Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Bau- und Umweltausschuss

Montag, 18. Mai 2026 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Grasleben.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

 Die Tagesordnung wird mit 13 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 31.03.2025

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger stellt das Protokoll vom 31.03.2025 zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:      5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung


TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es wurden keine Fragen oder Anregungen durch die anwesenden Einwohner eingebracht. 

 
TOP 6 Umgestaltung des Dorfplatzes in Grasleben; Maßnahmen und Kosten

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen zur Kenntnis. Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die politischen Gremien verwiesen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Jaeger übergibt das Wort an GD Schulz, der zunächst die neue Kollegin Frau Weber dem Bau- und Umweltausschuss vorstellt und sie herzlich willkommen heißt. Frau Weber hat seit April die Teamleitung für die Bereiche Technik, Bauleitplanung, Abrechnung Straßenentwässerung, Investitionsplanung sowie Vertragswesen Ingenieurleistungen bei der SG Grasleben übernommen. GD Schulz weist darauf hin, dass Frau Weber bereits mit der Erarbeitung der Planung zur Umgestaltung des Dorfplatzes in Grasleben begonnen und die entsprechenden Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen ermittelt habe.

Im Anschluss erläutert GD Schulz den Inhalt der Vorlage. Er führt aus, dass im Frühjahr dieses Jahres gemeinsam mit Mitgliedern des Rates Grasleben eine Ortsbesichtigung des Dorfplatzes stattgefunden habe. Gegenstand des Termins seien neben einer möglichen Standortempfehlung für die Aufstellung der Seilscheibe insbesondere verschiedene festgestellte Mängel sowie allgemeine Verbesserungsvorschläge gewesen.

Im Rahmen der Besichtigung sei festgestellt worden, dass die Mauer im Bereich der Mittelstraße vollständig abgängig sei. Nach Auffassung der Teilnehmer erscheine ein Wiederaufbau an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich, sodass ein Rückbau empfohlen werde. Die Mauer im Bereich des "Schachbretts" solle hingegen nach einem Abriss erneuert werden, um dort zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Weiterhin seien die Pergolen im Bereich des „Schachbretts“ sowie an der Boulebahn als stark sanierungsbedürftig eingestuft worden. Vorgeschlagen werde eine Erneuerung durch pflegeleichte und langlebige Konstruktionen, möglichst nicht aus Holz. Ergänzend sei eine Bepflanzung mit winterharten und pflegearmen Kletterpflanzen vorgesehen.

Der Ausschussvorsitzende Jaeger erklärt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich nachvollziehbar seien. Lediglich die Kosten für die Pergola erschienen ihm vergleichsweise hoch. Frau Weber erläutert hierzu, dass die angesetzten Kosten insbesondere auf die geplante pulverbeschichtete Stahlkonstruktion zurückzuführen seien, welche langlebig und pflegeleicht sei.

Herr Grudke fragt an, ob der Betriebshof der SG Grasleben den Abriss der Mauer übernehmen könne. GD Schulz erklärt hierzu, dass zunächst geprüft werden müsse, ob dies im Rahmen der internen Verrechnung möglich sei. Herr Winkler äußert Zweifel daran, dass der Betriebshof den Abriss der Mauer übernehmen könne, da die Arbeiten technisch anspruchsvoll seien. Daher erscheine es sinnvoll, den Abriss durch eine externe Fachfirma durchführen zu lassen, während der Betriebshof gegebenenfalls den Rückbau der alten Pergola übernehmen könne.

GD Schulz führt anschließend die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen weiter aus. Darüber hinaus sei bei der Ortsbegehung angeregt worden, eine kleinere Teilfläche des Dorfplatzes zusätzlich zu pflastern, um der Entstehung sogenannter "Trampelpfade" entgegenzuwirken.

Seitens der Verwaltung werde jedoch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Flächenversiegelungen aufgrund der angestrebten klimaschutzrechtlichen Vorgaben kritisch zu bewerten seien. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, Neuversiegelungen möglichst zu reduzieren, werde stattdessen vorgeschlagen, die betreffende Fläche durch geeignete Bepflanzungen gestalterisch aufzuwerten und hierdurch eine gezielte Wegeführung zu erreichen.

