Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Montag, 31. März 2025 , 17:04 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Da der Ausschussvorsitzende Jaeger und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Nitschke abwesend sind, übernimmt nach interner Abstimmung Ausschussmitglied Storm die Leitung der Sitzung. Ausschussmitglied Storm begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Nitschke wird durch Veronika Bode vertreten.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 11 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.01.2025

Protokoll:

Ausschussmitglied Storm stellt das Protokoll vom 27.01.2025 zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es wurden keine Fragen oder Anregungen durch die anwesenden Einwohner eingebracht. 

 
TOP 6 Hydraulische Entlastung und Sanierungsmöglichkeiten für das verrohrte Gewässer zwischen Feldstraße und Magdeburger Straße; Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens „Hydraulischer Nachweis für den Grasleber Mühlengraben“ nebst Vorstellung durch das Fachbüro HGN

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Grasleben nimmt das als Anlage beigefügte Gutachten zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben beschließt zur Entschärfung der Überschwemmungsgefahren bei Starkregenereignissen an der Feldstraße und der Magdeburger Straße zunächst nur eine Vergrößerung der Nennweite der Verrohrung von DN 300 auf DN 600 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig

Der kommissarische Ausschussvorsitzende Herr Storm bedankt sich bei Frau Melzig und Herrn Schuster für die ausführlichen Erklärungen und verabschiedet diese sodann.



Protokoll:

Das Ausschussmitglied Storm übergibt das Wort an die Vertreterin der HGN Beratungsgesellschaft mbH Büro Braunschweig, Frau Melzig, die erläutert, dass es während des Starkregenereignisses im Juni 2020 zu Überschwemmungen in der Feldstraße und Magdeburger Straße kam. Zur Bekämpfung dieser Gefahr wurden bereits mehrere Maßnahmen diskutiert. Ihr Büro wurde beauftragt, die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Somit wurde ein hydraulischer Nachweis für den Grasleber Mühlengraben erstellt. Frau Melzig stellt das Gutachten des Fachbüros HGN Beratungsgesellschaft mbH aus Braunschweig im Bau- und Umweltausschuss vor.

Die Präsentation befindet sich im Anhang ANH022/25.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Erdwall: Schon bei einem 10-jährigen Starkregenereignis (HQ10) würde der Erdwall nur teilweise ausreichen, um die Überschwemmungen in der Feldstraße zu verhindern. Eine zusätzliche Regenrückhaltung auf der Ackerfläche wäre nötig.

  • Vertiefung des Grabens: Diese Maßnahme ist nicht zielführend.

  • Rohrvergrößerung (DN 300 auf DN 600): Diese Maßnahme bietet bei beiden Ereignissen (HQ10 und HQ100) den besten Hochwasserschutz, ohne negative Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke.

Im Anschluss an die Präsentation fragt Frau Bode, ob die in der Tabelle zusammengefassten Berechnungspunkte auch konkrete Punkte in der betroffenen Region betreffen?

Frau Melzig erklärt, dass die Darstellung der Berechnungen in der Tabelle zwar schematisch erfolgt ist, aber dennoch die konkreten Gegebenheiten vor Ort widerspiegelt. Die Abflussmengen wurden anhand der fließenden Wassermengen ermittelt, die sich von einem Punkt zum nächsten bewegen. Die aufgeführten Werte in der Tabelle repräsentieren die Abflussmengen an den für die Analyse relevanten Stellen. Im Rahmen der Untersuchung wurde ein Gewässerlauf von der nördlichen Richtung in die südliche Richtung analysiert. Die zentrale Fragestellung, die hierbei beantwortet werden sollte, ist, welche spezifische Wirkung der Grasleber Mühlengraben allein in Bezug auf die genannten Maßnahmen und Faktoren entfaltet. Es ging darum, zu klären, ob und in welchem Umfang der Graben allein in der Lage ist, die Wassermengen effektiv zu bewältigen und den Hochwasserschutz sicherzustellen.

Ausschussmitglied Storm fragt, ob es sich bei den Berechnungen nur um den Bereich zwischen Feldstraße und Magdeburger Straße handelt.

Frau Melzig bestätigt, dass die Berechnungen ab der Friedhofstraße durchgeführt wurden und alle relevanten Daten dabei berücksichtigt wurden.

Ausschussmitglied Storm bedankt sich für die Präsentation und stellt anschließend die Frage, ob die Maßnahmen (Erdwall und Rohrvergrößerung) verhindern würden, dass es künftig zu Überschwemmungen kommt, oder ob bereits eine einzelne Maßnahme ausreichen würde.

