Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Donnerstag, 30. Mai 2013 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Beckmann begrüßt die Anwesenden, insbesondere die Zuhörer aus Mariental, und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzender Beckmann stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Beschluss:

Die Tagesordnung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls Nr. 3 vom 25.10.2012

Beschluss:

Das Protokoll wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein anwesender Bürger aus Mariental führt aus, dass unter § 3 Abs. 1 Winterdienst des vorliegenden Entwurfs der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Grasleben (Straßenreinigungsverordnung) immer noch eine Gruppe benachteiligt wird. Hierbei geht es um den Winterdienst auf dem Gehweg der Straße „Am Stemmteich“ in Mariental-Horst nur von den Bewohnern einer Straßenseite ausgeführt werden muss. Herr Nitsche führt aus, dass auf einer Seite der breite Gehweg und auf der gegenüberliegenden Seite ein gepflasterter Randsteifen von ca. 50 cm vorhanden ist. Nach dem Entwurf muss jeder Grundstückseigentümer seine Straßenseite bis zur Straßenmitte reinigen. Da die örtliche Verhältnisse hinsichtlich der Teileinrichtungen der Straßen (Gehwege, Parkstreifen, Fahrbahn und Grünstreifen) in den Ortsteilen der Samtgemeinde sehr unterschiedlich sind, bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit nur die Möglichkeit, die Straßenreinigungspflicht den Grundstückseigentümern jeweils für die Straßenhälfte entlang ihrer Grundstücke zu übertragen.

Ratsvorsitzender Beckmann sagt, dass Herr Nitsche bei der Veränderung der Straßenreinigungsverordnung nur rechtens gehandelt hat und es keine andere Möglichkeit gibt.

Herr Nitsche erläutert, dass die von den anwesenden Bürgern befürwortete Regelung für einen wechselseitigen Winterdienst keinen Bestand im Falle einer Fusion hätte, da weder in der Stadt Helmstedt, noch in der Samtgemeinde Velpke eine Regelung für einen wechselseitigen Winterdienst bei einseitigen Gehwegen besteht.

Samtgemeindebürgermeister Janze wirft ein, dass dies eine schwierige Situation sei, doch trotz dieses Sonderfalls sei die momentane Regelung für die Samtgemeinde die bessere und günstigere Regelung. Die Bürger aus Mariental fühlen sich benachteiligt und geben an, dass die Kosten für das Streugut und der Arbeitsaufwand eine große Belastung wären.

Der Randreifen, um den es sich handelt, wird nicht nach Angaben der Bürger nicht benutzt. Herr Nitsche führt aus, dass auch dieser Randstreifen tatsächlich begehbar ist und daher geräumt und gestreut werden muss. Auch muss dieser Streifen gereinigt werden. Ob die Nutzung tatsächlich erfolgt ist dabei unerheblich. Da hier Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen, soll es bei der Zuständigkeit für die Straßenreinigung bis zur Straßenmitte bleiben. Durch diese Regelung werden eindeutige Zuständigkeiten festgelegt.   

Dass die Samtgemeinde die Straßen bei extremen Schneefällen räumen lässt, ist nicht standardmäßig und kommt somit den Bürgern entgegen. Wiederholt sagt ein Bürger, dass diese Regelung ungerecht sei und jemand mit einem Eckgrundstück viel mehr Arbeit hätte, als jemand mit einem normalen Grundstück. Des Weiteren stellt er die Demokratie in Frage. Samtgemeindebürgermeister Janze erläutert das Prinzip der Demokratie und zieht daraus den Schluss, dass die Samtgemeinde zum Wohle der Allgemeinheit handelt.

Die Bürger schlagen vor, dass die Pflicht der Straßenreinigung wöchentlich wechselt, damit jeder Anwohner gleich behandelt wird. Samtgemeindebürgermeister Janze wiederholt, dass eine andere Regelung als von der Verwaltung vorgeschlagen, rechtliche Probleme bringen würde und es in Niedersachsen keine andere Regelung als diese gibt.

