Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Donnerstag, 06. September 2012 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsherr Gläser eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere die anwesenden Feuerwehrmänner.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind fünf Ratsmitglieder anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung besteht aus neun Tagesordnungspunkten. Es werden keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche geäußert und somit wird die Tagesordnung festgestellt.

 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 1. öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011

Beschluss:

Die Niederschrift wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:                              5 Ja-Stimmen

Die Tagesordnung besteht wird mit 9 Tagesordnungspunkten festgestellt.

 
TOP 5 Informationsgespräch mit Herrn Klaus-Peter Bachmann (innenpolitscher Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag) zur Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

Protokoll:

Herr Bachmann beginnt mit dem Vortrag zur Novellierung des Brandschutzgesetzes und stelltsich kurz vor. Er will die wichtigsten Änderungen für die Gemeinde als Träger der Feuer-wehren erläutern. Er merkt an, dass auch das Katastrophenschutzgesetz novelliert werden soll und dass das  Brandschutzgesetz mit einer großen Mehrheit verabschiedet wurde.Es gibt die Möglichkeit der Bedarfsplanung.  Herr Bachmann empfiehlt der Gemeinde, diese durchzuführen und zu beschließen.

Der Eintritt in die Kinderfeuerwehr ist ab sechs Jahren möglich, bis zum zehnten Lebensjahr. In die Jugendfeuerwehr kann man mit dem zehnten Lebensjahr eintreten. Dort kann man dann bis zum sechzehnten oder achtzehnten Lebensjahr bleiben.

Eine Doppelmitgliedschaft bei der Feuerwehr im Wohnort und bei der am Arbeitsort ist möglich.

Menschen mit Migrationshintergrund, also auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit, können Mitglied der Feuerwehr werden.

Bei der Durchführung der Brandschutzerziehung in Kindergarten und Grundschule, werden die Mitglieder der Feuerwehr freigestellt und eine Lohnfortzahlung gewährt, wenn dies gefordert wird.

Altersgrenze 63-Plus: Kameraden über 63 können in bestimmten Einsatzfällen in den Einsatz berufen werden.

Einzelne Kameraden können vom Wehrleiter auf eine befristete Zeit beauftragt werden.

Brandschutzprüfer können nun auch geeignete Dritte, wie z. B. private Firmen, sein.

Ratsherr Minkley möchte wissen, wann das Gesetz in Kraft tritt. Herr Bachmann gibt an, dass es am 18.07.2012 in Kraft getreten ist.

Des Weiteren möchte Ratsherr Minkley bezüglich des Brandschutzbedarfsplanes wissen, warum die Feuerwehren mit mehr Equipment als in der Mindestausstattungsverordnung gefordertem

ausgestattet werden sollen. Herr Bachmann erläutert, dass es sein kann, dass eine Gemeinde ein spezifisches Gefahrenpotenzial haben kann und dagegen gerüstet sein sollte.

SGB Janze möchte wissen, ob auch in Bezugnahme auf die Ausbildung etwas geändert wurde. Herr Bachmann führt aus, dass auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zukünftig überarbeitet werden soll. Über diese Novellierung wird bereits diskutiert, aber in dieser Wahlperiode wird sich vorerst nichts ändern. Durch die Novellierung des Brandschutzgesetzes hat sich dort nichts geändert. SGB Janze merkt an, dass die Ausbildungszeit früher eine Woche betrug und zu der Zeit auch leichter Quereinsteiger gewonnen werden konnten, auch wenn jetzt die Anforderungen gestiegen sind. Herr Bachmann erklärt, dass die Ausbildungszeit jetzt ein Jahr beträgt auf Grund der gestiegenen Anforderungen an die Einsatzkräfte.

Gemeindebrandmeister Wermuth sagt, dass das Brandschutzgesetz so angepasst wurde, wie es in den Feuerwehren der Samtgemeinde bereits durchgeführt wird.

Auch Sonderlöschmittel müssen bei den Firmen vorgehalten werden. Er fragt, ob bei der Altersgrenze auch die Jahresberichte der Feuerwehren einbezogen wurden, denn in der SG gibt es etwa zwei Kräfte über 55 Jahre. Der Feuerwehrdienst muss dementsprechend gestaltet werden. Die neue Regelung bezüglich der Brandschutzbedarfsplanung findet  Gemeindebrandmeister Wermuth sehr gut.

Es wurde noch nicht festgelegt, welche Feuerwehr für die Bundesautobahn zuständig ist. Herr Bachmann antwortet, dass die Feuerwehr zuständig ist, deren Gebiet die Bundesautobahn berührt. Ratsherr Minkley merkt an, dass die Feuerwehren in der Praxis von Helmstedt angefordert werden. In der Praxis wird immer geholfen ohne nach der Zuständigkeit zu fragen, merkt Herr Bachmann an. Auf Ebene der Kreisfeuerwehr kann dies gesondert geregelt werden. Gemeindebrandmeister Wermuth äußert, dass Helmstedt und Königslutter die Zuständigkeit an der Autobahn bedienen, dort aber nichts vertraglich geregelt ist. Herr Bachmann sagt, dass auch Verträge für die Nutzung von Geräten abgeschlossen werden können, wenn diese in der eigenen Feuerwehr nicht vorgehalten werden. Diese Feuerwehr wird dann auch alarmiert. Gemeindebrandmeister Wermuth hält es für unwahrscheinlich, dafür einen Vertragspartner finden zu können, da die Geräte nicht immer abrufbar sind, z. B. wenn sie gerade im Einsatz sind.

Außerdem möchte Gemeindebrandmeister Wermuth wissen, ob Hilfsfristen gesetzlich festgesetzt werden sollen. Herr Bachmann verneint dies und gibt an, dass höchstens 15 Kilometer die Norm sind.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Anwesenden haben keine Fragen.

 
TOP 7 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

SGB Janze hat folgende Mitteilungen.

Die Ortsfeuerwehr Rottorf hat im August die Fassade des Gerätehauses gestrichen. Zum Abschluss werden noch drei Fensterbänke angebracht. Damit ist der Umbau dann abgeschlossen.

Der Auftrag für die Lieferung eines ELW1 als Vorführfahrzeug wurde an die Fa. Aluca aus Braunschweig vergeben. Der geplante Kostenrahmen von 90.000,- Euro wird eingehalten (Auftrag 89.847,94 Euro). Die Lieferung ist für Januar 2013 vorgesehen.

Die SG hatte an der dritten Landesausschreibung für die Freiwillige Feuerwehr teilgenommen. Den Zuschlag der Landesausschreibung hat die Fa. Selectric Nachrichten-Systeme GmbH erhalten.

Im Haushalt 2012 stehen für die Umstellung auf Digitalfunk 30.200,- Euro zur Verfügung. Es werden 15 Funkgeräte für den Einbau in Fahrzeugen und 23 Handsprechfunkgeräte in 2012 einschließlich Zubehör bestellt. Dafür werden 24.023,17 Euro aufgewendet. Aus dem Restbetrag wird der Einbau der Fahrzeugfunkgeräte finanziert. Der Einbau der Geräte wird noch ausgeschrieben.

Der Auftrag über die Lieferung der Wärmebildkamera wurde ebenfalls erteilt. Die Kosten belaufen sich auf 8.121,75 Euro.

Das Gemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr tagt am 30.09.2012. Es soll u. a. über die Haushaltsanmeldung für 2013 beraten werden.

 
TOP 8 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es werden keine Anregungen oder Anfragen gestellt.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsherr Gläser schließt um 19.57 Uhr die Sitzung.

 

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