Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit 2006-2016

Donnerstag, 18. März 2010 , 17:03 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Vorsitzender, Ratsherr Beckmann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung  zur Sitzung fest.

 
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Es sind alle Ausschussmitglieder anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht zz. aus 9 Tagesordnungspunkten. Samtgemeindeangestellter Nitsche erweitert die Tagesordnung  um den Punkt „Ölabscheideranlagen in den Feuerwehrgerätehäusern“. Dieser Punkt soll als TOP 8 behandelt werden. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend. Ratsherr Minkley ist der Meinung, dass die Verwaltungsvorlage Nr. 90i auch in dem Fachausschuss behandelt werden sollte. Dies wird verneint. Das Informationsangebot eines TSF-W wurde am 01.03.2010 an die Ratsmitglieder versendet, dies findet Ratsherr Storm etwas zu knapp bemessen, da man sich in der Fraktion darüber nicht mehr beraten konnte. Außerdem wurde das Angebot mit Bildern bei der Jahreshauptversammlung der OFW Rottorf am 27.02.2010 schon vorgestellt. Herr Nitsche merkt an, dass es bei dem TOP 7 noch nicht um die Auftragsvergabe geht, sondern nur welcher Fahrzeugtyp angeschafft werden soll. Ob ein Vorführ- oder Neufahrzeug ausgeschrieben werden soll, entscheidet der SGA am 12.04.2010. Ratsherr Minkley fragt an, wieso schon verschiedene Angebote eingeholt wurden. Dabei handelt es sich nur um Informationsangebote und von der Firma Adik wurde das Angebot aufgrund der Fahrzeugvorführung in Helmstedt zur Info zur Verfügung gestellt, teilt Herr Wermuth mit. SGB Bäsecke merkt dazu an, dass es sich hier nur um die Ausschreibung eines TSF-W handelt und nicht um den Zuschlag. Es werden keine weiteren Änderungs- oder Ergänzungswünsche geäußert und somit wird die Tagesordnung vom Vorsitzenden festgestellt.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 7 vom 29.10.2009

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:  4 Ja-Stimmen mit einer Enthaltung



Protokoll:

Die Niederschrift wird genehmigt.

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

SGB Bäsecke teilt mit, dass die Haushalte 2010 vom Landkreis Helmstedt genehmigt wurden, so dass man die eingeplanten Beschaffungen ausschreiben kann.

Samtgemeindeangestellter Nitsche teilt mit:

1.      Der Umbau des FGH Ahmstorf ist soweit abgeschlossen, einige Kleinigkeiten müssen noch erledigt werden, wie z.B. die Trennwand in der Herrentoilette und die Beschaffung von div. Mobiliar. Bis Ende April müssen alle Kosten abgerechnet sein, damit die Zuwendung vom Landkreis Helmstedt abgefordert werden kann. Es wurde eine Zuwendung von höchstens 19.500 € bewilligt, davon sind bereits 17.600 € eingegangen. Von der Öffentlichen Versicherung sind 7.000 € eingegangen. SGB Bäsecke findet es bemerkenswert, dass ein Zuschuss von der Öffentlichen Versicherung gewährt wurde, obwohl dort keine Versicherung besteht. Die VGH und die Öffentliche Versicherung arbeiten in der Sache zusammen.

2.      Nach den Osterfeuern soll eine Begehung der Plätze mit der jeweiligen OFW und dem Ordnungsamt erfolgen. Ein Termin wird noch vereinbart. Ratsherr Minkley weist noch einmal darauf hin, dass es jetzt zwei Brenntage gibt und einer davon am Wochenende nach Ostern (10.04.2010) ist.

 
TOP 7 Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W für die Ortsfeuerwehr Rottorf Hier: Erteilung der Freigabe für die Ausschreibung

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:       Einstimmig

                                                                                        



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 175. Er teilt mit, dass die Ausstattungsmöglichkeiten in einem TSF nur sehr gering sind. Die OFW Rottorf ist mit für den Gefahrgutbereich zuständig und muss demnach eine größere Beladung mit sich führen. Das TSF bietet diese Gewichtsreserve nicht. Die Nutzungsdauer wird sich auf ca. 25 Jahre belaufen, daher wäre eine höhere Gewichtsreserve sinnvoll, da man nicht voraus sehen kann, was sich rechtlich in diesen Jahren ändern wird. Das Ahmstorfer TSF-W hat als Vorführfahrzeug 72.000 € gekostet. Das zul. Gesamtgewicht beträgt 6,3t oder 7,49t, welches mit dem Führerschein der Klasse 3 noch gefahren werden darf. Das Fahrzeug würde in das FGH hineinpassen. Um einen fast DIN gerechten Stellplatz zu erhalten, muss ein Teil der alten Toröffnung entfernt werden. In der Breite ist keine Erweiterung möglich. Der Bauausschuss wird sich noch mit dem Umbau des FGH befassen. Eine Absauganlage muss angebracht werden, Kosten ca. 3.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Beschaffung eines TSF-W.

