Prioritätensetzung und Fragen in Zusammenhang mit den Fusionsverhandlungen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die Prioritätenliste mit den Punkten 1-8. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Die Ratsmitglieder haben eine Prioritätenliste erstellt, siehe Anlage. Diese wird kurz von Ratsherr Martini erläutert. 1. Eigener Ortsrat gem. §§ 90 ff NKomVG soll in der Hauptsatzung festgeschrieben werden. Ergänzung SGB Janze: Nach § 91 NKomVG gesetzlich festgelegt. 2. Erhalt des Kulturzentrums. Ergänzung SGB Janze: Es soll verhandelt werden, dass alle Dorfgemeinschaftshäuser erhalten bleiben. 3. Eigenständige Belegungsplanung und Hoheit durch den Ortsrat. 4. Gebührenhoheit durch den Ortsrat. 5. Freie Nutzung für Verbände und Organisationen sowie Vereine des Ortes. Die Nutzung bei Trauerfällen wie bisher. Ergänzung SGB Janze zu Nr. 3-5: Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Ortsrat darüber entscheidet. 6. Erhalt des Kindergartens, solange die Belegung nicht dauerhaft unter 10-15 Kinder sinkt. Ergänzung SGB Janze: Der Kindergarten wird mit aufgenommen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass Velpke zu wenig Plätze hat. Dadurch erhoffe man sich sogar langfristig eine Steigerung der Auslastung durch Kinder aus der SG Velpke. 7. Ortsschilder mit Benennung Querenhorst. Ergänzung SGB Janze: Die Ortsschilder bleiben mit der Aufschrift Querenhorst bestehen. Weitere Zuständigkeiten des Ortsrates sind in § 93 Abs. 1 NKomVG definiert. SGB Janze führt ergänzend aus, dass sofern Ratsmitglieder Fragen zur Fusion haben, diese sich gerne an die Verwaltung wenden können. Bei den aktuellen Fusionsverhandlungen soll es vermieden werden, dass die RM nicht ausreichend informiert werden.
BGM Beckmann schlägt vor, die bisher von der Samtgemeinde durchgeführte Straßenreinigung/Winterdienst noch mit in die Prioritätenliste (Punkt 8) aufzunehmen.
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