Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Donnerstag, 13. September 2007 , 17:30 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Vorsitzender, Ratsherr Beckmann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Mitglieder der Feuerwehren der Samtgemeinde.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung  zur Sitzung fest.

 
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Es sind 4 von 5 Ausschussmitgliedern anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht zz. aus 9 Tagesordnungspunkten. Es werden keine weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünsche geäußert und somit wird die Tagesordnung vom Vorsitzenden festgestellt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung vom 06.12.2006

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:                              Einstimmig



Protokoll:

Die Niederschrift wird genehmigt.

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

Herr Nitsche teilt mit:

1.      An zwei Fahrzeugen der Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental müssen umfangreiche Schweißarbeiten durchgeführt werden. Ein Kostenvoranschlag der Fa. Markgraf steht noch aus. Das Fahrzeug der OFW Ahmstorf ist noch durch den TÜV gekommen.

2.      Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat mit dem Schreiben vom 06.09.2007 mitgeteilt, dass der Beitrag für das Jahr 2007 (Beitragseinzug erfolgt Anfang 2008) voraussichtlich 0,96 € pro Einwohner/in betragen wird. Im Hinblick auf das Jahr 2008 ist mit einer Erhöhung des Beitrages auf 1,03 € pro Einwohner/in zu rechnen. Zurzeit beträgt der Pro-Kopf-Beitrag 0,94 €.

Ratsherr Gläser fragt an, wie sich der Beitrag berechnet und wie die Beitragserhöhung begründet wird.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke erläutert, dass der Beitrag von der Anzahl der Schadensfälle sowie von den vorhandenen Rücklagen der FUK Niedersachsen abhängt. Wenn in einem Jahr viele Schadensfälle gemeldet werden und die Rücklagen der FUK dafür nicht ausreichend sind, wird der Pro-Kopf-Beitrag erhöht. Die Feuerwehr-Unfallkasse ist eine spezielle Unfallversicherung für die Feuerwehren in Niedersachsen, die eine Monopolstellung besitzt, sodass ein Versicherungswechsel nicht möglich ist.

 
TOP 7 Neufassung der Richtlinie der Samtgemeinde Grasleben über die Führerscheinausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss:

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit empfiehlt, die Neufassung der Richtlinie in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:                              Einstimmig   



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 55 sowie den Entwurf der Neufassung der Richt-linie über die Führerscheinausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben.

Demnach soll die Kostenbeteiligung (1/3 der gesamten Kosten) der Feuerwehrkameraden entfallen und dadurch abgefangen werden, dass nur noch in der Führerscheinklasse C ausgebildet wird. Die Ausbildung der Klasse CE ist nur für die OFW Grasleben notwendig, da diese Feuerwehr über einen Schlauchanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg verfügt.

Die Samtgemeinde ist nach dem Brandschutzgesetz zur Aus- und Fortbildung verpflichtet und hat daher die Kosten der Ausbildung zu tragen.

Ratsherr Gläser fragt an, warum man in der Vergangenheit auf die Kostenbeteiligung der Feuerwehrkameraden bestanden hat, erklärt es aber gleichzeitig damit, dass der Samtgemeinderat dadurch eine gewisse Sicherheit hatte, dass die Mittel nicht umsonst ausgegeben wurden.

Er macht ebenfalls auf die Klausel aufmerksam, dass die Ausbildung nur bei vorhandenen Haushaltsmitteln erfolgen kann. Insgesamt spricht er sich positiv über die Änderung der Richtlinie aus und begrüßt den Vorschlag der Verwaltung.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke antwortet, dass die Klausel bereits in der vorherigen Richtlinie enthalten war. Im Zuge der Haushaltsberatungen wird vorher abgestimmt, wie viele Führerscheine im nächsten Jahr benötigt werden, sodass die erforderlichen Mittel dann auch bereitgestellt werden.

Ratsherr Minkley fragt an, ob die vorgeschlagene Altersgrenze von 25 Jahren nicht nach unten korrigiert werden kann.

Gemeindebrandmeister Wermuth spricht sich für die Altersgrenze von 25 Jahren aus und begründet es damit, dass man schon über eine gewisse Erfahrung im Führen der Fahrzeuge verfügen muss, um große Feuerwehrfahrzeuge einschl. Besatzung und Ausrüstung fahren zu können. Diese Erfahrung hat man seiner Meinung nach mit 18 Jahren noch nicht.

Herr Nitsche erläutert, dass die Samtgemeindeverwaltung nach der Richtlinie dazu befugt ist, über Ausnahmen von persönlichen Anforderungen zu entscheiden.

Ratsherr Beckmann führt dazu aus, dass die Feuerwehrleitung sicherlich nur geeignete Kandidaten für die Führerscheinausbildung vorschlagen wird.


TOP 8 Bericht über die Überprüfung der Feuerwehrgerätehäuser durch die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit nimmt die Feststellungen der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen einstimmig zur Kenntnis.



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 56 sowie die Tabelle mit der Auflistung der Mängel.

In der heutigen Sitzung soll der Ausschuss für öffentliche Sicherheit über die Feststellungen der FUK informiert werden. Am 30.09.2007 erfolgen die Beratungen in der Gemeindekommandositzung, danach werden einzelne Verwaltungsvorlagen erstellt, abhängig davon, welche Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden müssen. Herr Nitsche führt aus, dass die heutigen Informationen als Anstoß für die Fraktionen dienen sollen, in ihren Sitzungen über bauliche Maßnahmen und Ersatzbeschaffungen im Fahrzeugbereich zu beraten.

