Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Finanz- und Haushaltsausschuss

Montag, 25. November 2013 , 17:30 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Gläser begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit dreizehn Punkten festgestellt. Änderungen werden nicht beantragt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls Nr. 6 vom 28.10.2013

Beschluss:

Das Protokoll vom 28.10.2013 wird mit o.g. Ergänzungen bzw. Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.



Protokoll:

RH G. Nitschke weist darauf hin, dass er mit der Streichung des Zuschusses an das Partnerschaftskomitee ohne vorherige Rücksprache mit der Vorsitzenden nicht einverstanden war und bittet, dies im Protokoll so zu erwähnen. RH Gläser teilt mit, dass Frau Koch inzwischen keine Bedenken geäußert hat. Weiterhin merkt RH G. Nitschke an, dass er noch vor Behandlung der Punkte 15-21 des HSK die Sitzung verlassen hat, dies ist so aus dem Protokoll nicht ersichtlich.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohner anwesend.

 
TOP 6 Klimaschutzkonzept für eigene Liegenschaften hier: Beratung über umzusetzende Maßnahmen

Beschluss:

Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Finanzausschuss empfiehlt, die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Beantwortung der Anfragen aus der Sitzung:

  1. Die Lebensdauer der T5-Leuchtstofflampen beträgt nach Aussage von Bauamtsleiter Herrn Nitsche 20.000 Stunden.

  1. Es werden in 2014 nur die Maßnahmen zur Elektrizitätsumrüstung ausgeschrieben und ausgeführt. Die Ausschreibungsvorbereitung ist sehr arbeitsintensiv und zeitaufwendig, sodass es nicht möglich wäre, alle Maßnahmen in 2014 ausführen zu lassen, da auch noch keine Klarheit darüber besteht, ob die ausgeschriebene Techniker-Stelle adäquat besetzt werden kann.



Protokoll:

SGB Janze erläutert die Vorlage Nr. 093b. Demnach sollen in 2014 die Maßnahmen im Bereich Elektrizität erfolgen, in 2015 im Bereich Heizung-Lüftung-Klima. RH G. Nitschke weist darauf hin, dass die Zahlen in der Spalte „Einsparung brutto“ bei der Maßnahme „Lappwaldhalle“ und „OFW Rennau“ die Netto-Beträge aus der Vorlage Nr.093a sind.

Anmerkung der Verwaltung: Die Zahlen wurden geprüft. Eine geänderte Aufstellung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Investitionssumme beim BHKW der Grundschule beträgt nun insgesamt 45.000,00 € (30.000,00 € der Kessel, 15.000,00 € Installationsarbeiten).  Die geänderte Investitionssumme bezieht sich auf eine Auskunft von Herrn Leunig (Wob AG)

Auf Anfrage teilt SGAR Schulz mit, dass alle Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (außer BHKW) den Ergebnishaushalt betreffen, sodass es zu keiner Erhöhung der Nettoneuverschuldung kommt.


TOP 7 Investitionsprogramm der Samtgemeinde Grasleben für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 hier: Vorbereitung des Samtgemeinderatsbeschlusses

Beschluss:

Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt dem in der Anlage beigefügte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 – Stand Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses vom 25.11.2013- zu.

Es empfiehlt dem Samtgemeinderat, das Investitionsprogramm ebenfalls zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.



Protokoll:

SGAR Schulz erläutert die Vorlage Nr. 153 und gibt Änderungen bekannt:

1.    Produkt 21110 Grundschule: Sammelposten 2014 wird nach Rücksprache mit der Schulleitung auf 7.500,00 € reduziert. In 2015 wird der Ansatz auf 5.500,00 € erhöht.

2.    Produkt 12610 Feuerwehren: Der Ansatz für den TSF-W Rennau wird auf 35.000,00 € reduziert, da ein Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll. Im Umkehrschluss entfallen die Zuschüsse i. H. v. 26.000,00 € für ein Neufahrzeug ebenfalls.

