Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben (NPOG-VO)
Protokoll:
Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser weist darauf hin, dass eine erneute Befassung mit dem Thema erst in etwa drei Monaten möglich sei, falls heute keine Beschlussfassung erfolge. Anschließend übergibt er das Wort an Herrn von Känel.
Jens von Känel betont, dass die Gefahrenabwehrverordnung nicht dazu dienen solle, Bürgerinnen und Bürger zu schikanieren oder gezielt Bußgelder zu erheben. Vielmehr solle die bisherige Praxis beibehalten werden, wonach zunächst Verwarnungen ausgesprochen und Fristen zur Beseitigung von Missständen gesetzt würden. Die Notwendigkeit der Verordnung ergebe sich aus der Tatsache, dass Fehlverhalten einzelner uneinsichtiger Personen bislang kaum geahndet werden könne und die Samtgemeinde auf Gefahrenlagen nur eingeschränkt reagieren könne. Ziel sei es daher, bestehende Lücken in anderen Regelwerken zu schließen.
Bereits seit 2013 bestehe mit der Straßenreinigungsverordnung eine Regelung, die theoretisch zu Denunziation führen könne – in der Praxis sei dies aber kaum vorgekommen. Die neue Verordnung diene zudem nicht einer Ausweitung der Bürokratie, sondern der Verwaltungsvereinfachung und der Schaffung klarer Zuständigkeiten.
Anhand mehrerer Beispiele verdeutlicht er bestehende Regelungslücken: So seien Hundekotverunreinigungen, Müllablagerungen an Sammelstellen oder das Übernachten im Auto bisher nur über übergeordnete gesetzliche Regelungen zu fassen, deren Zuständigkeit meist beim Landkreis liege. Auch beim Thema Heckenschnitt, insbesondere auf Flächen, die nicht durch den Bauhof gepflegt werden können, sowie beim Umgang mit offenem Feuer oder der Nutzung von Spielplätzen in den Abendstunden gebe es bislang keine ausreichenden Regelungen. Schließlich verwies er auf die unzureichende rechtliche Grundlage im Bereich der Hausnummerierung, die lediglich durch §126 Baugesetzbuch geregelt sei. Auch hier solle die neue Verordnung für Klarheit sorgen.
Es folgt ein reger Austausch zwischen dem Rat und der Verwaltung.
RM Werner verlässt um 19 Uhr die Sitzung.
RM Klein teilt mit, dass er in Mariental bislang nicht mit entsprechenden Problemen in Kontakt gekommen sei. Auch obdachlose Personen würden dort keine Auffälligkeiten verursachen. Früher habe es ebenfalls keine umfangreichen Regelungen gegeben, und dennoch seien keine größeren Schwierigkeiten entstanden. Er spricht sich daher gegen den Erlass der Verordnung aus.
RM Strauß befürwortet die mit der Verordnung verbundene Rechtssicherheit. Als Bürgermeister erhalte er regelmäßig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch das Fehlverhalten anderer gestört oder belästigt fühlten. Mit der Verordnung bekomme die Verwaltung ein Instrument an die Hand, um in solchen Fällen reagieren zu können.
RM Michel äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendung. Es gebe sowohl positive als auch negative Aspekte. Problematisch sei, ab wann ein Eingreifen – etwa durch die Feuerwehr – gerechtfertigt sei. Wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstelle, könne das zu Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Er spricht sich dafür aus, in der Verordnung deutlich zu machen, dass diese nur in dringenden Fällen oder nach Ermessen der Verwaltung zur Anwendung komme, da er die Mündigkeit der Bürger nicht eingeschränkt sehen möchte.
SGOAR Schulz entgegnet, dass sich der sogenannte mündige Bürger leider nicht immer entsprechend verhalte. Wenn sich Eltern an die Verwaltung wenden, weil sie ihre Kinder nicht mehr bedenkenlos zur Bushaltestelle schicken könnten, da sich dort eine obdachlose Person aufhalte, müsse die Verwaltung handlungsfähig sein. Freundliche Hinweise seien in solchen Fällen nicht ausreichend. Im Übrigen erfolgt eine Abrechnung für Einsätze der Feuerwehr nur, wenn man sich eben nicht rechtskonform verhält. Eine Alarmierung der Feuerwehr führt also nicht zwangsläufig zu einer Abrechnung des Einsatzes.
RM Martini sieht in der Verordnung eine zusätzliche bürokratische Belastung und betont diese mehrfach. Auch der Hinweis von SGB Janze, es sei eben eine Erleichterung und eine Entbürokratisierung, überzeuge ihn nicht. SGA von Känel betont nochmals, dass Verwaltungsprozesse erleichtert werden und gerade aus der Gemeinde Querenhorst regelmäßig Meldungen kommen. Der Erlass der Verordnung würde ausdrücklich entbürokratisieren. RM betont nochmals, dass er das anders sehe.
RM Michel wiederholt seinen Vorschlag, in der Verordnung festzuhalten, dass sie nur bei dringendem Handlungsbedarf oder im Ermessen der Verwaltung Anwendung finden solle.
Herr von Känel ist der Auffassung, dass eine solche Einschränkung aus rechtlicher Sicht schwerlich umsetzbar sei, da eine einheitliche Definition für „dringende Fälle“ oder „Ermessen“ im Regelungskontext nicht praktikabel und nicht eindeutig sei.
RM Grudke bringt die Idee ein, die Verordnung erst ab dem zweiten Verstoß zur Anwendung zu bringen.
Herr von Känel hält es für denkbar, die Bußgelder erst beim zweiten Verstoß greifen zu lassen. Es gibt jedoch auch praktische Fälle, bei denen das nicht sinnvoll ist.
Ausschussvorsitzende Bode betont, dass die Verordnung dem Schutz all jener Bürgerinnen und Bürger diene, die sich ordnungsgemäß verhalten. Die Verwaltung erhalte dadurch ein Handlungswerkzeug, um bei konkreten Missständen reagieren zu können.
SGB Janze bringt die Möglichkeit ins Spiel, die Verordnung nach einem Jahr zu evaluieren, um zu prüfen, welche Regelungen sich bewähren und wo ggf. Anpassungen nötig seien. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, dass Ratsmitglieder für sich in Anspruch nehmen, besser beurteilen zu können als die Sachbearbeitung, was in der Verwaltungsarbeit praktikabel oder weniger praktikabel ist.
RM Grudke stellt daraufhin den Antrag, heute keine Abstimmung über TOP 11 durchzuführen.
Ausschussvorsitzende Bode leitet die Abstimmung über den Antrag ein.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Damit wird kein Beschluss gefasst.
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