Antrag des Samtgemeinderatsmitglieds Torsten Koch auf Wahrnehmung des Grundmandats im Samtgemeindeausschuss
Beschluss:
Samtgemeindebürgermeister Bäsecke lässt über folgenden BESCHLUSS abstimmen: Der Samtgemeinderat beschließt, auf Antrag von Ratsherrn Torsten Koch wird ihm persönlich im Samtgemeindeausschuss ein Rederecht (kein Stimmrecht) gewährt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen 4 Stimmenthaltungen
Protokoll:
Stv. Ratsvorsitzender Koch gibt die Sitzungsleitung an SGB Bäsecke ab. Samtgemeindebürgermeister Bäsecke teilt mit, dass er sich in dieser Angelegenheit vorab beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund nach dem Sachverhalt erkundigt hat. Es ist mitgeteilt worden, dass die Möglichkeit besteht, Herrn Koch das Grundmandat im Samtgemeindeausschuss ausüben zu lassen, sofern alle dem zustimmen. Ist auch nur ein Ratsmitglied dagegen, ist es nicht möglich. Ratsherr Koch erklärt, dass es für ihn als stv. Ratsvorsitzender sinnvoll ist, an den Samtgemeindeausschusssitzungen teilzunehmen und er wollte nicht nur stiller Zuhörer sein. Ratsherr Nitschke meint, Ratsherr Koch sei sehr engagiert und kommt freiwillig als Zuhörer in den Samtgemeindeausschuss. Seine Stimme wird er jedoch nicht erhalten. Als stv. Ratsvorsitzender ist er Moderator und muss im Samtgemeindeausschuss nicht mit diskutieren. Der SGA ist ohnehin schon größer und wenn jetzt über die Anzahl der Beigeordneten entschieden werden müsste, wäre dies nicht mehr möglich, da die Einwohnerzahlen unter 5.000 liegen.
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