Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Dienstag, 21. November 2006 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung durch den zuvor festgestellten Altersvorsitzenden

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann, der zugleich Altersvorsitzender ist, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfä-higkeit

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind alle Ratsmitglieder anwesend und somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.

 
TOP 3 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch den Bürgermeister gem. §§ 42, 39 Abs. 3, 28 Satz 1 NGO

Protokoll:

Die Ratsmitglieder werden von Bürgermeister Beckmann gem. § 28 NGO auf die ihnen obliegenden Pflichten nach der NGO (§ 25 Amtsverschwiegenheit, § 26 Mitwirkungsverbot und § 27 Treuepflicht) hingewiesen. Gem. § 42 NGO verpflichtet er die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er weist auch auf die besondere strafrechtliche Verantwortung der Ratsmitglieder als Amtsträger und auf die evtl. Schadenersatzpflicht gem. § 39 Abs. 4 NGO hin.

 
TOP 4 Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

Für 10jährige Ratstätigkeit wird Ratsherr Belling geehrt. Der ehemalige Gemeindedirektor, Helmut Fäth, wird für seine 10-jährige Amtszeit als Gemeindedirektor geehrt. Herr Bäsecke ehrt Bürgermeister Beckmann für 10 Jahre Amtszeit als Bürgermeister.

 
TOP 5 Wahl des Bürgermeisters gem. § 43 NGO

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:    Einstimmig

Herr Beckmann nimmt die Wahl an.



Protokoll:

Es wird vorgeschlagen, Reinhard Beckmann, zum Bürgermeister der Gemeinde Querenhorst zu wählen.

 
TOP 6 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann stellt die Tagesordnung mit 15 Tagesordnungspunkten fest. Es gibt keine Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen.

 
TOP 7 Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung bzw. Beschluss über eine neue Geschäftsordnung

Beschluss:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Herr Bäsecke erläutert kurz die Änderungen in der Geschäftsordnung. Anschließend wird die Geschäftsordnung wie vorliegend beschlossen.

 
TOP 8 Bekanntgabe und Feststellung des Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat

Beschluss:

ABSTIMMUNGSRGEBNIS:    Einstimmig

Ratsherr Wunsch nimmt die Wahl an.



Protokoll:

Herr Bäsecke erläutert kurz die Änderungen in der Geschäftsordnung. Anschließend wird die Geschäftsordnung wie vorliegend beschlossen.

 
TOP 9 Beschluss gem. § 69 Abs. 2 NGO über den Verzicht auf die Bildung eines Verwaltungs-ausschusses

Beschluss:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Herr Bäsecke erläutert den Inhalt des § 69 Abs. 2 NGO. Nach kurzer Beratung wird Einigkeit dahingehend erzielt, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.

 
TOP 10 Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Beschluss:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig

Beide Herren nehmen die Wahl an.



Protokoll:

Es wird vorgeschlagen, Ratsherrn Jürgen Wunsch zum 1. Stellv. Bürgermeister und Ratsherrn Jörg Duckstein zum 2. Stv. Bürgermeister zu wählen.

Es wird gewählt wie vorgeschlagen.

 
TOP 11 Vereidigung des Bürgermeisters durch einen seiner Stellvertreter

Protokoll:

Ratsherr Wunsch vereidigt Bürgermeister Beckmann und fordert ihn auf, nach
§ 65 Nds. Beamtengesetz den Diensteid zu leisten.

Bürgermeister Beckmann leistet den Diensteid und bedankt sich bei allen für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

 
TOP 12 Beschluss über die Festlegung der Zuständigkeiten Bürgermeister / Gemeindedirektor nach § 70 Abs. 1 NGO

Beschluss:

Es wird über den BESCHLUSS, die Zweigleisigkeit – wie bisher – beizubehalten, abgestimmt:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    Einstimmig



Protokoll:

Herr Bäsecke erläutert kurz die Unterschiede zwischen der Ein- und Zweigleisigkeit. Der Rat spricht sich nach kurzer Beratung für die Zweigleisigkeit aus.

 
TOP 13 Beschluss zur Bestellung des a) Gemeindedirektors (§ 70 NGO) b) des stellvertretenden Gemeindedirektors (als allgemeiner Vertreter)

Beschluss:

Es wird über folgenden BESCHLUSS abgestimmt:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, Herrn Friedrich Rietz mit den Aufgaben des stv. Gemeindedirektors unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu betrauen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig

Herr Rietz nimmt die Wahl an.



Protokoll:

Mit dem Beschluss zur Zweigleisigkeit ist der Samtgemeindebürgermeister automatisch Gemeindedirektor der Gemeinde Querenhorst. Da er das Amt annimmt, ist hierüber kein besonderer Beschluss zu fassen.

Der stv. Gemeindedirektor als allgemeiner Vertreter des Gemeindedirektors ist durch Beschluss festzustellen. Herr Bäsecke hat Herrn Rietz zum Stellvertreter vorgeschlagen und dieser hat erklärt, das Amt anzunehmen.

 
TOP 14 Wahl eines Vertreters und Stellvertreters für die Gesellschafterversammlung der FEAG

Beschluss:

Es wird Ratsherr Duckstein als Vertreter und Ratsherr Martini als Stellvertreter gewählt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig



Protokoll:

Für die Gesellschafterversammlung der FEAG sind ein Vertreter und ein Stellvertreter zu wählen.

 
TOP 15 Benennung eines Vertreters bzw. Stellvertreters der Gemeinde Querenhorst für a) den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft zwischen der Samtgemeinde und dem französischen Canton Oulchy le Chateau b) den Kulturring der Samtgemeinde Grasleben c) Versammlungen des "Unterhaltungsverbandes Oberaller" d) den "Beirat" des Kindergartens St. Maria Grasleben e) den "Kindergartenausschuss" St. Norbert Grasleben" f) den Unterhaltungsverband Oberaller als Schaubeauftragter

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt zu den Punkt a) bis f) wie vorgeschlagen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig



Protokoll:

zu a)

Nach der Satzung des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy le Chateau gehört dem Vorstand ein Vertreter des Rates an. Es wird vorgeschlagen, diese Aufgabe weiterhin von Bürgermeister Beckmann ausüben zu lassen und als sein Vertreter wird Ratsherr Guhl benannt.

zu b)

Für den Kulturring werden – wie bisher – Bürgermeister Beckmann und Ratsherr Belling (als Vertreter) benannt.

zu c)

Der Gemeinderat benennt Herrn Blanke als Vertreter und Herrn Viedt als Stellvertreter der Gemeinde Querenhorst.

Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinden Grasleben und Rennau haben die Herren Bäsecke und Nitsche benannt. Da die Samtgemeinde Grasleben nur jeweils einen Vertreter und einen Stellvertreter benennen kann und die Gemeinde Grasleben den größten Flächenanteil hat, können nur die Herren Bäsecke und Nitsche gemeldet werden.

zu d) und e)

Als Vertreter bzw. Stellvertreter der Gemeinde Querenhorst für den Beirat des Kindergartens St. Maria Grasleben und auch für den Kindergartenausschuss St. Norbert Grasleben werden benannt: Ratsherr Wunsch als Vertreter und Ratsherr Duckstein als sein Stellvertreter.

zu f)

Als Schaubeauftragter für den Unterhaltungsverband Oberaller wird Ratsherr Blanke vorgeschlagen.

 

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