Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 01. Juni 2026 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit 15 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.03.2026

Beschluss:

Das Protokoll über die Sitzung vom 02.03.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode lässt über das Protokoll vom 02.03.2026 abstimmen.


TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

SGB Janze verweist auf die Tagesordnung.

Darüber hinaus weist  er noch einmal auf das vorläufige Jahresergebnis 2025 der Samtgemeinde Grasleben hin, welches im SGA bekannt gegeben wurde. 

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen. 

 
TOP 7 Resolution des Samtgemeinderates "Rettet die Kommunen"

Beschluss:

Der Samtgemeinderat unterstützt die Bemühungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ausdrücklich und schließt sich der gemeinsamen Resolution „Rettet die Kommunen“ der kommunalen Dachverbände an. Der Wortlaut der Resolution ist nachfolgend zu ersehen.

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig



Protokoll:

RM Bode leitet den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser stellt die Verwaltungsvorlage umfassend vor und bittet den Rat, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Da es keinen weiteren Beratungsbedarf gibt, leitet RM Bode sodann zur Beschlussfassung über. 


TOP 8 Annahme und Vermittlung von Spenden durch dem Samtgemeinderat

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, die Spende gemäß nachfolgender Liste anzunehmen und zweckentsprechend zu verwenden bzw. zu vermitteln.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig 



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. SGB Janze erläutert die Verwaltungsvorlage. RM Klein fragt an, wo sich die E-Bike-Ladestation befindet. RM Strauß erwidert, dass diese am alten Funktionsgebäude auf der Außenseite angebracht wurde und Tag und Nacht genutzt werden kann. 


TOP 9 Ernennung des Herrn Maik Hoppe zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Maik Hoppe für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2032 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Grasleben zu ernennen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig 



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert die Verwaltungsvorlage und gibt bekannt, dass Herr Maik Hoppe krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann und die offizielle Ernennung nachgeholt wird. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, leitet RM Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 10 Beschluss des kommunalen Wärmeplans für die Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt den als Anlage beigefügten Kommunalen Wärmeplan.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode eröffnet den Tagesordnungspunkt und verweist auf die Präsentation durch Herrn Kade von der Mobilitätswerk GmbH aus Dresden in der letzten Sitzung des Samtgemeinderates. Anschließend übergibt sie SGB Janze das Wort. Dieser stellt die Verwaltungsvorlage kurz ergänzend vor und weist darauf hin, dass damit das Projekt abgeschlossen wird.  Anschließend leitet RM Bode zur Beschlussfassung über. 


TOP 11 Beschlussfassung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt

a) Die Feuerwehrgebührenkalkulation in der vorliegenden Fassung

b) Sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der vorliegenden Fassung

bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 04.12.2023.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig 



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert die Verwaltungsvorlage.

Im Rahmen seiner Ausführungen weist SGB Janze darauf hin, dass die Gebühren der Samtgemeinde Grasleben im Vergleich zu anderen Kommunen teilweise höher ausfallen. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Samtgemeinde ihre Feuerwehrgebührensatzung regelmäßig aktualisiere und darüber hinaus insgesamt sechs Ortsfeuerwehren für rund 4.500 Einwohner vorhalte. In die Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren sei in den vergangenen Jahren zudem erheblich investiert worden. Die entstehenden Gebühren würden in der Regel mit den jeweiligen Versicherungen abgerechnet. Kostenpflichtige Einsätze, die von Privatpersonen getragen werden müssen, stellen die absolute Ausnahme dar.

RM Klein fragt an, ob Brandeinsätze in anderen Gemeinden mit diesen abgerechnet werden.

SGB Janze erwidert, dass die Feuerwehren in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz zur nachbarschaftlichen Löschhilfe verpflichtet seien. Mit der Stadt Oebisfelde-Weferlingen bestehe keine gesonderte Vereinbarung, obwohl sie eine unmittelbare Nachbarkommune sei. Eine entsprechende Vereinbarung sollte jedoch perspektivisch angestrebt werden.

RM Kula ergänzt, dass sich die CDU-Fraktion intensiv mit der neuen Feuerwehrgebührensatzung auseinandergesetzt habe. Zudem verweist sie auf die bereits erwähnte gute Ausstattung der Feuerwehren in der Samtgemeinde Grasleben.

Da keine weiteren Fragen vorliegen, leitet Ratsvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über. 


TOP 12 Neufassung der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung sowie Festlegung des Räum- und Streuplanes der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt

a) Die Straßenreinigungssatzung in der vorliegenden Fassung einschließlich des Räum- und Streuplanes der Samtgemeinde Grasleben

b) Die Straßenreinigungsverordnung in der vorliegenden Fassung

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung  



Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode übergibt das Wort an SGB Janze. Dieser erläutert die Verwaltungsvorlage ausführlich und weist darauf hin, dass eine Überarbeitung der Satzung dringend erforderlich gewesen sei, da die derzeit gültige Satzung bereits im Jahr 2013 erlassen wurde.

