Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 02. Juni 2025 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ratsmitglied Janze und Kula fehlen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 14 Tagesordnungspunkten festgestellt.

RM Grudke beantragt, TOP 11 Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben (NPOG-VO) von der Tagesordnung zu nehmen, da in seiner Fraktion weiterer Beratungsbedarf besteht.

SGB Janze bedankt sich, dass er über die Absicht bereits im Vorfeld unterrichtet wurde. Er bittet darum, den Antrag zurückzuziehen, um einen Austausch in der heutigen Sitzung zu ermöglichen. Insbesondere sei Herr von Känel anwesend, um etwaige Bedenken auszuräumen. Nach Beratung könne der Punkt immer noch von der Tagesordnung genommen werden.

RM Strauß kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Ratsvorsitzende Bode erklärt, dass sie den Antrag der CDU-Lappwaldfraktion nicht als Ablehnung der Verordnung verstehe, sondern lediglich dem Zweck diene, weitere Beratungen zu ermöglichen. Sie schlägt vor, den Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen und ihn in der Sitzung ausführlich zu erläutern.

RM Grudke zieht den Antrag daraufhin zurück.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.03.2025

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 03.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode lässt über das Protokoll vom 03.03.2025 abstimmen.


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

SGB Janze weist darauf hin, dass im Samtgemeindeausschuss zur Vorlage 028/25 „Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben (NPOG-VO)“ keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde. Zudem ist das Protokoll bereits allen Ratsmitgliedern zugegangen.

Alle weiteren Beschlussempfehlungen stehen auf der Tagesordnung.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohner anwesend.

 
TOP 7 Beschluss über den Jahresabschluss 2023 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 129 (1) NKomVG

Beschluss:

1. Der Samtgemeinderat beschließt gem. § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023.

2. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Samtgemeindebürgermeister für die Führung der Hauswirtschaft im Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.

3. Der Samtgemeinderat nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß Anlage 4 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

SGB Janze verweist auf sein Mitwirkungsverbot und begibt sich für die Beratung zu TOP 7 in den Zuschauerbereich.

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGOAR Schulz, der die Sach- und Rechtslage zur Vorlage erläutert. Er stellt die Eckdaten des Jahresabschlusses 2023 vor und teilt mit, dass dieser vom RPA ohne Beanstandungen geprüft wurde.

RM Klein zeigt sich positiv überrascht darüber, dass es der Verwaltung gelungen ist, die Jahresabschlüsse so zügig aufzuarbeiten. Er erkundigt sich, ob – nach Aufarbeitung des Jahres 2024 – der Jahresabschluss 2025 bereits im Jahr 2026 rechtkonform bis März vorgelegt werden könne.

SGOAR Schulz teilt mit, dass die Vorlage des Jahresabschlusses 2025 für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen sei.

Da keine weiteren Fragen vorliegen, leitet Ausschussvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 8 Auflösung des Kulturringes Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Auflösung des Kulturringes Samtgemeinde Grasleben und der Vereinnahmung des verfügbaren Vermögens i. H. v. 3.111,24 Euro in den Haushalt der Samtgemeinde Grasleben gem. § 13 der Satzung des Kulturringes Samtgemeinde Grasleben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung



Protokoll:

Ausschussvorsitzende Bode merkt an, dass der Kulturring in der Vergangenheit viele erfolgreiche Projekte umgesetzt habe und dessen Arbeit ein besonderes Anliegen ihres Vaters gewesen sei. Sie bedauert die Auflösung.

SGB Janze erläutert kurz die Inhalte der Vorlage.

RM Strauß bringt ebenfalls sein Bedauern über die Auflösung des Kulturrings zum Ausdruck.

Da keine weiteren Fragen vorliegen, leitet Ausschussvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 9 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Grasleben a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss

Beschluss:

a) Der Samtgemeinderat schließt sich den in der Anlage 1 zu dieser Vorlage formulierten Beschlussvorschlägen (in der Anlage als „Beschluss“ bezeichnet) aus dem Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB an.

b) Der Samtgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss und beschließt dazu die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Anlagen 2 und 3) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze, welcher kurz die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

Da keine Fragen vorliegen, leitet Ausschussvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 10 Antrag der Blue Elephant Energy GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes „Solarpark Samtgemeinde Grasleben“

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die gemäß des Antrages der Blue Elephant Energy GmbH vorgesehenen Abweichungen vom Samtgemeindekonzept zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen zuzulassen und stellt die zugehörigen Änderungen des Flächennutzungsplanes vom Grundsatz her in Aussicht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

RM Klein verweist auf sein Mitwirkungsverbot und begibt sich für die Beratung zu TOP 10 in den Zuschauerbereich.