Zu diesem Thema äußern sich Herr Winkler sowie Herr Storm kritisch gegenüber einer Bepflanzung. Sie geben zu bedenken, dass die Menschen die Fläche trotz Bepflanzung weiterhin betreten und dadurch Schäden an den Pflanzen entstehen könnten.

Im Rahmen der weiteren Diskussion hat der Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagen, die betreffende Fläche von ca. 25 m² mit befahrbaren Rasengittersteinen zu befestigen. Diese gelten als versickerungsfähig und würden somit nicht als vollständige Flächenversiegelung eingestuft.

Seitens der Verwaltung werde darauf hingewiesen, dass ein Großteil der vorgesehenen Maßnahmen zunächst haushaltsrechtlich berücksichtigt werden müsse. Eine vollständige Umsetzung sei daher frühestens ab dem Jahr 2027 möglich. Kleinere Einzelmaßnahmen könnten gegebenenfalls bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden, abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme. Eine politische Festlegung der priorisierten Maßnahmen solle möglichst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 erfolgen.


TOP 7 Festlegung des künftigen Standorts der 2. Seilscheibe in Grasleben; geplant auf dem Dorfplatz

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat Grasleben, den Standortvorschlag 1 als künftigen Standort der zweiten Seilscheibe in Grasleben auf dem Dorfplatz entsprechend des anliegenden Lageplanes zu beschließen. Für den Fall, dass Vorschlag 1 aus bisher noch nicht bekannten Gründen ggf. doch nicht umgesetzt werden kann, wird Vorschlag 2 als Ersatzstandort festgelegt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger übergibt das Wort an GD Schulz, der berichtet, dass der Gemeinde im Jahr 2025 durch die Firma K+S im Zuge der Schachtsanierung am Standort Heidwinkel eine zweite Seilscheibe unentgeltlich überlassen wurde. Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion, woraufhin sich der Rat für die Übernahme ausgesprochen hatte. Die Übernahme erfolgte im vergangenen Jahr; über den künftigen Standort sollte anschließend im Jahr 2026 entschieden werden.

Die Seilscheibe befindet sich derzeit in Zwischenlagerung bei Firma Horn Metallbau in Grasleben und muss nach Festlegung des Standortes noch aufgearbeitet werden. Vorgesehen ist ein Aufbau analog zur bestehenden Seilscheibe an der Querenhorster Straße / Magdeburger Straße. Hierfür werden unter anderem ein Fundament, ein Metallgestell sowie weiteres Zubehör benötigt. Im Haushaltsplan 2026 stehen hierfür im Produkt 2811 "Heimatpflege" Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung.

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 26.03.2026 haben Vertreter aller Fraktionen und Gruppen des Rates Grasleben die möglichen Standorte besichtigt und übereinstimmend den Standortvorschlag 1 (siehe Lageplan) favorisiert. Für den Fall möglicher Hindernisse wurde Standortvorschlag 2 als geeignete Alternative benannt. In diesem Fall wäre jedoch eine Verlegung der dort vorhandenen Bodenhülse für den Maibaum erforderlich. Die bereits bestehende Bodenhülse auf dem Dorfplatz für den Weihnachtsbaum kann für den Maibaum aufgrund der unterschiedlichen Befestigungstechnik nicht genutzt werden.

Im Anschluss erkundigt sich Herr Winkler, ob im Zuge der Maßnahme zusätzlich eine zweite Laterne sowie ein Informationskasten an der Seilscheibe installiert werden sollen. Seiner Auffassung nach wäre dies sinnvoll, da bei Beginn der Baumaßnahmen gleichzeitig die erforderlichen Leitungen für eine Beleuchtung mitverlegt werden könnten. Herr Storm ergänzt, dass eine zusätzliche Beleuchtung sinnvoll sei, damit die Seilscheibe auch in den Abendstunden gut sichtbar ist.

GD Schulz erklärt hierzu, dass diese Punkte grundsätzlich lösbar erscheinen. Im Rahmen der heutigen Sitzung stehe jedoch zunächst die Festlegung des Standortes im Vordergrund.

Frau Weber berichtet ergänzend, dass sie die geplante Baumaßnahme bereits mit dem Landkreis Helmstedt abgestimmt habe.

