Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 07. November 2011 , 19:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung durch den zuvor festgestellten Altersvorsitzenden

Protokoll:

Ratsherr Bartsch eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere die zahlreich erschienenen Zuschauer, die ehemaligen Ratsmitglieder und die Pressevertreter.


TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsherr Bartsch stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind alle Ratsmitglieder anwesend und somit ist der Samtgemeinderat beschlussfähig.

 
TOP 3 a) Verabschiedung von Ratsmitgliedern b) Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

Ratsherr Bartsch dankt den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für ihren unermüdlichen Einsatz und das Engagement während der vergangenen Jahre im Rat der Samtgemeinde Grasleben. Er trägt die Dauer der Ratszugehörigkeit der ausgeschiedenen Personen und ihre Tätigkeiten in den Ausschüssen vor und überreicht Frau Bartsch und Frau Rudolph je eine Vase mit Samtgemeindeschriftzug. Die Herren Ady, Belling, Gröger, Günther und Storm erhalten je ein Reliefstandbild der Samtgemeinde Grasleben.

Bevor die Tagesordnungpunkt 3 b) abgehandelt wird, ergreift Ratsherr G. Nitschke das Wort, um sich im Namen der CDU-Fraktion bei den ausgeschiedenen Fraktionsmitgliedern zu bedanken. Er überreicht den Damen Bartsch und Rudolph sowie den Herren Ady und Storm jeweils einen Blumenstrauß und eine Flasche Sekt.

3. b) Ehrung von Ratsmitgliedern:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke möchte nun auch zwei Ratsherren für ihre langjährige Zugehörigkeit im Samtgemeinderat ehren.

Ratsherr Gläser ist seit 25 Jahren Mitglied im Samtgemeinderat. Als Dank und Anerkennung überreicht Samtgemeindebürgermeister Bäsecke ihm ein Samtgemeindewappen als Fensterbild aus Bleiglas und erklärt, er freue sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Einen herzlichen Dank für nunmehr schon 30-jährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum Samtgemeinderat spricht Samtgemeindebürgermeister Bäsecke an Ratsherrn Bartsch aus. Er bedankt sich für die vergangene konstruktieve Zusammenarbeit und freut sich auf eine harmonische neue Legislaturperiode.

 
TOP 4 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch den Bürgermeister gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG

Protokoll:

Die Ratsmitglieder werden vom Altersvorsitzenden, Ratsherrn Bartsch, gem. § 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten hingewiesen. Er verpflichtet die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er weist auch auf die besondere strafrechtliche Verantwortung der Ratsmitglieder als Amtsträger und auf die evtl. Schadenersatzpflicht hin. Alle Ratsmitglieder werden per Handschlag verpflichtet.

Im Anschluss verpflichtet Samtgemeindebürgermeister Bäsecke Ratsherrn Bartsch ebenfalls per Handschlag.

 
TOP 5 Wahl des Ratsvorsitzenden gem. § 61 Abs. 1 NKomVG

Beschluss:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      9 Stimmen für Ratsherrn Gläser

                                                  6 Stimmen für Ratsherrn Bartsch

Somit ist Ratsherr Gläser zum Ratsvorsitzenden gewählt und nimmt die Wahl an.

 

Ratsherr Gläser bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bezeichnet den Wechsel vom Ratsmitglied zum Ratsvorsitzenden als Verlockung, der er gerne erliegt. Er verspricht, dass er seine Arbeit stets korrekt nach der Geschäftsordnung und den gesetzlichen Bestimmungen ausführen und auf Anstand, Fairness und Argumentationsvielfalt achten wird. Ratsherr Gläser hofft, das Ziel dieser Aufgabe zu erfüllen und auf eine gute Zusammenarbeit aller Ratsmitglieder in den nächsten fünf Jahren, um sich immer auf Augenhöhe die Hand reichen zu können.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke gratuliert allen Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl und besonders dem neuen Ratsvorsitzenden. Er verspricht eine sachliche Vorbereitung der Verwaltungsvorlagen und hofft auf eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung für die Legislaturperiode 2011 – 2016, wenn diese für ihn vielleicht auch kürzer sein wird, da er sich in der Stadt Schöningen im nächsten Februar zur Wahl als Bürgermeister stellen wird.

Der neue Ratsvorsitzende, Ratsherr Gläser, übernimmt den Vorsitz über die Sitzung.



