Grundschule Grasleben - brandschutztechnische Ertüchtigungen; Hier: Festlegung der in 2011 auszuführenden Maßnahmen
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem SGA den Maßnahmen gem. der Verwaltungsvorlage Nr. V215/11 zuzustimmen. Dabei sind die Prioritäten und der zeitliche Ablauf wie im Protokoll und der Vorlage aufgeführt zu befolgen. Außerdem sollen die Angebote für Stahltüren zur nächsten SGA Sitzung vorgelegt werden. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 4 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Protokoll:
Samtgemeindeangestellter Nitsche teilt mit, dass sich der SGA bereits damit befasst hat, es aber noch einmal in den Schulausschuss zurück verwiesen hat. Um einige Fragen besser beantworten zu können wurde daher Herr Wagner vom LK HE, Bauordnungsamt, zur heutigen Sitzung eingeladen. Herr Nitsche erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage Nr. V215/11 anhand der ausgelegten Grundrisspläne. Ratsherr Nitschke fragt an, wann man eine Rauch- und wann man eine Brandschutztür einbauen lassen muss. Dies hängt unter anderem damit zusammen, welche Räume voneinander abgetrennt werden müssen, teilt Herr Wagner mit. Bei den Fluren handelt es sich hier um Funktionsbereiche und die Aula wird auch als Aufenthaltsraum benutzt. Wenn nur ein Flur vom Treppenhaus abgeschirmt werden muss, reicht eine dichtschließende Tür aus. Die Grundsrisspläne stammen noch aus dem Jahr 1966, damals gab es also bestimmte Vorschriften noch nicht. Heutzutage ist man auf einem technisch hohen Niveau und die Belastungen durch die technischen Geräte sind höher, daher wurden die Anforderungen verschärft. Es werden hier keine T90 Türen verwendet, da diese für den Alltag zu schwer sind. Im Musikraum (Neubau) ist man gefangen, von dort gelangt man nur in den Innenhof. Daher muss dort eine zusätzliche Außentür geschaffen werden, die auf den Schulhof führt. Im SGA wurde angefragt, ob der zweite Rettungsweg in den Flur oder den alten Schulhof verlegt werden kann, um sich so die Tür im Altbau zu sparen, fragt SGB Bäsecke an. Der Flur ist bereits der erste Rettungsweg. Der Ausstieg durchs Fenster ist mit einer kleinen mobilen Treppe möglich und von außen wird ein festsitzendes Podest angebaut oder es erfolgt eine Aufschüttung. Für den Brandschutz ist der Eigentümer verpflichtet. Sofern man sieht, dass hier gehandelt wird und schon Unterlagen vorhanden sind, hat man im Notfall vor Gericht bessere Chancen. Aus Kostengründen wurde es bereits auf das Minimalste reduziert. Der LK empfiehlt immer die kostensparenden Möglichkeiten, jede Gemeinde entscheidet aber nach ihrem Bedarf. Wenn der Feuerwehrplan durch den Fachbetrieb aufgestellt ist, kann man Änderungen an den Türen etc. immer noch vornehmen, da die Pläne digitalisiert werden und schnell geändert werden können. Die Flucht- und Rettungswegpläne müssen in der Schule in den Fluren ausgehängt werden und möglichst im zwei Jahres Rhythmus kontrolliert werden. Vom Lehrerzimmer aus ist kein zweiter Rettungsweg vorgesehen, da es sich um Erwachsene Personen handelt und diese aus dem Fenster steigen oder sich dort zumindest bemerkbar machen können, um dann über die Feuerwehrleiter hinunterzusteigen. Kinder reagieren im Gefahrenfall anders, daher sind dort auch sichere Maßnahmen vorgeschrieben. Ratsherr Nitschke fragt an, wie es mit den Toilettenräumen aussieht. Dafür gibt es keine Vorschriften, da es keine Aufenthaltsräume sind, sagt Herr Wagner. Die Toiletten sind jedoch ein sicherer Ort, wenn es im Flur brennt. Diese sind an den Flur angeschlossen, der ein hohes Brandschutzniveau aufweist und der erste Rettungsweg ist. Zurzeit ist Rektorin Gregull die Brandschutzbeauftragte. Eine Brandübung sollte möglichst einmal jährlich stattfinden. Die Übung kann auch mit Rauch erfolgen, geeignete Maschinen haben dafür die Feuerwehr und der LK. Die letzte Übung war