Derzeit wird noch auf ein Angebot der Firma Metallbau Horn gewartet für die Herstellung und Lieferung des Metallgerüstes und die Aufarbeitung der Seilscheibe. Anschließend könne der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Maßnahme konkretisiert werden.


TOP 8 Festlegung von politisch präferierten Trassenführungen zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs der Gemeinde Grasleben auf der Grundlage der Verkehrszählung und des vorliegenden Gutachtens dazu; vorherige Prüfung der Umsetzungsaussichten

Beschluss:

1. Der Rat der Gemeinde Grasleben hat die Ereignisse der Verkehrszählung und das daraus resultierende Gutachten nebst den dabei durch den beauftragten Fachplaner entwickelten Entlastungsalternativen zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat beschließt, die rechtliche Umsetzbarkeit der Varianten Nord 1 und Nord 2 und Süd 4 prüfen zu lassen. Geleichzeitig wird der Landkreis Helmstedt um Vorprüfung dieser Trassenführungen gebeten.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger übergibt das Wort an GD Schulz, der erläutert, dass die Entlastung beziehungsweise Umgehung des innerörtlichen Verkehrs der Gemeinde Grasleben bereits seit mehreren Jahren Gegenstand politischer Beratungen ist. Die bisherigen Beschlusslagen und Entwicklungen werden daher als bekannt vorausgesetzt.

Im Februar 2025 wurde der Gemeinde Grasleben durch das beauftragte Fachbüro Zacharias das Gutachten zur Verkehrszählung aus Mai 2024 übermittelt, welche durch das Land Niedersachsen veranlasst worden war. Das Gutachten bestätigt eine hohe Verkehrsbelastung innerhalb der Ortslage mit rund 6.000 Fahrzeugen täglich, darunter etwa 750 Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. Darüber hinaus wurden insgesamt acht mögliche Entlastungsvarianten untersucht und hinsichtlich ihres Streckenverlaufs sowie ihrer jeweiligen Entlastungswirkung bewertet. Das Gutachten ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Die damalige Vorlage V026/25 wurde im Rahmen der politischen Beratungen zunächst zurückgestellt und bislang nicht weiter behandelt.

Zwischenzeitlich wurde die Gemeinde Grasleben mit Schreiben des Landkreises Helmstedt vom 11.03.2026 darüber informiert, dass seitens des Landes Niedersachsen grundsätzlich Bereitschaft besteht, die bisherige Landesstraße L 651 zu einer Kreisstraße abzustufen. Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, um gemeinsam mit dem Landkreis Helmstedt als möglichem künftigem Straßenbaulastträger weitere Überlegungen zu einer Verkehrsentlastung beziehungsweise Ortsumgehung anzustellen. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Am 23.03.2026 fand hierzu ein Gespräch zwischen Vertretern des Rates Grasleben, des Landkreises Helmstedt sowie der Verwaltung statt. Seitens des Landkreises wurde dabei signalisiert, dass sowohl eine mögliche Abstufung der L 651 als auch das Vorhaben einer Ortsumgehung grundsätzlich positiv begleitet würden, vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen im Kreistag.

Seitens des Landkreises wurde jedoch darauf hingewiesen, dass hierfür zunächst eine politische Positionierung der Gemeinde hinsichtlich der bevorzugten Trassenvarianten erforderlich sei. Gleichzeitig wurde angeboten, für die politisch favorisierten Varianten eine erste Einschätzung der grundsätzlichen Realisierungschancen vorzunehmen. Bislang erfolgte noch keine Bewertung unter Berücksichtigung relevanter Rahmenbedingungen wie Umwelt- und Naturschutz, topografischer Anforderungen oder möglicher notwendiger Ingenieurbauwerke.

Von allen Beteiligten wurde dieses Vorgehen als sinnvoll angesehen, um die weitere Diskussion auf realistisch umsetzbare Varianten zu konzentrieren. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, die Auswahl auf maximal drei Varianten zu begrenzen.

Der Rat Grasleben wird daher gebeten, aus den im Gutachten dargestellten acht Varianten maximal drei bevorzugte Trassenführungen für eine weitergehende Vorprüfung zu benennen. Erst nach Vorlage einer ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten soll eine weitergehende politische Beratung erfolgen.

Herr Storm berichtet, dass sich die SPD-Fraktion mit dem Thema befasst und die Varianten "Nord 1" sowie "Süd 4" favorisiert habe.

