Variantenvergleich für notwendige Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des angedachten Bebauungsplanes „Krumme Wiesen“
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben, die Verwaltung zu ermächtigen, für den notwendigen Biotop- und Versiegelungsausgleich im Zuge des Bebauungsplanes „Krumme Wiesen“ auf den Ausgleichspool der Stiftung Naturlandschaft zurückzugreifen und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Stellv. Ausschussvorsitzender Nitschke übergibt die Leitung der Sitzung an den Ausschussvorsitzenden Jaeger. Er fährt mit TOP 7 fort.
Ausschussvorsitzender Jaeger verweist auf die Vorlage und stellt die Frage, wie häufig eine Überprüfung der dortigen Vegetation durch den Gutachter erfolge.
Herr Freitag erläutert, dass eine Begutachtung zu unterschiedlichen Vegetationsphasen im Jahr erfolge.
GD Schulz verweist auf Anlage 3, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet „Krumme Wiesen“ enthält. Er betont, dass der Vergleich der möglichen Varianten entscheidend sei.
Da der Bebauungsplan „Krumme Wiesen“ gemäß des Biotop- und Artenschutzgutachtens Eingriffe in die Natur verursacht, sind zwei Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation erforderlich:
1. Biotopausgleich für betroffene Biotope
2. Versiegelungsausgleich für Straßen- und Hausbau
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Option 1: Beauftragung der Stiftung Naturlandschaft für beide Maßnahmen (Kosten: 245.000 Euro)
- Option 2: Nutzung eines gemeindeeigenen Flurstücks für den Versiegelungsausgleich. Der Biotopausgleich müsste weiterhin durch die Stiftung erfolgen (Kosten: 295.000 Euro + 1.000 Euro/Jahr für Pflege).
GD Schulz betont, dass eine für die Gemeinde wirtschaftliche Lösung gefunden werden müsse. Daher empfiehlt die Verwaltung, beide Maßnahmen durch die Stiftung Naturlandschaft durchführen zu lassen, um Kosten zu sparen und die gemeindeeigene Fläche für zukünftige Projekte verfügbar zu halten. Dies wird anhand des der Vorlage beigefügten Variantenvergleichs (Anlage 3) deutlich.
Stv. Ausschussvorsitzender Nitschke fragt, warum die Gemeinde nicht eine eigene Fläche für den Ausgleich nutzt, z.B. das Grundstück in der Heidwinkelstraße, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen würden.
Ausschussmitglied Storm erkundigt sich, ob bereits Gespräche mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke stattgefunden haben und wie das weitere Vorgehen für einen weiteren Flächenerwerb aussehen könnte.
GD Schulz erklärt, dass bisher keine Gespräche mit den Nachbarn geführt wurden. Man konzentriere sich derzeit allein auf die Entwicklung des Baugebiets Krumme Wiesen.
Hinsichtlich des nicht präferierten Einsatzes des gemeindeeigenen Grundstückes als Ausgleichsfläche plädiert er für eine Grundstücksbevorratung. Grundstücke sind allgemein schwer zu bekommen, daher würde er dieses gerne „auf Vorrat“ erhalten.
Stv. Ausschussvorsitzender Nitschke fragt, ob eine Ausgleichsfläche später in ein Baugebiet umgewandelt werden könnte.
SGAR Freitag entgegnet, dass dies nicht ausgeschlossen sei, aber in einem solchen Fall müssten die dort angesiedelten Pflanzen umgesiedelt werden. Die Fläche wäre dann als besonders hochwertig einzustufen, was einen noch höheren zusätzlichen Ausgleichsbedarf nach sich ziehen würde.
Stv. Ausschussvorsitzender Nitschke erkundigt sich, ob bei der Berechnung des Kaufpreises der Grundstücke die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden können.
GD Schulz bestätigt, dass die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen auf den Kaufpreis umzulegen sind. Insofern erfolgt beim späteren Verkauf auch eine Refinanzierung.
Ausschussmitglied Strauß hebt hervor, dass durch dieses Bauprojekt 24 Grundstücke geschaffen werden. Da sich die Entwicklung über mehrere Jahre erstrecken werde, freue es ihn, dass viele neue Einwohner gewonnen werden könnten. Er betont zudem die Attraktivität der Region durch die vorhandene Infrastruktur, darunter Einkaufsmöglichkeiten, eine Apotheke und in der Nähe zur Autobahn. Zudem sei es wichtig, verfügbare Flächen für zukünftige Entwicklungen zu sichern.
|