Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit 2006-2016

Dienstag, 15. September 2009 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Vorsitzender, Ratsherr Beckmann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung  zur Sitzung fest.

 
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Es sind alle Ausschussmitglieder anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht zz. aus 9 Tagesordnungspunkten. Samtgemeindebürgermeister Bäsecke gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion den Antrag gestellt hat, den TOP 10 von der Tagesordnung zu nehmen. Ratsherr Gläser merkt an, dass man über den Punkt sprechen sollte und es nur eine Empfehlung ist und nicht bindend für den SGA. Herr Beese, Regierungsbrandmeister, war heute zur Sitzung eingeladen, um etwas zu den Themen Feuerwehrverordnung und Rente für Feuerwehrmitglieder vortragen zu können. Es werden keine weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünsche geäußert und somit wird die Tagesordnung vom Vorsitzenden festgestellt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung vom 09.10.2008

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:                      Einstimmig



Protokoll:

Die Niederschrift wird genehmigt.

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

SGB Bäsecke teilt mit:

1.     In Thüringen gibt es schon eine Verordnung für die Rente für Feuerwehrmitglieder. Es soll ein Rentenfond angesammelt werden. Über die Verordnung in Niedersachsen wird noch diskutiert, sobald Sie verbindlich wird geht eine Mitteilung an die Feuerwehren raus.

Vielleicht kann man den Beruf / das Ehrenamt der Feuerwehren dadurch attraktiver machen. Ratsherr Gläser merkt dazu an, dass die Kommunen ¾ und das Land ¼ der finanziellen Belastung tragen sollen. Bei der Haushaltslage wird dies jedoch schwer fallen.

 
TOP 7 Auflagen bei Osterfeuern im Landkreis Helmstedt, Vortrag Herr Raschke, Umweltamt Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Herr Raschke stellt sich kurz vor und erklärt, dass der Landkreis keine Auflagen zu Osterfeuern erlässt, da die Aufgabe bei den Gemeinden liegt. Früher gab es einen Runderlass zu Osterfeuern sowie eine KompostVO, womit die Auflagen gemeint sind. Dort waren z.B. Regeln zum Atemschutz aufgeführt oder dass man das Osterfeuer vor dem Anstecken noch einmal umsetzen muss und welche Materialien zum Verbrennen erlaubt und nicht erlaubt (Baumstämme, Metall etc.) waren. Es darf nur naturbelassenes unbehandeltes Holz verbrannt werden. Handelt es sich nicht um dieses Holz, sind diese Sachen als sonstiger Abfall zu entsorgen. Innerhalb einer Woche sollte der Osterfeuerplatz wieder gereinigt sein. Im Jahr 2004 wurde die BrennVO erlassen, die die KompostVO sowie den Runderlass außer Kraft gesetzt hat. Vom Landesfeuerwehrverband Niedersachsen wurde eine VB-Info Nr. 7 zu Osterfeuern erlassen, wo Regeln und Verfahrensweisen bei Osterfeuern aufgeführt sind. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Information und diese ist nicht bindend. Die Rückstände des Osterfeuers gehören nicht zur Regelung des Abfallgesetzes und können als Düngemittel in der Landwirtschaft verwertet werden. Enthält das Feuer jedoch unzulässiges Material, wie z.B. Sperrmüll, handelt es sich um Abfall (bewegliche Sachen, von denen sich der Besitzer entledigen will/muss) und somit wäre der Landkreis zuständig. Der Erzeuger bzw. der Besitzer ist für den Abfall verantwortlich. In der Regel ist dies der Veranstalter des Osterfeuers, da dieser die tatsächliche Sachherrschaft hat, außer wenn man den Verursacher nennen kann.