Frau Melzig erklärt, dass die in dem Gutachten beschriebenen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit die einzelne Maßnahme funktioniert. Wichtig ist, dass die Gitter immer frei von Ablagerungen sind. Die Berechnungen gehen davon aus, dass keine besonderen oder unerwarteten Probleme auftreten, die die Maßnahme beeinträchtigen könnten.

Als Fazit wird von der Firma HGN festgestellt, dass der Einbau einer Verrohrung nach DN600 rechnerisch die Spitzenmengen eines besonderen Regenereignisses abführen kann und der Mühlengraben als aufnehmendes Gewässer nicht überfordert wird.

Die im Rahmen der Präsentation erfolgten Nachfragen werden von Frau Melzig beantwortet.

In der sich daran anschließenden Erörterung ergänzt GD Schulz, dass das vorliegende Gutachten eindeutig zeigt, dass die Vergrößerung des Rohrs auf DN 600 ausreichend ist, um in Zukunft Überschwemmungen effektiv zu verhindern. Diese Maßnahme würde den nötigen Hochwasserschutz bieten, ohne dass zusätzliche Eingriffe wie ein Regenrückhaltebecken erforderlich wären. Diese Maßnahme ist wichtig, weil sie der Gemeinde die nötige Sicherheit bietet und sicherstellt, dass man auch in Zukunft gut aufgestellt ist. Zudem wurden bereits Gespräche mit den Eigentümern und Pächtern vor Ort geführt, um deren Perspektiven und Bedenken in den Planungsprozess einzubeziehen.

Ausschussmitglied Stabrey erkundigt sich danach, ob berücksichtigt wurde, dass das Wasser vom Acker nicht direkt in den Graben gelangt, sondern auch auf die Grundstücke fließt.

Frau Melzig erläutert, dass nur das Wasser untersucht wurde, das im Fall einer Überschwemmung direkt in den Graben fließt.

Herr Schulz bittet hierzu zu bedenken, dass vom Feld abfließendes Oberflächenwasser auch in den dortigen Graben fließe, um dann über die verbreiterte Verrohrung in der Feldstraße abgeführt zu werden. Insofern sehe er hier nur bedingt eine zusätzliche Gefahr.

Frau Bode regt an, die Kombination aus Herstellung eines Erdwalls und Rohrvergrößerung auf DN 600 zu prüfen, da das Wasser auch vom Acker kommt. Sie weist jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der Kostenintensität möglicherweise eine hohe finanzielle Belastung darstellen würde.

Frau Melzig übergibt das Wort an Ihren Kollegen, Herrn Schuster, der ausführt, dass die Rohrvergrößerung grundsätzlich eine sehr sinnvolle Lösung darstellt, da sie die Kapazität des Systems erheblich erhöht und somit in der Lage ist, größere Wassermengen aufzunehmen. Dabei müsse jedoch auch darauf geachtet werden, dass das Wasser in die richtigen Bahnen gelenkt wird, um eine effektive Entwässerung sicherzustellen. Hierzu könnte sich die Herstellung eines Erdwalls anbieten. Sollte die Umsetzung dieser Maßnahme für die Gemeinde aufgrund der hohen Kosten eine größere finanzielle Belastung darstellen, sei es wichtig, vor Ort zu prüfen, welche Ressourcen zur Verfügung stehen, um so eine kostengünstigere und gleichzeitig effektive Lösung zu entwickeln. Das primäre Ziel dieser Maßnahme sei es, das Wasser gezielt und effizient zu leiten, um Überschwemmungen zu verhindern.

Ausschussmitglied Storm erinnert daran, dass es bereits ein Gutachten  gab, in dem ein Regenrückhaltebecken in Kombination mit einer Rohrvergrößerung empfohlen wurde, um künftige Überschwemmungen zu verhindern. Dieses Gutachten ging davon aus, dass beide Maßnahmen notwendig sind, um den gewünschten Wasserschutz zu erreichen. Das Gutachten der HGN Beratungsgesellschaft mbH aus Braunschweig hingegen kommt zu dem Schluss, dass bereits die Rohrvergrößerung von DN 300 auf DN 600 ausreichen würde. Daher stellt sich die Frage, ob das zweite Gutachten überhaupt erforderlich war, da das erste Gutachten eine klare Empfehlung für beide Maßnahmen gibt.

