Anträge und Anfragen
Protokoll:
Ratsherr Koch nimmt nochmals Bezug auf seine Anfrage bzgl. des Sponsorings durch Herrn Seelecke und betont, wenn er eine Anfrage stellt, erwartet er auch eine Antwort. Gemeindedirektor Janze teilt mit, dass Herr Seelecke im Rahmen der von der Verwaltung übermittelten Zahlen seine Aufwendungen errechnet und diese Summe der Gemeinde als Sponsoring angerechnet hat. Wie kommt der Betrag zustande und gibt es für Herrn Seelecke eine Quittung, fragt Ratsherr Koch nach. SGAR Schulz erklärt, dass auch für Sponsoring eine Spendenquittung ausgestellt wird. Es sind - wie es in der Verwaltungsvorlage steht - 2,00 € pro m³ Klärschlamm an Aufwendungen angenommen worden und der so ermittelte Betrag ist als Sponsoring genannt worden. Ratsherr Koch bittet um Überprüfung, wie die 2 € je m³ zustande kommen. Ratsherr Koch bezieht sich auf den Vorfall vor ca. drei Wochen, wo nachts eine hohe Geruchsbelästigung auftrat und fragt nach, ob von Seiten der Verwaltung Kenntnis darüber besteht, woher der Geruch kam. Es sollen auch anonyme Anzeigen erfolgt sein. Bei Herrn Nitsche hat er die Anfrage zunächst gestellt und er nahm an, es käme von der Kläranlage, was sich wohl nicht bestätigte. Auch soll die Biogasanlage nicht Verursacher für den Geruch gewesen sein. Ratsherr Koch bittet nun darum, dass die Landwirte befragt werden, ob sie wissen, woher der Geruch gekommen sein kann. Man kann einen freundschaftlichen Dialog über die Feldmarkinteressentschaft herbeiführen. GD Janze ist von Anzeigen nichts bekannt. Ferner kann er nur eine bedingte Zuständigkeit der Verwaltung erkennen. Wo der Geruch herkam, konnte nicht abschließend geklärt werden. Da der Geruch nach 36 Stunden wieder verflogen war, hatte sich die Angelegenheit erledigt. Die Bewirtschaftung der Gemarkung in Grasleben erfolgt nicht ausschließlich von Graslebener Landwirten, teilt Ratsherr Storm mit. Es ist evtl. sinnvoll, wenn die Verwaltung und die Bürgermeisterin sich freundschaftlich an die Feldmarkinteressentschaft wenden, rät Ratsherr Nothdurft. Es könne ein Schreiben aufgesetzt werden in dem steht, dass man sich Sorgen macht etc. Das Ordnungsamt verweist Fragende an den Landkreis und der Landkreis verweist an die LWK in Hannover. Von Hannover bekommt man auf jeden Fall einen Bescheid, nachdem man eine Anfrage gestellt hat, ob per Telefon oder Email, man muss nur seine Adresse bzw. seine Email hinterlassen. Es wird der Sache auf den Grund gegangen. Das Emissionsschutzgesetz sollte eingehalten werden. Die Arbeiten an der BAB 2 sind fertiggestellt und der LKW-Verkehr scheint nachzulassen. Ratsherr Nothdurft bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Lärmschutzgrenzen im Wohngebiet eingehalten werden müssen. Eine Antwort erwartet er nicht sofort, jedoch bis zur nächsten Ratssitzung im Dezember.
|