Ratsvorsitzender Beckmann fragt an, ob eine Stellungnahme von der FUK vorliegt, dass der Stellplatz so in Ordnung ist. Dies wird verneint. Es soll eine Stellungnahme zur Sicherheit bei der FUK angefordert werden. Ratsherr Luckstein merkt an, dass man sich seit dem 01.03. bis zum 18.03.2010 in den Fraktionen hätte besprechen können und bedankt sich für Bereitstellung der Angebotsunterlagen bei der Feuerwehr. Des Weiteren muss man über ein TSF-W nicht mehr diskutieren, da es bei dem Ahmstorfer Fahrzeug bereits ausführlich diskutiert wurde. Das einzige was diskutabel wäre, ist das Fahrgestell, ob 6,3t oder 7,49t. Die CDU-Fraktion wird einem TSF-W zustimmen, teilt Ratsherr Minkley mit, jedoch soll zur nächsten SGA-Sitzung die Stellungnahme der FUK vorliegen. Er fragt an, wie es mit den Führerscheinen sein wird. Herr Wermuth teilt mit, dass der Feuerwehrführerschein bis 4,25t in Kraft getreten ist, dies hier aber nicht hilfreich ist. Für das TSF-W benötigt man den Führerschein Klasse 3 oder bei den neuen Klassen C1. Es ist ein Feuerwehrführerschein bis 7,49t im Gespräch. Außerdem ist bei der EU im Gespräch, die Feuerwehr in den Katastrophenschutzbereich einzuordnen. Ratsherr Minkley fragt an, ob man ein Fahrzeug über den Katastrophenschutz bekommen kann, da diese jährlich drei Stück zur Verfügung stellen. Herr Wermuth teilt mit, dass es darauf ankommt, wo noch keine vorhanden sind. Der Landkreis Helmstedt ist demnach ausgeschlossen, da noch einige Fahrzeuge vom Bund vorhanden sind.

SGB Bäsecke teilt mit, dass nur ein TSF-W Sinn macht und er dass Fahrgestell 7,49t bevorzugt. Man sollte zwischen Ahmstorf und Rottorf unterscheiden. In Ahmstorf wurde damals auch ein größeres Fahrgestell vorgestellt, jedoch war der Kaufpreis damals zu hoch (rd. 110.000 €), teilt Herr Wermuth mit. Bei  dem 7,49t können die Kameraden sich während der Fahrt bereits mit den Atemschutzgeräten ausrüsten, dies wäre bei dem kleineren Fahrgestell nicht möglich. Die Feuerwehr hat sich ebenfalls für ein TSF-W ausgesprochen. Im Landkreis Peine ist bereits ein Fahrzeug der Fa. Adik vorhanden. Bei der Firma könnte man einen guten Preis erhalten, da diese einen Auftrag vom Land Hessen für 40 TSF-W erhalten haben. Herr Nitsche merkt an, dass ein 7,49t Fahrzeug nur als Vorführfahrzeug in Frage kommen würde, da ein Neufahrzeug zu teuer ist. Ratsherr Minkley spricht sich dafür aus, dass das TSF-W als Neu- und Vorführfahrzeug ausgeschrieben werden soll und danach wird entschieden. SGB Bäsecke spricht sich dafür aus, ein TSF-W als Vorführ- und Neufahrzeug auszuschreiben sowie beide Fahrgestelle (6,3t und 7,49t).

Vorsitzender Beckmann lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


TOP 8 Ölabscheideranlagen in den Feuerwehrgerätehäusern

Protokoll:

Herr Nitsche erläutert, dass in den FGH Grasleben, Querenhorst, Rennau und Rottorf genehmigte Ölabscheideranlage mit Ablaufrinnen vorhanden sind. Der Landkreis Helmstedt kontrolliert diese Anlagen regelmäßig. Es würden jetzt rd. 3.400 € an Reparaturkosten für die Anlagen anfallen. Daher wurde im Samtgemeindeausschuss beraten, ob überhaupt alle FGH eine solche Anlage benötigen. Bei den Feuerwehren mit Grundausstattung sollen die Anlagen abgeschafft werden, so dass nur die im FGH Grasleben vorhanden bleibt. Auf Grund der Größe des MultiStars ist dies sinnvoll. Die anderen Fahrzeuge müssten demnach zum Waschen nach Grasleben gebracht werden. Die Stilllegungskosten der Anlagen werden sich auf rd. 1.400 € belaufen, da die Abläufe zugemacht werden müssen, das Wasser/Öl entsorgt und eine Abnahmebescheinigung durch einen Sachverständigen erstellt werden muss. Diese muss dann bei der Wasserbehörde, Landkreis Helmstedt, eingereicht werden. Durch den Verschluss der Rinnen kann jedoch das Tropfwasser auch nicht mehr von den Fahrzeugen ablaufen.

Die Reparaturmaßnahmen in Grasleben müssen durchgeführt werden, Kosten dafür 555,- €. Hinzu würden die jährlichen Wartungskosten kommen, in den anderen FGH fallen diese dann weg. Ratsherr Minkley fragt an, ob ein Wartungsvertrag besteht. Dies wird bejaht, jedoch fallen dort nicht nur die Wartungskosten an, sondern bei Reparaturbedarf auch zusätzlich die Materialkosten. Die Entscheidung liegt beim Samtgemeindeausschuss. Die Verwaltung wird dies in Absprache mit den Feuerwehren so empfehlen. In den Fraktionen soll das Thema noch einmal besprochen werden.

 
TOP 9 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Wermuth fragt an, ob schon eine Antwort vom Landkreis Helmstedt in Bezug auf die Geräteprüfungen vorliegt, damit entschieden werden kann, was die FTZ durchführen kann und was fremd vergeben werden muss. Es soll noch einmal nachgefragt werden, da bisher noch keine Antwort eingegangen ist.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende, Ratsherr Beckmann, bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 17.47 Uhr die Sitzung.

 

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