Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026 nebst Anlagen der Gemeinde Grasleben
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Grasleben empfiehlt dem Gemeinderat
a) die Haushaltssatzung 2026 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2029 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2026 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan).
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Bolze übergibt das Wort an Herrn Schulz. Herr Schulz stellt ausführlich anhand einer Präsentation den Entwurf des Haushaltes 2026 der Gemeinde Grasleben vor. Die Präsentation ist dem Protokoll unter ANH078/25 beigefügt.
GD Schulz erläutert den aktuellen Sachstand zur Aufholung der Jahresabschlüsse sowie die Rahmenbedingungen, die den Entwurf des Haushaltsplans 2026 maßgeblich beeinflussen. Dabei weist er insbesondere auf die weiterhin schwach erwartete Konjunkturentwicklung hin. Auch die wirtschaftliche Situation bei Großarbeitgebern wie der Volkswagen AG bleibe von Bedeutung. Zudem sei ein leicht steigendes Zinsniveau zu verzeichnen, was Auswirkungen auf den Bedarf an Liquiditätskrediten habe.
Die Zahlen der Gemeinde Grasleben zeigen, dass seit 2011 ein Vermögensverlust besteht. Trotz dieser Entwicklung sei die Gemeinde aufgrund ihrer Nettoposition weiterhin positiv aufgestellt und nicht überschuldet.
Im Rahmen seiner Präsentation ging GD Schulz auch auf Nachfragen der Ratsmitglieder ein.
Anschließend erläuterte GD Schulz die Eckdaten des Ergebnishaushalts 2026. Es sei eine hohe Unterdeckung zu verzeichnen; die Gewerbesteuererträge würden auf 700.000 Euro sinken, während der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen zurückgehe. Die SG-Umlage werde geringfügig sinken, während der Landkreis eine Kreisumlagenerhöhung auf 55-Prozentpunkte plane. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Werner erklärte GD Schulz, dass die Erhöhung der Umlage von 53,5 % auf 55 %-Punkte für die SG Grasleben insgesamt mit Mitgliedsgemeinden rund 90.000 Euro ausmache und somit bezogen auf das hiesige Finanzvolumen durchaus eine Belastung darstelle.
Im weiteren Verlauf der Präsentation erläuterte GD Schulz nochmals die Grundsteuerreform zum 01.01.2025. Das Aufkommen 2025 entspricht dem Aufkommen des Vorjahres 2024. Daher ist das Ziel einer ertragsneutralen Umsetzung erreicht. Eine Anpassung der Hebesätze ist daher für 2026 nicht geplant.
Bezüglich der Bedarfszuweisungen führte GD Schulz aus, dass für 2026 noch keine verlässliche Prognose möglich sei. Allerdings sieht Herr Schulz eine deutlich erhöhte Chance, in 2026 wieder Bedarfszuweisungen vom Land zu erhalten, weil das steuerstarke Jahr 2022 aus der Ermittlung des 3-Jahre-Durchschnitts im Jahr 2026 wieder entfällt.
Zum Punkt „Kreisumlage“ erläuterte GD Schulz, dass sich der Betrag – auf Basis des vom Landkreis Helmstedt festgesetzten Umlagesatzes – auf 1.376.000 Euro belaufe.
Ausschussmitglied Ganselweit fragt, ob in den Folgejahren mit einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen sei, da der Landkreis umfangreiche Investitionen, insbesondere im Schulbau, plane und bereits über die höchsten Hebesätze in Niedersachsen verfüge.
GD Schulz stellt klar, dass die Festsetzung der Kreisumlagehebesätze eine Entscheidung des Kreistages des Landkreises sei. In dem aktuellen Entwurf hat die Verwaltung einen Hebesatz von 55 %-Punkten abgebildet. Dies kann durch den Kreistag bis zu einer endgültigen Beschlussfassung noch geändert werden.
GD Schulz führte aus, dass gegenüber dem Entwurf nunmehr weitere Sportfördermaßnahmen des TSV Grasleben angemeldet wurden. Diese stellt er sodann in seiner Präsentation vor.
