TOP 1
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Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Ratsvorsitzender Gläser begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
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TOP 2
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.
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TOP 3
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Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
Beschluss:
Die Tagesordnung wird mit 15 Punkten festgestellt.
Protokoll:
Ratsvorsitzender Gläser teilt mit, dass zwei Tagesordnungspunkte gestrichen werden können. Dies sind der TOP 4 "Überreichung der Ernennungsurkunde zum OBM der Ortsfeuerwehr Grasleben an Herrn Christoph Hasenfuß", weil Herr Hasenfuß verhindert ist und der TOP 12 "Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung; Auftragsvergabe", weil die Zuständigkeit beim SGA liegt. Die Reihenfolge der übrigen Tagesordnungspunkte ändert sich entsprechend.
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TOP 4
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Bericht des Schiedsmannes
Protokoll:
Der Schiedsmann der Samtgemeinde Grasleben, Herr Jörg-Andreas Hagen, teilt mit, dass er am 31.03.2014 gewählt wurde. Bereits zwei Tage später erhielt er den ersten Anruf. Es handelte sich bei seinem ersten Fall um einen gravierenden Nachbarkeitsstreit und lange hat er mit dem Anrufer gesprochen und ihm Wege aufgezeigt. Das Problem konnte beseitigt werden. Solche Fälle hat Herr Hagen inzwischen in Hülle und Fülle gehabt. Es gibt aber auch "Uraltverfahren". Am 30.06., so teilt Herr Hagen mit, hatte er sein erstes Schlichtungsverfahren. Er hat bisher kein Seminar zur Einführung besucht und hat deshalb bei Gericht angefragt, was er machen könne. Beide Beteiligten sollen sich einigen, hieß es. Bei dem Gespräch mit den Beteiligten eskalierte es manchmal und dann hat Herr Hagen die Sitzung unterbrochen, sodass sich die Gemüter wieder beruhigen konnten. Die Sitzung führte nicht zum Erfolg und so musste eine Erfolgslosenbescheinigung für das Gericht ausgefüllt werden. Das Gericht hat bisher noch kein Verfahren eröffnet und wird sich mit solchen Problemen auch nicht befassen, weil bisher kein öffentliches Interesse bestand. Er hat sich geschworen, die Leute ernst zu nehmen, betont Herr Hagen. Im ersten Jahr hat er 12 förmliche Verfahren geführt. Inzwischen ist es etwas ruhiger geworden. Viele Bürger wissen, dass Herr Hagen seine Aufgabe ernst nimmt und sicher ist es vielen auch peinlich, wenn Herr Hagen sie ansprechen muss. In der Samtgemeinde versteht man sicher auch, dass "sich vertragen" besser als klagen ist. Durch die Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft Herr Hagen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Außerdem hat Herr Hagen viele so genannte Tür- und Angelfälle erledigt, inzwischen sind es 19 an der Zahl. Tür- und Angelfälle seien jene Vereinbarungen, die ohne ein Protokoll auskämen. Manchmal reicht da ein Telefonat. Ein anderes Mal kann man das Problem mit einem Ortstermin lösen, meint Herr Hagen. Schiedsverfahren waren es bisher sechs, wovon er drei positiv beenden konnte und die anderen drei musste er mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung schließen. Bei einem Schlichtungsverfahren fällt eine Gebühr von 35 bis 40 Euro an. Dabei erhält 1/2 die Samtgemeinde und 1/2 der Gebühren der Schiedsmann, teilt Herr Hagen mit. Die Arbeit macht ihm Spaß und lobend erwähnt er die Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Ratsvorsitzender Gläser bedankt sich bei Herrn Hagen für dessen Ausführungen.
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TOP 5
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Genehmigung des Protokolls der 17. öffentlichen Sitzung vom 30.03.2015
Beschluss:
Das Protokoll der 17.öffentlichen Sitzung des Rates der Samtgemeinde Grasleben vom 30.03.2015 wird genehmigt. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
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TOP 6
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Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses
Protokoll:
In der vorangegangenen Sitzung des Samtgemeindeausschusses hat dieser der Auftragsvergabe zur Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zugestimmt.