Herr Schulz weist darauf hin, dass es auch darum geht, hier die Funktionalität der nunmehr geplanten Maßnahme bewerten zu können. Dies sollte fernab von Vermutungen oder persönlichen Ansichten erfolgen und stelle nun die Grundlage künftigen Handelns dar. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit zu bedenken. Wenn eine Maßnahme ausreichend sei, sehe er keine Notwendigkeit für ergänzende Maßnahmen, insbesondere dann, wenn die Umsetzung gutachterlich nicht zwingend erforderlich sei.

Weiterhin ergänzt er, dass im Rahmen der zu beantragenden wasserrechtlichen Erlaubnis gegenüber der Unteren Wasserbehörde nun ein Nachweis darüber vorliegt, dass der Mühlengraben die zugeleitete Wassermenge auch aufnehmen könne. Diesen hätte man ohnehin erbringen müssen.

Mit dem vorliegenden Gutachten sei nun rechnerisch durch ein Fachbüro belegt, dass die zweite Maßnahme – die Herstellung des Erdwalls – nicht erforderlich ist, da die Rohrvergrößerung alleine ausreicht, um die Überschwemmungen zu verhindern. Darauf sollte sich das Handeln dann auch konzentrieren.

SGAR Freitag bestätigt, dass die aktuell erstellten Modellberechnungen  zeigen, dass die Rohrvergrößerung auf DN 600 ausreichend ist. Dieses zweite Gutachten wäre ohnehin erforderlich geworden, um eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Helmstedt zu erhalten.

Ausschussmitglied Grudke fragt, ob die Ingenieure die baurechtlichen Möglichkeiten der Rohrvergrößerung berücksichtigt haben. Wäre vielleicht auch eine Rohrvergrößerung auf DN 500 ausreichend?

Frau Melzig antwortet, dass im Falle der Rohrvergrößerung nur auf DN 500 eine Neubewertung  erforderlich wäre.

GD Schulz ergänzt, dass es darum geht, eine zukunftssichere Lösung zu finden. Die geplante Rohrvergrößerung auf DN 600 muss aber auch zum bestehenden Graben passen, was noch berechnet werden muss, um keine Nachteile für Anlieger zu verursachen.

Ausschussmitglied Storm fragt abschließend, ob HGN Beratungsgesellschaft mbH Büro Braunschweig auch die Planung der Ausführungen übernehmen würde.

Herr Schuster entgegnet, dass dies momentan nicht im Fokus stand, aber weitere Planungsschritte auch von HGN durchgeführt werden können.



TOP 7 Festlegung einer präferierten Variante zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs der Gemeinde Grasleben auf der Grundlage der Verkehrszählung aus Mai 2024; hier Abstimmung über die weiter zu verfolgenden Entlastungsvarianten

Protokoll:

Ausschussmitglied Storm übergibt das Wort an den GD Schulz, der das Thema der Entlastung/Umgehung für den innerörtlichen Verkehr in Grasleben anspricht. Dies ist seit Jahren ein Thema, und die bisherigen Beschlüsse sind bekannt.

Im Februar 2025 wurde der Gemeinde das Gutachten zur Verkehrszählung aus Mai 2024 (beauftragt durch das Land Niedersachsen) vorgelegt. Es bestätigt eine hohe Verkehrsbelastung (6.000 Fahrzeuge täglich, davon 750 Schwerlastverkehr). Acht Entlastungsvarianten wurden geprüft, deren Auswirkungen im Gutachten dargestellt sind (siehe Anlage 1).

Das Gutachten enthält jedoch keine Aussagen zu:

  • Einstufung der Straßen und Feststellung des Trägers der Straßenbaulast,

  • rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (z. B. Naturschutz, Kosten, Förderung),

  • Zeitrahmen für eine Bedarfs- und Kosten-Nutzen-Analyse

Ohne diese Grundlagen ist eine politische Entscheidung über eine bevorzugte Variante nicht möglich. Ziel der Beschlussfassung ist es, politisch favorisierte Lösungsansätze einzugrenzen und einen Austausch dazu zu ermöglichen.

Aktuell ist zu beachten: Das Land Niedersachsen hat bestätigt, dass keine neuen Landstraßen gebaut werden. Die Förderung von Entlastungsstraßen ist nur über das NGVFG möglich, wobei im Regelfall 75 % der förderfähigen Kosten gefördert werden können. Eine Entlastungsstraße kann jedoch nach hiesiger Ansicht nur als Kreisstraße realisiert werden, wenn der Landkreis Helmstedt die Baulast übernimmt.

