Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Querenhorst - Gemeinderat

Donnerstag, 18. Juni 2015 , 18:32 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

BGM Beckmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18:32 Uhr. Insbesondere begrüßt er Herrn Rechtsanwalt Lauenroth aus Hannover und stellt ihn vor.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

BGM Beckmann stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest. Es sind sechs von neun Ratsmitgliedern anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit zehn Punkten festgestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 21. öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015

Beschluss:

Das Protokoll der 21. öffentlichen Sitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 
TOP 5 Fachanwaltliche Beratung zur angedachten Sanierungsmaßnahme der Dorfstraße in Querenhorst (nur Beratung - ohne Vorlage)

Protokoll:

Rechtsanwalt Lauenroth übernimmt das Wort und fasst die Sachlage zusammen, nachdem er vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt hatte.

Eine Straßenreparatur wird vom Steuerzahler bezahlt und was darüber hinausgeht, also eine Erneuerung/Wiederherstellung, muss auch von den Anwohnern bezahlt werden. Im Falle der Dorfstraße müssten also die Anwohner an den Kosten beteiligt werden.

Dazu sei festzustellen, welchem Zweck die Straße dienen soll. Es sei zu unterscheiden zwischen einer Innerortsstraße, einer Anliegerstraße oder einer Durchgangsstraße.

RA Lauenroth kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Dorfstraße um eine Straße handelt, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Die Straße liegt am Ortsrand und ist verhältnismäßig schmal. Sie weist nur an ganz wenigen Stellen Gehwege auf. Es handelt sich um eine 30 km/h-Zone, woraus sich bereits der Wille der Gemeinde ergibt, die Straße als Durchfahrtsstraße möglichst unattraktiv zu machen.

Ein wesentliches Argument des OVG Lüneburg sind die Verkehrsströme in einer Straße. Zu unterscheiden ist Anliegerverkehr, was Ziel- und Quellverkehr von und zu den anliegenden Grundstücken bedeutet und Fremdverkehr, also Verkehr ,welcher von außerhalb der Straße kommt und lediglich durch diese durchfährt. Verkehrszählungen werden nicht gefordert. Es ist nach Erfahrungswerten zu schätzen.

Dabei spielt die Anzahl der Anliegergrundstücke eine wesentliche Rolle. An der Dorfstraße befinden sich 24 Anliegergrundstücke, wobei das Feuerwehrgrundstück doppelt bewertet wird und somit von 25 Grundstücken ausgegangen wird. Von den 8 Grundstücken an der abzweigenden Poststraße geht schätzungsweise die eine Hälfte des Verkehrs nach Norden und die andere Hälfte des Verkehrs nach Süden, so dass zunächst vier Fremdgrundstücke vorhanden sind. Wenn man den reinen Durchgangsverkehr entsprechend den Aussagen der in der Ratssitzung anwesenden Anlieger den Verkehr von 10 Grundstücken gleichstellt, ergeben sich 14 Grundstücke Fremdverkehr. Das Verhältnis ist somit 65 zu 35. Anliegerverkehr von über 60 % deutet stets auch nach OVG Lüneburg auf eine Anliegerstraße hin. Eine Buslinie, die die Straße benutzt und Schleichverkehr stehen der Einstufung als Anliegerstraße nicht entgegen.

Die Gemeinde Querenhorst weist in ihrem Gemeindegebiet die drei in der Satzung vorkommenden Straßentypen auf. Als Durchfahrtsstraße sind die Helmstedter Straße (Ortsdurchfahrt der B244) und die Hauptstraße einzustufen. Eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr ist die Straße „Am Försterberg“, die den Verkehr westlich davon liegender Baugebiete mit der Ortsmitte verbindet. Weil bereits eine andere Straße eine sogenannte Innerortsstraße ist, muss die Dorfstraße nicht zwangsläufig und dem System entsprechend eine Innerortsstraße sein. Die Dorfstraße ist demzufolge als eine Anliegerstraße zu bewerten.