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze, welcher kurz die Sach- und Rechtslage der Vorlage erläutert.

RM Michel erkundigt sich, ob die Firma bereits eine Anfrage an den Netzbetreiber gestellt habe und ob Aussicht auf einen Netzanschluss bestehe. Zudem möchte er wissen, weshalb mehr Fläche beantragt wurde, als letztlich bebaut werden soll.

SGAR Freitag erläutert, dass ein Netzanschluss beantragt worden sei, eine Rückmeldung des Netzbetreibers jedoch voraussichtlich erst nach dem Aufstellungsbeschluss vorliege. Beantragt wurde ein Anschluss an das Hochspannungsnetz. Die größere Flächenangabe im Antrag sei darauf zurückzuführen, dass derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden könne, inwieweit sich die gesamte Fläche für die Realisierung von PV-Anlagen eigne. (z.B. seltene Pflanzen, Waldabstände, die einzuhalten sind etc.)

Da keine weiteren Fragen vorliegen, leitet Ausschussvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 11 Erlass der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Grasleben (NPOG-VO)

Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser weist darauf hin, dass eine erneute Befassung mit dem Thema erst in etwa drei Monaten möglich sei, falls heute keine Beschlussfassung erfolge. Anschließend übergibt er das Wort an Herrn von Känel.

Jens von Känel betont, dass die Gefahrenabwehrverordnung nicht dazu dienen solle, Bürgerinnen und Bürger zu schikanieren oder gezielt Bußgelder zu erheben. Vielmehr solle die bisherige Praxis beibehalten werden, wonach zunächst Verwarnungen ausgesprochen und Fristen zur Beseitigung von Missständen gesetzt würden. Die Notwendigkeit der Verordnung ergebe sich aus der Tatsache, dass Fehlverhalten einzelner uneinsichtiger Personen bislang kaum geahndet werden könne und die Samtgemeinde auf Gefahrenlagen nur eingeschränkt reagieren könne. Ziel sei es daher, bestehende Lücken in anderen Regelwerken zu schließen.

Bereits seit 2013 bestehe mit der Straßenreinigungsverordnung eine Regelung, die theoretisch zu Denunziation führen könne – in der Praxis sei dies aber kaum vorgekommen. Die neue Verordnung diene zudem nicht einer Ausweitung der Bürokratie, sondern der Verwaltungsvereinfachung und der Schaffung klarer Zuständigkeiten.

Anhand mehrerer Beispiele verdeutlicht er bestehende Regelungslücken: So seien Hundekotverunreinigungen, Müllablagerungen an Sammelstellen oder das Übernachten im Auto bisher nur über übergeordnete gesetzliche Regelungen zu fassen, deren Zuständigkeit meist beim Landkreis liege. Auch beim Thema Heckenschnitt, insbesondere auf Flächen, die nicht durch den Bauhof gepflegt werden können, sowie beim Umgang mit offenem Feuer oder der Nutzung von Spielplätzen in den Abendstunden gebe es bislang keine ausreichenden Regelungen. Schließlich verwies er auf die unzureichende rechtliche Grundlage im Bereich der Hausnummerierung, die lediglich durch §126 Baugesetzbuch geregelt sei. Auch hier solle die neue Verordnung für Klarheit sorgen.

Es folgt ein reger Austausch zwischen dem Rat und der Verwaltung.

RM Werner verlässt um 19 Uhr die Sitzung.

RM Klein teilt mit, dass er in Mariental bislang nicht mit entsprechenden Problemen in Kontakt gekommen sei. Auch obdachlose Personen würden dort keine Auffälligkeiten verursachen. Früher habe es ebenfalls keine umfangreichen Regelungen gegeben, und dennoch seien keine größeren Schwierigkeiten entstanden. Er spricht sich daher gegen den Erlass der Verordnung aus.