Herr Grudke ergänzt, dass auch innerhalb der CDU-Fraktion Beratungen stattgefunden hätten. Dort sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Varianten "Nord 1", "Nord 2" sowie "Süd 4" prüfen lassen möchte.

Frau Stabrey führt ergänzend aus, dass aus ihrer Sicht eine Trassenführung sinnvoll wäre, die perspektivisch zugleich Entwicklungsmöglichkeiten für ein mögliches Baugebiet eröffnen könnte. Herr Grudke weist darauf hin, dass diese Überlegung grundsätzlich nachvollziehbar sei, derzeit jedoch zunächst die Frage der grundsätzlichen Umsetzbarkeit im Vordergrund stehe.

Herr Storm ergänzt hierzu, dass Herr Wagner im Rahmen der Ortsbegehung zugesichert habe, frühzeitig mitzuteilen, falls bestimmte Varianten oder Teilabschnitte nicht realisierbar seien.

Herr Winkler erkundigt sich, ob hinsichtlich der Planungen bereits Abstimmungen mit Weferlingen sowie Mariental erfolgt seien, da eine Entlastung der gesamten Region angestrebt werden sollte und nicht ausschließlich der Gemeinde Grasleben.

GD Schulz erläutert hierzu, dass im Rahmen der Veranstaltung zur Verkehrszählung am 06.01.2026 im Schützenhaus Grasleben bereits Gespräche mit Vertretern aus Weferlingen geführt worden seien und man vereinbart habe, im Austausch zu bleiben. Seitdem habe es jedoch keine weiteren Abstimmungen gegeben. Welche konkreten Planungen seitens Sachsen-Anhalts beziehungsweise der Gemeinde Weferlingen verfolgt würden, sei derzeit nicht bekannt. Gleichwohl solle die Gemeinde Grasleben das Thema aktiv vorantreiben. Unabhängig davon bestehe für Sachsen-Anhalt weiterhin die Möglichkeit, sich an entsprechende Planungen anzubinden.


TOP 9 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet ehem. Muna Grasleben“ a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasleben fasst folgende Beschlüsse:

a)    Die Bemerkungen zu den vorgebrachten Anregungen, wie in der Anlage "Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB), Nachbargemeinden und Dritter zum Vorentwurf (Verfahren gem. §§ 3(1)/ 4(1) BauGB) dargestellt, werden vom Verwaltungsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

b)    Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorgelegten Planentwurf und der Begründung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet ehem. Muna Grasleben", zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig



Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Jaeger erteilt Herrn GD Schulz das Wort. Dieser führt kurz aus, dass mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet ehem. Muna Grasleben" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bisherigen Artenschutzzentrums geschaffen werden sollen. Durch die geplante Erweiterung soll künftig auch eine zoologische Tierhaltung zulässig sein. Hierfür ist die Änderung der bisherigen Ausweisung als "Gewerbegebiet" in zwei Sondergebiete erforderlich.

Im Sondergebiet 1 sind insbesondere Gehege sowie der überwiegende Teil der besucherorientierten Einrichtungen und Anlagen vorgesehen. Im Sondergebiet 2 sollen Besucherstellplätze entstehen.

Im Zeitraum vom 20.08.2024 bis einschließlich 03.09.2024 wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei gingen mehrere Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Die Verwaltung empfiehlt, den vorgeschlagenen Abwägungen zuzustimmen und den unter Buchstabe a) formulierten Beschluss zu fassen.

Die eingegangenen Stellungnahmen führten lediglich zu geringfügigen Änderungen des ursprünglichen Entwurfs. Darüber hinaus wurde die Begründung um weitere Informationen ergänzt, insbesondere zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die überarbeitete Begründung ist als Anlage 3 beigefügt.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung soll nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend informiert.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den unter Buchstabe b) formulierten Auslegungsbeschluss zu fassen.

Im weiteren Verlauf äußert Frau Stabrey Bedenken hinsichtlich des Sondergebietes 2. Sie führt aus, dass dort lediglich Lagerflächen und Parkplätze vorgesehen seien, jedoch keine Tierhaltung. Aufgrund ihrer Bedenken habe sie sich die örtlichen Gegebenheiten persönlich angesehen. Sie befürchte, dass naturnahe und für Tiere nützliche Bereiche durch die geplanten Maßnahmen beseitigt werden könnten.

