Einführung der zweigleisigen Verwaltungsstruktur bei der Samtgemeinde Grasleben
Beschluss:
SGB Bäsecke lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: a) Der Beschluss des Samtgemeinderates vom 23.08.2010 unter TOP 11 über das Organisationskonzept der Samtgemeindeverwaltung wird aufgehoben. b) Bei der Samtgemeindeverwaltung Grasleben wird die zweigleisige Verwaltungsstruktur auf Grundlage des von der SIKOSA vorgeschlagenen Organigramms eingeführt. Der Einführungszeitpunkt ist der 01. des Monats nach der Beschlussfassung durch den Samtgemeinderat. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Protokoll:
SGB Bäsecke erläutert kurz den derzeitigen Stand und merkt an, dass sich die Verwaltung auf die Verwaltungsvorlage Nr. 207/11 beruft. Die Verwaltung wird keine Empfehlung aussprechen, da SGB Bäsecke weiterhin die Rechtsauffassung vertritt, dass der Samtgemeinderat nicht durch Beschluss in die Verwaltungsstruktur der Samtgemeinde Grasleben eingreifen darf. Ratsherr Nitschke merkt an, dass die finanzielle Lage der Samtgemeinde Grasleben nicht besonders gut ist, wie es auch bei vielen anderen Kommunen in der Region der Fall ist. Der Personalbestand der Samtgemeinde Grasleben wurde von einer dafür spezialisierten Firma SIKOSA untersucht und man kam zu dem Entschluss, dass der Personalbestand mit der Größe der Samtgemeinde Grasleben übereinstimmt. Nach dem Gutachten käme man in der Samtgemeinde Grasleben mit zwei Leitungsebenen zurecht und könnte so Kosten sparen. Viele andere Kommunen haben von einem 3-stufigen auf einen 2-stufigen Verwaltungsaufbau umgestellt.
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