Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 23. Oktober 2014 , 18:30 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann übergibt die Sitzungsführung an Ratsfrau Kula.

Ratsfrau Kula begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsfrau Kula stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind sieben von neun Ratsmitgliedern anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Um 18:35 Uhr erscheint Ratsherr Schatz verspätet.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 14 Punkten festgestellt.

Abstimmungsergebnis:          Einstimmig.



Protokoll:

Als TOP 12 wird eingefügt: Gesetzliches Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Saegerbergweg – 1. Änderung. Somit besteht die Tagesordnung aus 14 Punkten.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 18. öffentlichen Sitzung vom 10.07.2014

Beschluss:

Das Protokoll Nr. 18 vom 10.07.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig

 
TOP 5 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann hat keine Mitteilungen zu machen.

Gemeindedirektor Schulz berichtet über den Fusionsstand und den Vorkaufsverzicht von Waldflächen.

Ratsherr Guhl scheidet zum 31.12.2014 aus dem Rat aus. Nachrücker wäre Herr Berges, im Falle der Absage des Erstgenannten Herr Füllgraf.

Für die Anschlüsse an das Fernwärmenetz fehlt noch ein Ratsbeschluss für den Anschluss der „Alten Schule“, Helmstedter Straße 3. In der Alten Schule befinden sich insgesamt 3 Wohnungen, zwei Wohnungen im Erdgeschoss und eine Wohnung im Dachgeschoss. Die Wohnungen werden zurzeit dezentral über Gasetagenheizungen  versorgt. Zunächst soll geklärt werden, welche Kosten für die Umstellung auf Nahwärme entstehen. Ein Angebot für die Umstellung wurde angefordert.

Sobald das Angebot vorliegt, wird die Verwaltung eine Verwaltungsvorlage vorlegen.

Ratsfrau Kula bedankt sich für die Ausführungen von GD Schulz.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Petrich erkundigt sich nach der Mittagsruhe im Ort.

Samtgemeindeangestellter Nitsche führt aus, dass für die Regelung der Mittagsruhe keine besondere Verordnung auf Samtgemeindeebene besteht. Für den Betrieb von motorbetriebenen Geräten und Maschinen gelten die Vorschriften der  32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Es gelten danach die Ruhezeiten nach § 7 dieser Verordnung. Die Mittagszeit ist danach nicht generell geschützt. Beispielsweise dürfen allerdings Rasentrimmer nicht in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr betrieben werden. Es muss im Einzelfall für jedes Gerät nachgeschaut werden, welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Die Verwaltung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern darüber hinaus aus Gründen der Rücksichtnahme, in der Mittagszeit Geräte- und Maschinen nicht zu betreiben.  

Weiterhin fragt Herr Petrich, was mit dem Grundstück „Manduca“ passieren soll, da es sich um eine gefährliche Bauruine handelt.

Samtgemeindeangestellter Nitsche sagt, dass die Zuständigkeit bei der Bauaufsicht vom Landkreis Helmstedt liegt. Er will es an den Landkreis weitergegen. Maßnahmen sind allerdings bereits angeordnet worden.

Herr Petrich macht auf Lastkraftwagen aufmerksam, welche auf dem Bürgersteig Försterberg parken, so dass Kinder auf der Straße laufen müssen.

Samtgemeindeangestellter Nitsche bittet, solche Verstöße mit Foto und genauer Zeugenaussage direkt an die Bußgeldstelle des Landkreises Helmstedt zu melden. Die Samtgemeindeverwaltung kann solche Verstöße nicht verfolgen.

Frau Schrödter erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Nutzung der Fernwärme für die Allgemeinheit.

Ratsherr Viedt teilt mit, dass frühestens 2015 wieder die Möglichkeit für weitere Anschlüsse besteht. Der Einzugsbereich beschränkt sich bisher auf das Kern-Dorf.