Protokoll:

Die SPD-Bündnis90/DieGrünen-Gruppe (im weiteren Verlauf die „Gruppe“ genannt) schlägt Ratsherrn Gläser vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Ratsherrn Bartsch zur Wiederwahl vor.

Ratsherr Nitschke weist darauf hin, dass die CDU, trotzdem sie nicht die stärkste Fraktion ist, die meisten Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte und bittet in diesem Sinne um eine demokratische Abstimmung.

Dieser Vorschlag weckt sowohl bei der „Gruppe“ als auch im Zuschauerraum einiges Unverständnis, weil eben dieses Abstimmungsverhalten bei der konstituierenden Sitzung in Mariental seitens der CDU-Fraktion vermisst wurde.

Die Wahl zum Ratsvorsitzenden wird in geheimer Abstimmung durchgeführt. Jedes Ratsmitglied erhält einen mit den zwei Vorschlägen versehenen Wahlzettel und tritt einzeln zur Wahlkabine, um mit demselben Bleistift ein Kreuz zu machen, bevor der Wahlzettel in die bereit stehende Wahlurne geworfen wird.

 
TOP 6 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die Annahme der Tagesordnung abstimmen:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke möchte eine Ergänzung in die Tagesordnung aufnehmen. Er bittet um die Erweiterung des Punktes 22 um einen Unterpunkt f), da noch zwei Vertreter für die Gesellschafterversammlung der GraWo GmbH benannt werden müssen.

Es herrscht Einvernehmen so zu verfahren.

 
TOP 7 Wahl der Vertreter des Ratsvorsitzenden

Beschluss:

Zur Wahl zum 1. Stellvertreter steht Ratsherr Koch.

Die CDU-Fraktion macht keinen Wahlvorschlag.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung

Somit ist Ratsherr Koch 1. Stellvertreter des Ratsvorsitzenden.

Die „Gruppe“ benennt Ratsfrau Belling zur Wahl des 2. Stellvertreters.

Die CDU-Fraktion macht keinen Wahlvorschlag.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Somit ist Ratsfrau Belling 2. Stellvertreterin des Ratsvorsitzenden.

Sowohl Ratsherr Koch als auch Ratsfrau Belling nehmen die Wahl an.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke erläutert, dass gemäß NKomVG bis zu drei Vertreter des Ratsvorsitzenden gewählt werden können. In der Samtgemeinde war bisher die Wahl eines Vertreters üblich.

Die „Gruppe“ schlägt Ratsherrn Koch vor, mit der Begründung, dass es bislang eigentlich üblich war, die Vertretung an die schwächere Fraktion zu geben, aber es müssten eben Mehrheiten gesucht werden.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag nur einen Vertreter zu wählen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Die „Gruppe“ stellt den Antrag zwei Stellvertreter zu wählen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

Somit wird es künftig zwei Stellvertreter des Ratsvorsitzenden geben.

 
TOP 8 Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung bzw. Beschluss über eine neue Geschäftsordnung (§ 49 NKomVG)

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die neue Geschäftsordnung abstimmen, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:       Einstimmig



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke berichtet, dass ab 01.11.2011 die NGO durch das NKomVG ersetzt wurde, deshalb ist es sinnvoll eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Diese wurde an die Erfordernisse des NKomVG angepasst und die für den Samtgemeinderat geltenden Besonderheiten wurden eingearbeitet. Der Rat kann jederzeit Änderungen beschließen.

Ratsherr G. Nitschke macht darauf aufmerksam, dass es auf S. 7 in § 16 Satz 2 anstatt 4 i) besser 4 h) heißen sollte.

Diese redaktionelle Änderung wird in die Geschäftsordnung eingearbeitet.

 
TOP 9 Beschluss über die Hauptsatzung

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt nunmehr über die neue Hauptsatzung abstimmen, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:       9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Auf Wunsch von Ratsherrn G. Nitschke wird die Ratssitzung für 10 Minuten unterbrochen.



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke berichtet, dass gemäß § 12 Abs. 1 NKomVG jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen muss, diese ist die wichtigste Satzung einer Kommune. Der vorliegende Entwurf ist an das Muster des NSGB angepasst worden. Eine Besonderheit der neuen Hauptsatzung ist in § 5 die vorgesehene Bildung von beschließenden Fachausschüssen. In die Hauptsatzung eingeflossen ist eine Aufstellung der bisherigen Ausschüsse mit den jeweiligen Betätigungsfeldern. Im Übrigen kann die Hauptsatzung nach NKomVG jetzt schneller geändert werden, da keine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen muss.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke bittet auf S. 1 in § 1 Abs. 4 um Austausch des Wortes „haben“ gegen das Wort „können“.

