungen an den Fußwegen (durch Baumwurzeln), die durch die Wurzeln hochgedrückt wurden, aufgenommen und wieder stolperfrei verlegt.

Neue Geschwindigkeitsanzeige an der Helmstedter Straße (Nähe Kindergarten)

Bekanntermaßen waren zwei Anlagen im Jahresverlauf abgängig. Davon konnte eine Anlage nunmehr bereits ersetzt werden. Am Kindergarten St. Norbert hängt diese bereits wieder. Hier war es gelungen, in Kooperation mit dem Verein Grasleben für alle und der Avacon eine kostenneutrale Ersatzbeschaffung zu realisieren.

Weihnachtsmarkt 2024

GD Schulz berichtet, dass das Grasleber „Weihnachtsmärktchen“ am vergangenen Samstag stattgefunden hat. Er spricht Herrn Hohmann seinen ausdrücklichen Dank für dessen großes Engagement in dieser Angelegenheit aus. Es sei beeindruckend zu sehen, wie viel durch ehrenamtliches Engagement erreicht werden könne.

Verkehrsuntersuchung Grasleben und Umgebung

GD Schulz berichtet, dass über die Durchführung der Verkehrszählung bereits per E-Mail informiert wurde und derzeit keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe jedoch eine Vorstellung der Ergebnisse in Aussicht gestellt. Ein konkreter Termin hierfür sei noch abzustimmen. Voraussichtlich könnte diese Anfang Februar 2025 stattfinden.

RM Grudke bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit im Jahr 2024 und bittet GD Schulz, diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen der Samtgemeinde weiterzugeben. RM Grudke spricht sich zudem dafür aus, die Ergebnisse der Verkehrszählung in einem öffentlichen Rahmen vorzustellen, um die Bürger umfassend über die Planungsmöglichkeiten zu informieren.

GD Schulz weist darauf hin, dass es sich bei den derzeit vorliegenden Streckenvarianten lediglich um theoretische Vorschläge handelt. Weder deren Umsetzbarkeit noch Finanzierbarkeit oder Fragen zur Baulast seien bisher geklärt. Er stellt daher infrage, ob eine öffentliche Veranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sei, da die Vorschläge rechtlich und finanziell noch nicht geprüft wurden und möglicherweise am Ende nicht realisierbar seien.

Die Ratsmitglieder diskutieren ausführlich darüber, ob die Veranstaltung zu den Ergebnissen der Verkehrszählung öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt werden sollte. Eine Einigung wird hierbei nicht erzielt.

BGM Strauß entscheidet daraufhin, den Rat über die Öffentlichkeit der Veranstaltung abstimmen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen für nichtöffentlich, 4 Stimmen für öffentlich

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

RM Jaeger äußert, dass er die Standorte der neuen Bushaltestellen als ungünstig empfindet. Sie seien seiner Meinung nach zu nah an der Straße positioniert, sodass weder dahinter ausreichend Platz zum Durchlaufen sei noch davor genügend Raum zur Verfügung stehe.

GD Schulz bestätigt, dass ihm diese Problematik ebenfalls aufgefallen sei. Er habe sich die Bushaltestellen vor Ort angesehen. Die Umsetzung sei aber planungskonform erfolgt. Der Abstand zur Straße sei mit 1,50 m bemessen. Dies entspreche den Bauvorschriften zur Barrierefreiheit. Herr Schulz schlägt vor, solche Aspekte aber bei zukünftigen Ausbauprojekten noch stärker an den gegebenen Platzverhältnissen vor Ort auszurichten.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der anwesende Einwohner hat keine Fragen.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

BGM Strauß schließt die Sitzung um 19:16 Uhr.

 

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