Rund 50 Einheiten sind schon angeschlossen. Ratsherr Wunsch erwähnt, dass die Familien Viedt und Gerke das Unternehmen privat betreiben und diese daher die ersten Ansprechpartner sind. Auf dem Sportplatz muss noch der Zaun entfernt werden, um einen Bolzplatz für die Jugend zu schaffen. Der TSV Fichte aus Helmstedt hatte Interesse für den vorhandenen Zaun bekundet. Klaus Schatz wird noch einmal nachfragen, ob das Interesse noch besteht.

 
TOP 7 Bekanntgabe des Umlaufbeschlusses: Sport- und Kulturzentrum Querenhorst; Hier: Flachdachsanierung über Raum A

Protokoll:

GD Schulz berichtet über die Ausschreibung Flachdachsanierung.

BMG Beckmann moniert, dass nach seinen Informationen die Verwaltung nur selten auf der Baustelle war. Herr Nitsche und Herr Schulz entgegnen übereinstimmend, die Verwaltung habe dieses Projekt mit großem Engagement begleitet und diese Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Die Maßnahme wurde ohne wesentliche Probleme abgewickelt. Ein ständiger Kontakt zwischen Bauamt und ausführender Firma war jederzeit gegeben.

RH Martini berichtet von den Problemen beim diesjährigen Oktoberfest, da es während der Umbauphase durchgeregnet hatte. Die Bürger haben in ihrer Freizeit das Parkett gewischt und getrocknet, um Folgeschäden zu vermeiden. Es wurden Wannen aufgestellt. Leider hat der informierte zuständige Dachdecker nach telefonischer Information nicht zurückgerufen und sich nicht gekümmert. Es wäre interessant zu wissen, ob man ihn in Regress nehmen könne.

Herr Schulz und Herr Nitsche weisen übereinstimmend darauf hin, dass primär kein Schaden entstanden sei. Wenn dann überhaupt könne man versuchen, den Arbeitseinsatz der Helfer entsprechend zu kapitalisieren und als Schaden geltend zu machen. Es könnte ein entsprechender Betrag von der Schlussrechnung einbehalten werden.

Nachträglicher Hinweis:

Aufgrund der Diskussion hierzu hat die Verwaltung (Bauamt) mehrfach dazu aufgefordert, die beteiligten Personen und die geleisteten Stunden mitzuteilen. Zuletzt wurde am 06.11. in der gemeinsamen Besprechung durch GD Schulz diese Bitte erneuert. Bis zum 26.11.2014 lag der Verwaltung noch keine Liste vor.

BGM Beckmann fragt, ob das Projekt DIN-gerecht ausgeführt wurde. GD Schulz berichtet, dass das Abnahmeverfahren noch läuft aber natürlich entsprechend der Ausschreibung verfahren wurde.

Es war ein sehr starker Regen und es ist bedauerlich, dass es zu diesem Wassereinbruch kam. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Baumaßnahme wird vom Unternehmen aber bestritten und kann vermutlich nicht nachgewiesen werden.

RH Wunsch fragt an, welche Firmen an der Ausschreibung beteiligt waren und zur Angebotsaufgabe aufgefordert wurden? Herr Nitsche verweist auf die entsprechende Vorlage. Er berichtet weiter, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es handelte sich aufgrund des Auftragsvolumens von rd. 35.000 € um eine beschränkte Ausschreibung. Es wurden zehn Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Davon haben fünf Firmen Gebrauch gemacht. Einzelheiten können der Verwaltungsvorlage Nr. 52 entnommen werden.

RH Martini wünscht die Beteiligung der Ratsmitglieder an zukünftigen Ausschreibungen.

Herr Nitsche teilt mit, dass das Vergabeverfahren eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung ist. Die Vorschriften der Dienstanweisung der Samtgemeinde Grasleben und der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung wurden beachtet. Die Ausschreibung wurde rechtmäßig durchgeführt. Die Kritik wird daher zurückgewiesen.


TOP 8 Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Querenhorst

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt die neue Hundesteuersatzung mit Wirkung vom 01.01.2015.

Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung



Protokoll:

GD Schulz berichtet, dass man versuche, die Steuersätze auf dem Gebiet der Samtgemeinde zu vereinheitlichen. Daher sollen in allen Gemeinden entsprechende Beschlüsse gefasst werden. In Querenhorst liegen die Steuern bereits höher als in den übrigen Mitgliedsgemeinden. Daher sind mit der Beschlussfassung nur formale Änderungen, aber keine Erhöhungen verbunden, da gefährliche Hunde in Querenhorst derzeit nicht vorhanden sind. Die formalen Änderungen sind in der Vorlage erläutert.

Er berichtet weiterhin, dass die Gemeinde Grasleben bereits einer Erhöhung zugestimmt hat und die Gemeinde Mariental nicht.

Ratsherr Schatz moniert den Ausdruck „gefährlicher Hund“. GD Schulz teilt mit, dass dies der rechtlich korrekte Begriff sei.

RH Wunsch fragt, welche Hundesportarten für eine Steuerermäßigung zu berücksichtigen sind und wie ein Nachweis aussehen soll. Dies ergibt sich aus § 5 der Satzung.


TOP 9 Jahresabschlüsse 2011 bis 2013; Hier: Zwischenprüfungsbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

GD Schulz berichtet, dass es derzeit mit den Jahren 2011 bis 2013 drei nachzuholende Jahresabschlüsse für die Gemeinde Querenhorst gibt. Gleiches gelte für die übrigen Mitgliedsgemeinden und die Samtgemeinde. Die Eröffnungsbilanzen sollen in den nächsten zweieinhalb Jahren fertiggestellt sein.

Die Grafik auf Seite 6 der Verwaltungsvorlage zeigt, dass erst wieder ab voraussichtlich 2023 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften möglich ist. Bis dahin hoffe man, alle dann offen Jahresabschlüsse nachgeholt zu haben.

RF Belling fragt an, ob Querenhorst mit den Rückständen ein Ausnahmefall ist.

GD Schulz berichtet, dass alle anderen Kommunen im Landkreis Helmstedt, außer der Stadt Helmstedt, mit diesem Problem zu kämpfen haben.

Da es nunmehr eine fachlich qualifizierte Mitarbeiterin in der Samtgemeindeverwaltung gibt, kann das Aufarbeiten der Altlasten sukzessive erfolgen.

RH Guhl stellt fest, dass man so aber die Finanzlage der Gemeinde Querenhorst nicht eindeutig bestimmen kann. GD Schulz berichtet kurz zur Finanzlage.

Es ist kein Kapitalvermögen vorhanden. Das Vermögen der Gemeinde Querenhorst steckt in der Infrastruktur, wie Kindergarten und Straßen der Gemeinde. Es ist zu befürchten, dass die Passivseite der Bilanz (u. a. Verbindlichkeiten und Eigenkapital) höher ist als das Vermögen der Aktivseite. In diesem Fall spricht man von einer Überschuldung. Aber die genaue Erstellung muss noch abgewartet werden.


TOP 10 Kindergarten Wichtelhaus; Entscheidung über die zukünftigen Öffnungszeiten

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Querenhorst beschließt gemäß Vorschlag b) der Vorlage die dauerhafte Beibehaltung der derzeit bestehenden verlängerten Öffnungszeiten.

Abstimmungsergebnis:          Einstimmig



Protokoll:

GD Schulz berichtet zur Sachlage. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, ob die verlängerten Öffnungszeiten (derzeit befristet bis 31.07.2015) auch darüber hinaus beibehalten werden sollen. Die Auslastung, auch am Nachmittag (siehe Anlage zur Vorlage) ist derzeit gut. Eine Prognose für die Zukunft bleibt aber schwierig.

Die zum 01.02.2014 erfolgte Gebührenerhöhung ist insofern unterstützend zielführend, weil sich der Zuschussbedarf trotz der verlängerten Öffnungszeiten wie geplant zwar erhöht habe, aber die Gebührenmehreinnahmen dieses Modell derzeit tragfähig machen.

RH Guhl möchte, dass die Erzieherinnen zum Ende des Jahres ein Signal bekommen, wie es für diese weitergeht. Daher plädiert er für eine klare Aussage des Rates. Er ist daher gegen den von Ratsherrn Wunsch geäußerten Vorschlag, diese Entscheidung erst später zu treffen.