Weiterhin führt er aus, dass einzelne Straßen als freiwillige Leistung der Samtgemeinde in den Räum- und Streuplan aufgenommen wurden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit Gefälle sowie Straßen, die aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung geräumt und gestreut werden sollten, beispielsweise im Bereich der Grundschule. Ergänzend sei erwähnt, dass die Straße, in der er selber wohne, aus der Räumpflicht rausfalle. Er hält dies für angemessen. Gleichzeitig weist er explizit daraufhin, dass dies der weitere Anwohner anders bewerte und gibt zu bedenken, dass hier eine eindeutige Bewertung schwerfalle. Der Rat müsse sich bei seiner Entscheidung darüber bewusst sein, dass es Einreden des besagten Anwohners geben werde. Wenn man dies so beschließe, soll allen Ratsmitglieder bewusst sein, dass die Straße Bisdorfer Weg in Ahmstorf nicht mehr geräumt wird.  

Abschließend weist SGB Janze darauf hin, dass der Räum- und Streuplan bei Bedarf weiterhin angepasst werden könne, sofern die praktische Umsetzung zeige, dass Straßen ergänzt oder aus dem Plan herausgenommen werden sollten.

RM Werner fragt an, welche Kosten der Samtgemeinde an einem Tag durch den Winterdienst entstehen.

SGB Janze erwidert, dass hierzu keine pauschalen Aussagen getroffen werden können, da die Kosten maßgeblich von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängen. Er verweist auf eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung im Protokoll.

Antwort der Verwaltung:

Der Aufwand für den Winterdienst lässt sich nicht auf einen einzelnen Tag herunterrechnen, da dieser stark von den Witterungsverhältnissen und der Anzahl der erforderlichen Einsätze abhängt. Im Dezember des vergangenen Winters sind Kosten in Höhe von 6.808,23 Euro entstanden, im Januar beliefen sich die Kosten auf 21.552,69 Euro. Insgesamt sind in der Wintersaison 2025/2026 Kosten in Höhe von 45.756,27 Euro angefallen.

RM Klein fragt an, in welchem Umfang der Winterdienst durch die Mitarbeiter des Betriebshofes durchgeführt wird.

SGB Janze erwidert, dass die Mitarbeiter des Betriebshofes unter anderem die Friedhöfe, die Feuerwehrgerätehäuser sowie die Bushaltestellen räumen und bei Bedarf streuen.

RM Strauß möchte wissen, warum auf den Fußwegen gemeindlicher Flächen durch den Betriebshof teilweise große Mengen Streusalz ausgebracht werden.

SGB Janze antwortet, dass die gemeindlichen Flächen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geräumt und gestreut werden müssen. Die eingesetzten Streusalzmengen würden jedoch nochmals überprüft.

Da kein weiterer Beratungsbedarf besteht, leitet Ratsvorsitzende Bode zur Beschlussfassung über.


TOP 13 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

SGB Janze berichtet: 

1.) Zuwendung aus den Infrastrukturmitteln des Bundes an die Samtgemeinde Grasleben

Nach dem nunmehr vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der kommunalen Infrastruktur aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ist vorgesehen, dass die Samtgemeinde Grasleben einen Anteil von rd. 2,3 Mio. Euro erhält.

Zur Erinnerung:

Der Bund hatte den Ländern rd. 100 Mrd. Euro als Förderung für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Davon entfallen auf Niedersachsen rd. 9,4 Mrd. Euro. Das Land gibt davon 50 % oder 4,712 Mrd. Euro an die hiesigen Kommunen weiter.

Zunächst ist auch darauf hinzuweisen, dass das Land Niedersachsen hiernach beabsichtigt, nur 50 % der Bundesmittel weiterzuleiten. In anderen Bundesländern sei diese Quote höher und liegt zwischen 60 und fast 70 %. So werden zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ca. 60 % und in Nordrhein-Westfalen ca. 68 % der Bundesmittel an die Kommunen weitergeleitet. 

Mit dem Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Landes sind nunmehr die Verteilkriterien durch das Land Niedersachsen vorläufig festgelegt.

Zunächst wurde ein Festbetrag von 1,5 Mio. Euro je Gemeinde/Samtgemeinde zugeordnet. In einem weiteren Schritt werden die dann noch verteilbaren Mittel zu 50 % nach dem Verhältnis der erhaltenen Schlüsselzuweisungen und zu 50 % nach den Einwohnerzahlen verteilt. Insgesamt entfallen somit auf die Samtgemeinde Grasleben rd. 2,3 Mio. Euro.

