Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Kommunalen Entlastungs-straße Grasleben;
hier: Auftragsvergabe für eine neue Verkehrszählung
Beschluss:
Bürgermeister Nitschke lässt über folgenden BESCHLUSS abstimmen:
Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt, eine erneute Verkehrszählung durchführen zu lassen.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Protokoll:
Bürgermeister Nitschke erklärt, dass die Verwaltungsvorlage Nr. 22 bereits bekannt ist und stellt den Punkt zur Diskussion.
Ratsherr Koch erklärt, dass der Rat sich mit diesem Punkt bereits zweimal beschäftigt hat und zwar einerseits während der Haushaltsplanungen; dort hätte man bereits die Einstellung der Gelder ablehnen können. Andererseits beschäftigen wir uns heute mit der Abstimmung über eine erneute Verkehrszählung. An die Bürger gewandt erklärt er, dass das Problem äußerst schwierig ist, da einerseits eine Mehrheit für den Bau der Kommunalen Entlastungsstraße vorhanden ist, andererseits die Trassenführung für einen Teil der Einwohner ein massives Problem darstellt. Er weist die Bürger auf § 22 der NGO hin, wonach es den Bürgern möglich ist einen Bürgerentscheid zu erreichen. Die Bürger müssen eine Unterschriftenliste mit Unterschriften von 10 % der Einwohner beibringen. In Niedersachsen ist es nicht möglich, dass der Rat beschließen kann einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ratsherr Koch wird sich für die erneute Verkehrszählung entscheiden, da bereits Generationen von Gemeinderäten und auch die Verwaltung für diese Kommunale Entlastungsstraße gearbeitet haben und er die Beschlüsse akzeptiert. Er geht von einer dramatischen Zunahme des Verkehrs aus und möchte daher einen optimalen Schutz durch Lärmschutzmaßnahmen erreichen.
Ratsfrau Rudolph findet es eigenartig, dass der Gemeinderat bereits zum zweiten Mal über den gleichen Punkt abstimmen soll. Sie möchte wissen, wieso ein Herr Bäsecke aus Schöningen weiß, was für Grasleben gut ist. Des Weiteren sieht sie nicht ein, für ein neues Gutachten Geld auszugeben, wenn die Prognose des alten Gutachtens noch bis 2015 fortgeschrieben ist. Für die veranschlagten 20.000,-- € gibt es wichtigeres zu tun z. B. ausbesserungsbedürftige Fußwege, defekte Beleuchtungen und sanierungsbedürftige Altenwohnungen. Sie wird gegen die erneute Verkehrszählung stimmen, weil sie darin nicht das Wohl der Gemeinde sieht. Außerdem muss die Kommunale Entlastungsstraße auch als zusätzliche Gemeindestraße gesehen werden, die die Gemeinde Grasleben zu unterhalten hat.
Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass für ihn das Wohl der Gemeinde Grasleben erreicht wird, wenn die Verwaltung die Beschlüsse des Gemeinderates umsetzt. Wenn dieser Weg zu scheitern droht, weil ein Beschluss nicht gefasst wurde, kann dieser berichtigt werden. Das Geld, was wir für die Kommunale Entlastungsstraße ausgeben ist überwiegend nicht das Geld der Gemeinde, da der Bau der Straße zu 80% gefördert wird. Sicherlich wird die Kommunale Entlastungsstraße eine neue Gemeindestraße, aber da sie neu sein wird sind zunächst keine Erhaltungskosten zu erwarten. Außerdem besteht die Chance, sie nach einer gewissen Zeit zur Kreis- oder Landesstraße hochstufen zu lassen.
Ratsherr Hartge erklärt, dass er gegen die erneute Verkehrszählung stimmen wird, da die Zahlen des alten Gutachtens bis 2015 prognostiziert sind. Es geht ihm nicht nur darum die 20.000,-- € zu investieren, sondern auch um die Folgekosten z. B. mehr Schallschutzmaßnahmen. Aufgrund der zu erwartenden Einsprüche z. B. der Fund der Edelkrebse oder ähnliches, wird das Verfahren sowieso vor das Verwaltungsgericht kommen, so dass seiner Meinung nach eine erneute Verkehrszählung bei Bedarf auch noch nachgeschoben werden könnte. Er vertraut dem Gericht, dass ein Verfahren, welches 15 Jahre lang geplant wurde nicht einfach abgeschmettert wird.
Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass eine erneute Verkehrszählung nicht unbedingt höhere Folgekosten nach sich zieht. Sollte die Verkehrsdichte geringer geworden sein, kommen weniger Kosten für den Lärmschutz auf die Gemeinde zu.
Ratsherr Sperber ist für eine aktuelle Verkehrszählung. Er befährt selber viermal am Tag die Magdeburger Straße und ist sich sicher, dass der Verkehr zugenommen hat. Außerdem sind auch die Rottorfer Straße mit dem Freibad und die Helmstedter Straße mit dem Kindergarten betroffen. Sollte sich aufgrund der Verkehrszählung eine höhere Lärmbelästigung ergeben, sollten auch die zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen im Neubaugebiet ergriffen werden. Auch bei zusätzlichen Kosten werden wiederum 80 % davon gefördert.
Ratsfrau Rudolph möchte wissen, ob es wirklich 100 %ig sicher ist, dass die Kosten für die Kommunale Entlastungsstraße zu 80 % gefördert werden.
Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass die Kosten für den Bau der Kommunalen Entlastungstrasse bereits in den Haushalt der nächsten drei Jahre des zuständigen Ministeriums eingeplant sind. Wenn die Gemeinde Grasleben den Planfeststellungsbeschluss hat, müssen die Fördermittel schriftlich beantragt werden, dann bekommen wir den Bewilligungsbescheid über 80 % der förderungsfähigen Kosten.
Ratsherr Storm möchte wissen, ob auch alle entstehenden Kosten förderungsfähig sind. Er gibt auch zu Bedenken, dass erhebliche Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen, die ein Gemeindearbeiter allein kaum pflegen kann. Auf diesen Unterhaltungskosten bleibt auf jeden Fall die Gemeinde Grasleben sitzen. Bei rund 200 Einwänden gegen die Kommunale Entlastungsstraße sollte man sich Gedanken machen, ob irgendetwas falsch gemacht wurde.
Bauamtsleiter Nitsche erklärt, dass die Unterhaltungskosten die Gemeinde Grasleben zu tragen hat. Auch die Planungskosten und die Kosten der erneuten Verkehrzählung müssen von der Gemeinde Grasleben übernommen werden. Die Baukosten und auch die Kosten für das Flurbereinigungsverfahren werden in die Förderung aufgenommen.
Ratsherr Koch macht unmissverständlich klar, dass heute keine Grundsatzdiskussion geführt werden muss, da die Beschlüsse schon seit 15 Jahren feststehen und das Problem nicht durch Aussitzen besser wird. Heute soll lediglich über eine erneute Verkehrszählung entschieden werden.
Ratsherr Bradt stellt den Antrag, wieder zur Geschäftsordnung zurückzukehren und über die Beschlussvorlage abzustimmen. Er stellt fest, dass Johannes Nitschke und er vom ersten Tag der Überlegungen zu einer Entlastungsstraße im Rat dabei sind und seit 15 Jahren darum ringen. Dieser lange Zeitraum zeigt die Entscheidungsträgheit, denn die Planungsphase hätte eigentlich in drei bis fünf Jahren abgeschlossen werden müssen und der Bau hätte damals auch nur 1/3 der Baukosten verursacht.
Ratsherr Jaeger sagt, dass er für die Entlastungsstraße aber gegen die erneute Verkehrszählung ist und möchte wissen, ob immer Einspruch eingelegt wird, wenn ein Ratsbeschluss dem Verwaltungsausschuss nicht gefällt.
Gemeindedirektor Bäsecke bestätigt, dass ein Ratsbeschluss durchaus nochmals dem Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt werden kann, wenn er dem Wohl der Gemeinde entgegen steht. Der Verwaltungsausschuss hat selbstverständlich auch das Recht eine Verwaltungsvorlage abzulehnen.
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