GD Schulz erklärt hierzu, dass die vorgesehenen Parkflächen aus Sicht der Gemeinde positiv zu bewerten seien, da Besucher ihre Fahrzeuge künftig geordnet auf den vorgesehenen Stellplätzen abstellen könnten.

Frau Stabrey erkundigt sich außerdem, ob im Bereich vor, zwischen oder hinter den geplanten Stellplätzen weitere Bepflanzungen vorgesehen seien, da dies aus dem Lageplan nicht eindeutig hervorgehe. GD Schulz teilt mit, dass er dies derzeit nicht beantworten könne und die Information nachreichen werde.

Nachträgliche Antwort der Verwaltung:

Im Zuge der Beratung des B-Planes für das Artenschutzzentrum (ehemals Muna) fragte Frau Stabrey nach Art und Umfang der Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Im B-Plan ist dies an vier Stellen insgesamt vorgesehen und wird wie nachfolgend umschrieben:

3. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

3.1 In den zeichnerisch bestimmten Flächen sind die vorhandenen standortgerechten heimischen Laubgehölze (Bäume und Sträucher) zu erhalten und zu entwickeln, unter Beachtung des Schutzes bereits vorhandener Leitungen.

3.2 Nicht-heimische Gehölze dürfen entfernt werden. In Abhängigkeit von der Bewuchsdichte sind bei der Entnahme oder bei Abgang von Gehölzen entsprechend des Verlustes standortgerechte heimische Laubbäume oder -sträucher nachzupflanzen, unter Beachtung des Schutzes bereits vorhandener Leitungen.

3.3 Zu- und Ausfahrten sind in den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nicht zulässig.

3.4 Zum allgemeinen Schutz wildlebender Tiere, insbesondere von Brutvögeln, haben die Baufeldfreiräumung und ggf. erforderliche Rodungsarbeiten von Bäumen und Gebüschen außerhalb der Brut- und Setzzeit und somit nicht zwischen dem 01.03. und dem 30.09. zu erfolgen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Gehölzentnahmen innerhalb des Zeitraums sind ausnahmsweise nach Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Helmstedt und ggf. unter Auflagen der Behörde zulässig.

3.5 Zur Vermeidung von Verstößen gegen das Tötungs- und Schädigungsverbot sind vor Fällungen die betroffenen Bäume auf Baumhöhlen und andere Strukturen wie abstehende Borke oder Stammrisse zu untersuchen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel, Fledermäuse und andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie infrage kommen. Sollten Brutaktivitäten und/oder besetzte Fledermausquartiere festgestellt werden, sind die Fällungen zu unterlassen und das weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Eine gleiche Vorgehensweise hat vor dem Abriss von Gebäuden zu erfolgen. Es dürfen keine Fledermäuse während des Winterschlafs bzw. der Winterruhe geschädigt werden. Dazu müssen vor Beginn der Baumaßnahmen zusätzlich alle potenziellen Winterquartiere von Fledermäusen kartiert werden.

3.6 Neben o.g. Bauzeitenregelung ist für die Entnahme von Gehölzen mit Baumhöhlen, Halbhöhlen oder Fledermaus-Spaltenquartieren als tatsächlichen oder potenziellen Lebensstätten ein Ersatz zu schaffen. Bei einem Ersatz durch künstliche Lebensstätten ist ein Verhältnis von 2 künstlichen Lebensstätten für 1 natürliche Lebensstätte herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Die Bereitstellung der Ersatzquartiere muss als vorgezogener Ausgleich (sog. CEF-Maßnahmen) und in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Helmstedt erfolgen, um den zeitlichen Zusammenhang der ökologischen Funktion der Lebensstätten zu wahren.

3.7 Innerhalb der privaten Flächen ist als artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme nur Außenbeleuchtung mit niedrigen Farbtemperaturen mit max. 3.000 K und somit mit geringer Lockwirkung für nachtaktive Insekten zulässig. Die Leuchten sollen voll abgeschirmt sein; es soll kein Licht oberhalb der Horizontalen abgestrahlt werden ("full cut-off", upward light ratio ULR = 0). Leuchtmittel dürfen auch nach unten nicht aus dem Gehäuse herausragen. Das Abdeckglas muss plan sein. Die Leuchte muss horizontal ausgerichtet werden. Zusätzlich hat ein helligkeits- und nutzungsangepasster Betrieb zu erfolgen.