Auf Anfragen teilen SGAR Schulz und SGB Janze mit, dass:

  • die heutige Vorlage Nr. 153 im Ausschuss vorgestellt und im SG-Rat im Rahmen der neuen Vorlage zum Beschluss über den Haushaltsplan 2014 zur Kenntnis genommen wird.
  • die neue Aufstellung zum Investitionsprogramm im Gegensatz zur Aufstellung aus dem HH-Plan zusätzlich eine Darstellung der Netto-Neuverschuldung enthält. 
  • kein 3. Betreuungsraum in der Grundschule Grasleben eingerichtet wird, da dafür ein zusätzlicher Rettungsweg erforderlich wäre. Die Schule ist darüber informiert.
  • für das Freizeitbad keine weiteren Mittelanmeldungen bzw. Planungswerte für das Jahr 2014 und Folgejahre eingegangen sind. Unterhaltungsmaßnahmen werden selbst durchgeführt.
  • bei dem Ansatz von 100.000 € bei den Erweiterungen der FGH´s Mariental und Grasleben z. T. auf alte Angebote zurückgegriffen wurde. Letztlich handelt es sich aber um Schätzungen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudien noch verifiziert werden müssen.

 

Ratsmitglied G. Nitschke stellt die Anfrage, ob für die Baumaßnahme 2. Rettungsweg in der GS Grasleben – geplant für das Haushaltsjahr 2015 - ggf. auch ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse des Landkreises in Anspruch genommen werden könnte?

Hierauf antwortet die Verwaltung wie folgt:

Zur Klärung der vorstehenden Fragestellung wurde tel. Kontakt mit dem Landkreis Helmstedt – Kreisschulbaukasse – aufgenommen.

Eine grundsätzliche Förderung aus Mitteln der Kreisschulbaukasse wäre nach erster Sachverhaltsdarlegung möglich. Die Kreisschulbaukasse würde max. 1 Drittel der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung stellen. Dieses wäre durch die Samtgemeinde mit einer jährl. Tilgungsquote von 5 % über 20 Jahre zu tilgen.

Das Verfahren müsste verwaltungsseitig noch mit konkreten Kostenberechnungen unterlegt werden. Für das Haushaltsjahr 2014 sind nur Planungskosten im Haushalt der Samtgemeinde vorgesehen. Der eigentliche Umsetzungsbeginn liegt erst im Haushaltsjahr 2015. Vor diesem Hintergrund ist von Seiten der Samtgemeinde beabsichtigt, ein zinsloses Darlehen für das Haushaltsjahr 2015 von der Kreisschulbaukasse zu beantragen. Dies wird zunächst auf der Basis von groben Kostenschätzungen erfolgen und im Jahresverlauf 2014 durch das Nachreichen der konkreten Planungsgrundlagen und der dort ermittelten Gesamtkosten konkretisiert.


TOP 8 Verteilung der Schlüsselzuweisungen ab dem Haushaltsjahr 2014 zwischen der SG Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden hier: Vorbereitung der Beschlussfassung im Samtgemeinderat

Beschluss:

Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Beginnend mit dem Haushaltsjahr  2014 erfolgt eine Weiterleitung der erhaltenen Schlüsselzuweisungen durch die SG an die einzelnen Mitgliedsgemeinden – nach Abzug der Kreisumlage -  im Verhältnis 50 % für die SG und 50 % für die Mitgliedsgemeinden.

Verteilungsgrundlage zwischen den Mitgliedsgemeinden sind unverändert die Einwohnerzahlen zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres und die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden auf der Grundlage der Meldungen zum Finanzausgleich des jeweiligen Haushaltsjahres.

Dieser Verteilmodus gilt auch für die Folgejahre unbefristet weiter, sofern der  Samtgemeinderat keine Änderung beschließt.

Der Finanz- und Haushaltsauschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss und dem Samtgemeinderat, den vorstehenden Beschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.



Protokoll:

SGAR Schulz erläutert die Verwaltungsvorlage Nr. 152.