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TOP 7
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Klimaschutzteilkonzept für eigene Liegenschaften für die Samtgemeinde Grasleben; Umsetzung des Konzeptes und Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
Beschluss:
Das vorliegende Klimaschutzteilkonzept für eigene Liegenschaften wird im Rahmen der finanziellen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten umgesetzt. Für die Maßnahmenumsetzung wird ein entsprechendes Klimaschutz-Controlling eingesetzt. Die Samtgemeinde Grasleben beteiligt sich mit 1.428,00 € an den Kosten. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Protokoll:
SGB Janze trägt den Sachstand vor. Im Samtgemeindeausschuss wurde der Beschluss-Empfehlung der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt. Die Samtgemeinde Grasleben beteiligt sich bei der Antragstellung für ein mit der Samtgemeinde Velpke gemeinsam einzurichtendes Klimaschutzmanagement mit einem Betrag in Höhe von 1.428,00 €. Ratsmitglied Minkley fragt, was der Manager alles zu tun habe, da zahlreiche Projekte aus dem Klimaschutzteilkonzept bereits erledigt sind. Die Verwaltung hofft, dass der Klimaschutzmanager sich noch vieler Projekte annimmt, antwortet SGB Janze. Personell wird die Verwaltung aufgewertet, ergänzt Ratsmitglied Zängerling. Es ist gut, dass die Verwaltung Unterstützung erhält.
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TOP 8
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Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben
Beschluss:
Die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Grasleben wird beschlossen. Die Verordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Gero Janze trägt den Sachstand vor. Hintergrund der Anregung für eine Kastrationsverordnung war und ist die ständig steigende Zahl an herrenlosen, frei lebenden Katzen, die zunehmend ordnungsrechtliche Gefahren z. B. für den Straßenverkehr und hygienische Missstände bewirken, die insbesondere für die Tiere selbst mit vielerlei Leid und (insbesondere im Winter) mit qualvollem Tod verbunden sind. Die Tierschutzvereine der Region versuchen seit Jahren, dieser Entwicklung durch vornehmlich aus Spendengeldern finanzierte Kastrationsaktionen entgegenzuwirken. Der gewünschte Erfolg, nämlich die maßgebliche Verringerung der Population, ist dadurch jedoch nicht eingetreten. Massive Probleme sind insbesondere in den Städten sowie im Südkreis des Landkreises Helmstedt festzustellen. In der Samtgemeinde Grasleben konnten die dargestellten Probleme bisher nicht festgestellt werden, ein möglicher konkreter Fall deutet sich jedoch an. Die Beispiele zeigen, dass die Samtgemeinde Grasleben ähnliche Probleme ebenfalls jederzeit ereilen könnten. Ratsmitglied Minkley äußert große Bedenken und meint, dass sich Nachbarschafts-streitigkeiten entwickeln könnten. Alle frei herumlaufenden Katzen müssten demnach kastriert werden. Im ländlichen Raum laufen nun einmal alle Katzen frei herum. Ratsmitglied Luckstein meint, die Verwaltung hätte nicht die Kapazität, die Einhaltung einer Kastrationsverordnung zu kontrollieren. Er rät dazu, vorerst eine Infobroschüre zu verteilen und zu sehen, wie reagiert wird und was an Informationen zurückkommt. Die Gruppe kann der Vorlage nicht zustimmen. Kann pro forma so eine Regelung getroffen werden, fragt Ratsmitglied Zängerling. Wie will man den Prozess der endlosen Vermehrung bei wild lebenden Katzen aufhalten und wie sieht es mit dem Tierschutz aus? Ja, meint SGB Janze, so eine Regelung kann getroffen werden. Zur zweiten Frage von Ratsmitglied Zängerling antwortet SGB Janze, dass die Verwaltung keine praktischen Erfahrungen hat. Jedoch ist bekannt, bevor es den Leuten an den "Geldbeutel "geht, wird vorgebeugt. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar und die Verwaltung kann und will die Einhaltung der Verordnung nicht bei jedermann überwachen. Ratsmitglied Martini fragt, ob es bereits eine ausgearbeitete Broschüre gibt, die verteilt werden kann oder ob diese erst durch die Verwaltung erstellt werden muss. SGB Janze ist dies nicht bekannt.
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TOP 9
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Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung gem. § 117 NKomVG
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Grasleben stimmt dem Antrag zu einer überplanmäßigen Aufwendung zu.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Herr Schulz würde auf Fragen antworten, soweit welche gestellt werden. Er teilt mit, dass die Ursache für die überplanmäßige Aufwendung daran liegt, dass die Rechnungslegung des Energieversorgers verspätet erfolgte, der Aufwand jedoch im richtigen Haushaltsjahr abgebildet werden soll. Es werden keine Rückfragen gestellt.