Ratsherr G. Nitschke bittet auf S. 1 in § 2 Abs. 4 um Änderung des Wortes „Gemeinde“ in “Samtgemeinde“.

Des Weiteren möchte er wissen, wie der Formulierung „Verwendung des Namens“ zu verstehen ist.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke erklärt, dass z. B. kein Verein den Begriff „Samtgemeinde Grasleben“ ohne Zustimmung in seiner Bezeichnung verwenden darf. In Gesprächen darf selbstverständlich der Name „Samtgemeinde Grasleben“ genutzt werden.

Ratsherr G. Nitschke berichtet, dass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass der § 5 auf S. 3 nicht nötig ist. Die CDU-Fraktion möchte weiterhin beratende Ausschüsse haben, sowie es auch im Kreistag weiterhin beschlossen wurde.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag § 5 zu streichen.

Ratsherr Luckstein erklärt, dass die „Gruppe“ diesen Antrag ablehnen wird. Die „Gruppe“ möchte die neuen Möglichkeiten, die durch das NKomVG gegeben werden, nutzen und sieht sich nicht verpflichtet, sich am Landkreis Helmstedt zu orientieren.

Ratsherr Koch bemerkt, dass die Ausschüsse, um die es in § 5 geht, viel mit den Bürgern und Bürgerinnen zu tun haben. Die behandelten Angelegenheiten könnten schneller entschieden werden und es gibt eine größere Transparenz.

Die Bedenken des Ratsherrn Minkley zur Formulierung auf S. 3 in § 6 können zerstreut werden.

Es wird klargestellt, dass die Hauptsatzung lediglich grundsätzlich regelt, welche Verfahrensmöglichkeiten es gibt.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen, den § 5 zu streichen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:       6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 
TOP 10 Bekanntgabe der Fraktionen bzw. Gruppen im Samtgemeinderat

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke gibt bekannt, dass zwei Schreiben zur Fraktions- bzw. Gruppenbildung vorliegen.

Die CDU-Fraktion setzt sich aus den Ratsmitgliedern Bartsch, Martini, Minkley, C. Nitschke, G. Nitschke und Worch zusammen. CDU-Fraktionssprecher ist Ratsherr G. Nitschke und sein Stellvertreter ist Ratsherr Minkley.

Die SPD-Bündnis90/DieGrünen-Gruppe besteht aus den Ratsmitgliedern Beckmann, Belling, Bolze, Gläser, Jaeger, Koch, Luckstein und Stabrey. Vorsitzender der „Gruppe“ ist Ratsherr Gläser und sein Stellvertreter ist Ratsherr Beckmann.

 
TOP 11 Bestimmung der Beigeordneten für den Samtgemeindeausschuss (SGA) a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer b) Benennung der Beigeordneten c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des SGA

Beschluss:

Zu c)

Gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG beschließt der Samtgemeinderat die vorstehende Sitzverteilung und die Besetzung des Samtgemeindeausschusses.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Zu a)

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke führt aus, dass nach dem NKomVG 5 Sitze im Samtgemeindeausschuss zu vergeben sind. Der Samtgemeindebürgermeister ist Kraft Amtes im SGA vertreten. Die Berechnung der übrigen Ausschusssitze im Samtgemeindeausschuss erfolgt gem. § 71 Abs. 2, 3, 4, 5 und 10 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer. Danach ergibt sich folgende Verteilung: Die CDU-Fraktion erhält 1 Sitz und die „Gruppe“ erhält 3 Sitze.

Zu b)

Als Beigeordnete werden vom Samtgemeinderat bestimmt:

Von der „Gruppe“ die Ratsherren Luckstein, Beckmann und Koch und von der CDU-Fraktion Ratsherr G. Nitschke.

 
TOP 12 Wahl von stellvertretenden Bürgermeistern

Protokoll:

Ratsvorsitzender Gläser erklärt, dass das NKomVG bis zu drei Stellvertreter zulässt. Bisher gab es in der Samtgemeinde immer zwei Stellvertreter. Er lässt darüber abstimmen, ob dies weiterhin so beibehalten werden soll.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Ratsherr Beckmann schlägt im Namen der „Gruppe“ Ratsherrn Luckstein zum 1. Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters vor.

