Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2026 nebst Anlagen der Gemeinde Rennau
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rennau beschließt
a) die Haushaltssatzung 2026 einschl. Haushaltsplan in der zuletzt beratenden Version,
b) das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2029 in der zuletzt beratenden Fassung gem. § 118 Abs. 3 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2026),
c) das Haushaltssicherungskonzept – Fortschreibung 2026 – gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG (Anlage zum Haushaltsplan 2026).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Frau Detlaff von der Finanzabteilung der Samtgemeindeverwaltung hatte in der letzten VA-Sitzung am 26.11.2025 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 ausführlich vorgestellt.
Frau Detlaff hat das Ergebnis in der Gemeinde Rennau aus Sicht der Kämmerei generell als stabil bezeichnet. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage weiterhin defizitär ist.
Der Ergebnishaushalt schließt nach aktuellem Stand (siehe Anlage 1a zu Vorlagen Nr. V062/25) mit einem Defizit von 388.200 Euro ab. Den Erträgen i.H.v. 1.079.900 Euro stehen Aufwendungen i.H.v. 1.468.100 Euro gegenüber.
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben auf dem Niveau des Vorjahres mit 400 v.H. für die Grundsteuer A, 230 v.H. für die Grundsteuer B und 410 v.H. für die Gewerbesteuer.
Zum Finanzhaushalt kann angemerkt werden, dass neue Investitionen lediglich für die Teilung des "Alten Saales" vom Schützenhaus Ahmstorf mit 10.000 Euro vorgesehen sind.
Für den Verkauf von 3 weiteren Baugrundstücken im Baugebiet Sandblessen III in Rennau sind Einzahlungen i.H.v. 77.200 Euro vorgesehen. Ob der Verkauf der Baugrundstücke realisiert werden kann, bleibt abzuwarten.
Auf Antrag der Bürgerliste werden zusätzlich 3.000 Euro für eine Ersatzinvestition der defekten Geschwindigkeitsmessanlage bereitgestellt. Darüber hinaus wird zur Realisierung eines schnelleren Baubeginns für das Baugebiet "Hinter der Mühle" eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro aus dem Finanzhaushalt 2027 aufgenommen.
Da es keinen weiteren Abstimmungsbedarf gibt, leitet BGM Michel zur Beschlussfassung über.
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