Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 24. Januar 2011 , 19:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest.
Im Anschluss liest SGB Bäsecke das Schreiben der SPD-Fraktion vor, die heute an der Sitzung nicht teilnehmen.
Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Es sind neun Ratsmitglieder sowie SGB Bäsecke anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht aus 11 Tagesordnungspunkten. Änderungswünsche werden nicht geäußert.

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 19 der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2010

Protokoll:

Die Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung vom 22.11.2010 wird genehmigt.

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

SGB Bäsecke teilt mit:

  1. Heute wurde die vom SGA beschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Grasleben und der Stadt Helmstedt vom SGB unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist die Kostenreduzierung durch die Möglichkeit der Erbringung von Verwaltungsleistungen für eine größere Anzahl von Einwohnern.
  2. Die Samtgemeinde Grasleben war bereits im Jahr 2010 an einem Klimaschutzkonzept interessiert. Allerdings scheiterte dies an der Einwohnerzahl, die mindestens 10.000 Einwohner betragen musste. Seit dem 01.01.2011 ist für dieses Klimaschutzkonzept keine Mindesteinwohnerzahl mehr erforderlich. Die Samtgemeinde Grasleben hatte bei der Fa. MerkWatt GmbH einen Kostenvoranschlag eingeholt. Dieser lag bei 40.995,00 € zzgl. 3.094,00 € für die Antragskosten. Dafür gäbe es eine Gesamtförderung in Höhe von 26.646,75 €. Somit müsste die Samtgemeinde Grasleben ca. 17.500,00 € für das Klimaschutzkonzept aufbringen. Im Haushaltsplan sind allerdings keine Mittel dafür veranschlagt. Anträge können noch bis zum 31.03.2011 gestellt werden. Der Kostenvoranschlag der Fa. MerkWatt GmbH wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung sollte aus Kostengründen auf ein solches Konzept verzichtet werden.
  3. SGB Bäsecke erläutert und beantwortet die Fragen des Ratsherrn Koch bezüglich der Strombezüge der Samtgemeinde Grasleben. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Wortmeldungen.

 
TOP 8 Einführung der zweigleisigen Verwaltungsstruktur bei der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

SGB Bäsecke lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

a) Der Beschluss des Samtgemeinderates vom 23.08.2010 unter TOP 11 über
    das Organisationskonzept der Samtgemeindeverwaltung wird aufgehoben.

b) Bei der Samtgemeindeverwaltung Grasleben wird die zweigleisige
    Verwaltungsstruktur auf Grundlage des von der SIKOSA vorgeschlagenen
    Organigramms eingeführt. Der Einführungszeitpunkt ist der 01. des Monats
    nach der Beschlussfassung durch den Samtgemeinderat.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.



Protokoll:

SGB Bäsecke erläutert kurz den derzeitigen Stand und merkt an, dass sich die Verwaltung auf die Verwaltungsvorlage Nr. 207/11 beruft. Die Verwaltung wird keine Empfehlung aussprechen, da SGB Bäsecke weiterhin die Rechtsauffassung vertritt, dass der Samtgemeinderat nicht durch Beschluss in die Verwaltungsstruktur der Samtgemeinde Grasleben eingreifen darf.

Ratsherr Nitschke merkt an, dass die finanzielle Lage der Samtgemeinde Grasleben nicht besonders gut ist, wie es auch bei vielen anderen Kommunen in der Region der Fall ist. Der Personalbestand der Samtgemeinde Grasleben wurde von einer dafür spezialisierten Firma SIKOSA untersucht und man kam zu dem Entschluss, dass der Personalbestand mit der Größe der Samtgemeinde Grasleben übereinstimmt. Nach dem Gutachten käme man in der Samtgemeinde Grasleben mit zwei Leitungsebenen zurecht und könnte so Kosten sparen. Viele andere Kommunen haben von einem 3-stufigen auf einen 2-stufigen Verwaltungsaufbau umgestellt.


TOP 9 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Grasleben vom 21.08.2002

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 208/11. Demnach kann der bisherige § 3 der Abwasserbeseitigungssatzung "Anschluss- und Benutzungszwang" entfallen. Da die Ratssitzung vorgezogen wurde, kann die Änderungssatzung bereits zum 01.02.2011 in Kraft treten.
Auf Anfrage von Ratsfrau Rudolph erläutert Herr Nitsche, dass der Wasserverband Vorsfelde mit den Anschlussnehmern einen privat-rechtlichen Vertrag abschließt und daher ein Anschlusszwang nicht ausgeübt wird. Für das Regenwasser ist an ersten Stelle sowieso der Grundstückseigentümer entsorgungspflichtig. Ein Anschlusszwang für diesen Bereich entsteht daher ebenfalls nicht.


TOP 10 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen und Anregungen vor.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Bartsch bedankt sich bei allen Anwesenden und schließt um 19:25 die Sitzung.

 

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