                                                                                                               

Ratsherr Gläser führt aus, dass er die Überprüfung durch die FUK sehr gut findet, da man jetzt genau weiß, welche Mängel in den Feuerwehrgerätehäusern zu beseitigen sind. Er fragt an:

  1. wozu wurden umfangreiche Umbaumaßnahmen im Feuerwehrgerätehaus Ahmstorf durchgeführt, wenn jetzt festgestellt wurde, dass das FGH für das neue Fahrzeug nicht ausreichend ist?

  1. wie ist die Einsatzbereitschaft der Marientaler Feuerwehr gewährleistet, wenn die Drehleiter in Grasleben steht?

  1. wie viel kostet eine Abgasabsauganlage für das FGH Querenhorst?

  1. wenn nächstes Jahr der Energiepass eingeführt wird und umfangreiche Prüfungen der Häuser durchgeführt werden, ist mit noch mehr Mängelfeststellungen zu rechnen?

Herr Nitsche führt zur vierten Frage aus, dass der Energiepass nur für öffentliche und sonstige Gebäude gedacht ist, die größer sind als 1.000 m². Da die Feuerwehrgerätehäuser kleiner sind als 1.000 m², wird ein Energiepass nicht notwendig sein.

Gemeindebrandmeister Wermuth beantwortet die anderen Fragen wie folgt:

  1. die Feuerwehr hat immer betont, dass der Platz im FGH Ahmstorf für das neue Fahrzeug nicht ausreichend ist und auch nach den durchgeführten Umbaumaßnahmen nicht ausreichen wird. Die Fahrzeuge, die für die OFW Ahmstorf als Neuanschaffung in Frage kommen, sind alle größer als das umgebaute Feuerwehrgerätehaus.

  1. die Bereitschaft der Marientaler Feuerwehr wäre im Einsatzfall unabhängig vom Standort der Drehleiter gewährleistet. Wenn in Grasleben die Drehleiter im Einsatzfall benötigt wurde, musste sie auch erst einmal aus Mariental ausrücken.

  1. eine Abgasabsauganlage kostet ca. 4. 300,00 € mit Montage.

Der Vorsitzende, Ratsherr Beckmann, führt aus, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen im FGH Ahmstorf die leitende Architektin der FUK Niedersachsen vor Ort war und die geplanten Umbaumaßnahmen, auch für den Fall der Anschaffung eines größeren Fahrzeuges, für ausreichend gehalten hat. Nun stellt sich heraus, dass es nicht der Fall ist.

Herr Nitsche erläutert, dass die getroffenen Umbaumaßnahmen als Übergangslösung gedacht waren und man sich jetzt etwas neues überlegen muss. Er teilt ebenfalls mit, dass der Landkreis Helmstedt über alle erfolgten und kurzfristig vorgesehenen Maßnahmen bezüglich der Beseitigung der durch die FUK festgestellten Mängel informiert werden möchte.

Ratsherr Gläser bittet die Verwaltung zu klären, welche Aussage richtig ist, die der Architektin oder die des Prüfers.

Ratsherr Gläser fragt weiterhin an, mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hat, wenn bestimmte Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchgeführt werden können.

Herr Nitsche antwortet, dass in erster Linie ein Haftungsproblem entsteht, da die FUK für Unfälle nicht mehr haften wird. Außerdem kann man, seiner Meinung nach, nicht auf Geldmangel verweisen, wenn es um die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen geht.

Weitere Vorgehensweise wird im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.


TOP 9 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Schriftliche Anfragen liegen nicht vor.

Ratsherr Gläser fragt an, ob die Zelte der Feuerwehren versichert sind.

SGB Bäsecke antwortet, dass die Zelte nur versichert sind, wenn sie sich im Gerätehaus befinden. In allen anderen Fällen ist es nicht der Fall. Um dieses zu ermöglichen, muss eine teure Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Ratsherr Gläser bittet, zur nächsten Sitzung die Zahlen für die Zusatzversicherung vorzulegen.

Ratsherr Gläser verweist auf den TOP 2 aus der 1. Niederschrift des Ausschusses für öffentliche Sicherheit vom 06.12.2006 mit der Feststellung, dass die dort festgelegte Aussage über zweimonatige Unterrichtung der Fraktionen über den Stand der Ausgaben beim Feuerwehrbudget, nicht erfolgt ist.

SGB Bäsecke antwortet, dass eine Aufstellung mit dem Ausgabenstand 30.09.2007 zur nächsten Sitzung vorliegen wird.

Gemeindebrandmeister Wermuth bittet, dass der Ratsbeschluss, dass neue Fahrzeuge solange nicht beschafft werden, wie die vorhandenen Fahrzeuge noch durch den TÜV kommen, aufgehoben wird. Solche Vorgehensweise führt früher oder später dazu, dass der Brandschutz nicht mehr gewährleistet ist, weil einsatzfähige Fahrzeuge fehlen werden. Ein Investitionsplan wird zwar seit Jahren aufgestellt, aber nie eingehalten.

Ratsherr Gläser führt dazu aus, dass der Beschluss mit dem TÜV eine Notlösung war. Er schlägt vor, dass der Beschluss bestehen soll, aber nur für die Fahrzeuge, die noch im guten Zustand sind und bei denen man weiß, dass diese Fahrzeuge durch die Überprüfung kommen werden.

Bei den Fahrzeugen, bei denen man von vornherein weiß, dass diese die Überprüfung durch den TÜV nicht bestehen, oder dass dieses nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, soll der Beschluss nicht greifen.

Ratsherr Minkley bittet um Errichtung eines Gullys vor dem Feuerwehrgerätehaus Rottorf.

 

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