Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 03. April 2014 , 18:30 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeister Beckmann begrüßt die Anwesenden zur 17. Sitzung und eröffnet die Sitzung um 18:30 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Bgm Beckmann stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind acht von neun Ratsmitgliedern anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 9 Punkten festgestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

 
TOP 5 Beschlussfassung über die 4. Satzung der Gemeinde Querenhorst über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens

Beschluss:

Der Gemeinderat Querenhorst beschließt die 4. Satzung der Gemeinde Querenhorst über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.



Protokoll:

Ratsmitglied Kula nimmt ab 18.35 Uhr ab diesem Tagesordnungspunkt an der Sitzung teil.

Ratsherr Guhl führt aus, dass es keine Einigung zwischen Elternschaft und Politik gegeben hätte, der alte Entwurf aber ergänzt eingeführt werde. Es war ihm wichtig, dass keine weiteren Einkommensklassen eingeführt werden, die in den oberen Einkommensklassen zu einer zu starken Erhöhung geführt hätten.

Hinsichtlich der allgemeinen Aufwandsentwicklung weist er ergänzend auf die Erhöhung der Stundenzahl der Erzieherinnen ab dem 01.02.2014 hin, die zusätzlich den Aufwandsdeckungsgrad im Jahr 2014 verschlechtert. Hier habe man aber nur die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder umgesetzt.

Ratsherr Guhl erläutert anschließend die mit der B-Vorlage erfolgten Veränderungen.

Eine grundsätzlich linear ansteigende Gebührenentwicklung war ihm bei der Staffelung der Gebühren sehr wichtig.

Abweichend hiervon erwähnt er speziell die Nachmittagsstunden, die im Vergleich zu den Vormittagsstunden nur mit der Hälfte des Stundensatzes in Rechnung gestellt werden. Dies diene vor allem der Attraktivitätssteigerung am Nachmittag.

Herr Beckmann bedankt sich bei Herrn Guhl für dessen Erläuterungen.

Eine Zuhörerin nimmt Stellung und äußert grundsätzlich Bedenken wegen der Höhe der Gebühren. Gleichzeitig nimmt sie Bezug auf das Vorgespräch im Rahmen einer Sitzung des Elternbeirats des Kindergartens, wo ein entsprechender Meinungsaustausch in der Sache in angenehmer Atmosphäre erfolgt sei.

Herr Schulz antwortet, dass das Gebührenmodell moderater als beispielsweise das Modell in der Gemeinde Grasleben sei. Die Gebühren in Querenhorst seien über Jahre nicht erhöht worden, so dass nun diese Erhöhung in spürbarer Form erforderlich sei.

Die Anfrage von Ratsfrau Belling, ob das Brutto- oder Nettoeinkommen zugrunde gelegt werden würde, wird von Herrn Schulz beantwortet. Grundlage ist das Bruttoeinkommen der Eltern.

Weiterhin führt er aus, dass die zu leistenden Kindergartenbeiträge steuerlich absetzbar seien und im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden können. Die Eltern erfahren somit auch eine finanzielle Entlastung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.

Herr Beckmann teilt mit, dass die Kommunalaufsicht vorschreibt, dass die Einnahmeseite verbessert werden muss, um die Ausgabeseite zu rechtfertigen.

Herr Schulz weist darauf hin, dass die Gebührenerträge jeweils durch die Einkommensstruktur der Kindergarteneltern beeinflusst werden. Hier kann es jährlich zu Schwankungen kommen. Daher sind die in der Vorlage dargestellten Gebührenentwicklungen keineswegs für die Zukunft zu unterstellen.

Nach kurzen weiteren Erläuterungen zur Gebührensatzung durch Herrn Schulz, bittet Herr Beckmann um Abstimmung über die Vorlage.


TOP 6 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Schulz berichtet, dass der Haushaltsentwurf 2014 seit Anfang März beim Landkreis zur Genehmigung liegt. Mit einer Genehmigung ist nicht vor Mai des Jahres zu rechnen.

Weiterhin teilt er die Aufnahme eines Kommunaldarlehens im Rahmen der Jahresrechnung 2013 mit.

Mit Valuta 01.04.2014 wurde ein Darlehen für Investitionen aufgenommen. Die Ermächtigung des Jahres 2013 betrug 7.900 €. Weil auch die übertragenen Haushaltsreste aus 2012 mit finanziert werden mussten, lag der Darlehensbedarf bei 8.400 €. Davon entfielen noch 2.550 € auf die Ermächtigung des Jahres 2012.

Herr Schulz teilt außerdem mit, dass mit Wirkung vom 01.05.2014 ein Darlehen der Gemeinde Querenhorst über rund 150.000 € umzuschulden ist.

Die Verwaltung wird über die neuen Kreditkonditionen nach erfolgter Ausschreibung in der nächsten Ratssitzung informieren. Das Ziel ist die Erhöhung der zukünftigen Tilgung bei anhaltend niedrigem Zinsniveau zur Beschleunigung der Entschuldung.

Anschließend berichtet Herr Schulz über die vorläufige Ergebnisermittlung 2013.

Der Ergebnishaushalt 2014 schließt vorläufig mit einem Fehlbetrag von rd. 39.000 € ab. Das Ergebnis 2013 ist damit rund 70.000 € besser als geplant. Mehrerträge von rd. 19.000 € einerseits, Minderaufwand i.H.v. rd. 55.000 € andererseits sind für dieses Ergebnis ausschlaggebend.

