1.) Freibad Grasleben
Die Freibadsaison 2026 ist insgesamt sehr erfolgreich verlaufen. Mit mehr als 25.000 Gästen wurde der zweitbeste Freibadsommer seit 1994 erreicht. Am besucherstärksten Tag wurden rund 1.700 Badegäste gezählt.
Neben dem regulären Badebetrieb konnten insgesamt 27 Schwimmkurse in Kooperation mit dem TSV Grasleben und der Bürgerstiftung Ostfalen durchgeführt werden. Hinzu kamen verschiedene Ferienpass-Aktionen. Auch überregional fand das Freibad Beachtung; unter anderem berichteten NDR und ZDF aus Grasleben.
Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen bei knapp 83.000 Euro und damit deutlich über dem Haushaltsansatz von 70.000 Euro. Hinzu kommen rund 5.200 Euro Bistro-Pacht sowie 6.800 Euro Jubiläumsspenden.
Bei einem geplanten Gesamtaufwand von rund 614.500 Euro ergibt sich damit ein Zuschussbedarf der Samtgemeinde von rund 524.500 Euro. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 537.800 Euro bedeutet dies eine Verbesserung um etwa 13.300 Euro.
Rechnerisch bezuschusst die Samtgemeinde jeden Eintritt in das Freibad mit rund 21 Euro.
2.) Friedhof Mariental
Im Zusammenhang mit der Fällung von zwei Kastanien auf dem Friedhof Mariental durch die Firma BS-Baumpflege wurde im November 2025 ein Schaden an der Friedhofsmauer festgestellt. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen erfolgte zunächst keine vollständige beziehungsweise fachgerechte Schadensbeseitigung.
Nach mehreren Abstimmungen konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass die beschädigten Steine ersetzt werden müssen. Die erforderlichen Ersatzsteine wurden durch die Firma gefunden. Die weitere Beschaffung und Ausführung befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Aufgrund des besonderen Charakters der historischen Friedhofsmauer wurde die vorgesehene Vorgehensweise zur Auswahl und Beschaffung der Ersatzsteine mit der Samtgemeinde abgestimmt. Die Firma wurde aufgefordert, nach Lieferung der Steine zeitnah einen konkreten Ausführungstermin mitzuteilen.
3.) Finanzen – Bedarfszuweisungen 2026
Wie bereits mitgeteilt, wurde der Antrag der Samtgemeinde Grasleben auf Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage im Jahr 2026 vom Land Niedersachsen nicht berücksichtigt. Die Samtgemeinde Grasleben erfüllte gemeinsam mit ihren Mitgliedsgemeinden das hierfür maßgebliche Kriterium der besonderen Finanzschwäche nicht.
Inzwischen hat das Land Niedersachsen die Voraussetzungen für das regelmäßig anschließende zweite Verfahren zur Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben veröffentlicht. Dieses Verfahren legt auch im Jahr 2026 einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und ermöglicht insbesondere eine Förderung von Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur, beispielsweise Feuerwehrhäuser.
Die Antragsberechtigung ist jedoch auch in diesem Verfahren unverändert an das Kriterium der besonderen Finanzschwäche geknüpft. Damit sind grundsätzlich nur Kommunen antragsberechtigt, die bereits im ersten Verfahren berücksichtigt wurden. Diese Voraussetzung erfüllt die Samtgemeinde Grasleben nicht.
Ungeachtet der bekannten fehlenden Anspruchsvoraussetzungen hat die Samtgemeinde dennoch einen Antrag gestellt. Dieser wurde insbesondere mit den erheblichen Investitionserfordernissen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Grasleben und den damit verbundenen Auswirkungen auf die zukünftige Verschuldung der Samtgemeinde begründet.
4.) Altkleidercontainer
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Altkleidercontainer in der Samtgemeinde in dieser Woche abgeholt werden sollen. Die Zuständigkeit hierfür liegt grundsätzlich bei den Mitgliedsgemeinden.
Mit Blick auf die entstehenden Kosten hatte der Betriebshof der Samtgemeinde die vor den Containern abgelagerten größeren Mengen bewusst nicht abgeholt. Es sollte vermieden werden, dass die hierdurch entstehenden Entsorgungskosten letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen.
In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass der Landkreis Helmstedt nach wie vor keine praktikable und flächendeckende Lösung für die Abgabe sauberer und noch gebrauchsfähiger Kleidung gefunden habe. Der Hinweis, kleinere Mengen beim DRK oder bei der Deutschen Kleiderstiftung abgeben zu können, könne im Einzelfall hilfreich sein, stelle jedoch aus seiner Sicht keine alltagstaugliche Lösung für die Bevölkerung im gesamten Landkreis dar. Nicht jeder habe zudem die Möglichkeit, für die Abgabe weniger Kleidungsstücke entsprechende Wege auf sich zu nehmen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass es innerhalb mehrerer Monate nicht gelungen sei, hierfür eine verlässliche und bürgerfreundliche Struktur zu schaffen. Gerade bei solchen alltäglichen und grundlegenden Aufgaben erwarteten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht funktionierende und praktikable Lösungen.
Mit Blick auf die großen Themen des aktuellen Wahlkampfes wird angeregt, den „Basics“ der kommunalen Aufgabenerfüllung wieder stärkere Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu gehöre insbesondere, die Aufgaben als Abfallbehörde verlässlich, praktikabel und bürgernah wahrzunehmen und Lösungen für vergleichsweise überschaubare Probleme nicht über lange Zeiträume hinauszuschieben. Die Bürgerinnen und Bürger dürften erwarten, dass zunächst die grundlegenden Dinge vor Ort zuverlässig funktionieren.