Herr Storm weist darauf hin, dass die Zufahrt zu den Grundstücken im Gewerbegebiet gewährleistet bleiben müsse. Insbesondere sei sicherzustellen, dass die Erschließung für ansässige Betriebe nicht beeinträchtigt werde.

GD Schulz ergänzt, dass im Bereich der Straße "BGM-Frese-Ring" Optimierungsbedarf bestehe. Daher müsse die Straße in einem angemessenen Zustand unterhalten werden, sodass für alle vergleichbare Bedingungen bestünden. Eine Verpflichtung zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung bestehe in diesem Zusammenhang beispielweise nicht und wurde auch nicht von den Betreibern angefragt.

Herr Grudke erklärt abschließend, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben und somit den B-Plan unterstütze.


TOP 10 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

GD Schulz berichtet über Folgendes:

Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Helmstedter Straße wegen Straßenschäden

Auf Antrag der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in Grasleben in Kürze ab Ortseingang von Helmstedt kommend bis kurz vor dem Abzweig Südstraße eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Kmh eingerichtet. Dies ist zunächst bis 31.12.2026 befristet. Die ursprüngliche Planung des Landes war dabei sogar der 31.12.2027. Diesem Zeitfenster hat GD Schulz nicht zugestimmt, weil er etwas schneller die weiteren Überlegungen des Landes hierzu haben wollte.

Hintergrund sind fehlende Haushaltsmittel beim Land Niedersachsen zur sachgerechten Beseitigung der Winter- und Frostschäden an der Ortsdurchfahrt. Der Zustand der Straße ist bekanntermaßen schlecht, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätte und der Kirche.

Das Land plant daher für das Jahr 2028 eine Grundsanierung der Straße, vorbehaltlich der finanziellen und personellen Möglichkeiten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Bereits aktuell besteht in diesem Bereich eine 30er-Regelung. Diese beschränkte sich aber auf die Tage Montag bis Freitag und den Zeitraum 07.00 Uhr - 16.00 Uhr. Hier wird sich dann eine Regelung für den ganzen Tag und jeden Tag in der Woche anschließen.

Einrichtung von Parkverboten im Bereich der Kirchstraße

Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit wurden die Halteverbotsbereiche in der Kirchstraße gemäß der Anordnung des Landkreises Helmstedt vom 10.03.2026 am 01.04.2026 umgesetzt. Entsprechend des Verkehrszeichenplans wurden sechs Verkehrszeichen aufgestellt. Bisher liegen der Verwaltung und dem Landkreis Helmstedt hierzu keine weiteren Beschwerden vor.

Blühwiesen

In der Gemeinde Grasleben bestehen derzeit zwei Blühwiesen, in der Bahnhofstraße sowie am Spielplatz Walbecker Tor. Für die Pflege wurde das Angebot der Firma SG Dienstleistungen Garten- und Landschaftspflege angenommen. Das gewählte Angebot umfasst die komplette Pflege der Flächen für das Jahr 2026, einschließlich Bodenbearbeitung, Saatgutbeschaffung, Aussaat sowie weiterer Pflegearbeiten. Die Arbeiten wurden bereits Mitte April begonnen und die Aussaat durchgeführt.

Sachstand Feldstraße

Die Grundstückseigentümer werden seitens der Verwaltung angeschrieben mit der Bitte um Erteilung des Einverständnisses für die Baumaßnahme "Vergrößerung der Verrohrung". Nur wenn alle Einverständniserklärungen vorliegen, kann ein vereinfachtes und deutlich kürzeres Plangenehmigungsverfahren beim Landkreis Helmstedt beantragt werden. Sofern nicht alle Eigentümer einverstanden sind, ist ein zeitlich aufwändigeres Planfeststellungsverfahren erforderlich. Erst nach der Erteilung der Plangenehmigung bzw. der Planfeststellung kann mit der Baumaßnahme begonnen werden

Heizung Sportheim

Im Sportheim gab es im vergangenen Winter Probleme mit der Heizleistung im Sportheim. Hier sind wir derzeit zusammen mit dem TSV noch in der Prüfung von Möglichkeiten einer Optimierung.