Wieder wirft ein Bürger ein, dass die Samtgemeinde nicht gerecht aufteilt und die Fusion noch weit hin ist. Samtgemeindebürgermeister Janze räumt ein, dass diese Regelung zwar einen Nachteil für die Betroffenen hat, für die Allgemeinheit jedoch die beste Möglichkeit ist. Da der Rat immer für die Allgemeinheit handelt, gibt es auch immer eine Gruppe, die benachteiligt wird. Ein weiterer Bürger fragt, ob andere Kommunen Probleme mit der wechselseitigen Räumpflicht hatten. Samtgemeindebürgermeister Janze gibt an, dass der Städte- und Gemeindebund diese Regelung problematisch sieht. Einer der Bürger gibt zu Bedenken, dass diese Regelung aber dennoch rechtlich zulässig sei. Herr Nitsche erklärt, dass es trotzdessen viele Rechtsunsicherheiten gibt. Wieder wenden die Bürger aus Mariental ein, dass es ihnen nur um die Gerechtigkeit geht und ihr Einwand nichts mit Bequemlichkeit zu tun hat. Samtgemeindebürgermeister Janze sagt, dass es nun mal von Kommune zu Kommune anders ist. Die Bürger wollen, dass Gleichheit geschaffen wird. Samtgemeindebürgermeister Janze wendet ein, dass eine Gleichheit herrscht, da sich alle Bürger der Samtgemeinde sich gleich den Regelungen der Samtgemeinde unterwerfen. Ratsvorsitzender Beckmann bricht die Diskussion ab, die Bürger  aus Mariental hätten notfalls noch die Möglichkeit gegen die Samtgemeinde zu klagen.

 
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung

Protokoll:

Herr Nitsche verkündet folgende Mitteilungen:

  1. Die Baugenehmigung für die Doppelgarage des Feuerwehrgerätehauses in Grasleben liegt vor. Die Gründung wurde in Eigenleistung durch die Ortsfeuerwehr Grasleben mit Unterstützung durch die Fa. Wahnschaffe erstellt. Die Garage wird die Fa. esco spenden. Sie wird im Sommer dem Geländer der esco abgebaut und am Gerätehaus montiert.
  2. Der Haushalt 2013 ist mittlerweile in Kraft getreten. Daher können die vorgesehen Beschaffungen jetzt vorgesehen werden.
  3. Der Einbau der Digitalfunkgeräte für die Feuerwehrfahrzeuge wurde ausgeschrieben. Der Auftrag soll durch den SGA am 10.06. vergeben werden.
  4. Außerdem wurde die Jahresbestellung für Dienst- und Schutzkleidung sowie die Beschaffung des Stromerzeugers für die OFW Ahmstorf ausgeschrieben.

 
TOP 7 a) Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben (Straßenreinigungssatzung) b) Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Grasleben (Straßenreinigungsverordnung)

Beschluss:

Danach lässt der Vorsitzende über die Verwaltungsvorlage Nr. 117 abstimmen.

Der Fachausschuss empfiehlt, die Straßenreinigungssatzung und –verordnung in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert die Verwaltungsvorlage. Er erläutert, dass die vorhandene Straßenreinigungssatzung mit ihren Änderungen in die Jahre gekommen ist und eine Neufassung dringend erstellt werden musste.

Die Samtgemeinde Grasleben besitzt durch den Ausfall des Multicars des Betriebshofs keine Kehrmaschine, deshalb bleibt die Frage, wer die der Samtgemeinde obliegenden Reinigunsarbeiten durchführt.  Es wird ein Angebot der Stadt Helmstedt eingeholt. Die Stadt Helmstedt hatte vor ca. 2 Jahren die Ausführung von Straßenreinigungsarbeiten angeboten.

Des Weiteren erläutert er die Anlage zum Satzungs- und Verordnungsentwurf.

