2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Grsaleben über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und der Erstattung von Fahrtkosten
Beschluss:
Ratsvorsitzender Bartsch lässt über folgenden BESCHLUSS abstimmen: Der Samtgemeinderat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Grasleben über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und der Erstattung von Fahrtkosten. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 11 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Bäsecke erklärt, dass eine Verwaltungsvorlage Nr. 84a erstellt wurde, da es drei kleine Änderungen zur vorherigen Vorlage gibt. Im § 9 im letzten Absatz wurden zwei Zahlen verändert. Der Höchstbetrag pro Stunde wurde von 28,-- € auf 25,-- € festgesetzt und der Höchstbetrag pro Tag wurde von 225,-- € auf 200,-- € verändert. Außerdem tritt die Satzung nicht wie von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2008, sondern erst zum 01.07.2008 in Kraft. Auf Nachfragen verschiedener Ratsherren erklärt Samtgemeindebürgermeister, dass der ergänzende Passus der Satzung nur für Feuerwehrmitglieder gilt, die eine selbstständige Tätigkeit ausführen. Im Gegensatz zu den Gemeinden, wo die Satzungen allgemein gehalten sind für alle Selbstständigen. Der Verdienstausfall muss nachgewiesen werden, wie es auch bei entgeltlich Beschäftigten der Fall ist. Volkswagen hat z. B. kürzlich für einen Mitarbeiter einen Tagessatz von 193,03 € angefordert. Ratsherr Nothdurft möchte im Protokoll festgehalten haben, was der § 9 für den Haushalt bedeutet. Anmerkung der Verwaltung: Die Positionen 01. bis 12. des § 9 belasten den Haushalt der Samtgemeinde im Jahr 2008 mit 6.240,00 €. Ein 1-wöchiger Lehrgang eines Selbstständigen würde weitere 1.000,00 € Ausgaben bedeuten. Ratsherr Luckstein erklärt, dass er die Gründe für die Herabsetzung der Beträge nicht wirklich nachvollziehen kann. Außerdem findet er es nicht gut, dass die Satzung erst zum 01.07. in Kraft treten soll und nicht rückwirkend. Ratsherr Luckstein wird sich deshalb der Stimme enthalten.
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