RM Strauß befürwortet die mit der Verordnung verbundene Rechtssicherheit. Als Bürgermeister erhalte er regelmäßig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch das Fehlverhalten anderer gestört oder belästigt fühlten. Mit der Verordnung bekomme die Verwaltung ein Instrument an die Hand, um in solchen Fällen reagieren zu können.

RM Michel äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendung. Es gebe sowohl positive als auch negative Aspekte. Problematisch sei, ab wann ein Eingreifen – etwa durch die Feuerwehr – gerechtfertigt sei. Wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstelle, könne das zu Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Er spricht sich dafür aus, in der Verordnung deutlich zu machen, dass diese nur in dringenden Fällen oder nach Ermessen der Verwaltung zur Anwendung komme, da er die Mündigkeit der Bürger nicht eingeschränkt sehen möchte.

SGOAR Schulz entgegnet, dass sich der sogenannte mündige Bürger leider nicht immer entsprechend verhalte. Wenn sich Eltern an die Verwaltung wenden, weil sie ihre Kinder nicht mehr bedenkenlos zur Bushaltestelle schicken könnten, da sich dort eine obdachlose Person aufhalte, müsse die Verwaltung handlungsfähig sein. Freundliche Hinweise seien in solchen Fällen nicht ausreichend. Im Übrigen erfolgt eine Abrechnung für Einsätze der Feuerwehr nur, wenn man sich eben nicht rechtskonform verhält. Eine Alarmierung der Feuerwehr führt also nicht zwangsläufig zu einer Abrechnung des Einsatzes.

RM Martini sieht in der Verordnung eine zusätzliche bürokratische Belastung und betont diese mehrfach. Auch der Hinweis von SGB Janze, es sei eben eine Erleichterung und eine Entbürokratisierung, überzeuge ihn nicht. SGA von Känel betont nochmals, dass Verwaltungsprozesse erleichtert werden und gerade aus der Gemeinde Querenhorst regelmäßig Meldungen kommen. Der Erlass der Verordnung würde ausdrücklich entbürokratisieren. RM betont nochmals, dass er das anders sehe.

RM Michel wiederholt seinen Vorschlag, in der Verordnung festzuhalten, dass sie nur bei dringendem Handlungsbedarf oder im Ermessen der Verwaltung Anwendung finden solle.

Herr von Känel ist der Auffassung, dass eine solche Einschränkung aus rechtlicher Sicht schwerlich umsetzbar sei, da eine einheitliche Definition für „dringende Fälle“ oder „Ermessen“ im Regelungskontext nicht praktikabel und nicht eindeutig sei.

RM Grudke bringt die Idee ein, die Verordnung erst ab dem zweiten Verstoß zur Anwendung zu bringen.

Herr von Känel hält es für denkbar, die Bußgelder erst beim zweiten Verstoß greifen zu lassen. Es gibt jedoch auch praktische Fälle, bei denen das nicht sinnvoll ist.

Ausschussvorsitzende Bode betont, dass die Verordnung dem Schutz all jener Bürgerinnen und Bürger diene, die sich ordnungsgemäß verhalten. Die Verwaltung erhalte dadurch ein Handlungswerkzeug, um bei konkreten Missständen reagieren zu können.

SGB Janze bringt die Möglichkeit ins Spiel, die Verordnung nach einem Jahr zu evaluieren, um zu prüfen, welche Regelungen sich bewähren und wo ggf. Anpassungen nötig seien. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, dass Ratsmitglieder für sich in Anspruch nehmen, besser beurteilen zu können als die Sachbearbeitung, was in der Verwaltungsarbeit praktikabel oder weniger praktikabel ist.

RM Grudke stellt daraufhin den Antrag, heute keine Abstimmung über TOP 11 durchzuführen.

Ausschussvorsitzende Bode leitet die Abstimmung über den Antrag ein.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

Damit wird kein Beschluss gefasst.


TOP 12 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze teilt mit:

1. Freizeitbad eröffnet

Die Eröffnungsfeier im Freizeitbad hat am 17.05.2025 stattgefunden. Die Veranstaltung war bis zum einsetzenden Regen am Nachmittag sehr gut besucht. Auch die durchgeführten Events kamen positiv an. Der Badebetrieb läuft seit diesem Tag. Aufgrund des wechselhaften Wetters sind noch keine hohen Besucherzahlen zu verzeichnen (im Mai insgesamt 370 Besucherinnen und Besucher).