Wesentliche Veränderungen sind:

Mehrerträge von 40.000 € bei Steuererträgen (32.000 € Einkommenssteuer, 8.000 € Gewerbesteuer), ein Minderertrag von 21.000 € bei der Auflösung Sonderposten und weiterhin Minderaufwände in Höhe von 29.500 € bei Abschreibungen, 16.000 € bei Sach-/Dienstleistungen und 10.000 € bei Zinsaufwand.

Herr Schulz berichtet über die festgestellten Mängel in der Wohnung von Frau Danne. Eine erste Besichtigung des Bauamtes erbrachte die Notwendigkeit, die Fenster zu reparieren.

Der Rat stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zu.

Herr Beckmann berichtet, dass ein zweiter Schalldämpfer an der Biogasanlage montiert wurde. Dieser hat die bisherige Lärmemission erheblich verringert.

Die Heizungsanlage im Sport- und Kulturzentrum ist zwischenzeitlich angeschlossen, aber im Kindergarten könnte es aktuell noch zu einer Überhitzung kommen. Um den erforderlichen Sicherheitsstandard zu schaffen, muss für ca. 2.000,- € ein Pumpen- und Steuerungsventil angeschafft werden. Erst dann könnte vollständig auf den Betrieb mit Biogas umgestellt werden.

BGM Beckmann berichtet über die Vor- und Nachteile der Abdichtungsmaßnahmen am Sport- und Kulturzentrum. Es soll eine fachgerechte Dachsanierung erfolgen.

Weiterhin sollen die Schäden in der Dorfstraße ausgebessert werden. Es gibt Absenkungen in der Gosse im Bereich der Lapaubrücke.

BGM Beckmann bittet die im Zuhörerraum anwesende Frau Vogt über die Maibaumgestaltung zu berichten.

Frau Vogt berichtet, dass sie die Schilder bekommen hat und versucht sie zu aufzuarbeiten. Sie hofft bis zum 01. Mai fertig zu sein.

Der Vorschlag oben 3 Platten und unten 4 Platten anzuordnen, findet Zustimmung.

BGM Beckmann bedankt sich bei Frau Vogt für ihre Bereitschaft, den Maibaum mit den Wappen zu gestalten.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen von den Einwohnern gestellt.

 
TOP 8 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es liegt folgende schriftliche Anfrage von Ratsmitglied Wunsch vor:

1.  Sind das Kulturzentrum und der Kindergarten komplett an die Biogaswärme angeschlossen?

2.  Wenn ja, sind die Heizungsanlagen beim Gasversorger und Schornsteinfeger abgemeldet?

3.  Wie weit ist die Abrechnung der Straße „Im Kamp“?

4.  Sind die Erträge aus der Grundsteuer A und B zweckgebunden?

Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt:

Zu 1.:

Das Kulturzentrum und der Kindergarten sind komplett angeschlossen.

Zu 2.:

Eine Abmeldung beim Energieversorger und Schornsteinfeger konnte bisher noch nicht erfolgen, da es noch technische Probleme gibt und erst nach abschließender Klärung und Umsetzung der technischen Anforderungen eine Abmeldung beim EVU und Schornsteinfeger erfolgen kann.

Aktuell ist noch zu klären, wie die bestehende Überhitzungsgefahr dauerhaft technisch beseitigt werden kann.

Zu 3.:

Die Abrechnung konnte aufgrund der momentan sehr engen Personalsituation im Bauamt (Vakanz bei einer Stelle und ein neuer Mitarbeiter) noch nicht weiter bearbeitet werden. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme wird verwaltungsseitig als hoch angesehen. Die Maßnahme soll daher vorrangig bearbeitet werden. Ein genauer Termin kann aber derzeit noch nicht genannt werden.

Es besteht keine Verjährungsgefahr, weil die Straße noch nicht gewidmet ist. Das offene Beitragsvolumen beträgt rd. 60.000 € abzügl. Bürgschaft. Die Rechtslage muss aber noch expliziet geprüft werden.

Zu 4.:

Es gibt keine Zweckbindung für die Erträge aus den Grundsteuern. Diese sind sog. Allgemeine Deckungsmittel (wie auch die Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile) und dienen im Rahmen der Gesamtdeckung im Haushalt der Finanzierung aller von der Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben. Somit sind gerade die Realsteuern ein wesentliches Kriterium gemeindlicher Ertragsgestaltung. Genau deswegen hat die Gemeinde (bzw. der Gemeinderat) an dieser Stelle auch das Steuerrecht und die Entscheidungsbefugnis über die Höhe der Realsteuern.

Ratsherr Wunsch fragt weiterhin an, wie mit der Grabenpflege verfahren werden soll, da, die Feldmarktinteressentschaft die Gräben nicht mehr pflegt.

Die Gräben werden jetzt von Fa. Georg Schöndube aus Grasleben gepflegt.

Mit der Fa. Schöndube sollte daher ein Vertrag zur Grabenpflege gemacht werden.

Ratsherr Schatz macht erneut auf die Verkehrssituation an der Helmstedter Straße aufmerksam. Die gebaute Verkehrsinsel bringe nicht die erhoffte Verlangsamung im Durchgangsverkehr.

Sobald keine Kontrolle durchgeführt wird, fahren die Autos immer noch mit erhöhter Geschwindigkeit durch den Ort.

BGM Beckmann erwähnt das Fehlen von weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Änderung der Situation.

Ratsfrau Belling macht auf die zu kurze Grünphase an der Fußgängerampel aufmerksam und die gefährliche Situation an der Bushaltestelle.

BGM Beckmann erläutert, dass die Ampeltakte vorgegeben sind.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

BGM Beckmann schließt um 19:30 Uhr die Sitzung.

 

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