5.) Verkauf Feuerwehrfahrzeug Querenhorst
Das ausgemusterte LF 8 der Ortsfeuerwehr Querenhorst wurde über die Plattform Zoll-Auktion zu einem Preis von 5.301 Euro verkauft. Das Fahrzeug wurde von dem Erwerber aus Baden-Württemberg zwischenzeitlich abgeholt.
6.) Lappwaldhalle – Prallschutzwand
Nach einigen Verzögerungen seitens der ausführenden Firma sind die Arbeiten an der Prallschutzwand in der Lappwaldhalle inzwischen nahezu abgeschlossen. Die neue Prallwand wurde bereits angebracht. Die noch ausstehenden Restarbeiten sollen voraussichtlich im Laufe dieser Woche ausgeführt werden. Damit kann die Lappwaldhalle nach derzeitiger Planung in der kommenden Woche wieder geöffnet werden.
7.) Grundschule Grasleben – Erneuerung von Türen und Fenstern
In der Grundschule Grasleben wurden die Haupteingangstür sowie insgesamt acht Fluchttüren erneuert. Die Türen sind mit automatischen Türantrieben und einem Transpondersystem ausgestattet.
Darüber hinaus wurden zwei größere Fensterelemente einschließlich der jeweiligen Oberlichter erneuert.
8.) Feuerwehrhaus Rottorf
Die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Rottorf nach dem Brandschaden hat im August 2026 mit der Wiederherstellung der Trockenbauwände und Decken durch die Firma Sprint begonnen.
Die Firma Sprint ist mit einem Gesamtauftragsvolumen von 46.037,88 Euro darüber hinaus mit Fliesen-, Maler-, Tischler- und Sanitärarbeiten sowie der abschließenden Reinigung beauftragt.
Die Wiederherstellung der Elektroinstallation wurde durch die Gemeinde Rennau an die Firma O&H mit einem Auftragsvolumen von 21.926,06 Euro vergeben.
Die Ausführung der Arbeiten hatte sich aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit der Versicherung verzögert. Nach derzeitigem Stand wird angestrebt, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses bis Ende Oktober 2026 abzuschließen.
9.) Rechtsauskunft des Landkreises zur Anpassung der Abwasserpreise
Der Wasserverband vertrat im vergangenen Jahr die Auffassung, dass eine Anpassung der Abwasserpreise erforderlich sei. Der zuständige Kreisrat des Landkreises Helmstedt hatte in seiner Funktion für die Rechtsaufsicht schriftlich mitgeteilt, dass die Samtgemeinde Grasleben nicht zu dem erforderlichen Verbandsbeitrag herangezogen werden könne, wenn sie der hierfür notwendigen Preisanpassung nicht zustimme.
Diese Rechtsauskunft bildete eine maßgebliche Grundlage für das Votum des Samtgemeindeausschusses und das darauf beruhende Abstimmungsverhalten in der Kleinen Verbandsversammlung.
Im Januar teilte der Kreisrat per E-Mail mit, dass er mit Blick auf diese Rechtsauskunft zu einer fehlerhaften Einschätzung gekommen sei. In einem weiteren Schreiben im Februar bedauerte er, eine unzureichende Auskunft erteilt zu haben, und kündigte eine weitere Klärung durch den Landkreis beziehungsweise die zuständige Fachaufsicht an.
Entsprechende Mitteilungen ergingen an die Mitglieder des Rates in den letzten Sitzungen
Eine entsprechende weitere Information oder abschließende Klärung erfolgte zunächst bis Juli 2026 nicht.
Erst auf Nachfrage der Verwaltung teilte der Landkreis im Juli 2026 mit, dass die betreffenden Preisanpassungen nach dortiger Auffassung dennoch in Kraft getreten seien.
Konkret: Der Bürger müssen mehr zahlen, obwohl diese seitens des Stimmführers abgelehnt wurde.
Die Verwaltung äußerte hieran schriftlich Zweifel. Daraufhin wurde erneut um eine verbindliche Auskunft gebeten, welche Abwasserpreise tatsächlich in Kraft getreten sind und aktuell gelten. Der Landkreis wurde ausdrücklich und freundlich gebeten, diese Frage bis zur Sitzung des Samtgemeinderates zu beantworten. Eine entsprechende Stellungnahme liegt bislang nicht vor.
Dies wird sehr kritisch gesehen. Eine nach eigener Aussage der Rechtsaufsicht fehlerhafte beziehungsweise unzureichende Rechtsauskunft habe die Beschlussfassung der Samtgemeinde unmittelbar beeinflusst. Trotz des inzwischen erheblichen Zeitablaufs sei bislang weder abschließend geklärt worden, welche konkreten Folgen sich aus der fehlerhaften Auskunft ergeben, noch habe die Samtgemeinde eine verbindliche Antwort auf die grundlegende Frage erhalten, welche Abwasserpreise derzeit tatsächlich gelten.
Es wird bedauert, dass trotz mehrfacher Nachfragen und der angekündigten weiteren Klärung bislang keine abschließende Auskunft erfolgt ist. Dies erschwere eine sachgerechte Information der politischen Gremien und auch der Menschen erheblich.
Dem Samtgemeinderat und den Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Abwasserpreise aktuell für die Samtgemeinde Grasleben gelten.
Dieser Vorgang zeigt, dass neben übergeordneten politischen Themen den grundlegenden Verwaltungsaufgaben und einer verlässlichen Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden die notwendige Aufmerksamkeit zukommen müsse.
Verzögerungen und über längere Zeit ungeklärte Sachverhalte seien geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine verlässliche Verwaltung weiter zu beeinträchtigen.