Die Verwaltung hat das Ministerium um eine endgültige Stellungnahme zu den vorgelegten Entlastungsalternativen gebeten. Dabei geht es deswegen auch vorrangig um die Frage der zu erwartenden Einstufung als Landes- oder Kreisstraße. Diese wird – sobald vorliegend – schnellstmöglich nachgereicht. Zudem wurden Gespräche mit Sachsen-Anhalt geführt, um eine mögliche Abstimmung mit den Planungen für Weferlingen zu prüfen. Dort liegen jedoch noch keine konkreten Planungen vor. Aktuell werden auf Landesebene Projektmeldungen aus den Kommunen gesammelt. Noch völlig ungeklärt sei derzeit aber, welche der eingebrachten Maßnahmen auch Eingang in den Verkehrswegeplan finden werden.

Bevor jedoch Fördermittel beantragt werden können, muss entschieden werden, welche Entlastungsvariante in Abhängigkeit von der Einstufung der künftigen Straße infrage kommt. Daher wird eine endgültige Antwort des Ministeriums noch erwartet.

Frau Bode weist darauf hin, dass im Kreistag bereits in der Vergangenheit Gespräche zu diesem Thema stattgefunden haben. Sie hat daher den Niedersächsischen Verkehrsminister um Unterstützung gebeten.

Ausschussmitglied Winkler schlägt vor, auch die Mitarbeiter von Sachsen-Anhalt in die Diskussion einzubeziehen, da der Verkehr auch dort belastet wird.

GD Schulz antwortet, dass die Verantwortung auf niedersächsischer Seite lag und sich beide Bundesländer hierüber entsprechend abgestimmt haben. Darüber hinaus sei dies unbenommen natürlich immer empfehlenswert. Gleichwohl gelte es zu bedenken, dass auch auf der Seite Sachsen-Anhalts bisher keine konkrete Entscheidung vorliege. Insofern müsse die Gemeinde Grasleben auch unverändert eigene Ziele verfolgen.   

Ausschussmitglied Winkler stellt fest, dass es keine konkreten Beschlüsse im Rat in Weferlingen gibt. Es muss klargestellt werden, ob eine gemeinsame Lösung zwischen beiden Orten möglich ist, damit keine Zeit verloren geht.

GD Schulz merkt an, dass eine Arbeit mit acht Varianten nicht zielführend ist. Es müsse auf eine konkrete Lösung hingearbeitet werden, und eine Rückmeldung des Ministeriums sei abzuwarten.

Ausschussmitglied Grudke ergänzt, dass das Gutachten eine Landesstraße über Weferlingen als optimale Lösung sieht. Da das Land jedoch keine neuen Landstraßen baut, stellt sich die Frage, ob eine Entlastungsstraße realisiert werden kann. Zudem wird betont, dass im Falle einer Entscheidungsfindung die Umsetzung nicht bis 2040 verzögert werden darf.

Ausschussmitglied Winkler fragt, warum eine Umgehungsstraße für Mariental vom Land nicht betrachtet wurde. Laut der Verkehrszählung ergibt sich jedoch, dass der Gesamtverkehr auch über Mariental fährt. Eine Umgehungsstraße dort könnte somit auch eine Entlastung für Grasleben bieten.

GD Schulz erklärt, dass es bei den vorgestellten Varianten je nach Verlauf auch zu Entlastungen für Mariental kommen würde. Dies sei aber aktuell nicht die vorrangige Frage. Vielmehr gehe es darum, überhaupt in die Lage versetzt zu werden, eine Entlastung überhaupt zu erreichen.

Ausschussmitglied Storm äußert Zweifel, dass Mariental in der Frage nicht zu betrachten ist, da viele LKWs durch Mariental fahren. Er schlägt vor, die Problematik dem Minister vor Ort zu erläutern, um eine lösungsorientierte Diskussion zu fördern.

GD Schulz weist darauf hin, dass es der hiesigen Politik unbenommen sei, Kontakt mit dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium aufzunehmen. Gerne könne man nach Hannover fahren und vor Ort für eine Lösung werben.

Herr Storm und Herr Grudke erläutern abschließend übereinstimmend, dass es in beiden Gruppen/Fraktionen aktuell noch keine Beschlussempfehlung geben würde und zunächst die zugesagten ergänzenden Informationen abgewartet werden müssen.