Der Landkreis Helmstedt kontrolliert grundsätzlich keine Osterfeuerplätze, außer wenn Hinweise eingehen. Wenn man den Rückstand als Düngemittel verwertet, muss die Landwirtschaftskammer eingeschaltet werden. Sofern kleine Mengen an sonstigem Abfall enthalten sind, kann man diesen über die Restmülltonne entsorgen. Bis 5 m³  können bei der TRV Buschhaus angeliefert werden. Alles was darüber liegt, muss nach Wolfenbüttel gebracht werden und vorher beim Landkreis Helmstedt angemeldet werden.

Ratsherr Gläser erklärt, dass hier viel Bürokratie herrscht und es somit eine Erschwernis für die Feuerwehren ist. Ebenso dass das Feuer bis 24 Uhr aus sein muss und die Feuerwehr evtl. Reste aus dem Boden ausheben müssen und evtl. noch vorhandene Stämme entsorgt werden müssen, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Von dem Brauchtum ist nicht mehr viel über, da es viele Gesetze und Verordnungen gibt. Auch aus finanzieller Sicht muss man gucken, ob die Feuerwehren das Osterfeuer weiterführen wollen bzw. können. Herr Raschke führt dazu aus, dass der Landkreis auch nur eine staatliche untere Behörde ist und sich an die gesetzlichen Vorschriften halten muss. Der Landkreis muss auch die Glaubwürdigkeit erhalten und er schätzt das Ehrenamt der Feuerwehrmitglieder sehr. Generell ist es gut, dass die Feuerwehren das Feuer ausführen, da sie sich mit Brandschutz auskennen, vor allem bei Trockenheit und wenn es brennen sollte. Samtgemeindebürgermeister Bäsecke spricht sich dafür aus, die Brauchtumspflege weiterhin beizubehalten. Gemeindebrandmeister Wermuth merkt an, dass eine 24 Stunden Bewachung nicht möglich ist und man somit nicht genau kontrollieren kann, wer was anliefert. Wenn die Feuerwehr bzw. der Ortsbrandmeister für die Haftung verantwortlich ist, muss man sich überlegen, ob nicht die Gemeinde als Veranstalter das Osterfeuer ausübt und demnach der Bürgermeister bzw. Gemeindedirektor dafür haftet. Ortsbrandmeister Thiesen führt aus, dass in Rottorf erst ein Tag vorher angeliefert werden darf, aber wenn nachts einer etwas dazulegt und versteckt, kann die Feuerwehr nichts dagegen machen. Bis 14 Tage danach, wenn das Feuer keine Glut mehr hat, werden die Reste entsorgt.

Im Jahr 2008 musste die Feuerwehr eine Fläche von 8x8m abtragen, da dort sonstiger Abfall gefunden wurde. Der Landkreis Helmstedt hat dies aber erst Monate danach kontrolliert, als schon alles aufgeräumt war, sodass man sich eigentlich nicht sicher sein kann, dass das beim Osterfeuer schon da war. Herr Raschke erklärt, dass man vor dem Anzünden des Osterfeuers am Besten noch einmal das Holz kontrolliert und ggf. gleich den Abfall entsorgt. Er findet es sowieso nicht in Ordnung, wenn einige den Abfall beim Osterfeuer entsorgen, da es im Landkreis Helmstedt ein gutes Abfallsystem gibt. Ratsherr Gläser schlägt vor, dass ca. 1-2 Wochen nach dem Feuer der GBM und ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt, als neutrale Personen, die Feuerstellen abgehen und kontrollieren und die OFW dann ggf. darauf aufmerksam machen, sonst muss man den Landkreis einschalten. Ab dem Tag der Verkündung des Osterfeuers durch den Veranstalter, ist dieser für den Platz verantwortlich.

Die OFW sind Ausrichter und müssen über die Haftung informiert werden, merkt GBM Wermuth an. Wenn die Feuerwehren das Feuer dann nicht mehr ausrichten wollen und das Feuer als Brauchtum weitergeführt werden soll, muss die jeweilige Gemeinde an deren Stelle treten. Ratsvorsitzender Beckmann schlägt vor, dass man sich mit den Feuerwehren und der Samtgemeinde/Gemeinden zusammen setzt, um eine Lösung zu finden.