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TOP 10
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Weiterentwicklung der Grundschule Grasleben zu einer Ganztagsschule sowie übergangsweise Einrichtung eines Horts
Beschluss:
1. Es besteht Konsens, dass Rat, Verwaltung und Grundschule die Grundschule Grasleben perspektivisch zu einer Ganztagsschule weiterentwickeln wollen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig 2. Die Leitung der Grundschule wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kollegium und dem Schulvorstand mit der Konzepterstellung für die Ganztagsschule schnellstmöglich zu beginnen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 3. Zur Abdeckung des derzeit - nach den Ergebnissen der Elternbefragung - noch überschaubaren Betreuungsbedarfs am Nachmittag soll ein Hort an der Grundschule angegliedert und so lange betrieben werden, bis die Grundschule Grasleben in den Ganztagsschulbetrieb wechselt. Dieser Hort soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015 / 2016, den Betrieb aufnehmen. ASTIMMUNGSERGEBNIS: 7 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen 4. Das Ziel soll die Einführung einer Ganztagsschule möglichst bis zum Schuljahr 2017 / 2018 sein. Eine Antragstellung müsste mithin bis zum 01.12.2016 bei der Landesschulbehörde erfolgen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Protokoll:
Herr Schulz trägt den Sachstand vor und berichtet über das bisherige Geschehen. Er betont, dass das Kernproblem nach wie vor die Finanzierung sei. Der Betrieb der Ganztagsschule ist nur mit erheblichem Mehraufwand durchzuführen. Das bedeutet auch, die deutliche Inanspruchnahme der Mitgliedsgemeinden über die Samtgemeindeumlage. Als Übergangslösung sollten zunächst Hortplätze geschaffen werden. Von Seiten der Grundschule Grasleben wird dieser Lösungsansatz ebenfalls begrüßt. Einerseits besteht so die Möglichkeit, die konzeptionellen Planungen in einem angemessenen Zeitfenster voranzubringen und andererseits kann weiterhin im Kollegium und der Elternschaft das Modell Ganztagsschule weiter beworben werden. Die Schulleitung hat in Aussicht gestellt, das Konzept für eine Ganztagsschule bis zum Schuljahresende 2015 / 2016 auf- und vorzustellen. In der vorliegenden Vorlage 225 hat die Verwaltung ein Zeitfenster vorgeschlagen, welches sowohl den monetären als auch baulichen Aspekten dieser Lösung Rechnung trägt. Hiernach wurde vorgeschlagen, dass zunächst die Grundschule Grasleben ein Konzept für den Ganztagsschulbetrieb erstellen möge. Das Ziel sollte die Einführung einer Ganztagsschule bis zum Schuljahr 2018/2019 sein.
Der Hort wiederrum sollte schnellstmöglich den Betrieb aufnehmen, in Abhängigkeit zum Umfang der baulichen Veränderungsnotwendigkeiten in der Schule (insbesondere Brandschutz usw.).
Der SGA ist hiervon bei Beschlussvorbereitung abgewichen und hat beschlossen, dass die Grundschule das Konzept für die Ganztagsschule bis zum Schuljahresende 2015/16 erstellen möge mit dem Ziel, die Ganztagsschule beginnend mit dem Schuljahr 2017/18 zu starten.
Beim Hort ist man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt.
Die Verwaltung hält unverändert an den ursprünglichen zeitlichen Planungen fest, allein deshalb, weil die Schule zunächst intern die entsprechenden Beschlusslagen herbeiführen muss. Weiterhin muss bedacht werden, dass es noch baulicher Veränderungen vor Start der Ganztagsschule bedarf. Diese Kosten müssen erst noch konkret ermittelt, beschlossen und vom Landkreis Helmstedt im Rahmen des Haushalts 2016 oder später genehmigt werden. Dies gilt im Übrigen auch für den Betrieb des Horts.
Wenn die Politik nunmehr ein zeitliches Vorziehen – entgegen der Verwaltungsempfehlung - beschließt, kann nach heutigem Stand nicht garantiert werden, dass dieser verkürzte Zeitplan verwaltungs- und schulseitig eingehalten werden kann.