Gossen werden mit Ausnahme der Gossen in der Ortsdurchfahrt der B 244 in Querenhorst (Helmstedter Straße) und der Magdeburger und Querenhorster Straße (OD L 651) in Grasleben grundsätzlich von den Anwohnern gereinigt.

In einigen Straßen ist es zu gefährlich, die Straßenreinigung auszuführen.  Für diese Bereiche ist die Samtgemeinde für die Reinigung zuständig. Diese Bereiche sind in der Anlage aufgelistet.

Der Schneepflug, der bisher bei extremem Schneefall alle Straßen geräumt hat, ist eine Service-Leistung. In Helmstedt gibt es das zum Beispiel nicht. Die Samtgemeinde sollte überlegen ob dieser Service   beibehalten wird, da es auf Dauer sehr teuer ist.

Herr Nitsche geht nochmal auf das Anliegen der Bürger aus Mariental ein, die bereits die Sitzung verlassen haben.

Herr Zängerling fragt, ob der Winterdienst und der Sommerdienst dieselben Dinge umfassen und ob man als Anlieger eine Busbucht auch fegen muss oder dies zu gefährlich sei. Herr Nitsche antwortet, dass die Anlieger Gossen auch reinigen müssen, eine Busbucht aber im Normalfall zu gefährlich sei und diese deshalb von der Samtgemeinde sauber gemacht werden. Herr Zängerling fragt dann, ob die „schwäbische Kehrwoche“ realistisch sei. Herr Nitsche erwidert, dass diese zwar noch in alten Satzungen steht, es aber nicht regelmäßig kontrolliert werden soll, da die Grundstücke der Samtgemeinde auch nicht in tadellosem Zustand sind. Erst falls nach einer Aufforderung weiterhin verweigert wird, die Straße zu reinigen, soll ein Bußgeld  verhängt werden.

Herr Minkley stellt § 2 Abs. 4 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Grasleben in Frage. Dieser besagt, dass die Straßenreinigung einmal wöchentlich bis spätestens Samstag, 18 Uhr zu erfolgen hat. Er sagt, dass es realistischer wäre, die Straße nach Bedarf einmal monatlich zu reinigen. Samtgemeindebürgermeister Janze gibt zu Bedenken, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „ bei Bedarf“  zu unbestimmt sei. Verstöße können mit einer solchen Regelung kaum geahndet werden. Herr Nitsche wendet ein, dass Verstöße nur  in besonders schwerwiegenden Fällen  geahndet werden.

Herr Beckmann sagt, dass in § 1 Abs. 3 in der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben die Reinigungspflicht nicht verständlich ist. Herr Nitsche erklärt mit einem Beispiel aus dem Landrat-Jäger-Ring, dass den Eigentümern eines Grundstücks, welches durch einen Grünstreifen von der Straße getrennt ist, das weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist, nicht die Reinigungspflicht für eben genannten Grünstreifen obliegt.

Als weiteres Beispiel nennt Herr Bartsch die Grasleber Straße in Mariental, hier werden die Grundstücke ebenfalls durch einen kleinen Grünstreifen von der Straße getrennt. Allerdings mähen die Anlieger diesen Streifen auch, dass es Aufgabe der Kommune wäre. Somit kommen sie der Samtgemeindeverwaltung entgegen, da diese Zeit und Kosten spart. Herr Nitsche führt dazu aus, dass diese Grünstreifen zur Straße gehören und somit auch die Grundstückseigentümer die Gossen reinigen müssen. Das Rasenmähen gehört nicht zur Straßenreinigung. Herr Minkley fragt,  ob man dafür eine Satzung erlassen sollte. Herr Nitsche erwidert, dass es dafür keine Ermächtigungsgrundlage gibt und somit keine Satzung zustande kommen kann.

Ratsvorsitzender Beckmann erzählt, dass sich viele Bürger der Samtgemeinde auch darüber aufregen, dass sie die Parkbuchten vor ihren Grundstücken reinigen müssen und diese dann auch von „Außenstehenden“ genutzt werden. Herr Nitsche  erläutert dass ihr Ärger zwar verständlich sei, es aber die Pflicht der Eigentümer ist, die Parkbuchten sauber zu halten.

