TOP 8
|
Feuerwehretat 2010
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig Das ELW 1 soll vorher einmal vorgestellt werden. Ratsherr Gläser stellt auch den Antrag, dass ELW 1 2010 anzuschaffen und in den Haushalt 2010 mit einem Ansatz von 72.000 € zu veranschlagen. Die Freigabe / der Beschluss erfolgt dann durch den SGA.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung
HHSt. 130.940 Das TSF-W für die OFW Rottorf würde in das FGH bei kleinen Änderungen reinpassen. Preise liegen für einen Umbau noch nicht vor. Der Versatz müsste auf jeden Fall rausgenommen werden. Was man bei dem FGH baulich ändern kann, muss vorher mit der FUK abgestimmt werden. In Ahmstorf hat der ganze Umbau ca. 130.000 € gekostet. Die 20.000 € aus 2009 werden als Haushaltsrest für die Dachsanierung übernommen. Ratsherr Gläser schlägt vor, mit der Planung des Umbaus in 2010 zu beginnen, um so die Kosten zu ermitteln. Sollten die 20.000 € für die Planung und den Dachausbau nicht reichen, muss ein Nachtragshaushaltsplan gefertigt werden. Ratsherr Storm fragt an, ob man die Schulungen der Feuerwehr im Schützenhaus machen könnte, da so eine Aufstockung nicht nötig sei. Dies schließt GBM Wermuth aus, da die Belegung der Feuerwehr immer unterschiedlich ist und diese den Raum auch kurzfristig benötigt. In dem Schulungsraum finden z.B. auch Besprechungen bei Einsätzen und nach Einsätzen statt und dient auch als Ruheraum bei Einsätzen. Demnach wird dieser Raum nicht nur für Schulungen benötigt. Ratsherr Gläser stellt den Antrag, die 20.000 € als Haushaltsrest zu übernehmen und damit die Planung für den Umbau des FGH Rottorf zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Umbau des FGH Mariental noch nicht notwendig. Jedoch müsste man dann klären, wo das ELW untergestellt werden soll. Wenn mit den Umbau in ein bis zwei Jahren begonnen wird, ist GBM Wermuth damit einverstanden. Jedoch müssen die Planungen bereits 2010 erfolgen. Ratsherr Gläser spricht sich dafür aus, dass mit dem Umbau erst 2011 / 2012 begonnen werden soll. Des Weiteren regt er an, dass an dem Rathaus ein Schlüsseldepot angebracht werden muss, das um die 4.500 € kosten wird. Dies ist angebracht, merkt GBM Wermuth an. Zzt. läuft die Brandmeldeanlage der Samtgemeindeverwaltung noch über die Schließgesellschaft in Braunschweig, was aber nicht mehr zulässig ist. Die Feuerwehr darf keine Schlüssel von anderen Gebäuden verwahren, demnach ist so ein Schlüsseldepot sinnvoll. Bei der Seniorenresidenz ist bereits ein Schlüsseldepot vorhanden.
HHSt. 130. 950 Die Wasserentnahmestelle in Mariental-Dorf wurde mit dem stv. GBM und der OFW Mariental angeschaut, erklärt Herr Nitsche. Diese soll direkt hinter dem Tor des alten Friedhofes sein und direkt am Gewässer liegen. Es muss kein Ansatz im Haushalt 2010 veranschlagt werden. Vom Kloster- und Studienfond wird probiert, einen Zuschuss dafür zu erhalten oder dass die Kosten komplett übernommen werden. Ratsherr Gläser stellt den Antrag, den Haushalt 2010 mit den besprochenen Änderungen dem Finanzausschuss zu empfehlen.