Der Betrieb einer Ganztagsschule wird den Zuschussbedarf aus dem Samtgemeindehaushalt erhöhen. Der Haushalt der Samtgemeinde ist bereits jetzt stark defizitär. Die zusätzlichen Mehrbelastungen aus dem Betrieb einer Ganztagsschule wurden von der Verwaltung mehrfach dargestellt. Die Verwaltung bittet unverändert um Vorschläge aus der Politik, wie dieser Mehrbedarf zukünftig finanziert werden soll. Dies müssen wir spätestens bei der Abbildung der Ganztagsschule im Haushalt 2017 auch dem Landkreis als Kommunalaufsicht gegenüber darlegen.
Ratsmitglied Luckstein teilt mit, dass das Thema "Ganztagsschule" den Rat seit 2014 beschäftigt. Herr Fricke von der Samtgemeinde Velpke hat mitgeteilt, dass in Bahrdorf erst auch keine große Nachfrage bestand und später kamen noch einige Eltern hinzu, die ebenfalls Bedarf anmeldeten. Es gibt einen rechtlichen Anspruch auf den Ganztagsschulbetrieb. Den Rückläufern des Fragebogens soll die Möglichkeit der Betreuung der Kinder geboten werden. Bei der Antragstellung sind Fristen einzuhalten, deshalb sollte bis zum 01.12.2016 konkret die Antragstellung erfolgen, fordert Ratsmitglied Luckstein. Der Gruppe ist bewusst, dass die Ganztagsschule nicht zum Nulltarif betrieben werden kann. Konzepte für die Ganztagsschule gibt es viele, betont er. Der Hort kann eine Zwischenlösung sein, ist jedoch nicht kostenlos. Samtgemeindebürgermeister Gero Janze meint, man komme nicht weiter mit dem Verteilen von Seitenhieben gegen die Schule und die Verwaltung. Der Schule wird etwas übergestülpt. Die Verwaltung kann nicht garantieren, dass das funktioniert. Alternativ müsse man Haushaltsmittel für 2016 einstellen lassen, um die Planung extern zu vergeben. Ratsmitglied Minkley bekräftigt die Aussage und rät dazu, nichts "übers Knie" zu brechen. Punkt 1 und 2 kann er mitgehen, das Übrige trägt er nicht mit, betont Ratsmitglied Minkley. Ratsmitglied Minkley stellt den Antrag, über die Punkte einzeln abzustimmen.
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1. Satzung zur Festlegung des Schulbezirks für die Grundschule Grasleben
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt die der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke in der Samtgemeinde Grasleben.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Herr Schulz erläutert den Sachverhalt: Gemäß § 63 Nieders. Schulgesetz (NSchG) haben Schulträger für Grundschulen stets Schulbezirke in Form einer Satzung festzulegen. Diese gesetzl. Maßgabe einer Satzung zur Festlegung der Schulbezirke erfolgt unabhängig von der Anzahl der Grundschulen bzw. der Grundschulstandorte in einer Kommune. Sie begründet gleichzeitig die Verpflichtung zum Schulbesuch gemäß der Satzung für die im Schulbezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder.
Die Samtgemeinde Grasleben ist Träger der Grundschule Grasleben. Die schulpflichtigen Kinder aus den vier Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau, nebst der jeweiligen Ortsteile Rottorf und Ahmstorf besuchen seit Jahren diese Schule. Da es seit Gründung der Samtgemeinde immer nur einen Grundschulstandort gab, war eine Satzung über die Festlegung der Schulbezirke aus Gründen einer Steuerung der Schülerströme entbehrlich.
Aufgrund des § 63 NSchG und der dort eingeräumten Möglichkeit eines Schulwechsels per Ausnahmegenehmigung besteht nunmehr auch für Kommunen mit nur einem Grundschulstandort die Notwendigkeit, aus Gründen der Rechtssicherheit eine Satzung zu erlassen.
Diesem Erfordernis soll entsprochen werden. Gleichzeitig wird die formale Verpflichtung geschaffen, dass die in der Samtgemeinde Grasleben wohnenden schulpflichtigen Kinder die Grundschule Grasleben besuchen, sofern keine Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer anderen Schule erteilt wird.
