Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
BGM Michel berichtet: Bei den Ortsfeuerwehren Ahmstorf und Rennau gab es einige Umbesetzungen. So ist der stellvertretende Ortsbrandmeister von Ahmstorf Herr Thomas Stibbe ausgeschieden. Herr Christian Fohlert wurde zum Ortsbrandmeister von Ahmstorf ernannt und Frau Nicole Christin Bilz zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin. Herr Kevin Kühn wurde zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rennau ernannt.
Die Kirche in Rennau wird am 13.04.2025 bei einem Gottesdienst entwidmet.
GD Nitsche berichtet:
1. Haushaltsgenehmigung
Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Rennau wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt mit Bescheid vom 23.02.205 genehmigt.
Die Anhörung ist damit sehr positiv und im Sinne der Gemeinde Rennau verlaufen. Der Haushalt 2025 ist damit wie verabschiedet genehmigt worden. Die Haushaltsgenehmigung wird dem Protokoll beigefügt.
2. Baugebiet Sandblessen III in Rennau
a) Erschließung
Die Erschließung des Baugebiets Sandblessen III in Rennau ist mittlerweile abgeschlossen. Es wurden alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt. Lediglich die Netzverstärkung für das Stromnetz muss von der LSW noch hergestellt werden. Dazu wird voraussichtlich im 2025 ein Kabel von der Trafostation "An der Riede" bis zur Einmündung in das Baugebiet verlegt.
Die Baustraße wurde planungsgemäß als Schotterstraße hergestellt. Die Straßenleuchten werden erst im Zuge des Endausbaus aufgestellt.
b) Verkauf der Baugrundstücke
Drei Baugrundstücke der 12 zum Verkauf stehenden Baugrundstücke wurden bereits an Rennauer Bürger veräußert. Aus der vorliegenden Bewerberliste sind noch 11 Interessenten übrig geblieben. Diese wurden aktuell angeschrieben. Frist zur Antwort besteht bis 13.03.2025. Sofern in diesem Zuge nicht alle Grundstücke veräußert werden können, werden die Restgrundstücke öffentlich ausgeschrieben.
3. Mitteilung einer überplanmäßigen Auszahlung
Für das Haushaltsjahr 2024 ist beim Produkt 36110 bei den Personalkosten eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 303,00 Euro entstanden und wurde vom Gemeindedirektor im Rahmen seiner Wertgrenze bis 10.000 Euro genehmigt.
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