 
TOP 8 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Umbau bzw. Erweiterung der Feuer-wehrgerätehäuser in Mariental und Rottorf

Protokoll:

Herr Nitsche erklärt, dass die OFW Rottorf und Mariental Anträge auf Umbau des Feuerwehrgerätehauses gestellt haben. In der letzten Sitzung des Gemeindekommandos wurden die Maßnahmen schon vorgestellt.

OBM Thiesen verteilt die dem Protokoll beigefügten Skizzen für den Umbau des FGH Rottorf und erklärt diese. Die Umkleideräume müssten auf jeden Fall geändert werden, da sich die Frauen (z.Zt. 7) bei den Männern mit umziehen müssen. Es liegt noch kein Kostenvoranschlag vor und die meiste Arbeit soll in Eigenleistung erbracht werden. Herr Nitsche fügt an, dass die FUK das FGH besichtigt hat und keine größeren Mängel beanstandet hat. Es müssen nur die DIN-Vorschriften eingehalten werden und die Umkleideräume aufgeteilt werden. Ob eine Aufstockung möglich ist, muss man anhand der Statik sehen. GBM Wermuth findet es gut, dass ein Konzept vorgelegt wird. Die Umkleideräume müssen nach Geschlecht getrennt werden und wenn das neue Fahrzeug kommt, würde der Umbau Sinn machen. Feuerwehrmitglied Wehrstedt gibt zu Bedenken, dass die DIN eingehalten werden müssen und der Umbau für das neue Fahrzeug gemacht werden muss, da dieses länger ist. Die Spinte sind alle voll und mehr passen in den Umkleideraum nicht herein.

OBM Brehmer teilt mit, dass die FUK das FGH Mariental bemängelt hat. Zurzeit beträgt ein Stellplatz 7,8m und gefordert sind 9m. Das FGH soll ein Stück breiter (ca. 2m) gemacht werden und in die Länge (ca. 3m) nach vorne gezogen werden. Der Plan für den Umbau soll der Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage). Herr Nitsche erläutert, dass bei dem Entwurf 3 Stellplätze vorhanden sind, da das ELW in Mariental untergebracht werden soll, da Grasleben und Mariental Stützpunkte sind.  GBM Wermuth teilt mit, dass gleich auf 3 Plätze ausgebaut werden soll. Es gibt zwei Vorschläge, entweder das Gebäude entkernen oder erweitern. Der Sozialtrakt soll stehen bleiben und die Halle soll abgetragen werden und mit Stahlträgern wieder aufgebaut werden. Dies wäre die kostengünstigere Variante. Ratsherr Luckstein schlägt vor, dass erstmal für beide FGH die Kosten ermittelt werden und dass ein Fachmann die Statik prüft. Die Verwaltung kann die Bauvorhaben nicht planen, dass muss ein Fachmann erledigen, fügt Samtgemeindebürgermeister Bäsecke hinzu. Er lobt die Feuerwehren für ihr Engagement die meiste Arbeit in Eigenleistung durchzuführen. Im Prüfungsbericht für den Haushalt 2008 hat der Landkreis Helmstedt mitgeteilt, dass die finanzielle Lage der Samtgemeinde Grasleben am Ende ist. Den FUK Forderungen muss man irgendwann sowieso Folge leisten und die erforderlichen Sachen anschaffen, wie z.B. das ELW. Aber zurzeit ist ein Einsatzfahrzeug wichtiger als ein ELW.

Die Kostenschätzungen sollen in Auftrag gegeben werden, gibt GBM Wermuth an. Ratsherr Gläser möchte keine Gefährdung in Sachen Brandschutz eingehen, da wir dafür verantwortlich sind.

Der Ausschuss nimmt die Anträge zur Kenntnis.