Die CDU-Fraktion macht keinen Vorschlag.

Ratsvorsitzender Gläser lässt darüber abstimmen, ob Ratsherr Luckstein zum 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt wird.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:       9 Ja-stimmen, 1 Nein-Stimme,5 Enthaltungen

Ratsherr Luckstein nimmt die Wahl an.

Die CDU-Fraktion schlägt zur Wahl zum 2. Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeister Ratsherrn G. Nitschke vor.

Die „Gruppe“ macht keinen Vorschlag.

Ratsvorsitzender Gläser lässt darüber abstimmen, ob Ratsherr G. Nitschke zum 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt wird.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     10 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen

Ratsherr G. Nitschke nimmt die Wahl an.

 
TOP 13 Besstimmung der Stellvertreter für den SGA

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die Benennung der Stellvertreter für den Samtgemeindeausschuss abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     Einstimmig



Protokoll:

Für jedes dem Rat angehörende Mitglied des Samtgemeindeausschusses ist ein Vertreter zu bestimmen.

Die CDU Fraktion benennt als Stellvertreter Ratsherrn Minkley und als zweiter Vertreter Ratsherrn Bartsch.

Die „Gruppe“ benennt die Ratsmitglieder Gläser, Belling und Stabrey als Stellvertreter, wobei sich die Vertreter untereinander gegenseitig vertreten können.

 
TOP 14 Bildung des Schulausschusses gem. § 110 des Nds. Schulgesetzes (§ 73 NKomVG)

Beschluss:

Für den Ausschuss werden von der „Gruppe“ 3 und von der CDU-Fraktion 2 Mitglieder benannt.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die Bildung des Schulausschusses abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Aufgrund des § 110 NSchG ist die Samtgemeinde als Schulträger verpflichtet, einen Schulausschuss zu bilden. (In diesem Falle handelt es sich um einen Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften gem. § 73 NKomVG.). Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Samtgemeinderates und stimmberechtigten Vertretern der Schule. Die Mitglieder des Rates müssen in der Mehrheit sein. Die Zahl der Vertreter der Schule bestimmt die Samtgemeinde als Schulträger. Dem Ausschuss müssen mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören. Diese dürfen keine Ratsmitglieder sein.

 
TOP 15 Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG (Anzahl und Art der Ausschüsse)

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die Bildung der o. g. Ausschüsse abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen,

                                                   2 Enthaltungen

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die in § 5 beschlossene Bildung von beschließenden

Fachausschüssen wie oben genannt beschließen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:   9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen,

                                               1 Enthaltung

                                           
1 Enthaltung



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke berichtet, dass mit der Einladung zur konst. Samtgemeinderatssitzung alle Ratsmitglieder eine Aufstellung über die vom alten Rat gebildeten Ausschüsse und deren Zuständigkeit erhalten haben.

Die „Gruppe“ hat die Bildung folgender Ausschüsse beantragt:

1.    Finanz- und Haushaltsausschuss

2.    Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung

3.    Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (beschließender Ausschuss)

4. Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Marketing (beschließender
Ausschuss)

5.    Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Senioren (beschließender Ausschuss)

6.  Schulausschuss

Ratsherr Nitschke teilt für seine Fraktion mit, dass sie es nicht für nötig hält, so viele Ausschüsse zu bilden und auch beschließende Ausschüsse sollte es nicht geben.

 
TOP 16 Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den BESCHLUSS, 5er Ausschüsse zu bilden, abstimmen:

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke erläutert die Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze. Bei einem 5er Ausschuss erhält die „Gruppe“ 3 und die CDU-Fraktion 2 Sitze.

 
TOP 17 Benennung der Ausschussmitglieder

Protokoll:

Von der „Gruppe“ bzw. Fraktion werden folgende Ratsmitglieder und deren Vertreter, soweit erforderlich, benannt:

Finanz- und Haushaltsausschuss

 Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Beckmann, Gläser und Luckstein,

für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder C. Nitschke und Worch

Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Senioren

Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Belling, Beckmann und Stabrey

und als Vertreter: Ratsmitglieder Luckstein, Bolze und Koch.