GD Schulz berichtet, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter derzeit für die Dauer der Probephase befristet erhöht wurden.

Er macht auf die Knappheit von Fachkräften aufmerksam und plädiert auch dafür, dass eine sichere Aussage gemacht wird, ob die Mitarbeiter mit dem bisherigen Stundenvolumen weiter planen können. Bis Dezember sollte in deren Interesse darüber Klarheit bestehen.

Querenhorst ist für junge Familien als Wohnort interessanter, wenn ein attraktives Kindergartenangebot vorliegt.


TOP 11 Haushaltsplanung 2015; Erste Beratungen

Protokoll:

GD Schulz berichtet zum vorliegenden Haushaltsentwurf und verweist insbesondere auf die Ausführungen im Vorbericht und erläutert nochmals die Eckdaten. Der Haushalt kann unverändert nicht ausgeglichen gestaltet werden.

RH Wunsch fragt an, warum die SG-Umlage zurückgeht. GD Schulz erläutert, dass sich diese nach Zahl der Einwohner und Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden bemisst. Da die Steuerkraft in Mariental und Grasleben wieder gestiegen ist, sinkt der Anteil der Gemeinde Querenhorst entsprechend.

Weiterhin erkundigt er sich, ob die Brückensanierung im Haushalt berücksichtigt sei. Herr Schulz verweist auf die hierfür im Entwurf 2015 veranschlagten 100.000 €.

Auf die Frage nach möglichen Kosten zur Straßensanierung der Dorfstraße für die Anwohner erläutert Herr Nitsche vom Bauamt die Sachlage und den rechtlichen Hintergrund.

Es wird vereinbart, diese Maßnahme nochmals gesondert zu erörtern und Planungsalternativen nach Vorliegen einer fundierten Kostenschätzung (bereits durch die Verwaltung angefordert) zu besprechen.

Es soll in diesem Zusammenhang  auch geprüft werden, in welchem Verhältnis die Anwohner (Anlieger- oder Durchgangsstraße) an den Kosten beteiligt werden können und wie hoch der Eigenanteil der Gemeinde Querenhorst wäre. Bei einer Anliegerstraße tragen 75 % der Kosten die Anlieger und 25 % die Gemeinde.

Herr Nitsche spricht sich im Sinne niedrigerer Gesamtkosten als Alternative für eine Ausbesserung der Straße aus. Es könnten gegebenenfalls auch nur die Risse ausgebessert werden.

Herr Martini bittet darum im Protokoll aufzunehmen, dass Herr Rechtsanwalt Lauenroth für eine Stellungnahme eingeladen werden soll. BGM Beckmann erwähnt den positiven Verlauf bei der Maßnahme „Saegerbergweg“ durch dessen Mitwirkung.

BGM Beckmann fragt nach der Haushaltssituation bezüglich der Spielplätze. Es wird Geld benötigt für die Restaurierung und ein Netzwerkklettergerüst. Es sollten 900,--€ im Haushalt angesetzt werden. Bauamtsleiter Nitsche gibt an, dass eine Fachkraft einmal jährlich die Spielplätze begehen und überprüfen wird. RH Martini wünscht, dass ein Ratsmitglied bei der Begutachtung dabei ist.

Der Haushaltsansatz zu Produkt 57301 Dorfgemeinschaftshaus wird erläutert.

Für den Sportplatzrückbau sollte einmalig ein höherer Betrag angesetzt werden, um die Maßnahme endgültig abschließen zu können.

Ratsmitglied Wunsch ist verärgert, dass Kinder auf dem Sportplatz nicht mal bolzen können.

Bürgermeister Beckmann wünscht das Einstellen von 1000,--€ in den Haushalt, um den Sportplatz wieder nutzbar zu machen.

BGM Beckmann teilt mit, dass das neue Konzept zur möglichen Erweiterung des Baugebiets „Finkenspring“ eine Baustraße erfordert. Es gibt eine Interessenbekundung des Baukontors Helmstedt. Bauinteressenten sind vorhanden.