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TOP 12
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Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Samtgemeindebürgermeister Gero Janze teilt mit, dass der Wasserverband Vorsfelde plant, eine kleine Verbandsversammlung durchzuführen. Der Samtgemeindeausschuss muss daher vorher noch einmal tagen, um den entsprechenden Weisungsbeschluss zu fassen. Es wird am 17.08.2015, um 17:00 Uhr, ein zusätzlicher Samtgemeindeausschuss stattfinden. Der Entwurf der ersten Eröffnungsbilanz wurde heute beim RPA des Landkreises zur Prüfung eingereicht, teilt Herr Schulz mit. Die Eröffnungsbilanz weist für die Samtgemeinde Grasleben einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rd. 4,25 Mio. € aus. Die Schulden sind somit um diesen Betrag höher als das Vermögen. Die Samtgemeinde Grasleben ist mit Stand vom 01.01.2011 um diesen Betrag bereits überschuldet. Zwischenzeitlich wird sich die Situation weiter verschärft haben, allein aufgrund der durchgängig negativen vorläufigen Jahresergebnisse 2011 bis 2014 und des zwischenzeitlich weiter gestiegenen Niveaus an Liquiditätskrediten. Des Weiteren teilt Herr Schulz mit, dass ein Entwurf des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsgesetzes vorliegt. Auf die hierzu bereits erfolgten Pressemitteilungen wird zunächst verwiesen. Für die Samtgemeinde Grasleben ergibt sich hieraus eine Investitionsförderung von rd. 242.000 €. Der Gesetzgeber muss das Abrufverfahren noch durch Verordnung regeln. Diese steht noch aus. Es ist verwaltungsseitig geplant, einen wesentlichen Teil bereits über den Haushalt 2016 abzurufen, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind. Hierdurch könnte der Kreditbedarf der Samtgemeinde entsprechend sinken. Fakt ist, dass es sich um Investitionshilfen des Landes für finanzschwache Kommunen handelt, mit denen der zwingende Investitionsbedarf gesichert werden soll. Neue und zusätzliche Investitionen außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben sind somit nicht obsolet. Wenn man davon ausginge, dass Samtgemeinde und Gemeinden nur 1.000 € Schulden hätten, würde die Förderung gerade mal 14,23 € betragen. Die Samtgemeinde Grasleben hat fristgerecht im April diesen Jahres einen Antrag auf Bedarfszuweisungen beim MI gestellt. Lt. der Pressemitteilung des MI erhält die Samtgemeinde Grasleben auch im diesjährigen Antragsverfahren keine Bedarfszuweisungen - im Gegensatz zu anderen Kommunen im Landkreis Helmstedt. Der entsprechende Bescheid steht noch aus. Es ist zu vermuten, dass die Samtgemeinde Grasleben das Kriterium der unterdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft im Jahr 2014 im Vergleich zu den anderen Antragskommunen nicht im gleichen Maße erfüllt hat. Die Samtgemeinde Grasleben wird aber auch das nächste Antragsjahr zur grundsätzlichen Sicherung dieser Ertragsposition nutzen.
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TOP 13
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Anträge und Anfragen
Protokoll:
Es liegt eine schriftliche Anfrage der Gruppe vor: Der Samtgemeinderat Grasleben ist am 01.01.2014 dem Verein Regio+ e. V. beigetreten. Vereinszweck ist u. a. die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Energieerzeugung und -anwendung. Bei einem Jahresbeitrag in Höhe von 500,00 € wird außerdem der Kabelmesswagen insgesamt für fünf Mal im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Gruppe stellt den Antrag, in der nächsten Sitzung des Samtgemeinderates mitzuteilen, inwieweit es gelungen ist, die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, in welchem Umfang umweltfreundliche Energieerzeugung und -anwendung nachweisbar sind und wie oft der Kabelmesswagen eingesetzt wurde. Antwort der Verwaltung: Die Samtgemeinde Grasleben war dem Verein Regio+ e. V. ab 01.01.2014 auf Beschluss des Samtgemeinderates beigetreten. Hauptgesichtspunkt für diese Entscheidung war die kostenfreie Inanspruchnahme des Kabelmesswagens der LSW Netz zur Lokalisierung von Fehlern im Straßenbeleuchtungsnetz mit bis zu fünf Einsätzen pro Jahr. Die Einsätze werden im Stundenaufwand von zz. 180,20 €/h berechnet. Die Erfahrung zeigt, dass der jährliche Vereinsbeitrag bereits durch den einmaligen Einsatz des Kabelmesswagens refinanziert ist und dazu die Inanspruchnahme weiterer Leistungen möglich bleibt. Seit 2013 sind folgende Einsätze des Kabelmesswagens erfolgt: 2013: 21.03. Mariental Birkenweg; 15.04. Mariental, Hauptstraße und 02.09. Rennau, Hauptstraße. 2014: 05.05. Grasleben, OT Heidwinkel. 2015 erfolgte bisher noch kein Einsatz. Der Verein Regio+ e. V. bietet aber darüber hinaus eine Plattform für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch, Unterstützung bei geplanten Projekten zur Energieerzeugung sowie Beratungsleistungen und Vorträge zum Thema Energie für seine Mitglieder. Konkrete Beratungsleistungen für besondere Projekte wurden bisher noch nicht in Anspruch genommen. Eventuell ergibt sich jedoch in diesem Bereich eine Zusammenarbeit im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes für eigene Liegenschaften der Samtgemeinde. Einen Überblick über das Leistungsspektrum und die Organisation des Vereins gibt der Leitfaden "regio plus", der bei Bedarf per Email von der Verwaltung versandt wird.
