Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

Gemeinde Grasleben - Gemeinderat

Montag, 22. Juni 2015 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Veronika Koch begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Vertreter der Verwaltung, Herrn Beyen von den Helmstedter Nachrichten, Herrn Seelecke von der Biogas Grasleben GmbH, Frau Döring-Vogel als Sprecherin der Bürgerinitiative sowie die zahlreich erschienenen Einwohner und eröffnet die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung  
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 17. öffentlichen Sitzung vom 15.12.2014

Beschluss:

Das Protokoll der 17. öffentlichen Sitzung vom 15.12.2014 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

 
TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Es erfolgt keine Berichterstattung über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses.

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bevor die Anwesenden während der Einwohnerfragestunde Anregungen geben und Fragen stellen können, weist Bürgermeisterin Veronika Koch auf die Geschäftsordnung hin.

Frau Rudolph fragt, ob es hinsichtlich der Verkehrszählung schon ein Ergebnis gibt und sie möchte wissen, wer die Kosten für den Einsatz der Polizei trägt.

Gemeindedirektor Janze teilt mit, dass noch keine Ergebnisse vorliegen. ggf. können diese in dieser Woche noch bekannt gegeben werden. Zu den Kosten erklärt er, dass diese zu je 1/3 von der Gemeinde Grasleben, dem Landkreis Helmstedt und der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr getragen wurden. Mit der Verkehrsuntersuchung soll herausgefunden werden, wer Baulastträger der Maßnahme "Entlastungsstraße" sein würde. 

Es gibt zwei verkehrsberuhigte Zonen in Grasleben. Kann man die Magdeburger Straße nicht auch als verkehrsberuhigte Zone einrichten, fragt ein Bürger nach.

Der Straßenverkehrsbehörde wurde der Sachstand von der Verwaltung mehrfach vorgetragen, betont Herr Janze. Es handelt sich um eine Landesstraße und die ist für den Durchgangsverkehr bestimmt, um den Verkehr zügig aus dem Ort abfließen zu lassen. Eine Verkehrsberuhigung ist deshalb auf der Magdeburger Straße lt. Landkreis Helmstedt so nicht möglich. Bei der Mittelstraße handelt es sich hingegen um eine Gemeindestraße und bei der hat die Gemeinde Grasleben die Gebietshoheit, was bedeutet, sie ist für diese Straße zuständig.

Frau Koch teilt mit, dass die Gemeinde Grasleben von der Peglerstiftung drei Geschwindigkeitsanzeigen kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommt. Es wird eine am Ortseingang der Helmstedter Straße, eine am  Ortsteingang der Rottorfer Straße und eine gegenüber des evangelischen Kindergartens aufgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanzeigen zeigen im Grunde genommen schon nach kurzer Zeit ihre Wirkung und lassen einen großen Teil der Verkehrsteilnehmer aufmerksamer werden und somit langsamer fahren.

 
TOP 7 Aussprache mit der Bürgerinitiative Biogasanlage

Protokoll:

Bürgermeisterin Veronika Koch begrüßt nochmals herzlich Frau Döring-Vogel und Herrn Seelecke und bittet beide, im Bereich des Sitzungssaales vorn, vor den Mitgliedern des Rates, Platz zu nehmen.

Gemeindedirektor Janze hat einleitend grundsätzliche Dinge zur Historie der Biogasanlage zusammengestellt und trägt sie vor. Der heutige Betreiber der Biogasanlage hatte im Jahre 2005 der Gemeinde Grasleben die Planungsabsichten mitgeteilt. Die Anlage sollte an dem heutigen Standort gebaut werden, da die Nähe zur Esco gegeben war, die die gewonnene Wärmeenergie abnehmen sollte. Der Gemeinde sind keine Kosten entstanden. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Betreiber geschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurden Schall- und auch Geruchsgutachten erstellt, um zu klären, ob es für die Anwohner zu Beeinträchtigungen kommen könnte. Die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten als Immissionsbeitrag durch die Biogasanlage dürfen nach dem vorliegenden Gutachten bei 6 % der Jahresstunden liegen.

