Bedarfsampelanlage in Querenhorst
hier: Gespräch mit Herrn Klaffehn von der Kreisverkehrswacht
Protokoll:
Gemeindedirektor Bäsecke gibt einleitend einen kurzen Sachstandsbericht ab. Er weist darauf hin, dass erst nach der Genehmigung des Haushaltes 2008 mit der Planung begonnen werden kann. Nach Auskunft des Landkreises kann mit der Genehmigung des Haushaltes voraussichtlich Ende Juni gerechnet werden. Zur Erläuterung der Rahmenbedingungen bzw. fachlicher Unterstützung wurde Herr Klaffehn eingeladen, dem anschließend das Wort erteilt wird. Herr Klaffehn teilt mit, dass bei der Umsetzung einer solchen Maßnahme die hierfür geltenden Richtlinien nicht unbedingt anerkannt werden sollten. Andere Orte, die die geforderten Querungszahlen auch nicht erfüllen und eine Ampelanlage haben, sollten bei der Beantragung als Beispiel aufgeführt werden. Im Vordergrund muss einfach die Sicherheit der Bürger stehen. Verkehrsspitzen (Fußgänger/Fahrzeuge) müssen aufgezeigt werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Situation Berufsverkehr/Schulkinder. Auch die stetige Zunahme von Schwerlastverkehr sollte mit einbezogen werden. Es gibt drei Schwerpunkte, die man bei der Planung einer Ampelanlage unbedingt aufführen muss:
- Schulwegsicherung (Schutz der Kinder)
- Zusammenlegung des Ortes (keine Trennung des Ortes durch schlecht überwindbare Straßen)
- Kindergarten (ebenfalls Schutz der Kinder)
Weiterhin sollte auf den Erlass des Verkehrsministeriums, in dem Tempo 30 auf allen Schul- und Kindergartenwegen gefordert wird, hingewiesen werden. Es sollte also nicht nur eine Ampelanlage, sondern gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beantragt werden. Der Rat ist darüber einig, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowohl innerorts für die Helmstedter Straße, sowie am Ortseingang aus Richtung Helmstedt kommend, im Bereich der geplanten Querungshilfe beantragt werden soll. Herr Klaffehn ist der Ansicht, dass erst einmal alles beantragt werden sollte. Ein weiteres Druckmittel ist eine Bürgerinitiative. Hierzu teilt Ratsherr Duckstein mit, dass bereits eine Unterschriftenliste existiert.
Die weitere Vorgehensweise sieht so aus, dass für die Errichtung einer Ampelanlage (Bedarfsampel) eine verkehrsbehördliche Anordnung vom Landkreis Helmstedt notwendig ist. Des weiteren muss die Finanzierung gesichert sein. Hier gibt es keine Probleme, da die Mittel im Haushalt 2008 veranschlagt sind. Ebenso sollte parallel zum Antrag beim Landkreis das Straßenbauamt Wolfenbüttel über das Vorhaben unterrichtet werden.
Die Presse sollte vorerst nicht eingeschaltet werden.
Gemeindedirektor Bäsecke bedankt sich bei Herrn Klaffehn für seine Ausführungen und weist nochmals darauf hin, dass erst einmal die Genehmigung des Haushaltes abgewartet werden muss, bevor irgendwelche Aufträge erteilt werden können.
Bürgermeister Beckmann verabschiedet Herr Klaffehn. Auch die Zuhörerrinnen verlassen den Sitzungsraum.
Ratsherr Guhl bittet die Verwaltung beim Landkreis Helmstedt nachzufragen, wie viele Fahrzeuge beim Einsatz des Radarwagens in Querenhorst erfasst wurden.
Anmerkung der Verwaltung: In der Zeit vom Sonntag, 17.02.2008, 9:38 Uhr, bis Sonntag, 24.02.2008, 10:51 Uhr, wurden 45.816 Fahrzeuge erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 55,2 km/h, die Maximalgeschwindigkeit bei 127 km/h.
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