Satzung der Gemeinde Mariental des gemeindeeigenen Kindergartens der Gemeinde Mariental
Beschluss:
Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Mariental beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung des gemeindeeigenen Kindergartens der Gemeinde Mariental.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Protokoll:
Es herrscht Einvernehmen Punkt 9 und Punkt 10 gemeinsam zu beraten.
Gemeindedirektor Bäsecke erläutert die Vorlagen Nr. 21 und 22. Er berichtet, dass sich auf dem Elternabend im Kindergarten herausgestellt hat, dass vielen Eltern schon mit einer erweiterten Betreuung von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr geholfen wäre. Die Eltern können sich jetzt zwischen einer 4, 5 oder 6-stündigen Betreuung entscheiden. Dieses muss allerdings für ein ganzes Kindergartenjahr verbindlich sein, um besser planen zu können. Es wurden noch mehrere finanzielle Abstufungen in die Entgeltstaffel eingearbeitet, die an den Kindergarten Querenhorst angepasst wurde, welches den positiven Nebeneffekt einer Arbeitserleichterung für die Verwaltung bringt. Außerdem wurde vom Gesetzgeber beschlossen, das letzte Kindergartenjahr für die Eltern gebührenfrei zu stellen. Ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 120,-- € pro Kind wird vom Land an die Gemeinden erstattet. Bisher mussten aufgrund der Staffelung etliche Eltern weniger Beiträge zahlen, so dass sich die Gemeinde Mariental finanziell noch etwas besser stellt.
Ratsherr Luckstein begrüßt die Entscheidung des Landes Niedersachsen das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei zu stellen. Die SPD würde sich wünschen, dass die gesamte Kindergartenzeit für die Eltern gebührenfrei wäre. Er sieht es als sehr positiv, dass die Eltern der Gemeinde Mariental befragt wurden, welche Betreuungszeit sie sich für ihre Kinder wünschen und begrüßt es, dass keine Pauschalbeträge für die Betreuung veranschlagt werden. Allerdings hält er die Staffelung der Gebühren für fehlerhaft, da die Geringverdiener im Verhältnis mehr zahlen müssten als die Besserverdiener. Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Grundsätze heruntergesetzt und die Folgesätze besser angepasst werden, somit würde sich eine sozialgerechtere Gebührenordnung ergeben.
Ratsherr Worch entgegnet, dass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass alle Kinder gleich betreut werden egal in welcher finanziellen Lage ihre Eltern sind und findet die Staffelung in Ordnung. Im Namen der CDU-Fraktion lehnt er den Antrag der SPD-Fraktion ab.
Ratsfrau Bartsch bemerkt, dass in die Staffelung noch zusätzliche Unterteilungen eingebaut wurden und so eine gerechtere Einteilung gegeben ist. Sie erinnert daran, dass die SPD bei der vorherigen Gebührenerhöhung im Jahr 2002 auch zugestimmt hat.
Ratsherr Günther erklärt, dass sich die SPD-Fraktion auch im Jahr 2002 schon Gedanken über eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten der Eltern der Kindergartenkinder gemacht hat.
Starke Schultern könnten mehr Lasten tragen als Schwache. Im Übrigen soll das Sozialverhalten der Kinder gestärkt werden und das sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.
Ratsherr Minor gibt zu Bedenken, dass sich die Beträge der einzelnen Stufen auf das Bruttoeinkommen der Eltern beziehen und nach Verrechnung aller Abzüge sind die einzelnen Gebührenstaffelungen vollkommen gerecht angesetzt.
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