Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Mittwoch, 07. November 2012 , 19:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann begrüßt die Anwesenden, insbesondere die zahlreich erschienenen Zuhörer, Herrn Wagner vom Bauordnungsamt und die Betreiber des BHKW, Herrn A. Viedt und Herrn Gehrke. Bürgermeister Beckmann  eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind sieben von neun Gemeinderatsmitgliedern anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Zur Tagesordnung werden keine Änderungen beantragt. Die Tagesordnung wird mit neun Punkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 8 vom 04.10.2012

Beschluss:

Das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 04.10.2012 wird vom Gemeinderat Querenhorst genehmigt.

Abstimmungsergebnis:              Einstimmig

Das Protokoll über die nicht öffentliche Sitzung vom 04.10.2012 wird vom Gemeinderat Querenhorst genehmigt.

Abstimmungsergebnis:              Einstimmig

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die anwesenden Einwohner stellen keine Anfragen.

 
TOP 6 Diskussion zum BHKW am Kindergarten "Wichtelhaus"

Protokoll:

Gemeindedirektor Müller gibt eine kurze Einleitung in den Sachverhalt. Es wurde an ihn herangetragen, dass die Eltern sich wegen der Lautstärke und Luftverschmutzung des BHKW um ihre Kinder sorgen. Er hat die Kindergartenleiterin Frau Tempel-Richter gebeten ihm die Fragen der Eltern zukommen zu lassen. Gemeindedirektor Müller gibt das Wort an Frau Tempel-Richter. Sie erläutert, dass die Geräusche, das Brummen der Anlage, den Kindern erstmals im Winter letzten Jahres aufgefallen sind. Je nach dem, wie der Wind steht, ziehen die Wolken direkt am Gruppenfenster vorbei. Im Kindergarten gibt es ein verhaltensgestörtes Kind und zwei weitere Kinder, die auffällig sind und darauf reagieren. Am Holzhaus ist das Geräusch am stärksten zu vernehmen. Sie möchte gern wissen, was genau aus der Anlage rauskommt und ob man noch etwas ändern kann, wie durch den Einbau einer Schalldämmung.

Gemeindedirektor Müller kommt zur ersten Frage. Welches unabhängige Institut hat die Unbedenklichkeit der Anlage ermittelt?

Betreiber Gehrke erklärt, dass im Vorfeld zwei Gutachter wegen des Lärm- und Immissionsschutzes beauftragt wurden. Zum einen die Firma Eco Akustik und Firma  Barth und Bitter.  

Diese lagen Herrn Wagner vor Erteilung der Baugenehmigung vor. Die Gutachten möchte er ungern ausgeben, da er befürchtet, dass etwas aus dem Zusammenhang gerissen werden könnte. Dem Rat würde er sie zur Verfügung stellen.

Herr Wagner merkt an, dass es sich bei den Gutachtern um anerkannte Messstellen nach dem Immissionsschutzgesetz handelt. Diese stellen eine Neutralität sicher. Auftraggeber der Gutachten waren nach dem Verursacherprinzip  die Antragsteller der Baugenehmigung, in diesem Fall die Betreiber. Das BHKW hat einen großen Motor und Generator. Dass der Motor die Grenzwerte einhält, wird vom Hersteller gewährleistet. Da es sich um eine Feuerstelle handelt, übernimmt die Überwachung der Bezirksschornsteinfeger. Nur der Motor verursacht die Abgase. Die Lärmgrenzwerte wurden vom Gutachter prognostiziert. Diese wurden in diesem Jahr auch nochmal überprüft. Da diese Überprüfung ohne Beanstandung war, kann die Genehmigungsbehörde nichts Weiteres fordern.

Frau Tempel-Richter fragt, ob die Anlage lauter wird, wenn mehr Abnehmer angeschlossen werden. Herr Gehrke gibt an, dass es eher leiser werden wird, da mehr Wärme abgenommen wird. Ein Schalldämpfer dämpft auch nur die Geräusche des Motors. Herr Wagner äußert, dass es viele verschiedene Geräusche gibt. Es könnte sein, dass ein Schalldämpfer keine spürbare Verbesserung gibt. Darüber hinaus wäre es erforderlich mit einem Gutachter zu prüfen, welche Maßnahme den gewünschten Effekt bringt und dabei noch wirtschaftlich für den Betreiber wäre. Bevor kurzfristige Maßnahmen getroffen werden, ohne dass sie das richtige Ergebnis bringen und unnötig Geld ausgegeben werden muss.

Frau Tempel-Richter möchte wissen, was an der Anlage am lautesten ist. Herr Gehrke antwortet, dass der Motor, der Auspuff und der Lüfter Geräusche verursachen. Herr Wagner lenkt ein und teilt mit, dass die Anlage nicht völlig geräuschlos betrieben werden kann. Die Geräusche werden nicht nur über den Luftpfad sondern auch über den Erdpfad weitergeleitet.