Neben der bereits veranschlagten Förderung der Sanierung eines Tennisplatzes ist nunmehr auch ein Förderantrag für eine neue Bewässerungsanlage in Höhe von insgesamt 67.000 Euro gestellt worden. Der Anteil der Förderung durch die Gemeinde Grasleben beläuft sich auf 17.500 Euro.
Im Rahmen einer kurzen Sitzungsunterbrechung schildert Herr Nitschke als Vertreter des TSV die Pläne des TSV im Einzelnen und erläutert die geplanten Maßnahmen ausführlich.
Neu beantragt wurde zudem die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinde an der Aufbereitung des B-Platzes. Das hierzu vorliegende Angebot einer Gartenbaufirma belaufe sich auf 8.000 Euro. Auch hier sei eine Beteiligung der Gemeinde hilfreich für den Sportverein. Herr Nitschke führte aus, dass sich die Situation nach dem Kreisfeuerwehrzeltlager weiter verschärft habe. Während der Veranstaltung seien schwere Fahrzeuge über den Platz gefahren, obwohl dieser dafür nicht ausgelegt sei, sodass der Platz nun stark beschädigt sei. Eine direkte Verantwortlichkeit der Feuerwehr lasse sich jedoch nicht mehr eindeutig nachvollziehen.
Ausschussmitglied Werner merkte an, dass die Kreisfeuerwehr bereits nach dem Zeltlager angesprochen worden sei, jedoch keine Kostenübernahme zugesagt habe.
GD Schulz erklärte abschließend, dass es zunächst um die grundsätzliche Frage eines Zuschusses gehe und ein entsprechender Antrag gestellt werde. Ob und in welcher Höhe bleibe letztlich eine politische Entscheidung.
Ausschussmitglied Ganselweit ergänzte, dass die Thematik des B-Platzes zunächst innerhalb der Fraktion weiter beraten werde. Für den Verwaltungsausschuss werde anschließend ein entsprechender Vorschlag eingebracht.
Unter den noch offenen Punkten verwies GD Schulz auf die noch nicht abschließend kalkulierten Kosten für die Schachtsanierung. Ausschussmitglied Jaeger wies darauf hin, dass die Gemeinde grundsätzlich für die ordnungsgemäße Funktion des Schachts verantwortlich sei. Herr Schulz betont, dass man hier zunächst Handlungssicherheit der Gemeinde herstellen wolle, um die Maßnahme im Jahr 2026 durchführen zu können. Die konkreten Kosten und die Art der Sanierung müssen erst noch durch das Bauamt ermittelt werden.
Man verständigt sich zunächst auf die Abbildung von 30.000 Euro und die Anbringung eines Sperrvermerks (Entsperrung durch den VA).
Weiterhin sollen Mittel für die Sanierung der Seilscheibe vorgesehen werden. GD Schulz schlug vor, hierfür vorsorglich zusätzliche 15.000 Euro im nächsten Verwaltungsausschuss anzumelden, da insbesondere Fundament- und Stahlarbeiten kostenintensiv seien. Der Finanzausschuss folgt diesem Vorschlag.
Als Nächstes sprach GD Schulz die Frage der Klimatisierung im Kindergarten St. Norbert an. Ursprünglich war vom Träger angeregt worden, das gesamte Gebäude mit einer zentralen Klimaanlage auszustatten. Die Kirche als Träger der Einrichtung schlägt nun den Einsatz kleinerer Split-Klimaanlagen vor, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden könnten. Die Maßnahme wurde daher in die Veränderungsliste aufgenommen. Anstelle der ursprünglich von Teilen der Elternschaft gewünschten rund 50.000 € könne durch den Verzicht auf eine zentrale Großanlage eine wirtschaftlichere Lösung umgesetzt werden. Gleiches gelte zudem auch für die Verschiebung des Außengeländes in das Jahr 2027. Man habe daher den Ansatz über die Veränderungsliste wieder reduziert.
Ausschussvorsitzender Bolze leitet zur Beschlussfassung über.
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