Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026 nebst Anlagen
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt
a) die Haushaltssatzung 2026 einschl. Haushaltsplan 2026 in der zuletzt beratenden Fassung,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2029 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2026 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan)
Der Samtgemeindeausschuss und der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Bauen, Umwelt und Finanzen bereitet die Beschlussfassung entsprechend vor.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Stv. Ratsvorsitzender Strauß übergibt das Wort an Herrn Schulz.
GD Schulz teilt mit, dass Ihnen die Haushaltssatzung 2026 im Rahmen der Vorlage V058/2025 vorliegt.
Er verweist zunächst auf die hierzu bereits erfolgten Beratungen in den Fachausschüssen, namentlich im Schulausschuss sowie im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung, Bauen und Finanzen. Auf diesem Weg sei der Beratungsstand, so wie er den Ratsmitgliedern heute vorliege, entwickelt worden und zuletzt im Samtgemeindeausschuss als Beschlussempfehlung verabschiedet worden.
GD Schulz weist zudem auf die letzte Veränderungsliste vom 27.11.2025 hin. Es seien hier noch positive Veränderungen im Finanzausgleich für das kommende Jahr eingearbeitet worden, die von Seiten des Landes mitgeteilt wurden. Neu aufgenommen sei eine nochmalige Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um rund 300.000 Euro bei den Erträgen. Dies führe jedoch auch zu einer um 150.000 Euro erhöhten Kreisumlage sowie zu einer erhöhten Weiterleitung an die Mitgliedsgemeinden in Höhe von 75.000 Euro bei den Aufwendungen.
Die Eckdaten des Haushalts 2026 stellt GD Schulz wie folgt dar:
- Die ordentlichen Erträge seien mit 5.495.100 Euro geplant, die ordentlichen Aufwendungen mit 7.822.500 Euro. Daraus resultiere ein Fehlbedarf von 2.327.400 Euro.
- Geplant seien Investitionen in Höhe von 4.019.900 Euro, deren Finanzierung einen Kreditbedarf von rund 3,84 Mio. Euro erfordere. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um Maßnahmen im Brandschutz (2,7 Mio. Euro) sowie um Vorbereitungen zur Umstellung auf die Ganztagsschule (1,25 Mio. Euro).
- In § 3 der Haushaltssatzung werde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3,6 Mio. Euro festgesetzt.
- Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite in § 4 belaufe sich auf 14,8 Mio. Euro
- Die Samtgemeindeumlage für 2026 werde auf 2,625 Mio. Euro festgesetzt.
GD Schulz schließt seinen Überblick mit der Bemerkung, dass dies die Grundlage für die nun folgende Beratung und Beschlussfassung darstellt.
RM Kula richtet ihr Wort an die Feuerwehr und stellt fest, dass eine gute Lösung hinsichtlich der Feuerwehrkleidung gefunden wurde. Sie zeigt sich zufrieden darüber, dass nun ausreichend Bekleidung zur Verfügung steht. Zudem schreitet der Bau des Feuerwehrhauses aus ihrer Sicht mit voran, was sie als noch wichtiger hervorhebt.
SGB Janze ergänzt, dass die Besucherinnen und Besucher der Feuerwehr im letzten Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Finanzen und Bauen seinem Gefühl nach unzufrieden waren. Er weist darauf hin, dass sich der Bau des Feuerwehrhauses zwar lange hingezogen habe, man jedoch auch Demut zeigen sollte. Der Bau liege deutlich über dem üblichen Standard und sei letztlich ein Vertrauensbeweis von Rat und Verwaltung an die Feuerwehr. Trotz des hohen Fehlbetrags im Haushalt werde das Projekt realisiert. Als weiteres Beispiel nennt er die Übergabe des neuen Drehleiterfahrzeuges.
Stv. Ratsvorsitzender Strauß leitet zur Beschlussfassung über.
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