Daher wird hierzu keine Beschlussempfehlung gefasst und der TOP wird ohne Empfehlung an den Verwaltungsausschuss weitergegeben.


TOP 8 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

GD Schulz berichtet über Folgendes:

1. Biogasanlage Grasleben

Das Genehmigungsverfahren für die Änderung der Biogasanlage Grasleben (Umstellung von Strom- auf Erdgasproduktion) wurde vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig am 20.03.2025 eingeleitet.

Die Antragsunterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Seitens der Samtgemeinde wird ein aktueller Feuerwehrplan nach DIN 14095 nachgefordert.

Gleichzeitig wird eine Stellungnahme nach § 36 BauGB zur bauplanungsrechtlichen Situation abgegeben. Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Biogasanlage unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich zulässig. Eine entsprechende Stellungnahme wurde an das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig abgegeben.

2. Nahverkehrsplan 2025 des RGB ist ins Beteiligungsverfahren gegangen

Der 2.  Nahverkehrsplan 2025 des RGB ist ins Beteiligungsverfahren gegangen. Stellungnahmen können bis zum 23.05.2025 eingereicht werden. Die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden wurden beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung erübrigt sich eine Stellungnahme.

Der Nahverkehrsplan trifft u. a. Vorgaben für den Ausbau von Haltestellen. Die Anforderungen an Haltestellen sind im Rahmen von Förderanträgen bei der LNVG und dem Großraum Braunschweig zu beachten. Entsprechend wurde in der Vergangenheit auch für die Haltestellen Mitte verfahren. Von daher wird der Nahverkehrsplan als Fachplanung berücksichtigt.

3. Änderung Bebauungsplan ehemalige Muna Grasleben

Der Entwurf der 1. Änderung hat das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Das vom Artenschutzzentrum beauftragte Büro Dr. Schwerdt wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und bereitet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor.

Die vorbereitende 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist fast abgeschlossen. Für den Samtgemeinderat wird eine Vorlage zur Fassung des Feststellungsbeschlusses vorbereitet.

4. Straßenbeleuchtung

Der umgefahrene Lampenmast Ecke Südstraße/Bahnhofstraße wird in der 14. KW neu gesetzt.

5. Zufahrt Schützenhaus/Zugang Friedhof

Die Oberfläche wurde neu aufgetragen und die Senke am Friedhofstor wurde ausgekoffert und gepflastert. Das anstehende Wasser wird jetzt in einem Straßenablauf abgeführt.

Herr Storm merkt an, dass erneut Wasser auf der Straße stand, was auf eine unvollständige Lösung des Problems hinweist. Die ursprüngliche Absprache sei nach seiner Ansicht nicht vollständig umgesetzt worden. GD Schulz antwortete, dass er gerne für einen weiteren Termin zur Verfügung stehe. Er bittet aber auch zu bedenken, dass man hier nur mit einfachen Mitteln agieren konnte, weil Haushaltsmittel in einem höheren Umfang nicht zur Verfügung standen. 

6. Aufstellung Maibaum

Die Aufstellung erfolgt am 30.04. durch die Feuerwehr. Geplant ist eine kleine Feierlichkeit um das Forsthaus.

7. Bebauungsplan „Krumme Wiesen“

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Krumme Wiesen“ hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Helmstedt im Rahmen der erfolgten Trägerbeteiligung nunmehr darauf hingewiesen, dass das betroffene Grünland unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz stehe. Diese bedeute insbesondere, dass ein Ausgleich an anderer Stelle, wie im Rahmen der geplanten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, gar nicht möglich sei. Faktisch sei das Baugebiet dann an dieser Stelle gar nicht mehr umsetzbar. Dies sei in der Konsequenz für alle Verfahrensbeteiligten durchaus überraschend.

Man wolle nun zunächst mit der Unteren Naturschutzbehörde in die Diskussion gehen, ob es hier noch Alternativen gebe. Es ist noch unklar, wie konkret weiter verfahren wird. Es gibt jedoch eine Frist, die für den Grunderwerb eingehalten werden muss, und eine Klärung wird schnellstmöglich angestrebt. Es wird nach Vorliegen neuer Erkenntnisse dann über den weiteren Fortgang erneut berichtet.

 
TOP 9 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es wurden keine Fragen oder Anregungen durch die anwesenden Einwohner eingebracht.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussmitglied Storm schließt die Sitzung um 18:35 Uhr.

 

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