Herr Beckmann kommt nochmal zurück auf den Sonderfall im Landrat-Jäger-Ring und in der Marientaler Straße und fragt, ob es noch weitere Beispiele gibt. Herr Nitsche nennt ihm als dieses die Bürgermeister-Hermanns-Straße in Grasleben. Diese Fälle seien rechtlich anders zu sehen.

Herr Minkley wirft ein, dass man § 1 Abs. 4 die Wörter „Schnee“ und „Eis“ streichen sollte. Es geht darum, dass Schmutz, Laub, Papier, etc. nicht in die Gossen gekehrt werden soll. Er sagt, dass dies im Winter eine andere Situation sei und man keine andere Möglichkeit hätte. Herr Nitsche empfiehlt, die Wörter nicht zu streichen, da Schnee und Eis möglichst der Grundstücksseite zugekehrt werden soll und die Gosseneinläufe einen Schutz vor  Überschwemmungen gewährleisten.  

Außerdem will Herr Minkley wissen, was im § 3 Abs. 6 in der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Grasleben mit „bis     

20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen“ gemeint ist. Herr Nitsche erklärt, dass man bei Bedarf, je nach Wetterlage, den Streuvorgang im Winter bis 20.00 Uhr wiederholen muss , danach nicht mehr. Er räumt ein, dass dies für Berufstätige schwer sei, es aber dennoch ein Haftungsrisiko gäbe. Herr Janze fügt hinzu, dass man es Berufstätigen auch nicht zumuten kann, morgens um 5.00 Uhr die Straße zu räumen.

Des Weiterem ist § 4 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Grasleben Herrn Minkley im Unklaren. Herr Nitsche sagt, dass hierbei der rechtliche Rahmen nicht ausgeschöpft ist. Herr Janze ergänzt, dass dies Zwangsmaßnahmen seien. Herr Beckmann gibt zu Bedenken, dass man hierbei auch die soziale Komponente beachten müsse, die Einwohner der Samtgemeinde werden immer älter. Er fragt, ob es möglich sei, dass die Samtgemeinde die Räumung der Straßen bei älteren Menschen übernimmt. Herr Janze wendet ein, dass dies eine privatrechtliche Vereinbarung wäre. Herr Zängerling fügt hinzu, dass man manches den Leuten selbst überlassen müsste. Herr Nitsche sagt, dass es in manchen Kommunen die Möglichkeit gibt, im Winter Bereitschaften zu fahren, doch dies sei in der Samtgemeinde Grasleben personell gar nicht möglich. Herr Minkley fragt, weshalb der Erzweg in Rottorf nicht in der Anlage, der Straßen, die von der Samtgemeinde geräumt werden, ist, da sich dort auch ein Gefälle befindet. Herr Nitsche erklärt, dass der Erzweg ein wirtschaftlicher Weg ist und deshalb nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Des Weiteren sagt Herr Minkley, dass die Straße nach Trendel auch mit in den Plan für den Winterdienst muss. Herr Nitsche antwortet, dass der Weg nur mit in die Dienstanweisung geschrieben wird, nicht aber in die Satzung, da diese nur innerhalb des Ortes gilt und Trendel ein Außenbereichsgrundstück ist. Herr Zängerling erkundet sich nach dem Status der Straßen im Neubaugebiet in Ahmstorf. Herr Nitsche sagt, dass diese bald gewidmet werden sollte, da die Samtgemeinde ansonsten für die Reinigung zuständig ist. Die Widmung obliegt allerdings der Gemeinde Rennau. Es gibt keine weiteren Einwände hinsichtlich des Anhangs.

Herr Minkley erhebt seine Änderungswünsche zum Antrag:

Der Vorsitzende lässt über die Änderungsanträge in Gänze abstimmen:

Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung


TOP 8 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Anträge und Anfragen liegen nicht vor.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Beckmann schließt die Sitzung um 18:25 Uhr.

 

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