Zu TOP 5 sind viele interessierte Bürger, meist Anwohner der Dorfstraße, anwesend. Während der Ausführungen von RA Lauenroth und auch im Anschluss erfolgen rege Diskussionen, Einwendungen und Ausführungen der anwesenden Bürger. Von Seiten der Bürger möchte niemand für die anteiligen Kosten der Straßenbaumaßnahme aufkommen. Insbesondere wird hinterfragt, von wem die Intention für diese Straßenbaumaßnahme ausging. Die Ratsherren Wunsch und Martini verdeutlichen die Intention des Rates, dass die Maßnahme aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Straße durchgeführt werden sollte. 

Nach Diskussion zwischen BGM, GD, Ratsmitgliedern und den anwesenden Einwohnern bedankt sich BGM Beckmann bei RA Lauenroth für seine Ausführungen.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Carsten Hütter fragt an, wann und wie oft die Gräben gemäht werden. Herr Nitsche antwortet, dass die Gräben aus Kostengründen nur einmal gemäht werden. Ein Teil der Gräben wird auch vom Aller-Ohre-Verband und von der Feldmarkinteressentschaft gemäht.

Herr Müller fragt, wieviel die Sanierung von einem Quadratmeter Straßenfläche kostet. Herr Nitsche antwortet, dass ein genauer Preis nicht benannt werden kann, es sind so ca. 110,-€.

 
TOP 7 Nutzung von Räumlichkeiten im Sport- und Kulturzentrum durch die Ortsfeuerwehr Querenhorst

Beschluss:

Der TOP wird auf die nächste Ratssitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

BGM Beckmann berichtet kurz gemäß Vorlage Nr. VO 66_15.

Der Tagesordnungspunkt soll auf die nächste Ratssitzung vertagt werden, da insbesondere bei der Feuerwehr noch Klärungsbedarf besteht.


TOP 8 Bericht des Bürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

Protokoll:

BGM Beckmann berichtet, dass der Maibaum soweit fertig ist und zum Sommerfest stehen könnte. RH Wunsch teilt mit, dass alle Schilder vorhanden sind.

GD Schulz berichtet, dass die Neuprogrammierung der Geschwindigkeitsmessanlage zwischenzeitlich erfolgt ist. Die Kosten betrugen rund 80,-€. Der Landkreis Helmstedt wurde über die Umsetzung informiert. BGM Beckmann hat die entsprechende Mail an den Landkreis Helmstedt ebenfalls zur Kenntnis erhalten.

Weiterhin berichtet GD Schulz, dass das neue Kletternetz auf dem Spielplatz "Am Finkenspring" durch den Betriebshof der Samtgemeinde montiert wurde. Das alte Netz war abgängig. Die Rechnung betrug 499,13 €. Aus Gründen der Unfallvermeidung wurde weiterhin an einem Klettergerüst eine defekte Strickleiter, wo die Drähte am Ende bereits austraten, demontiert. Es bestand eine erhöhte Verletzungsgefahr. Eine neue Strickleiter ist bestellt. Die Kosten betragen lt. Angebot rd. 120,- €

GD Schulz teilt abschließend noch mit, dass das Geländer an der Brücke beidseitig wieder instandgesetzt und zudem farblich mit Schutzfarbe behandelt wurde. Einseitig wurde es als Versicherungsfall kostenneutral umgesetzt. Die Reparatur der Gegenseite erfolgte auf Rechnung der Gemeinde Querenhorst aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Der Mittelpfosten war durchgerostet. Es war keine Funktions- und Standfähigkeit mehr gegeben. Es entstanden für Stahlbau und Malerarbeiten Gesamtkosten in Höhe von 700,-€.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen

Beschluss:

Der Rat beschließt eine dauerhafte Mietkostenbefreiung für das in Querenhorst jährlich durchgeführte Oktoberfest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Protokoll:

Anfragen und Anregungen liegen nicht vor.

Herr Hütter teilt mit, dass er das Oktoberfest wie im letzten Jahr wieder organisieren wird. Es soll wieder im Sport- und Kulturzentrum stattfinden. Der Rat sollte dafür eine Mietkostenbefreiung beschließen. GD Schulz regt an, dies als Grundsatzentscheidung festzustellen, um eine jährlich wiederkehrende Beschlussfassung zu vermeiden.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

BGM Beckmann schließt um 19:50 Uhr die öffentliche Sitzung.

 

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