Für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder Martini und G. Nitschke

und als Vertreter: Ratsmitglieder C. Nitschke und Minkley

Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Beckmann, Bolze und Gläser,

für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder Bartsch und Minkley

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Beckmann, Bolze und Jaeger

und als Vertreter: Ratsmitglieder Luckstein, Koch und Stabrey.

Für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder Bartsch und Minkley

und als Vertreter: Ratsmitglieder Martini und G. Nitschke.

Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Marketing

Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Beckmann, Belling und Gläser

und als Vertreter: Ratsmitglieder Luckstein, Stabrey und Koch.

Für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder Martini und C. Nitschke

und als Vertreter: Ratsmitglieder Bartsch und Worch.

Schulausschuss

Für die „Gruppe“: Ratsmitglieder Bolze, Gläser und Stabrey,

für die CDU-Fraktion: Ratsmitglieder G. Nitschke und Worch

 
TOP 18 Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse

Beschluss:

Die vorstehende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wird vom Samtgemeinderat gem.
§ 71 Abs. 5 NKomVG beschlossen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:        14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 
TOP 19 Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

Es sind fünf Ausschüsse gebildet worden, der „Gruppe“ bzw. der Fraktion stehen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen die Vorsitze wie folgt zu: Die „Gruppe“ erhält die Vorsitze in der Reihenfolge 1, 3 und 5, die CDU-Fraktion erhält die 2 und die 4 und der Vorsitz des Ausschusses 6 muss durch Losentscheid entschieden werden.

Nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens mit Losentscheid stehen folgende Vorsitze fest:

Die „Gruppe“ erhält die Vorsitze für den Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Marketing, Ausschuss für öffentliche Sicherheit und den Finanz- und Haushaltsausschuss.  Die CDU-Fraktion erhält den Vorsitz des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Senioren und für den Schulausschuss sowie durch Losentscheid für den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.

Es werden die Vorsitzenden und die stv. Vorsitzenden der Ausschüsse benannt:

Finanz- und Haushaltsausschuss:

Vors. Ratsmitglied Gläser,  stv. Vors. Ratsmitglied Worch

Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Marketing:

Vors. Ratsmitglied Gläser, stv. Vors. Ratsmitglied C. Nitschke

Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Senioren:

Vors. Ratsmitglied Martini, stv. Vors. Ratsmitglied Belling

Ausschuss für öffentliche Sicherheit:

Vors. Ratsmitglied Beckmann,  stv. Vors. Ratsmitglied Minkley

Bau-, Planungs- und Umweltschutzausschuss:

Vors. Ratsmitglied Bartsch, stv. Vors. Ratsmitglied Jaeger

Schulausschuss:

Vors. Ratsmitglied G. Nitschke,  stv. Vors. Ratsmitglied Gläser

 
TOP 20 Benennung a) der Mitglieder, des Stimmführers und des Stellvertreters der Samtgemeinde Grasleben für die Verbandsversammlungen des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung b) des Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters im Wasserverband Vorsfelde und Umgebung c) des Mitgliedes und seines Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss des Wasservebandes Vorsfelde und Umgebung

Protokoll:

Zu a)

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Wasserverbandes Vorsfelde u. U. hat die Samtgemeinde drei Stimmen.

Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG ist bei der Besetzung mehrerer Posten der Samtgemeindebürgermeister kraft Gesetz eines der Mitglieder.

Jeweils ein Sitz steht der „Gruppe“ und der CDU-Fraktion zu.

Die „Gruppe“ benennt Ratsherrn Beckmann, die CDU-Fraktion benennt Ratsherrn Bartsch.

Samtgemeindebürgermeister Bäsecke wird zum Stimmführer und Ratsherr Beckmann zu seinem Stellvertreter benannt.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die vorstehende Benennung abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Zu b)

Die Wahlperiode des Vorstandes endet am 31.12.2011.

Die „Gruppe“ benennt Ratsherrn Gläser als Vorstand.