 
TOP 9 Sachstandsbericht zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Ahmstorf

Protokoll:

Herr Nitsche führt aus, dass mit dem Umbau im Frühjahr begonnen wurde und das Gerätehaus nach dem Umbau die vorgeschriebenen DIN-Vorschriften erfüllt. Von der Arbeit wurde viel in Eigenleistung errichtet, nicht nur von den Feuerwehrmitgliedern sondern auch von vielen passiven Mitgliedern und Bürgerinnen und Bürgern. Das Dach, die Fassade, die Turmuhr und die Treppe sind fertig und die Fahrzeughalle fast. Die Wände im Obergeschoss sind ebenfalls fertig. Die Fachgewerke wurden von Fachfirmen erledigt, aber es gibt noch genug zu tun. Bisher wurden rund 52.000 € an Fremdfirmen gezahlt und 18.700 € wurden als Eigenleistungen veranschlagt. Insgesamt wurden 148.900 € eingeplant. Das TSF-W wird voraussichtlich Ende September 2009 geliefert. Vorsitzender Beckmann findet die Leistung für diesen kleinen Ort sehr beachtlich. Ratsherr Minkley erkundigt sich noch einmal nach der Turmuhr. Herr Nitsche führt aus, dass die Uhr wieder in Betrieb genommen werden kann, vorher wird Herr Draht ein neues Seil in die Uhr einbauen und die Uhr warten.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 
TOP 10 Feuerwehretat 2010

Protokoll:

Ratsherr Storm verlässt die Sitzung um 18.33 Uhr.

Herr Nitsche erklärt, dass über den Etat 2010 bereits im Gemeindekommando der Feuerwehr beraten wurde.

GBM Wermuth erläutert zunächst den Verwaltungshaushalt anhand der Verwaltungsvorlage Nr. 156. Es werden nur die Haushaltsstellen des UA 1300 erläutert, bei denen sich der Ansatz im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 geändert hat:

HHSt. 130.560            Erhöhungen für die Kleidung, da mehr Großeinsätze

Eine Kontrolle der Einsatzkleidung (nach 10mal waschen) lohnt sich nicht, günstiger wäre die Neubeschaffung.

Durch die Ersatzbeschaffungen nach den Einsätzen hat die Aufstockung der Kleiderkammer in 2009 nicht geklappt, dies soll nun 2010 passieren. Evtl. kann man die Haushaltsreste aus 2009 übernehmen.

Eine Einrichtung einer Haushaltsstelle mit einem beliebigen Ansatz könnte die Trennung zwischen den Ersatzbeschaffungen für Einsätze und die sonstige Bekleidung schaffen.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke merkt an, dass keine Haushaltsreste übernommen werden können, dies ist in der Regel nur im Vermögenshaushalt möglich. Eine Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle wäre kein Problem. Er fragt, ob es noch hochwertigere bzw. wiederstandsfähigere Einsatzjacken und –hosen gibt, die man nicht nach 10-mal waschen tauschen muss. Soweit Gemeindebrandmeister Wermuth weiß, sind sich die Hersteller einig, dass man die Kleidung nach 10-mal waschen prüfen bzw. tauschen muss.

HHSt. 130.562            In 2009 wurden noch Führerscheine aus 2008 beglichen. Dies ist diesmal nicht der Fall. In 2010 sind 3 Führerscheine veranschlagt.

HHSt. 130.172            Fällt weg, da der Zuschuss für die Überhosen nur bis 31.12.2009 befristet ist.

GBM Wermuth erläutert den Feuerwehretat 2010 anhand der Verwaltungsvorlage Nr. 156 „Vermögenshaushalt“.

HHSt. 130.9351          Über das Feuerwehrfahrzeug für die OFW Rottorf wurde schon genug diskutiert, dass TSF-W ist dringend erforderlich. Auch da die Rottorfer im Gefahrgutbereich mit einbezogen sind. Die alte Ladung wird ins neue Fahrzeug mit übernommen.

