Wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft zwischen Samtgemeinde Grasleben und Stadtwerke Wolfsburg AG
a) Maßnahmen 2010
b) Wirtschaftsplan 2010
c) Bereitstellung von Stammkapital durch die Samtgemeinde
Beschluss:
Ratsvorsitzender Bartsch lässt über folgenden BESCHLUSS abstimmen: a) Die neue Unternehmung Grasleben-Wolfsburg GmbH soll in 2010 fünf Photovoltaikanlagen mit ca. 101 kWp Leistung auf kommunalen Dächern der Samtgemeinde Grasleben und ihrer Mitgliedsgemeinden errichten und in Betrieb nehmen. In den Investitionsplan ist für 2010 eine entsprechende Summe einzustellen. b) Dem aufzustellenden Wirtschaftsplan der Grasleben-Wolfsburg GmbH ist entsprechend der vorgelegten Planungsrechnung 2010 – 2015 zuzustimmen. c) Die Samtgemeinde Grasleben bringt entsprechend der Regelungen des GmbH-Vertrages 15.000,00 € (60 %) als Stammanlage in die neu zu gründende Gesellschaft ein.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig bei einer Stimmenthaltung
Protokoll:
SGB Bäsecke bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage und erläutert den Sachstand. Es sollen in 2010 noch 5 Photovoltaikanlagen auf kommunale Dächer gebracht werden. Das Stammkapital kann aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Ratsherr Luckstein teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung zu Pkt. a und b enthalten wird, da er einem Standort nicht zustimmen kann. Ratsherr Koch weist darauf hin, dass der Geschäftsführer auf seine Aufwandsentschädigung verzichten und das Geld spenden möchte. Sicherlich kann man sich über die Spenden beraten, meint er. Ratsherr Gläser wiederholt seine Aussage, die er bereits im SGA geäußert hat und betont, es handelt sich um eine Aufwandsentschädigung, die der SGB erhält, weil er einen gewissen Aufwand als Geschäftsführer hat. Er findet es aberwitzig, dass sich im Rat darüber Gedanken gemacht werden, wie SGB Bäsecke seine Aufwandsentschädigung verwendet. Die Aufwandsentschädigung steht ihm persönlich zu und er soll selbst entscheiden, wie er sie verwendet. Erledigt jemand während seiner normalen Arbeitszeit diese Aufgabe, so kann er dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, merkt Ratsherr Nitschke an. Die Gesellschaft kann uns dafür gern einen bestimmten Betrag zahlen, betont er. Es gibt keinen Konflikt, meint Ratsherr Koch, da SGB Bäsecke ohnehin auf die Aufwandsentschädigung verzichtet, was er persönlich übrigens ehrenwert findet.
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