Anschaffung eines Traktors für den gemeindlichen Betriebshof
Beschluss:
Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Verwaltungsausschuss zu ermächtigen nach Vorlage des Kaufpreises und einer Vergleichsberechnung den endgültigen Vergabebeschluss zur Anschaffung eines Kommunaltraktors zu fassen.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Protokoll:
Gemeindedirektor Bäsecke erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 54 und erklärt, dass im Haushalt 2008 9.000,-- € für einen Aufsitzrasenmäher eingestellt sind. Der Rasenmäher konnte glücklicherweise noch einmal repariert werden, aber nun ist der gemeindliche Traktor abgängig, so dass auch der Winterdienst nicht gesichert ist. Es entstand die Überlegung einen neuen Kommunaltraktor anzuschaffen und es wurden etliche Angebote gesichtet, da die bereits vorhandenen Zusatzgeräte weiterhin nutzbar sein sollten und das Gerät für den Winterdienst auf den Gehwegen nicht zu breit sein darf. Es liegt nunmehr ein Angebot der Fa. Kubota vor, die ganz neue Traktoren auf den Markt bringt. Die bereits im Haushalt eingestellten 9.000,-- € sollen im Rahmen eines Leasingvertrages zur Anschaffung eines solchen Traktors verwendet werden. Ein konkreter Preis für den gewünschten Traktor mit Heizung und Kabine kann noch nicht genannt werden, da die Traktoren auf einer Messe am Wochenende erst vorgestellt werden und dann erst die genauen Preise und Rabattstaffeln festgelegt werden. Gemeindedirektor Bäsecke schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, um den Verwaltungsausschuss bei Vorlage eines konkreten Angebotes zu ermächtigen den Auftrag kurzfristig zu erteilen, da die Anschaffung dringend ist.
Ratsfrau A. Bartsch möchte wissen, ob nur über eine Neuanschaffung nachgedacht wurde, oder ob auch der Gebrauchtmarkt mit einbezogen wurde. Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass er sich bei den Herstellern auch nach Gebrauchtgeräten erkundigt hat, allerdings hat er noch nicht im Internet recherchiert, was er noch vorhat.
Ratsfrau Reichel möchte, dass außerdem noch die Differenz zwischen einer Kreditfinanzierung und einer Leasingvariante überprüft wird. Die Verwaltung sagt die Überprüfung vor einer endgültigen Entscheidung zu.
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