Die Errichtung der Biogasanlage unterlag der Genehmigung nach dem Bundes-immissionsschutzgesetz. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Die Genehmigung für die Biogasanlage Grasleben erfolgte am 23.12.2005 mit einer Leistungskapazität von 1.710 kW. Ab 30.07.2007 wurde die Steigerung der Feuerungswärmeleistung auf 2.510 kW vom Staatl. Gewerbeaufsichtsamt genehmigt. 

Der Landkreis Helmstedt (Bauaufsicht) genehmigte 2007 den Ausbau der vorhandenen Silofläche und 2010 den Neubau eines Endlagers mit Speichervolumen von 4.000 m³ und Gasspeicher von rd. 800 m³.

2005 hat der Rat der Gemeinde Grasleben die Vor- und Nachteile abgewogen und letztlich das Vorhaben unterstützt. Es wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Heute würde man evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen.  

Die Gemeinde Grasleben hat ein starkes Interesse an einem gedeihlichen Miteinander, betont GD Janze.  Ganz deutlich sei gesagt, dass weder Verwaltung noch Politik direkte Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb der Biogasanlage haben. Sie kann auch keine Überprüfung verlangen. Grasleben ist ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf, das seine Wohnqualität behalten möchte. Wenn also im Rat eine Aussprache stattfindet, die ausdrücklich gewünscht und unterstützt wird, sollte dies in geordneter Form stattfinden. Es wird darum gebeten, nacheinander zu sprechen und sachlich zu bleiben. 

Bürgermeisterin Koch unterbricht um 18:22 Uhr die Sitzung und erteilt zunächst Frau Döring-Vogel und Herrn Seelecke das Wort. 

Frau Döring-Vogel hat sich zu den einzelnen Anfragen, die sie stellen möchte, im Vorfeld Notizen gemacht und trägt u. a. vor:

Würde die Anlage nach heutigem Wissen befürwortet werden? Wir müssen es gemeinsam hinbekommen, dass der ewige Gestank aufhört.

Herr Seelecke antwortet: Letztes Jahr im August kamen die ersten Beschwerden und seither ist er bemüht, etwas zu erreichen, damit es nicht mehr stinkt. Der Putenmist wird zukünftig ausgelagert, dafür hat er gerade einen Bauantrag gestellt und die Grenzpunkte sind bereits gesetzt. Er rechnet damit, dass bis Mitte Juli die Baugenehmigung vorliegt. Jedoch, so betont er, lag von Anfang an eine Genehmigung für die Verwendung von Putenmist und Gülle vor.

Seit ca. einem Jahr wird der Putenmist gehäckselt und seitdem besteht der Gestank, meint Frau Döring-Vogel. Den gesamten Juni lang roch es an jedem Abend. Könnte man Gas ablassen, könnte das die Anlage aufzeichnen fragt sie.

Gas wird auf keinen Fall abgelassen, antwortet Herr Seelecke. 

Um 18:46 Uhr erscheint Ratsherr Storm zur Sitzung.

Frau Döring-Vogel berichtet von dem Zustand eines Baches bzw. Grabens (Vorfluter zur Aller), dessen Inhalt sehr unangenehm riecht und sie fragt, ob das evtl. mit der Biogasanlage in Zusammenhang zu sehen sei. Sie hat Fotos dabei, die sie zur Ansicht herumreicht.

Weiterhin fragt Frau Döring-Vogel, ob es einen qualifizierten Flächennachweis gibt, aus dem ersichtlich ist, wann und wohin etwas ausgebracht wird. Dies ist Bestand der Genehmigung, antwortet Herr Seelecke.  Kann es sein, dass evtl. eine Überfüllung der Anlage mit den Substraten vorgekommen ist, hakt Frau Döring-Vogel nach. Nein, die Anlage wurde nicht überfüllt, entgegnet Herr Seelecke.