Bauamtsleiter Nitsche berichtet zu den Möglichkeiten zur Erschließung und zum Bebauungsplan. Eventuell müsste der Bebauungsplan geändert werden, was mit Kosten verbunden wäre.

Erst sollten aber alle Grundstücke „Im Kamp“ verkauft werden.

Es erfolgt auf Wunsch von Bgm. Beckmann eine Sitzungsunterbrechung.

Frau Kamieth und Frau Schrödter als Grundstückseigentümerinnen nehmen zu diesen Überlegungen kurz Stellung. Deren Grundstücke könnten geteilt werden. Für das neue Grundstück würden aber Erschließungskosten anfallen.

Ratsmitglied Kula bittet darum, dieses Thema separat nochmals gemeinsam mit dem Bauamt zu besprechen, um fundierter Planungsalternativen erörtern zu können. Die jetzige Ratssitzung ist hierfür aufgrund fehlender Grundlagen für alle Ratsmitglieder nicht das geeignete Forum.

Die Zapfanlage einschl. Kühlung im Kulturzentrum ist reparaturbedürftig. Ratsherr Schatz berichtet, dass die Firma Hattenbach den Druck gemessen und die Anlage begutachtet hat. Die Firma Hattenbach soll ein Angebot für eine neue Anlage unterbreiten. Dies soll im Haushalt 2015 aufgenommen werden.

Nachträglicher Hinweis: Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenschätzung wurden 1.700 € in den Haushalt (Veränderungsliste) eingestellt.

Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung am 18.12.2014


TOP 12 Gesetzliches Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Saegerberg - 1. Änderung

Beschluss:

Das Vorkaufsrecht soll nicht ausgeübt werden.

Abstimmungsergebnis:            6 Ja-Stimmen.



Protokoll:

Herr Schulz berichtet kurz über die Gründe für diese Vorlage. Er wollte als Gemeindedirektor nicht allein den Vorkaufsverzicht erklären, da es sich um erhebliche Flächen mit Auswirkungen auf die künftige innergemeindliche Entwicklung handeln würde. Von daher sei ihm die Information und Beteiligung des Rates im Vorfeld in diesem Fall sehr wichtig.

GD Schulz berichtet zur Situation. Die Gemeinde hat keine Haushaltsmittel und grundsätzlich keinen Bedarf für einen Eigenerwerb und empfiehlt daher den Verzicht.

Vor Abstimmung zur Beschlussfassung verlassen BGM Beckmann und RH Viedt freiwillig den Sitzungssaal, da für sie ein Mitwirkungsverbot besteht.


TOP 13 Behandlung von Anfragen und Anregungen

Protokoll:

RH Schatz fordert, dass im Rahmen einer Ortsbesichtigung nochmals gemeinsam mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes die Situation an der Helmstedter Straße begutachtet wird, da die Fahrzeuge immer noch zu schnell durch den Ort fahren. GD Schulz will sich darum bemühen und Kontakt aufnehmen.

RH Wunsch fragt an, ob es eine Auswertung zum Geschwindigkeitsmessgerät gibt.

BGM Beckmann gibt an, dass sich das Gerät in Privatbesitz von Frau Asteroth befindet und es keinen Nutzungsvertrag gibt.

RH Wunsch möchte, dass die Ratsleute über den Beginn von etwaigen Baumaßnahmen informiert werden, um den Bürgern Auskunft geben zu können.

BGM Beckmann erbittet die vorliegenden Gutachten zu den Brücken Försterbergweg und Bindestraße als Anlage zum Protokoll. Anmerkung der Verwaltung: Die Gutachten befinden sich zz. im Ingenieurbüro Weinkopf und werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Rat vorgelegt.

Bauamtsleiter Nitsche teilt mit, dass die Dekra bereits eine Brückenprüfung durchgeführt hat. Eine Sanierung hat keinen Zweck, die Brücke sollte erneuert werden.

Die Planung durch das Ingenieurbüro Weinkopf für ein Angebot läuft bereits. Es sollten 2.000€ hierfür in den Haushalt eingestellt werden.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

RF Kula bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:24 Uhr.

 

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