Die CDU-Fraktion benennt Ratsherrn Minkley zum Stellvertreter.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die vorstehende Benennung abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

Zu c)

Die Wahlperiode endet am 31.12.2011. Derzeit ist der Samtgemeindebürgermeister als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und als Vertreterin ist die leitende Mitarbeiterin der Finanzen, Frau Gamroth, benannt. Da diese sich momentan in Elternzeit befindet, wird als Vertreter der jetzige Leiter der Finanzen, Herr Müller, benannt.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die vorstehende Benennung abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

 
TOP 21 Benennung von Vertretern der Samtgemeinde Grasleben für den Nds. Städte- und Gemeindebund a) für Verbandsversammlungen b) für Bezirks- und Kreisversammlungen c) für den Vorstand

Protokoll:

Die Zahl der Vertreter bei Mitgliederversammlung des Landesverbandes ist auf zwei, bei Mitgliederversammlungen der Kreis- und Bezirksverbände auf drei beschränkt. Jedes Mitglied gibt seine Stimmen geschlossen ab. Der Hauptverwaltungsbeamte muss zu den Vertretern gehören.

Zu a)

Für Verbandsversammlungen wird benannt Samtgemeindebürgermeister Bäsecke als Stimmführer.

Weiterhin schlägt die „Gruppe“ Ratsherrn Luckstein als Vertreter vor und die CDU-Fraktion schlägt Ratsherrn Minkley vor.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den Vorschlag Ratsherrn Luckstein als Vertreter einzusetzen abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Somit ist Ratsherr Luckstein als Vertreter benannt.

Zu b)

Für Bezirks- und Kreisversammlungen wird Samtgemeindebürgermeister Bäsecke als Stimmführer benannt.

Weiterhin schlägt die „Gruppe“ als Vertreter die Ratsherren Gläser und Beckmann vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Ratsherrn Bartsch vor.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den Vorschlag die Ratsherren Gläser und Beckmann als Vertreter einzusetzen abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:    11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen,1 Enthaltung

Zu c)

Für den Vorstand im NSGB wird Ratsherr Luckstein benannt. Ein Stellvertreter ist nicht zu benennen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:  11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

                                                3 Enthaltungen

 
TOP 22 Benennung eines Vertreters bzw. Stellvertreters für die Samtgemeinde Grasleben für a) den Beirat des Zweckverbandes für den Naturpark Elm-Lappwald b) die Fremdenverkehrsgemeinschaft Elm-Lappwald c) die Verbandsversammlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes d) die Mitgliederversammlungen des Kommunalen Schadenausgleich Hannover e) die Gesellschafterversammlungen der Kosynus GmbH

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser lässt über die oben genannten Vorschläge abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Zu a)

Die „Gruppe“ schlägt als Vertreter Ratsfrau Belling vor.

Die CDU-Fraktion schlägt als Stellvertreter Ratsherrn Martini vor.

Zu b)

Die „Gruppe“ schlägt als Vertreter Ratsfrau Belling vor.

Die CDU-Fraktion schlägt als Stellvertreter Ratsherrn Martini vor.

Zu c)

Diese Aufgabe soll wie bisher von der Verwaltung wahrgenommen werden.

Zu d)

Diese Aufgabe soll wie bisher von der Verwaltung wahrgenommen werden.

Zu e)

Diese Aufgabe soll wie bisher von der Verwaltung wahrgenommen werden.

Zu f)

Die „Gruppe“ schlägt als Stimmführer Ratsherrn Gläser vor.

Die CDU-Fraktion schlägt als Vertreter Ratsherrn Bartsch vor.

 
TOP 23 Benennung eines Vertreters und Stellvertreters des Rates der Samtgemeinde Grasleben für a) den Vorstand des Komitees für die Partnerschaft mit dem franz. Canton Oulchy le Chateau b) den Kulturring der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Ratsvorsitzender Gläser bedankt sich für die Aufmerksamkeit und die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21:05 Uhr.



Protokoll:

Zu a)

Nach der Satzung des Komitees für die Partnerschaft mit dem französischen Canton Oulchy le Chateau gehört dem Vorstand ein Vertreter des Rates an.

Die „Gruppe“ schlägt Ratsherrn Koch als Vertreter vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Ratsherrn Martini als Vertreter vor.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den Vorschlag Ratsherrn Koch als Vertreter einzusetzen abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Somit ist Ratsherr Koch der Vertreter im Komitee und Ratsherr Martini ist sein Stellvertreter.

Zu b)

Für den Kulturring sind zwei Vertreter zu benennen.

Die „Gruppe“ schlägt Ratsherrn Gläser als Vertreter vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Ratsherrn Martini als Vertreter vor.

Ratsvorsitzender Gläser lässt über den vorstehenden Vorschlag der „Gruppe“ und der CDU-Fraktion abstimmen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

 

Zur�ck zur �bersicht