RH Nitschke fragt an, ob die Gemeinden, ähnlich wie bei der Festsetzung der Kreisumlage, angehört werden müssen. Die Beantwortung diese Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im Verlauf der weiteren Diskussion äußert RH Nitschke Bedenken gegen die vorgeschlagene Verteilung der Schlüsselzuweisungen (50 % Einbehalt SG) und kündigt an, in der Samtgemeinderatssitzung einen Änderungsantrag zu stellen, den Einbehalt der SG auf 25 % zu reduzieren.

SGAR Schulz gibt zu bedenken, dass die SG keine weiteren Ertragsmöglichkeiten hat, außer der SG-Umlage und ggf. Schlüsselzuweisungen. Die Mitgliedsgemeinden haben die Möglichkeit, über die Realsteuern ihre Erträge zu verbessern.


TOP 9 Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept 2014 und Folgejahre hier: Vorbereitung des Samtgemeinderatsbeschlusses

Beschluss:

Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Haushalts- und Finanzausschuss beschließt das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2014 und Folgejahre – Stand Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses vom 25.11.2013.

Er empfiehlt dem Samtgemeinderat, den vorstehenden Beschlussvorschlag zu fassen.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.



Protokoll:

SGAR Schulz teilt mit, dass zur SG-Ratssitzung eine neue Vorlage zum HSK erstellt wird.

RH Nitschke teilt mit, in der SG-Ratssitzung folgende Änderungsanträge zum HSK zu stellen:

  • keine Erhöhung der SG-Umlage in den Folgejahren um 25.000,00 €, sondern prozentual.
  • das Sitzungsgeld soll auf 12 Fraktionssitzungen pro Jahr und 1 Sitzung pro Tag reduziert werden.
  • der Zuschuss für den Kulturring soll ohne Sperrvermerk veranschlagt werden.
  • keine Abrechnungen für Nutzungen der Schulräumlichkeiten (Aufwand und Nutzen nicht verhältnismäßig).
  • die Fraktionszuschüsse sollen ersatzlos gestrichen werden.

Ratsmitglied G. Nitschke fragt nach, ob, bzw. in welcher Form die Mitgliedsgemeinden bezügl. der geplanten Erhöhung der Samtgemeindeumlage 2014 vorab beteiligt und informiert worden sind. Zum Beispiel gebe es bei der Kreisumlage auch ein verbindlich vorgeschriebenes Anhörungsverfahren gem. § 15 (3) NFAG.

Schriftl. Beantwortung der Verwaltung:

Gem. § 111 NKomVG in Verbindung mit § 15 NFAG sieht der Gesetzgeber auch ein identisches Anhörungsverfahren bei der Samtgemeindeumlage vor. Nach der Beschlussfassung im FHA der Samtgemeinde vom 25.11.2013 ist beabsichtigt, diese Anhörung am 09.12.2013, 16.00 Uhr, in den Räumen der Samtgemeindeverwaltung durchzuführen. Hierzu wurden die jeweiligen Bürgermeister / bzw. die Bürgermeisterin aller Mitgliedsgemeinden mit Schreiben vom 26.11.2013 eingeladen. Die Gemeindedirektoren wurden über diesen Termin ebenfalls ergänzend in Kenntnis gesetzt. Mit diesem Verfahren wird den Anforderungen des NFAG vollumfänglich entsprochen.

Bezüglich der Anfrage nach der Aktualität der Friedhofsgebührensatzung, teilt die Verwaltung folgendes mit:

Die letzte kalkulierte Friedhofsgebührensatzung wurde im Jahr 2008 beschlossen und galt für die Jahre 2009-2011. Diese Kalkulation basiert auf den Zahlen der Jahre 2005-2007. Eine aktuellere Kalkulation liegt derzeit nicht vor.


TOP 10 Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

Beschluss:

Ausschussvorsitzender Gläser lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Der Finanz- und Haushaltsausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, dem Antrag auf eine überplanmäßige Auszahlung i. H. v. 13.465,84 € zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.



Protokoll:

SGAR Schulz erläutert die Vorlage Nr. 155.


TOP 11 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegt kein Bericht vor.

 
TOP 12 Anfragen und Anträge

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen oder schriftlichen Anträge vor.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender  Gläser schließt die Sitzung um 18.27 Uhr.

 

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