Frau Tempel-Richter fragt, ob eine Schallmauer möglich wäre. Ein Elternteil fragt dazu, ob man die Mauer nicht so hoch ziehen könnte, dass man die Abgase nicht mehr sehen kann. Herr Gehrke merkt an, dass der Schornstein etwa 10 Meter hoch ist und dies statisch sicher nicht möglich ist. Herr Wagner antwortet, dass es auf Grund der Statik eher unwahrscheinlich ist. Es müssen weitere Bauvorschriften, wie der Abstand, berücksichtigt werden. Und außerdem wäre da auch die Frage, ob man eine so große Mauer vor der Einrichtung haben möchte.

Ein anwesender Bürger fragt, ob denn unbedingt beim Kindergarten gebaut werden musste. Da Kinder seiner Ansicht nach geschützt werden müssen, kann er die Standortwahl nicht nachvollziehen. Eine andere Anwesende fragt, ob es denn bereits Anlagen im Umfeld von Altersheimen oder Kindergärten gibt. Herr Wagner erklärt, dass bereits Anlagen in Altersheimen und Schulen als Heizungsanlage genutzt werden. Eine absolute Geräuschfreiheit gibt es bei diesen Anlagen nicht.

Eine Mutter merkt an, dass bei einem Elternabend auffiel, dass die Geräusche auch bis in das Gebäude zu hören sind. Herr Wagner sagt, dass es sich dabei dann sicher um Körperschall handelt. Er weist nochmals darauf hin, dass alle Werte nachweislich unter der Grenze sind.

Eine Anwesende sagt, dass sie sich nicht an diese Geräusche gewöhnen könnte. Herr Wagner erklärt, dass im sogenannten kleinen Baugenehmigungsverfahren keine alternativen Standorte geprüft werden, sondern nur der vom Antragssteller angegebene. Es könnte auch eine Baugenehmigung beantragt und genehmigt werden, bei der man aus privatrechtlichen Gründen gar nicht bauen darf. Bei größeren Bauunternehmungen findet eine behördliche Standortprüfung statt. Herr A. Viedt erklärt, dass die Anlage möglichst nah am Abnehmer errichtet werden muss. Das BHKW sollte auch eigentlich hinter der Lapau errichtet werden. Herr Wagner merkt an, dass das Grundstück hinter der Lapau von Bebauungen freizuhalten ist. Die Anlage musste innerhalb der bebauten Ortslage errichtet werden. Das BHKW hat keine unbegrenzten Kapazitäten, um gewisse elektrische und thermische Energien für eine bestimmte Anzahl von Abnehmern bereitzuhalten.

Eine Mutter fragt, ob der Sachverhalt nicht vor Baubeginn bekannt gegeben wurde. Herr A. Viedt sagt, dass vorher diverse Gespräche mit dem Rat stattgefunden haben.

Ein Bürger möchte wissen, warum das BHKW so dicht an die Ortschaft gebaut werden musste. Herr Wagner erläutert, dass die Thermik transportiert werden muss und dies nicht über weite Strecken möglich ist. Oft geht es bei Lärmbeschwerden weniger um den Lärm den man hört, als um den, den man sehen kann. Wenn dem Geräusch eine Aktion zugeordnet werden kann, wie bei Lüftungsanlagen oder beim BHKW, wird dies oft stärker wahrgenommen. Abhilfe könnte eine Bepflanzung schaffen, die die Sicht auf die Anlage verdeckt. Frau Tempel-Richter möchte wissen, welche Anpflanzungen zum Beispiel genutzt werden könnten. Herr Wagner schlägt eine Hecke, Efeu oder Hopfen an einer Rankhilfe vor, also Pflanzen die schnell wachsen und damit vom technischen Gebilde ablenken können.

Frau Tempel-Richter fragt Herrn Beckmann, ob die Anpflanzung von Efeu möglich wäre. Bürgermeister Beckmann stimmt dem zu. Ein Elternteil schlägt eine immergrüne Bepflanzung vor. Eine andere Anwesende weist daraufhin, den Tennisverein mit einzubeziehen, um zu wissen, ob sie damit einverstanden sind.

Ratsherr Martini schlägt vor sich die Lage am Tage zu betrachten und den Tennisverein mit einzubeziehen.

Die Ratsleute sprechen sich für  eine Bepflanzung mit Efeu aus. Weiteres muss aber noch geprüft werden.

Eine Mutter möchte wissen, ob man nicht das Rohr verlängern kann, aus dem die Abgase herauskommen, damit man diese nicht mehr sehen kann. Herr Wagner gibt an, dass dies nicht sehr effektvoll wäre, da es vom Wind abhängig ist. Rein technisch gesehen ist diese Lösung unwahrscheinlich.

Frau Tempel-Richter sagt, dass für das Visuelle eine Lösung gefunden wurde aber noch nicht für das Akustische. Es sollte ausgetestet werden, wo die Geräusche am lautesten sind. Herr Gehrke teilt mit, dass er sich bereits mit der Herstellerfirma wegen Dämmungsmöglichkeiten in Verbindung gesetzt hat. Diese sind jedoch unwirtschaftlich. Ratsherr Wunsch äußert, dass man auch abwarten muss, wie sich die Geräusche bei höherer Abnahme entwickeln.

