Investitionsprogramm der Samtgemeinde Grasleben für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017
hier: Vorbereitung des Samtgemeinderatsbeschlusses
Beschluss:
Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt dem in der Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 – Stand Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses vom 25.11.2013- zu.
Es empfiehlt dem Samtgemeinderat, das Investitionsprogramm ebenfalls zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Protokoll:
SGAR Schulz erläutert die Vorlage Nr. 153 und gibt Änderungen bekannt:
1. Produkt 21110 Grundschule: Sammelposten 2014 wird nach Rücksprache mit der Schulleitung auf 7.500,00 € reduziert. In 2015 wird der Ansatz auf 5.500,00 € erhöht.
2. Produkt 12610 Feuerwehren: Der Ansatz für den TSF-W Rennau wird auf 35.000,00 € reduziert, da ein Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll. Im Umkehrschluss entfallen die Zuschüsse i. H. v. 26.000,00 € für ein Neufahrzeug ebenfalls.
Auf Anfragen teilen SGAR Schulz und SGB Janze mit, dass:
- die heutige Vorlage Nr. 153 im Ausschuss vorgestellt und im SG-Rat im Rahmen der neuen Vorlage zum Beschluss über den Haushaltsplan 2014 zur Kenntnis genommen wird.
- die neue Aufstellung zum Investitionsprogramm im Gegensatz zur Aufstellung aus dem HH-Plan zusätzlich eine Darstellung der Netto-Neuverschuldung enthält.
- kein 3. Betreuungsraum in der Grundschule Grasleben eingerichtet wird, da dafür ein zusätzlicher Rettungsweg erforderlich wäre. Die Schule ist darüber informiert.
- für das Freizeitbad keine weiteren Mittelanmeldungen bzw. Planungswerte für das Jahr 2014 und Folgejahre eingegangen sind. Unterhaltungsmaßnahmen werden selbst durchgeführt.
- bei dem Ansatz von 100.000 € bei den Erweiterungen der FGH´s Mariental und Grasleben z. T. auf alte Angebote zurückgegriffen wurde. Letztlich handelt es sich aber um Schätzungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudien noch verifiziert werden müssen.
Ratsmitglied G. Nitschke stellt die Anfrage, ob für die Baumaßnahme 2. Rettungsweg in der GS Grasleben – geplant für das Haushaltsjahr 2015 - ggf. auch ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises in Anspruch genommen werden könnte?
Hierauf antwortet die Verwaltung wie folgt:
Zur Klärung der vorstehenden Fragestellung wurde tel. Kontakt mit dem Landkreis Helmstedt – Kreisschulbaukasse – aufgenommen.
Eine grundsätzliche Förderung aus Mitteln der Kreisschulbaukasse wäre nach erster Sachverhaltsdarlegung möglich. Die Kreisschulbaukasse würde max. 1 Drittel der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung stellen. Dieses wäre durch die Samtgemeinde mit einer jährl. Tilgungsquote von 5 % über 20 Jahre zu tilgen.
Das Verfahren müsste verwaltungsseitig noch mit konkreten Kostenberechnungen unterlegt werden. Für das Haushaltsjahr 2014 sind nur Planungskosten im Haushalt der Samtgemeinde vorgesehen. Der eigentliche Umsetzungsbeginn liegt erst im Haushaltsjahr 2015. Vor diesem Hintergrund ist von Seiten der Samtgemeinde beabsichtigt, ein zinsloses Darlehen für das Haushaltsjahr 2015 von der Kreisschulbaukasse zu beantragen. Dies wird zunächst auf der Basis von groben Kostenschätzungen erfolgen und im Jahresverlauf 2014 durch das Nachreichen der konkreten Planungsgrundlagen und der dort ermittelten Gesamtkosten konkretisiert.
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