Das Muster der Feuerwehrverordnung sieht ein ELW vor. Der Gebrauchtwagenmarkt ist bereits erschöpft, da viele Kommunen schon einen beschafft haben. Ein Umbau eines Gebrauchtwagens auf digitalen Funk, kommt nahe an den Preis eines Neufahrzeuges heran. Der digitale Funk sollte gleich mit eingebaut werden.  Es wird noch geprüft, ob man einen Zuschuss aus Feuerschutzsteuermitteln vom Landkreis Helmstedt auch für Leasing-Fahrzeuge erhält.

HHSt. 130.935            Die mobilen Rauchabschlüsse stellt man z.B. vor eine Tür. Dies ist besonders für Alten- und Pflegeheime von Vorteil. Der Power Moon dient zur Ausleuchtung der Einsatzstelle oder von Sammelstellen, beim Einsatz in Ahmstorf hat man den Unterschied wieder gemerkt. Die Verteiler mit D-Ausgang dienen dazu, um größere Wasserschäden zu vermeiden, auch von Vorteil bei den Alten- und Pflegeheimen. Der Löschwasserbehälter umfasst 3.000l und ist besonders für Waldbrandbekämpfung von Vorteil oder dient für kontaminiertes Wasser. Die Atemschutzgeräte mit der Norm 4 sind für die OFW Rottorf vorgesehen.

Die Notfall-/Rettungsatemschutzgeräte muss ein Rettungstrupp vorhalten können. Die Steckleitern sollen aus Alu sein, da sie günstiger sind und länger halten. Die Fahrzeuge werden ohne Beladung geliefert, daher werden die Leitern benötigt.

Ratsherr Minkley möchte wissen, ob die Kosten für die D-Verteiler von der Seniorenresidenz übernommen werden können, wenn die dafür vorgesehen sind. GBM Wermuth verneint dies, da sie nicht nur dafür vorgesehen sind, sondern auch bei anderen Einsätzen, da sie wassersparend sind und den Gebäudeschaden verringern.

HHSt. 130.950            Für die Befestigung der Wasserentnahmestelle muss noch ein vor Ort Termin ausgemacht werden, damit man weiß, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen und dann kann man erst die Kosten ermitteln. Eventuell gibt es für diese Maßnahme einen Zuschuss vom Kloster- und Studienfond, dies ist aber noch zu prüfen.

Ratsherr Gläser bittet darum, der Niederschrift beizufügen, wo in der Samtgemeinde Grasleben Feuerlöschteiche bzw. Wasserentnahmestellen vorhanden sind.

Folgende Feuerlöschteiche/Wasserentnahmestellen sind in der Samtgemeinde Grasleben vorhanden, befinden sich jedoch alle im fremden Eigentum.

Grasleben, Walbecker Sandwerke, Sandbreite

  1. Mariental-Dorf, Amtsteich Klostergut
  2. Querenhorst, Försterteich, M. Sauer
  3. Rennau, Uhrau-Stauwehr, Forsthaus Ölper

Rennau, Zisterne, H. Reinecke, Hasenwinkelstraße 7

  1. Ahmstorf, Brunnen, Dorfstraße 42

Ahmstorf, Teich Gänseweide

Ratsherr Minkley erinnert daran, dass in der Doppik die Budgetierung abgebaut wird. Samtgemeindebürgermeister Bäsecke führt dazu aus, dass die Budgetierung noch zulässig ist , jedoch sagt das RPA, dass man solange nichts überführen kann, solange der Haushalt nicht ausgeglichen ist und nicht über einen längeren Zeitraum.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Eine Empfehlung wird nicht abgegeben!


TOP 11 Behandlungen von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen oder Anregungen vor.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende, Ratsherr Beckmann, bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 19.00 Uhr die Sitzung.

 

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