Frau Tempel-Richter merkt an, dass sie an einigen Tagen einen unangenehmen schwefelhaltigen Geruch wahrnehmen kann.  Herr Wagner erklärt, dass das Abgas der Anlage nicht ganz geruchlos ist. Je nach Windrichtung kann es wahrnehmbar sein. Es ist wie bei der Heizungsanlage zu Hause, die auch Abgase produziert. Schwefel ist nur in äußerst geringen Konditionen vorhanden und wird von der Anlage eigentlich weitestgehend fern gehalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Methan.

Gemeindedirektor Müller kommt zur nächsten Frage. Gibt es Langzeitstudien zur Unbedenklichkeit bezüglich Abgasen und Lärm?

Herr Wagner äußert, dass es das BHKW in der Form erst seit 15 Jahren gibt und es deshalb keine Langzeitstudien oder Feldforschung geben kann. Die Schadstoffkonzentration ist prozentual die Gleiche, wie bei der heimischen Heizungsanlage. Da die Abgaswerte und der Lärm innerhalb der Grenzen des Gesetzgebers stehen, sind sie unbedenklich.

Gemeindedirektor Müller fragt nach dem Pellet und dem Ölspeicher. Herr Gehrke erläutert, dass das BHKW im Winter für etwa 15 bis 20 Tage stärker ausgelastet ist. Daher ist es notwendig ein Heizhaus zur zusätzlichen Beheizung zu errichten. 55 bis 58 weitere Haushalte würden auch gern angeschlossen werden.  Bei dem Heizhaus sollen Holzhackschnitzel eingesetzt werden. Es muss in der Nähe des BHKW errichtet werden. In entfernter Planung soll es in den Stallgebäuden, auf dem ehemaligen Grundstück von Schünemann, errichtet werden. Die Anlieferung der Hackschnitzel erfolgt dann über die Hofzufahrt. Eine Bürgerin möchte wissen, wie oft eine Anlieferung dann vorkommt. A. Viedt gibt an, dass es über den normalen Dorfbetrieb nicht hinausgehen wird. Herr Gehrke merkt außerdem an, dass ebenfalls eine Ölheizung  als Notfallmöglichkeit eingebaut werden soll. Eine Bürgerin möchte wissen, ob vorher geprüft wird, dass die Anlage da stehen darf. Herr Gehrke sagt, dass es wie eine normale Heizanlage zu Hause ist, nur größer. Herr Wagner ergänzt, dass diese Anlage bestimmter Prüfzeichen bedarf.

Frau Tempel-Richter möchte wissen, ob die Bepflanzung mit dem Efeu noch dieses Jahr realisiert werden kann.GD Müller antwortet, dass dies zeitnah geschehen soll.

Ratsherr Martini stellt den Antrag, dass bezüglich der Überprüfung der geplanten Rankenbepflanzung ein Außentermin, unter Einbeziehung des Tennisvereins, stattfinden soll.

Abstimmungsergebnis:              Einstimmig

Ratsherr Guhl möchte von Herrn Wagner wissen, ob etwas aus Sicht des Brandschutzes beachtet werden muss. Herr Wagner äußert, dass bei der Rankhilfe nichts beachtet werden muss.

 
TOP 7 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

Gemeindedirektor Müller teilt mit, dass Herr Meeh und die Anwohner der Straße „Am Lehmberg“ überein gekommen sind, dass Herr Meeh 1,5 Meter von seiner Wiese kostenfrei zur Verfügung stellt und die Anwohner sich diesen Streifen für Parkplätze mit Schotter befestigen. Entlang der Wiese an der „Vordorfer Straße“ gehört der Grünstreifen zur Gemeinde und muss von dieser gepflegt werden.

Die Gosse gehört im Sinne der Straßenreinigungssatzung zu Herrn Meeh und muss von diesem sauber gehalten werden. Die geplante Änderung der Straßenreinigungssatzung ändert nichts an dieser Aufteilung.

Eine Pflege des Grünstreifens durch Herrn Meeh kann nur auf freiwilliger Basis von diesem erfolgen.

Gemeindedirektor Müller erklärt, dass er bezüglich der Querungshilfe von Frau Hempel gefragt wurde, ob ein Überholverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden sollen.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt, dass im Bereich der neuen Querungshilfe die Schilder „Höchstgeschwindigkeit 70“ und ein Überholverbotsschild aufgestellt werden sollen.

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig

Gemeindedirektor Müller wird Frau Hempel den Beschluss mitteilen.

Bürgermeister Beckmann bittet Gemeindedirektor Müller sich nach dem Stand des Radweges zwischen Groß Sisbeck und Querenhorst zu erkundigen.

Ratsfrau Belling möchte wissen, wann die Geschwindigkeitsanzeige aus Grasleben in Querenhorst aufgebaut werden soll. Gemeindedirektor Müller teilt mit, dass der nächste Standort der Anzeige in Rottorf sein wird.

 
TOP 8 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es liegen keine schriftlichen Anfragen oder Anregungen vor.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann schließt die öffentliche Sitzung um 20.49 Uhr.

 

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