Neue Bewässerungsanlage TSV Grasleben

Der Antrag des TSV Grasleben für die Neuanlage der Rasenbewässerung wurde vom Landessportbund genehmigt. Der TSV arbeitet derzeit an der Umsetzung.

Neues Gewerbegebiet Grasleben; Antrag der CDU-Fraktion

Es lag vor einen Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung eines zusätzlichen Gewerbegebiets für die Gemeinde Grasleben. Es wurde sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, zusammen mit der Wirtschaftsregion Helmstedt (WR) zunächst eine Umfrage bei den hiesigen Betrieben zu machen, und den dortigen Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen oder ggf. bestehende Expansionspläne einmal abzufragen.

Diese Umfrage ist erfolgt. Rund 30 Unternehmen/Betriebe wurde im April hierzu angeschrieben und gebeten, einen kurzen Fragebogen dazu online auszufüllen. Das Ergebnis ist relativ ernüchternd: Der Fragebogen wurde dabei gerade einmal von zwei Unternehmen online ausgefüllt.

Zusätzlichen Bedarf hat dabei kein Unternehmen erklärt.

Ein Ergebnis war aber durchaus auch positiv, nämlich die Tatsache, dass eine große Fläche von rd. 15.000 m² im bestehenden Gewerbegebiet zusammen mit dem derzeitigen Eigentümer einer Nachnutzung durch Dritte bei Bedarf sehr schnell zugeführt werden könnte.

Aufgrund der sehr verhaltenen Umfrageergebnisse und des nachweislich nicht bestehenden Bedarfs bei den Bestandsunternehmen geht die Verwaltung davon aus, dass die Überlegungen hierzu zunächst zurückgestellt werden sollten. Ich würde die entsprechenden Unterlagen hierzu noch zur Verfügung stellen. Es gab nur eine zeitliche Überschneidung bei der Auswertung. Daher konnte noch keine Berücksichtigung bei der heutigen TO erfolgen.

Planungen zu neuen Standorten für Windenergie

In der letzten Woche erreichte die Verwaltung eine Anfrage der RWE. Diese beabsichtigt zum einen das Repowering bestehender Anlagen aber auch die zusätzliche Errichtung von Windrädern. Dies ist deswegen kurzfristig möglich, weil die bestehenden Planungen des Regionalverbandes Braunschweig die angestrebten Flächenziele für Windenergie nicht erreichen werden. Dadurch gibt es eine sogenannte Öffnungsklausel für Kommunen. Die Firma RWE hat ihre Pläne bisher nur auf der Arbeitsebene vorgestellt. Sie würde diese Pläne aber auch gerne einmal unverbindlich im Gemeinderat vorstellen. Diesem Wunsch würden wir entsprechen wollen. Daher ist nach Abstimmung mit dem Bürgermeister in der nächsten Ratssitzung am 08.06. eine Projektvorstellung vorgesehen.

 
TOP 11 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Herr Winkler weist auf zwei offene Punkte hin, zu denen er Informationen hätte: die Situation der Straßeneinläufe (Gullys) sowie Sitzbänke in der Gutstraße.

Bezüglich der Anfrage zu einer Sitzbank in der Gutstraße erklärt GD Schulz, dass auf eine Aufstellung einer Bank in diesem Bereich verzichtet werde. Hintergrund seien negative Erfahrungen, insbesondere durch Vandalismusschäden sowie durch vermehrte Lärmbelästigungen. Stattdessen sei vorgesehen, eine zusätzliche Bank auf dem Dorfplatz zu installieren.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Unter den anwesenden Einwohnern ist der Bürgermeister der Gemeinde Grasleben Herr Strauß anwesend. Er erkundigt sich nach dem Wasserschaden in der Helmstedter Straße im Bereich Museumshof in Richtung Haltestelle, da die dortige Pflasterfläche aufgrund einer Absenkung erneuert werden müsse.

Frau Weber antwortet, dass der zuständige Wasserverband über den Schaden informiert sei und sich um die Behebung kümmere. Zudem sei bereits eine Straßensperrung für den Zeitraum vom 20.05.2026 – 22.05.2026 an der betroffenen Stelle beantragt worden.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Jaeger schließt die Sitzung um 18:23 Uhr.

 

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