Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
SGB Janze berichtet:
1.) Zuwendung aus den Infrastrukturmitteln des Bundes an die Samtgemeinde Grasleben
Nach dem nunmehr vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der kommunalen Infrastruktur aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ist vorgesehen, dass die Samtgemeinde Grasleben einen Anteil von rd. 2,3 Mio. Euro erhält.
Zur Erinnerung:
Der Bund hatte den Ländern rd. 100 Mrd. Euro als Förderung für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Davon entfallen auf Niedersachsen rd. 9,4 Mrd. Euro. Das Land gibt davon 50 % oder 4,712 Mrd. Euro an die hiesigen Kommunen weiter.
Zunächst ist auch darauf hinzuweisen, dass das Land Niedersachsen hiernach beabsichtigt, nur 50 % der Bundesmittel weiterzuleiten. In anderen Bundesländern sei diese Quote höher und liegt zwischen 60 und fast 70 %. So werden zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ca. 60 % und in Nordrhein-Westfalen ca. 68 % der Bundesmittel an die Kommunen weitergeleitet.
Mit dem Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Landes sind nunmehr die Verteilkriterien durch das Land Niedersachsen vorläufig festgelegt.
Zunächst wurde ein Festbetrag von 1,5 Mio. Euro je Gemeinde/Samtgemeinde zugeordnet. In einem weiteren Schritt werden die dann noch verteilbaren Mittel zu 50 % nach dem Verhältnis der erhaltenen Schlüsselzuweisungen und zu 50 % nach den Einwohnerzahlen verteilt. Insgesamt entfallen somit auf die Samtgemeinde Grasleben rd. 2,3 Mio. Euro.
Die Mittel sind für Sachinvestitionen für die in § 3 des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKiFG) genannten Förderbereiche zu verwenden. Dies sind folgende Bereiche:
1. Bevölkerungsschutz,
2. Verkehrsinfrastruktur,
3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,
4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,
5. Bildungsinfrastruktur,
6. Betreuungsinfrastruktur,
7. Wissenschaftsinfrastruktur,
8. Forschung und Entwicklung und
9. Digitalisierung.
Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden bleiben unberücksichtigt.
Zur besseren Einordnung ist auf Folgendes hinzuweisen:
Das Investitionsvolumen nur der Samtgemeinde Grasleben in den Jahren 2025 bis 2029 beläuft sich auf rd. 10,5 Mio. Euro. Das Kreditvolumen zur Finanzierung dieser Investitionen beträgt 10,3 Mio. Euro oder 98 % (!). Dies entspricht einem jährlichem Kreditbedarf von 2,06 Mio. Euro. Die Samtgemeinde Grasleben erhält 2,35 Mio. Euro einmalig aus Bundesmitteln. Somit werden mit der Weiterleitung der Bundesmittel gerade einmal ca. 20 % des Kreditbedarfs der Jahre 2025 bis 2029 voraussichtlich entfallen. Dabei ist zu betonen, dass zum Beispiel Straßen und Kindergärten in den Haushalten der Mitgliedsgemeinden abgewickelt werden und in den vorstehenden Zahlen noch gar nicht enthalten sind.
Unverändert muss also darauf hingewiesen werden, dass die Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft und vor allem angemessen verbessert werden muss. Ansonsten können wir leider nur feststellen, dass mit dieser Finanzhilfe nur eine kurzzeitige Linderung, aber keine strukturelle Verbesserung der permanenten Schieflage der Kommunalfinanzen einhergeht.
2.) Neues Feuerwehrfahrzeug in Querenhorst
Die Ortsfeuerwehr Querenhorst hat am 01.04.2026 das neue TSF-L aus Görlitz abgeholt und am gleichen Tag in Empfang genommen. Die Anschaffungskosten mit Fahrzeugausstattung belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Die offizielle Fahrzeugübergabe wird voraussichtlich am 25.07.2026 stattfinden. Die Kameradinnen und Kameraden wurden bereits für die Nutzung des Fahrzeuges ausgebildet, sodass es bereits in Dienst genommen werden konnte.
3.) Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach
Für das Dach des Rathauses ist die Errichtung einer PV-Anlage sowie die Installation eines Speichers mit einer Batteriekapazität von 20 kWh vorgesehen. Die entsprechenden Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Firma Spelly Elektro GmbH aus Helmstedt erhalten. Die Arbeiten haben gerade begonnen und dürften ca. 2 - 3 Wochen dauern.
4.) Erneuerung der Prallwand in der Lappwaldhalle
Die Leistungen für die Erneuerung der Prallwand in der Lappwaldhalle sind öffentlich ausgeschrieben worden. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der bestehenden Prallwand sowie die Lieferung und Montage einer neuen Prallwand für den Einsatz in einer Sporthalle. Den Zuschlag hat die Firma Europ Sportboden GmbH aus Westerkappeln erhalten. Der Ausführungszeitraum wird in Abstimmung mit dem TSV Grasleben festgelegt. Die Fertigstellungsfrist endet am 06.07.2026.
5.) Regionalverband Großraum Braunschweig – 2. Auslegung des sachlichen Teilprogramms "Windenergie"
Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird das "sachliche Teilprogramm Windenergie" zum zweiten Mal auslegen. Im Vergleich zum 1. Entwurf sind die Windenergieflächen insgesamt kleiner geworden oder einzelne Flächen auch ganz weggefallen. Für Rennau allerdings wurde die ursprüngliche Fläche noch etwas in Richtung Königslutter erweitert. Zudem stellt sich der Regionalverband nicht mehr gegen die "Gemeindeöffnungsklausel". Damit haben nun auch die Gemeinden selbst die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eigene Windenergiegebiete auszuweisen. Für Grasleben und Rennau gibt es bereits einen Vorhabenträger, der inzwischen sein Interesse zum Ausbau der Windenergie bekundet hat.
6.) Friedhöfe
Die Arbeitsgruppe Friedhof hat sich mit der zukünftigen Entwicklung und Gestaltung der Friedhöfe befasst. Die hierbei erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen wurden in einem Protokoll festgehalten, das allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.
Im nächsten Schritt werden die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen ermittelt. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen Haushaltsmittel für den kommenden Haushalt eingeplant werden.
Die Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Maßnahmen ist für die nächste Sitzung des Samtgemeinderates vorgesehen.
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