Hydraulische Entlastung und Sanierungsmöglichkeiten für das verrohrte Gewässer zwischen Feldstraße und Magdeburger Straße;
Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens „Hydraulischer Nachweis für den Grasleber Mühlengraben“
nebst Vorstellung durch das Fachbüro HGN
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Grasleben nimmt das als Anlage beigefügte Gutachten zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben beschließt zur Entschärfung der Überschwemmungsgefahren bei Starkregenereignissen an der Feldstraße und der Magdeburger Straße zunächst nur eine Vergrößerung der Nennweite der Verrohrung von DN 300 auf DN 600 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der kommissarische Ausschussvorsitzende Herr Storm bedankt sich bei Frau Melzig und Herrn Schuster für die ausführlichen Erklärungen und verabschiedet diese sodann.
Protokoll:
Das Ausschussmitglied Storm übergibt das Wort an die Vertreterin der HGN Beratungsgesellschaft mbH Büro Braunschweig, Frau Melzig, die erläutert, dass es während des Starkregenereignisses im Juni 2020 zu Überschwemmungen in der Feldstraße und Magdeburger Straße kam. Zur Bekämpfung dieser Gefahr wurden bereits mehrere Maßnahmen diskutiert. Ihr Büro wurde beauftragt, die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Somit wurde ein hydraulischer Nachweis für den Grasleber Mühlengraben erstellt. Frau Melzig stellt das Gutachten des Fachbüros HGN Beratungsgesellschaft mbH aus Braunschweig im Bau- und Umweltausschuss vor.
Die Präsentation befindet sich im Anhang ANH022/25.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
Erdwall: Schon bei einem 10-jährigen Starkregenereignis (HQ10) würde der Erdwall nur teilweise ausreichen, um die Überschwemmungen in der Feldstraße zu verhindern. Eine zusätzliche Regenrückhaltung auf der Ackerfläche wäre nötig. Vertiefung des Grabens: Diese Maßnahme ist nicht zielführend. Rohrvergrößerung (DN 300 auf DN 600): Diese Maßnahme bietet bei beiden Ereignissen (HQ10 und HQ100) den besten Hochwasserschutz, ohne negative Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke.
Im Anschluss an die Präsentation fragt Frau Bode, ob die in der Tabelle zusammengefassten Berechnungspunkte auch konkrete Punkte in der betroffenen Region betreffen?
Frau Melzig erklärt, dass die Darstellung der Berechnungen in der Tabelle zwar schematisch erfolgt ist, aber dennoch die konkreten Gegebenheiten vor Ort widerspiegelt. Die Abflussmengen wurden anhand der fließenden Wassermengen ermittelt, die sich von einem Punkt zum nächsten bewegen. Die aufgeführten Werte in der Tabelle repräsentieren die Abflussmengen an den für die Analyse relevanten Stellen. Im Rahmen der Untersuchung wurde ein Gewässerlauf von der nördlichen Richtung in die südliche Richtung analysiert. Die zentrale Fragestellung, die hierbei beantwortet werden sollte, ist, welche spezifische Wirkung der Grasleber Mühlengraben allein in Bezug auf die genannten Maßnahmen und Faktoren entfaltet. Es ging darum, zu klären, ob und in welchem Umfang der Graben allein in der Lage ist, die Wassermengen effektiv zu bewältigen und den Hochwasserschutz sicherzustellen.
Ausschussmitglied Storm fragt, ob es sich bei den Berechnungen nur um den Bereich zwischen Feldstraße und Magdeburger Straße handelt.
Frau Melzig bestätigt, dass die Berechnungen ab der Friedhofstraße durchgeführt wurden und alle relevanten Daten dabei berücksichtigt wurden.
Ausschussmitglied Storm bedankt sich für die Präsentation und stellt anschließend die Frage, ob die Maßnahmen (Erdwall und Rohrvergrößerung) verhindern würden, dass es künftig zu Überschwemmungen kommt, oder ob bereits eine einzelne Maßnahme ausreichen würde.
Frau Melzig erklärt, dass die in dem Gutachten beschriebenen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit die einzelne Maßnahme funktioniert. Wichtig ist, dass die Gitter immer frei von Ablagerungen sind. Die Berechnungen gehen davon aus, dass keine besonderen oder unerwarteten Probleme auftreten, die die Maßnahme beeinträchtigen könnten.
Als Fazit wird von der Firma HGN festgestellt, dass der Einbau einer Verrohrung nach DN600 rechnerisch die Spitzenmengen eines besonderen Regenereignisses abführen kann und der Mühlengraben als aufnehmendes Gewässer nicht überfordert wird.
Die im Rahmen der Präsentation erfolgten Nachfragen werden von Frau Melzig beantwortet.
In der sich daran anschließenden Erörterung ergänzt GD Schulz, dass das vorliegende Gutachten eindeutig zeigt, dass die Vergrößerung des Rohrs auf DN 600 ausreichend ist, um in Zukunft Überschwemmungen effektiv zu verhindern. Diese Maßnahme würde den nötigen Hochwasserschutz bieten, ohne dass zusätzliche Eingriffe wie ein Regenrückhaltebecken erforderlich wären. Diese Maßnahme ist wichtig, weil sie der Gemeinde die nötige Sicherheit bietet und sicherstellt, dass man auch in Zukunft gut aufgestellt ist. Zudem wurden bereits Gespräche mit den Eigentümern und Pächtern vor Ort geführt, um deren Perspektiven und Bedenken in den Planungsprozess einzubeziehen.