vor ca. 1,5 Jahren in der Grundschule. Eine Übung mit Rauch soll erst nach den baulichen Änderungen erfolgen. Seit ca. 25 Jahren wurde in dem Bereich nichts in der Schule gemacht bzw. nie erkannt, merkt Vorsitzender Gläser an. Es hing allerdings vom LK ab, da dieser die Fachleute hat und nun muss daher alles aufgeholt werden. Ratsherr Beckmann findet eine realistische Übung gut, da man dann feststellen kann, wie die Kinder reagieren und die noch vorhandenen Fehler bemerkbar werden. Die neuen Türen sollen offen stehen bleiben, da die Kinder die Türen nicht oder nur sehr schwer aufkriegen würden. Evtl. kann ein Test mit der Tür im Rathaus erfolgen. Die Türen würden dann in einem Brandfall automatisch schließen, man könnte sie aber immer noch per Hand öffnen. Bei den verglasten zweiflügligen Türen sollen dann beide Seiten offen stehen bleiben und beide sind auch verschließbar. Diese Seitenteile lassen sich um 180 Grad zur Wand drehen, sodass sie nicht im Weg sind. Herr Nitsche findet die Glastüren besser als Stahltüren. Ratsherr Nitschke bittet darum, zur nächsten SGA Sitzung Angebote für Stahltüren vorzulegen. Wenn die Räume dunkel wären, wären Glastüren besser, aber die Räume in der Schule sind hell, sodass Stahltüren gehen würden. SGB Bäsecke fragt an, ob der zweite Rettungsweg vom OG über das Flachdach mit einer Rutsche statt einer Treppe für die Kinder ausgestattet werden könnte. Dies ist kein zugelassener zweiter Rettungsweg führt Herr Wagner aus. Es wäre nur als Zusatz möglich. Er würde aber davon abraten. Es soll eine Prioritätenliste erstellt werden, was sofort und was erst in zwei Jahren erledigt werden kann. 1. Organisatorische Unterlagen, wie der Feuerwehrplan 2. Einbau von Brand- und Rauchschutztüren 3. Zweite Rettungswege Die Rauchmelder können zwischendurch eingebaut werden. Ratsherr Nitschke fragt an, ob man das Flachdach überhaupt zum Überqueren nutzen kann und ob noch ein Geländer zum Schutz angebracht werden muss. Herr Wagner teilt mit, dass eine Sicherung vorhanden sein muss, dies ist bereits mit dem GUV abgestimmt. Man könnte das Dach durch Baken oder Ketten absperren und an der Dachkante, wo sich die Treppe befindet, wird ein Geländer angebracht. Dies ist im Konzept bereits enthalten. Rektorin Gregull bemerkt, dass das Dach nachmittags häufig durch Jugendliche genutzt wird und befürchtet, dass diese evtl. einiges kaputt machen könnten. Zur Vorbeugung könnte man dann am Ende der Treppe ein Drehkreuz oder eine Tür anbringen, welche einen nur raus lassen aber nicht rein. SGB Bäsecke merkt an, dass die GraWo GmbH auf dem Flachdach eine Photovoltaikanlage installieren will, sodass durch diese Anlage bereits nur eine Wegmöglichkeit zur Treppe besteht und eine Absperrung dadurch schon z.T. gegeben ist. An der Anlage müsste ein Gitterschutz angebracht werden, damit die Kinder dort nicht hingehen. Die Fenster, die als zweiter Rettungsweg dienen, werden mit einem Alarmkontakt versehen, so dass die Kinder die Fenster nicht öffnen dürfen und nicht unbeaufsichtigt raus gehen können Die Grundrisspläne sind so wie sie vorliegen genehmigt. Die Genehmigung ist für drei Jahre gültig. Sofern noch Änderungen im Nachhinein erfolgen sollen, müsste nur ein Nachtrag eingereicht werden, wie bei den zweiten Rettungswegen, zusammen mit den statischen Unterlagen. Ratsherr Nitschke fragt an, ob man nicht die mobilen Rauchverschlüsse der Feuerwehr für die Türen benutzen kann. Diese müssen dann direkt vor Ort sein und von einer Person eingebaut werden. Sie dienen eigentlich nur dazu, den Feuerwehrleuten einen sicheren Bereich zu schaffen. Des Weiteren sind sie mit den Türen nicht gleichwertig. Vorsitzender Gläser merkt an, dass bereits ausreichend über das Thema informiert wurde, das OK vom LK HE liegt ebenfalls vor, denn es geht in der Schule um das Leben der Kinder.
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