Anstimmungsergebnis: einstimmig
Protokoll:
Da in der Sitzung vom 15.09.2009 keine Empfehlung abgegeben wurde, wird dieser TOP heute noch einmal behandelt. Herr Nitsche erklärt den Verwaltungshaushalt anhand der Verwaltungs-vorlage Nr. 156:
HHSt. 130.560 Die Bekleidung wurde schon stark durch Einsätze beansprucht. Die Kleidung ist nur begrenzt haltbar und muss nach 10 Jahren geprüft oder ausgetauscht werden. Des Weiteren wird die Beschaffung von Überbekleidung nicht mehr durch den Landkreis Helmstedt, Feuerschutzsteuer, bezuschusst. Ratsherr Storm fragt an, ob die Kleidung für die Kleiderkammer ist und als Pufferbestand dient. Dies wird von GBM Wermuth verneint. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Ersatzbekleidung. In der Kleiderkammer ist zzt. nur eine geringe Anzahl zum Wechseln der Kleidung vorhanden. Die neue FeuerwehrVO sieht auch vor, dass nicht nur AT-Geräte-Träger künftig die Überhosen und –jacken tragen müssen, sondern alle Feuerwehrmitglieder. Wenn diese VO so greift, müssen ca. noch 100 Mitglieder mit dieser Kleidung ausgestattet werden. Ratsherr Storm merkt an, dass wenn man die Kleidung auf Vorrat hat, diese an Haltbarkeit verliert oder neue Kleidervorschriften gelten. GBM Wermuth erklärt dazu, dass die Haltbarkeit der Kleidung vom Waschen abhängt und wenn man merkt, dass in absehbarer Zeit diese Kleidung nicht mehr zu gebrauchen ist, wird erst neue beschafft. Die Bekleidung wird erst bei Bedarf gekauft. Vorsitzender Beckmann fragt an, ob man die entstandenen Kosten der Ersatzbekleidung von der Versicherung zurück verlangen kann. Herr Nitsche erklärt, dass dies schwierig ist und es bei Hilfeleistungseinsätzen in den Beträgen bereits mit einkalkuliert ist. Ratsherr Gläser merkt an, dass die Region Hannover versucht hat, diese Kosten vom Bund erstattet zu bekommen. Was dabei heraus gekommen ist, kann er nicht sagen und soll noch ausfindig gemacht werden. HHSt. 130.562 Bisher ist die neue Verordnung für die Feuerwehrführerscheine nur ein Entwurf. Am Preis für die Führerscheinausbildung wird sich zur Klasse C/CE nicht viel ändern. Der Preis für die jetzigen Führerscheine belaufen sich auf ca. 867,- € für die Klasse C und für CE auf 669,- €, jeweils plus die Prüfungsgebühren. Der Preis für die erleichterte Ausbildung liegt bei ca. 800,- € zzgl. Prüfungsgebühren. Die drei Führerscheine wurden nach Bedarf fest eingeplant. Zwei Führerscheine sind für die OFW Grasleben vorgesehen und einer für Querenhorst. HHSt. 130.714 Ist nicht auf der Vorlage vorhanden. Der Betrag verringert sich aber von 13.100 € auf 9.400 €.
SGB Bäsecke merkt an, dass das Budget der Feuerwehr, zzt. 4.192 €, bis zur Einführung der Doppik verbraucht werden muss, da man diesen Betrag nicht mit in die Eröffnungsbilanz nehmen kann. Nach Einführung der Doppik, bzw. der Eröffnungsbilanz, können wieder Budgets angesammelt werden, jedoch nicht über einen zu langen Zeitraum.
Herr Nitsche erklärt den Vermögenshaushalt anhand der Verwaltungsvorlage Nr. 156:
HHSt. 130.935 Es sollen vier Rauchabschlüsse angeschafft werden. Diese verhindern, dass Rauch in die anderen Räume gelangen kann, wie z.B. ins Treppenhaus. Des Weiteren steht wie im Vorjahr wieder der Power Moon auf der Liste. Die D-Verteiler werden für den Innenangriff benötigt, um mit wenig Wasser einen großen Effekt zu erzielen. Der Löschwasserbehälter dient zur Aufrechterhaltung des Pendelverkehrs und ist bei Waldbränden sehr sinnvoll. Die Atemschutzgeräte sind für die OFW Rottorf und werden durch den AT-Verbund beschafft. Die Alu-Leitern waren für Ahmstorf und Rottorf gedacht. Die für Ahmstorf wurde schon in diesem Jahr beschafft, da die Holzleiter nicht auf das neue Fahrzeug gepasst hat. Die andere Leiter für Rottorf wird auch demnächst ausgemustert. Bei den Rauchabschlüssen soll bei der Öffentlichen Versicherung nachgefragt werden, ob diese wieder günstig beschafft werden können. Sollten die Rauchabschlüsse von uns beschafft werden, sollen nur zwei gekauft werden. Erhalten wir aber einen günstigen Betrag von der Öffentlichen, sollen vier angeschafft werden.