Ausschussmitglied Stabrey erkundigt sich danach, ob berücksichtigt wurde, dass das Wasser vom Acker nicht direkt in den Graben gelangt, sondern auch auf die Grundstücke fließt.
Frau Melzig erläutert, dass nur das Wasser untersucht wurde, das im Fall einer Überschwemmung direkt in den Graben fließt.
Herr Schulz bittet hierzu zu bedenken, dass vom Feld abfließendes Oberflächenwasser auch in den dortigen Graben fließe, um dann über die verbreiterte Verrohrung in der Feldstraße abgeführt zu werden. Insofern sehe er hier nur bedingt eine zusätzliche Gefahr.
Frau Bode regt an, die Kombination aus Herstellung eines Erdwalls und Rohrvergrößerung auf DN 600 zu prüfen, da das Wasser auch vom Acker kommt. Sie weist jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der Kostenintensität möglicherweise eine hohe finanzielle Belastung darstellen würde.
Frau Melzig übergibt das Wort an Ihren Kollegen, Herrn Schuster, der ausführt, dass die Rohrvergrößerung grundsätzlich eine sehr sinnvolle Lösung darstellt, da sie die Kapazität des Systems erheblich erhöht und somit in der Lage ist, größere Wassermengen aufzunehmen. Dabei müsse jedoch auch darauf geachtet werden, dass das Wasser in die richtigen Bahnen gelenkt wird, um eine effektive Entwässerung sicherzustellen. Hierzu könnte sich die Herstellung eines Erdwalls anbieten. Sollte die Umsetzung dieser Maßnahme für die Gemeinde aufgrund der hohen Kosten eine größere finanzielle Belastung darstellen, sei es wichtig, vor Ort zu prüfen, welche Ressourcen zur Verfügung stehen, um so eine kostengünstigere und gleichzeitig effektive Lösung zu entwickeln. Das primäre Ziel dieser Maßnahme sei es, das Wasser gezielt und effizient zu leiten, um Überschwemmungen zu verhindern.
Ausschussmitglied Storm erinnert daran, dass es bereits ein Gutachten gab, in dem ein Regenrückhaltebecken in Kombination mit einer Rohrvergrößerung empfohlen wurde, um künftige Überschwemmungen zu verhindern. Dieses Gutachten ging davon aus, dass beide Maßnahmen notwendig sind, um den gewünschten Wasserschutz zu erreichen. Das Gutachten der HGN Beratungsgesellschaft mbH aus Braunschweig hingegen kommt zu dem Schluss, dass bereits die Rohrvergrößerung von DN 300 auf DN 600 ausreichen würde. Daher stellt sich die Frage, ob das zweite Gutachten überhaupt erforderlich war, da das erste Gutachten eine klare Empfehlung für beide Maßnahmen gibt.
Herr Schulz weist darauf hin, dass es auch darum geht, hier die Funktionalität der nunmehr geplanten Maßnahme bewerten zu können. Dies sollte fernab von Vermutungen oder persönlichen Ansichten erfolgen und stelle nun die Grundlage künftigen Handelns dar. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit zu bedenken. Wenn eine Maßnahme ausreichend sei, sehe er keine Notwendigkeit für ergänzende Maßnahmen, insbesondere dann, wenn die Umsetzung gutachterlich nicht zwingend erforderlich sei.
Weiterhin ergänzt er, dass im Rahmen der zu beantragenden wasserrechtlichen Erlaubnis gegenüber der Unteren Wasserbehörde nun ein Nachweis darüber vorliegt, dass der Mühlengraben die zugeleitete Wassermenge auch aufnehmen könne. Diesen hätte man ohnehin erbringen müssen.
Mit dem vorliegenden Gutachten sei nun rechnerisch durch ein Fachbüro belegt, dass die zweite Maßnahme – die Herstellung des Erdwalls – nicht erforderlich ist, da die Rohrvergrößerung alleine ausreicht, um die Überschwemmungen zu verhindern. Darauf sollte sich das Handeln dann auch konzentrieren.
SGAR Freitag bestätigt, dass die aktuell erstellten Modellberechnungen zeigen, dass die Rohrvergrößerung auf DN 600 ausreichend ist. Dieses zweite Gutachten wäre ohnehin erforderlich geworden, um eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Helmstedt zu erhalten.
Ausschussmitglied Grudke fragt, ob die Ingenieure die baurechtlichen Möglichkeiten der Rohrvergrößerung berücksichtigt haben. Wäre vielleicht auch eine Rohrvergrößerung auf DN 500 ausreichend?
Frau Melzig antwortet, dass im Falle der Rohrvergrößerung nur auf DN 500 eine Neubewertung erforderlich wäre.
GD Schulz ergänzt, dass es darum geht, eine zukunftssichere Lösung zu finden. Die geplante Rohrvergrößerung auf DN 600 muss aber auch zum bestehenden Graben passen, was noch berechnet werden muss, um keine Nachteile für Anlieger zu verursachen.
Ausschussmitglied Storm fragt abschließend, ob HGN Beratungsgesellschaft mbH Büro Braunschweig auch die Planung der Ausführungen übernehmen würde.
Herr Schuster entgegnet, dass dies momentan nicht im Fokus stand, aber weitere Planungsschritte auch von HGN durchgeführt werden können.
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