Bekanntgabe von üpl./apl. Ausgaben
Protokoll:
Gemeindedirektor Bäsecke berichtet, dass es immer wieder vorkommt, dass auch ein noch so akribisch geplanter Haushalt nicht in allen Positionen treffend ist, da er ja bereits im Herbst des Vorjahres geplant wurde. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind nur bekannt zu geben.
Bei den Gerichtskosten, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden mussten, handelt es sich um Rechtsanwaltskosten für eine Klage gegen die VBL Zusatzversorgungskasse für die Mitarbeiter. Die VBL hatte Sanierungsgelder nicht ordnungsgemäß angelegt. So gut wie alle niedersächsischen Gemeinden haben sich an der Klage beteiligt. Die Aussichten die Klage zu gewinnen stehen sehr gut, sodass die Gerichtskosten dann wieder zurückerstattet werden.
Bei der Stiefelwaschanlage handelt es sich um eine Anlage auf dem Sportplatz für die Fußballer.
Von zwei Firmen wurde zuviel Gewerbesteuer eingezogen, die jetzt verzinst wieder zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist für dieses Jahr eine höhere Gewerbesteuereinnahme zu erwarten, da aufgrund des langen Winters die Fa. esco mehr einnehmen konnte.
Eine Deckung ist für alle Ausgaben gegeben, sodass sich das Jahresergebnis nicht verschlechtern wird.
Im Vermögenshaushalt ist die Sanierung der Bahnhofstraße / Südstraße hinzugekommen, die aber aus einem Haushaltsausgabenrest bei den Altenwohnungen gedeckt werden kann.
Ratsherr Koch möchte diesbezüglich unbedingt vermeiden, dass gefühlt alle drei Jahre so eine hohe Summe versenkt wird und fragt nach, ob nicht die Möglichkeit besteht eventuell eine Teilfläche anzukaufen, um die Kurve zu entschärfen.
Gemeindedirektor Bäsecke teilt mit, dass dies tatsächlich nur gefühlt ist und, dass das Pflaster jetzt rauskommt. Es wird grundhaft ausgebaut und ein spezieller, belastbarer Asphalt wird die Decke bilden. Die beauftragte Fa. Astka hat zugesichert, dass dieser Ausbau reicht, um die Ecke langfristig stabil zu halten.
Laut Ratsherrn Koch sollte auf jeden Fall eine Gewährleistungspflicht vereinbart werden, um die Firma in Regress zu nehmen, wenn die Fahrbahn nicht zehn Jahre hält.
Gemeindedirektor Bäsecke erklärt, dass die übliche Gewährleistungsdauer im Straßenbau fünf Jahre beträgt. Auch die von Bürgermeister Nitschke angezweifelte Bodenfestigkeit, hat die Fa. Astka mitberechnet.
Nach Auffassung von Gemeindedirektor Bäsecke, liegt eines der Hauptprobleme der Straßenecke in den Wasseransammlungen in der Kurve, die im Zuge der für September geplanten Straßenbauarbeiten dahingehend beseitigt wird, dass es einen zusätzlichen Straßeneinlauf geben wird.
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