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TOP 14
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Für die Kosten der Hortbetreuung werden 8 Stunden zu Grunde gelegt, obwohl nur 4 Stunden betreut wird. Wie ist der Betrag für die Betreuung gerechtfertigt und wie hoch ist das Defizit des Kindergartens Abenteuerland, fragt eine Bürgerin. Samtgemeindebürgermeister Gero Janze teilt mit, dass für die Festsetzung der Hortgebühren die Gemeinde Grasleben zuständig sei, da die Betreuung im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Grasleben stattfindet. Für die Hortbetreuung sind die Beträge identisch einer 6stündigen Betreuung im Kindergarten. Es wurde sich am 6-Stunden-Wert orientiert mit dem Ziel, möglichst kostendeckend zu sein. Zunächst bleibt das Ergebnis abzuwarten. Wenn der Abschluss des Kindergartenjahres erfolgt ist, kann man sehen, ob kostendeckend gearbeitet wurde. Der Samtgemeinderat beschließt den Hortbetrieb. Würde durch die Ganztagsschule das Defizit nochmals steigen, fragt ein Bürger. Herr Schulz antwortet, dass die Kosten für den Ganztagsschulbetrieb im defizitären Haushalt der Samtgemeinde durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle kompensiert werden müssten. Nur wenn die Kosten kompensiert werden, würde der Haushalt genehmigt werden. Ist es im Interesse des Bürgers, den Hort anzubieten. wie stellt man es sich weiter vor, wenn die offene Ganztagsschule eingeführt wird, fragt eine Bürgerin. Wäre es ein Problem, die einzelnen Kinder stündlich abzurechnen, wird angefragt. Vom Grundsatz her ist dies immer denkbar, antwortet SGB Janze. Herr Schulz betont, es ist zu unterscheiden zwischen dem Modell einer Ganztagsschule und dem eines Hortes. Es erfolgte die Elternbefragung und die Rückläufer des Fragebogens waren überschaubar. Wer eine Ganztagsschule einrichtet, muss mittelfristig ein Verhältnis von 60:40 in Hinblick auf Lehrerstunden und kapitalisiertem Budget anstreben. Zusätzliche Lehrerstunden können in der Grundschule Grasleben kaum geleistet werden. Erst nach der Auswertung der Elternfragebögen entstand die Idee der Einrichtung eines Hortes an der Grundschule als Zwischenlösung. Ein Elternpaar teilt mit, dass es zwar 4 Kinder hat, jedoch nur einen Fragebogen erhielt. Herr Schulz entschuldigt diesen Fehler. Die Eltern haben sich selbst um Fragebögen gekümmert und diese ausgefüllt. Wieso kann man die Übergangslösung nicht schneller umsetzen, fragt eine Bürgerin. Das Problem ist komplexer, betont Herr Schulz. Bei einem Hort in der Schule muss eine räumliche Trennung geschaffen werden. Die Verwaltung benötigt eine gewisse Vorlaufzeit für die Notlösung, um den vorhandenen Bedarf befriedigen zu können. Ratsvorsitzender Gläser verweist auf den § 17 der Geschäftsordnung und bittet darum, mit den Fragen zum Ende zu kommen.
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TOP 15
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Schließung der Sitzung
Protokoll:
Ratsvorsitzender Gläser schließt um 19:30 Uhr die Sitzung.
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