Mehrzweckhalle Rottorf – Dacherneuerung
Hier: Änderung der Dachvariante
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Rennau beschließt die Dacherneuerung der Mehrzweckhalle Rottorf nach der, in der Vorlage 30 b geänderten, Dachvariante 5 auszuführen. Zuvor soll die Verwaltung prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zwei Fenster an den Giebelseiten einzubauen; ansonsten soll sie andere Belüftungsmöglichkeiten überprüfen. Ferner soll sich die Verwaltung –parallel- über den Einbau einer Heizung informieren. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Bürgermeister Minkley berichtet, dass dieser Tagesordnungspunkt im Verwaltungsausschuss ausführlich beraten wurde. Der Verwaltungsvorlage 30 b wurde grundsätzlich zugestimmt, die Verwaltung soll jedoch vorher prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zwei Fenster an den Giebelseiten einzubauen. Gemeindedirektor Nitsche erklärt die Verwaltungsvorlage und führt aus, dass die ursprünglich vom Rat gewählte Variante 4 aufgrund der Verglasungsfläche zur Nordseite nicht förderfähig ist. Frau Rzeppa von der GLL Braunschweig hat daher empfohlen, für die Dacherneuerung die Variante 3 ohne Verglasung vorzusehen. Um eine Lichtzufuhr sowie die Belüftung sicherzustellen, erfolgte eine Einigung auf 2 bis maximal 4 Dachflächenfenster, welche von der Nordseite nicht sichtbar sein sollten. Die Brutto-Gesamtkosten für die Variante 5 fallen um ca. 2.000,00 Euro höher aus als ursprünglich geplant. Weiterhin berichtet Gemeindedirektor Nitsche, dass im Falle der Maßnahmenaufnahme ins ILEK, die Dacherneuerung mit 50% der Nettokosten gefördert wird. Eine Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket scheidet in erster Linie schon deshalb aus, da das Kriterium der Zusätzlichkeit durch die bereits erfolgte Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan nicht gegeben ist. Ratsherr Michel fragt an, ob die Sanitäranlagen im gleichen Zuge saniert werden könnten. Gemeindedirektor Nitsche führt aus, dass die Gefahr besteht, dass das Gebäude dann seitens der GLL eher als Sportstätte betrachtet wird. Es ist wichtig, dass die Nutzung nicht überwiegend sportlich geprägt ist, da sonst eine Förderung aus Dorferneuerungsmitteln nicht möglich wäre. Die Förderquote aus dem Bereich der Sportförderung beträgt lediglich 30 %. Bürgermeister Minkley bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob die Sanierung der Sanitäranlagen im Rahmen der Förderrichtlinien machbar wäre. Für Ratsherrn Wunsch kommen nur Mittel aus der Dorferneuerung in Frage. Eine Sportanlagenförderung gestaltet sich problematisch, da die Sportstätte sich im Eigentum des Vereins befindet. Ratsherr Gläser befürwortet ebenfalls die Förderung aus der Dorferneuerung. Ferner führt er aus, dass die Förderregelungen des Konjunkturpakets II noch nicht klar seien; der Landkreis wird sich zu dem Kriterium der Zusätzlichkeit erst am 20.Februar äußern. Hierzu merkt Gemeindedirektor Nitsche an, dass der Bund vor zwei Tagen die Auslegung der Zusätzlichkeit im Gesetzesentwurf bekräftigt habe. Ratsherr Gläser bittet, die Aussagen des Landrates Kilian abzuwarten. Ratsherr Wehrstedt bringt seine Enttäuschung von der Planungsgruppe Witt zum Ausdruck. Denn erst in der letzten Sitzung wurde von dem Architektenpaar die Aussage getätigt, die Variante 4 sei mit den Förderrichtlinien der Dorferneuerung vereinbar. Ratsherr Minkley teilt hierzu mit, dass beide Varianten grundsätzlich förderfähig sind. Aufgrund der Gestaltungsrichtlinien hätte die Variante 5 jedoch eine höhere Priorität. Ratsherr Wehrstedt führt weiterhin aus, dass bei einer Investition dieser Größenordnung in Betracht gezogen werden sollte, eine Heizung einzubauen. Gemeindedirektor Nitsche teilt hierzu mit, dass der Einbau einer Heizung weder aus der Dorferneuerung noch aus dem Konjunkturpaket II gefördert wird. Ratsherr Wehrstedt macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen des Nachtrages für die Dacherneuerung rund 207.000 Euro genehmigt wurden. Da der Anteil der Gemeinde bei rund 130.000 Euro liegt, könnte der Rest für die Heizung verwendet werden. Die Haushaltsgenehmigung sollte man als Chance sehen und diese nutzen. Ratsherr Gläser befürwortet diese Überlegungen. Um den Zeitplan einzuhalten, schlägt Gemeindedirektor Nitsche vor, die in der Vorlage vorgeschlagene Variante 5 heute zu beschließen und den Heizungseinbau parallel zu prüfen. Ratsherr Krüger macht darauf aufmerksam, dass die Heizkörper bei sportlicher Nutzung der Halle stören könnten. Gemeindedirektor Nitsche teilt hierzu mit, dass es effiziente Deckenstrahlenheizungen gibt, die in Form von Parzellen unter die Decke angebracht werden. Diese sind jedoch teurer als herkömmliche Heizungen. Die Anfrage, ob Putzarbeiten förderfähig seien, wird vom Gemeindedirektor Nitsche verneint. Ratsherr Wunsch berichtet, dass die Heizung im Thekenraum nicht effizient ist. Er schlägt vor, zunächst abzuwarten, wie die Isolierung wirkt. Der Einbau der Heizung ist aus seiner Sicht nicht unbedingt erforderlich. Im Vordergrund soll in jedem Fall die zeitnahe Nutzung der Halle stehen, denn einige Vereinsmitglieder haben bereits ihre Mitgliedschaft gekündigt. Ratsmitglied Wehrstedt hält es für sinnvoll, alle Maßnahmen zu bündeln, damit man später nichts rausreißen muss. Für Ratsherrn Gläser macht die große Investitionsmaßnahme ohne Heizung ebenfalls wenig Sinn. Ratsherr Michel erkundigt sich, welche Möglichkeiten es nach Vergaberecht gibt, dass Architekten animiert werden, die Investitionsmaßnahmen sparsamer durchzuführen. Gemeindedirektor Nitsche entgegnet, dass es keine Möglichkeiten gibt. Anschließend diskutieren die Ratsmitglieder über die Belüftung und den Einbau der Fenster. Aus Sicht vieler Ratsmitglieder sind Dachflächenfenster unzweckmäßig, da sie im Falle des Solaranlageneinbaus nur stören würden. Der Verwaltungsausschuss hat deshalb vorgeschlagen, zu prüfen, ob zwei Fenster an den Giebelseiten eingebaut werden könnten. Es wird festgestellt, dass bei folgenden drei Punkten noch Klärungsbedarf besteht: - Belüftung/Fenster, - Einbau der Heizung - Arbeiten, die nicht förderfähig sind (Innenausbaumaßnahmen). Auf eine Anfrage von Ratsherrn Wunsch teilt Gemeindedirektor Nitsche mit, dass Innenausbauarbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden, vor der Ausschreibung feststehen müssen. Ratsherr Wunsch wird in der Jahreshauptversammlung am 07. März nachfragen, ob der Verein einige Arbeiten selbst ausführen wird.
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