Ratsherr Gläser merkt an, dass es schön wäre, wenn man die Geräte auch mal optisch wahrnehmen kann, damit man eine Vorstellung hat. Außerdem soll bei vergleichbaren Kommunen, wie Nord-Elm und Heeseberg angefragt werden, ob die solche Geräte besitzen oder anschaffen möchten. Eine Vorführung der Geräte wäre kein Problem und wäre jederzeit möglich. Bisher wurde es nur noch nicht angenommen, merkt GBM Wermuth an. Der Vergleich mit anderen Kommunen ist nicht sehr nützlich, da jeder andere Bedingungen hat und der Schwerpunkt somit woanders liegt. So hat Heeseberg z.B. keinen Wald und Nord-Elm keine Industrie. Vorsitzender Beckmann erklärt, dass bisher kein Wunsch für die Vorführung von Geräten geäußert wurde. Ebenso merkt SGB Bäsecke an, dass die Resonanz bei der Vorführung des TSF-W für Ahmstorf sehr gering war. Spätestens vor der nächsten Haushaltsplanung sollen die Geräte diesem Ausschuss bei der Sitzung vorgeführt werden. Ratsherr Minkley erklärt, dass im Verwaltungshaushalt bei best. Aufgabenbereichen die SG Nord-Elm ein Gesamtbetrag von 75.000 € (2008) hat, Heeseberg 65.300 € (2009) und Grasleben 129.300 € (2010). GBM Wermuth merkt an, das der Großteil der Ansätze bei der Bekleidung liegt. Die Notfall-/ Rettungsatemschutzgeräte sind für den Feuerwehrsicherheits- und Rettungstrupp gedacht. Diese sind einfacher und kosten weniger. Die sind dazu geeignet, dass der Rettungstrupp eingreifen kann und die Feuerwehrleute sicher rauskommen. Ratsherr Minkley fragt an, ob die Seniorenresidenz bestimmte Feuerwehrsachen vorhalten muss, wie z.B. die D-Verteiler. GBM Wermuth verneint dies, das ist Sache der Feuerwehr und man kann nicht erwarten, dass die Seniorenresidenz Ausrüstung bereit hält. Auf die Verteiler könnte man zur Not noch verzichten, aber die Notfallatemschutzgeräte müssen angeschafft werden, da es um die Sicherheit geht. Demnach werden nur folgende Geräte angeschafft: - zwei mobile Rauchabschlüsse (bei günstiger Beschaffung vier Stück) - zwei Atemschutzgeräte - zwei Notfall-/Rettungsatemschutzgeräte - eine 4-tlg. Steckleiter HHSt. 130.9351 Wie unter TOP 6 Mitteilungen von Herrn Nitsche bereits mitgeteilt, hat die OFW Rottorf erst einmal das alte Fahrzeug von Ahmstorf erhalten. Die Notwendigkeit, ein neues Fahrzeug zu beschaffen besteht, da das alte Ahmstorfer Fahrzeug nach 31 Jahren bereits ausgemustert wurde. Für das ELW 1 besteht das Problem mit der Unterbringung, regt Herr Nitsche an. Ratsherr Gläser merkt an, dass das TSF-W verschoben werden soll und erst im Haushaltsplan 2011 stehen soll. Beim ELW sieht er keine Notwendigkeit. Die Fahrzeuge sollen auch mit den anderen Kommunen verglichen werden. GBM Wermuth gibt zu Protokoll, dass das ELW in Mariental untergebracht werden soll. Das Fahrzeug dient zur Führung von Dokumentationen während eines Einsatzes, wo Uhrzeit, Geräte etc. aufgeschrieben werden muss. Zzt. gibt es keine Dokumentation, zumindest nur gering, weil alles handschriftlich erledigt werden muss und man dadurch nur am hin und her laufen ist. Wenn man den ELW aus Helmstedt anfordert, dauert es ca. eine Stunde und in dieser einen Stunde hat man keine genaue Dokumentation. Jedoch ist das TSF-W aus seiner Sicht wichtiger einzustufen als das ELW, jedoch ist beides notwendig. Das Autohaus Abra in Braunschweig hat alte Polizeiwagen aus dem Jahr 2004 für ca. 24.000 € zu verkaufen. Diese müssten aber auch noch zum ELW aufgerüstet werden, so dass man auch auf ca. 60.000 € kommen würde. SGB Bäsecke merkt an, dass man dieses Jahr die Chance gehabt hätte, ein günstiges ELW zu beschaffen, nun sind die Preise teurer, da der Gebrauchtwagenmarkt schon erschöpft ist. Das TSF-W soll 2010 mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2011 aufgenommen werden und das ELW 1 soll in 2010 beschafft werden. Die Lieferzeit für ein TSF-W beträgt zzt. ca. ein Jahr. Herr Nitsche merkt an, dass der Betrag schon eingestellt werden soll, so dass man ausschreiben kann und dann die Freigabe durch den Samtgemeindeausschuss erfolgt. Die CDU ist dafür, dass das TSF-W nach 2011 verschoben werden soll, da noch nicht feststeht, ob der Katastrophenschutz nach Rottorf kommt, erklärt Ratsherr Minkley. GBM Wermuth sowie die OFW Rottorf haben davon nichts gehört. Ratsherr Storm fragt an, ob ein TSF-W oder ein TSF angeschafft werden soll und ob man sich da jetzt schon festlegen muss. Was für ein Typ angeschafft werden soll, ist eigentlich noch nicht wichtig, erläutert SGB Bäsecke. Bei der Verpflichtungsermächtigung ist das wichtigste, dass es um ein Fahrzeug geht und der Ansatz feststeht. Den Rest kann man im Nachhinein immer noch entscheiden. Das TSF-W ist besser als ein TSF, man erhält einen höheren Zuschuss vom Landkreis Helmstedt und man hat noch bei dem Gewicht Reserve, merkt GBM Wermuth an. Ratsherr Gläser stellt den Antrag, das TSF-W für die OFW Rottorf in den Haushalt 2010 mit aufzunehmen und mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2011 zu versehen.
|
|