Die Mittel sind für Sachinvestitionen für die in § 3 des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKiFG) genannten Förderbereiche zu verwenden. Dies sind folgende Bereiche:

1. Bevölkerungsschutz,

2. Verkehrsinfrastruktur,

3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,

4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,

5. Bildungsinfrastruktur,

6. Betreuungsinfrastruktur,

7. Wissenschaftsinfrastruktur,

8. Forschung und Entwicklung und

9. Digitalisierung.

Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden bleiben unberücksichtigt.

Zur besseren Einordnung ist auf Folgendes hinzuweisen:

Das Investitionsvolumen nur der Samtgemeinde Grasleben in den Jahren 2025 bis 2029 beläuft sich auf rd. 10,5 Mio. Euro. Das Kreditvolumen zur Finanzierung dieser Investitionen beträgt 10,3 Mio. Euro oder 98 % (!). Dies entspricht einem jährlichem Kreditbedarf von 2,06 Mio. Euro. Die Samtgemeinde Grasleben erhält 2,35 Mio. Euro einmalig aus Bundesmitteln. Somit werden mit der Weiterleitung der Bundesmittel gerade einmal ca. 20 % des Kreditbedarfs der Jahre 2025 bis 2029 voraussichtlich entfallen. Dabei ist zu betonen, dass zum Beispiel Straßen und Kindergärten in den Haushalten der Mitgliedsgemeinden abgewickelt werden und in den vorstehenden Zahlen noch gar nicht enthalten sind.

Unverändert muss also darauf hingewiesen werden, dass die Finanzausstattung der Kommunen dauerhaft und vor allem angemessen verbessert werden muss. Ansonsten können wir leider nur feststellen, dass mit dieser Finanzhilfe nur eine kurzzeitige Linderung, aber keine strukturelle Verbesserung der permanenten Schieflage der Kommunalfinanzen einhergeht.

2.)   Neues Feuerwehrfahrzeug in Querenhorst

Die Ortsfeuerwehr Querenhorst hat am 01.04.2026 das neue TSF-L aus Görlitz abgeholt und am gleichen Tag in Empfang genommen. Die Anschaffungskosten mit Fahrzeugausstattung belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Die offizielle Fahrzeugübergabe wird voraussichtlich am 25.07.2026 stattfinden. Die Kameradinnen und Kameraden wurden bereits für die Nutzung des Fahrzeuges ausgebildet, sodass es bereits in Dienst genommen werden konnte.

3.)   Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach

Für das Dach des Rathauses ist die Errichtung einer PV-Anlage sowie die Installation eines Speichers mit einer Batteriekapazität von 20 kWh vorgesehen. Die entsprechenden Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Firma Spelly Elektro GmbH aus Helmstedt erhalten. Die Arbeiten haben gerade begonnen und dürften ca. 2 - 3 Wochen dauern.

4.)   Erneuerung der Prallwand in der Lappwaldhalle

Die Leistungen für die Erneuerung der Prallwand in der Lappwaldhalle sind öffentlich ausgeschrieben worden. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der bestehenden Prallwand sowie die Lieferung und Montage einer neuen Prallwand für den Einsatz in einer Sporthalle. Den Zuschlag hat die Firma Europ Sportboden GmbH aus Westerkappeln erhalten. Der Ausführungszeitraum wird in Abstimmung mit dem TSV Grasleben festgelegt. Die Fertigstellungsfrist endet am 06.07.2026.

5.)   Regionalverband Großraum Braunschweig – 2. Auslegung des sachlichen Teilprogramms "Windenergie"

Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird das "sachliche Teilprogramm Windenergie" zum zweiten Mal auslegen. Im Vergleich zum 1. Entwurf sind die Windenergieflächen insgesamt kleiner geworden oder einzelne Flächen auch ganz weggefallen. Für Rennau allerdings wurde die ursprüngliche Fläche noch etwas in Richtung Königslutter erweitert. Zudem stellt sich der Regionalverband nicht mehr gegen die "Gemeindeöffnungsklausel". Damit haben nun auch die Gemeinden selbst die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eigene Windenergiegebiete auszuweisen. Für Grasleben und Rennau gibt es bereits einen Vorhabenträger, der inzwischen sein Interesse zum Ausbau der Windenergie bekundet hat.

6.)   Friedhöfe

Die Arbeitsgruppe Friedhof hat sich mit der zukünftigen Entwicklung und Gestaltung der Friedhöfe befasst. Die hierbei erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen wurden in einem Protokoll festgehalten, das allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.

Im nächsten Schritt werden die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen ermittelt. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen Haushaltsmittel für den kommenden Haushalt eingeplant werden.

Die Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Maßnahmen ist für die nächste Sitzung des Samtgemeinderates vorgesehen.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Da keine weiteren Anträge und Anfragen vorliegen schließt Ratsvorsitzende Bode diesen Tagesordnungspunkt. 

 
TOP 15 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Bode schließt die Sitzung um 18:40 Uhr.

 

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