Anlässlich der Wiedereröffnung wird aktuell noch die Haus- und Badeordnung überarbeitet. Die Neufassung erfolgt auf Basis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der neuen Assistenzhundeverordnung (AHundV) sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Darüber hinaus wird beispielsweise auf die Einhaltung hygienischer Standards und die teilweise Videoüberwachung (im Eingangsbereich) hingewiesen.

2. Drehleiter

Die neue Drehleiter sollte in der 20. KW von der Freiwilligen Feuerwehr Grasleben abgeholt werden. Allerdings ist während des Abholprozesses aufgefallen, dass ein Softwarefehler vorliegt, sodass sich die Auslieferung derzeit noch etwas verzögert. Ein neuer Liefertermin steht noch nicht fest. Der Mietzeitraum für die Ersatzdrehleiter wurde entsprechend verlängert. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Hersteller der Drehleiter in Rechnung gestellt.

3. Feuerwehrhaus Grasleben

Am 26.05.2025 fand das erste Gespräch zwischen der PD, den Freiwilligen Feuerwehren und den Verwaltungen im Hinblick auf die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Grasleben statt. Hier ist ein Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Helmstedt geplant, die zwei neue Feuerwehrhäuser bauen will. Geplant ist jetzt, im Zwei-Wochen-Takt weitere Besprechungen durchzuführen, um in einem ersten Schritt jeweils die Bedarfe der Stadt Helmstedt und der Samtgemeinde Grasleben einzeln zu ermitteln. Am Ende dieses Vorplanungsprozesses sollen seitens der PD Vorschläge für ein Raum- und Funktionskonzept erarbeitet werden, welches dann der Politik vorgestellt werden kann.

4. Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten

Das mit der Bewerberin geschlossene Arbeitsverhältnis wurde von der Bewerberin gekündigt. Qualifizierte Nachrücker konnten in den Auswahlgesprächen nicht gefunden werden. Aus diesem Grunde bleiben sowohl die Ausbildungsstelle als auch das Anwärterstudium für das Jahr 2025 unbesetzt. Beide Stellen sollen für das Jahr 2026 erneut ausgeschrieben werden.

5. Klage Verwaltungsgericht

Die Streitigkeit um eine Rückforderung gegen das Amt für regionale Landesentwicklung in Sachen Förderung Minispielfeld ist für Mittwoch, den 02.07.2025, um 11:30 Uhr am Verwaltungsgericht Braunschweig terminiert. SGB Janze verweist auf die Pressemitteilung dazu. 

 
TOP 13 Anträge und Anfragen

Protokoll:

RM Klein weist darauf hin, dass es insbesondere in Mariental große Unterschiede bei der Beschaffenheit von Straßenschildern gebe. Teilweise seien diese verblichen oder abgenutzt. Er erkundigt sich, ob die Schilder bei Instandsetzung neu beklebt werden oder gänzlich neue Schilder gekauft werden.

SGB Janze sichert zu, dies zu prüfen. Die entsprechende Information wird dem Protokoll beigefügt.

[Nachtrag der Verwaltung: Die Schilder werden über die jeweilige Gemeinde beschafft und bei Bedarf vollständig neu angeschafft, Neubeklebungen wurden in der Vergangenheit nicht durchgeführt.]

RM Strauß kritisiert, dass die Rabattierung des 90-Minuten-Tarifs im Freizeitbad Grasleben derzeit nicht auf die Geldwertkarten angewendet werden könne.

SGB Janze erläutert, dass das Kassensystem die Kombination derzeit technisch nicht abbilden könne, da in diesem Fall eine doppelte Rabattierung vorliegen würde. [Beispiel: Es ist nicht angezeigt, wenn der Eintritt durch Rabattierung nur 4,50 Euro kostet, 3,00 Euro zurückzuerstatten.] Sobald eine Lösung gefunden sei, werde er die Information an den Rat weitergeben.

[Nachtrag der Verwaltung: Es ist nun angedacht, dass für Kunden mit Geldwertkarte der Preis für das 90-Minuten-Ticket (3,00 Euro) direkt gezahlt wird und keine Rückerstattung erfolgen muss.]

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode schließt die Sitzung um 19:30 Uhr.

 

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