Bürgermeisterin Veronika Koch spricht den Gesprächspartnern ein großes Lob aus. Die Aussprache ist einigermaßen fair verlaufen. Es handelt sich dabei schließlich um Betriebsinterna, über die nicht jeder sprechen würde. Eine gewisse Transparenz ist da und das zeigt den Kooperationswillen.

Die Bürger dürfen nun Anfragen stellen.

2005 soll vom Landkreis empfohlen worden sein, die Anlage auf Grund eines TÜV-Gutachtens nicht zu bauen, merkt ein Zuhörer an.  Hiervon ist Herrn Seelecke nichts bekannt.

Geht es auch ohne den Putenmist, wird nachgefragt. Ganz ohne Putenmist geht es nicht, das wäre der wirtschaftliche Ruin, betont Herr Seelecke.

Wie oft kommt das Gewerbeaufsichtsamt zur Kontrolle, wird gefragt? Das Gewerbeaufsichtsamt kam bisher sehr sporadisch und immer unangemeldet, wenn jemand dort angerufen hatte, teilt Herr Seelecke mit.

Ein Bürger fragt, ob man die Genehmigung der Anlage einsehen könne und wie hoch die Geruchsemission der Anlage sei.

Die Unterlagen zur Genehmigung der Anlage hat der Betreiber, teilt Herr Nitsche mit. Wenn, dann müsse dort angefragt werden.

Des Weiteren teilt Herr Nitsche mit, dass die Gemeinde Grasleben die rein planungsrechtlichen Voraussetzung für die Biogasanlage geschaffen und den Bebauungsplan aufgestellt hat. Was das Genehmigungsverfahren der techn. Anlage anbelangt, kann das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig Rede und Antwort stehen.

Es werden im Verlauf der Diskussion weitere Anfragen gestellt, die von der Verwaltung und Herrn Seelecke sofort beantwortet werden.

Abschließend teilt Gemeindedirektor Janze mit, dass der Gemeinde Grasleben der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage sehr am Herzen liegt und er eine rechtliche Überprüfung der Biogasanlage deshalb begrüßen würde. So hätte man endlich ein Ergebnis vorliegen, und zwar schwarz auf weiß, betont er.

Zum Schluss fragt ein Bürger, ob die Möglichkeit besteht, falls der Gestank weiterhin auftritt, sich an dieser Stelle im August wieder zu treffen. Diese Anfrage wird von Bürgermeisterin Veronika Koch grundsätzlich bejaht.

Um 19:47 Uhr eröffnet Bürgermeisterin Veronika Koch die Sitzung wieder.

 
TOP 8 Bebauungsplan Sport-Thieme, 1. Teilbereich a) Beschluss über die im Verfahren gem. §§ 4a (3), 13a, 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grasleben beschließt:

a)  die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage 1 zu dieser Vorlage formulierten Beschlussvorschläge.

b)   den Bebauungsplan „Sport-Thieme, 1. Teilbereich“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3).

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche trägt den Sachstand anhand der Verwaltungsvorlage Nr. 90 b vor. Er berichtet u. a.,  dass aus dem Beteiligungsverfahren Stellungnahmen eingegangen waren. Die Planung wurde dann entsprechend der vorgetragenen Anregungen angepasst. So wurde der Geltungsbereich bis an die nördliche Grenze zum Nachbargrundstück Helmstedter Straße 42 erweitert, jedoch daran festgehalten nur einen Teilbereich des Gewerbegrundstückes zu überplanen. Es wurde die Grundflächenzahl auf das erforderliche Maß mit 0,7 reduziert. Im Hinblick auf das geplante neue Verwaltungsgebäude wurde die max. Traufhöhe auf 13,00 m sowie die max. Firsthöhe auf 16,50 m erhöht. Aufgrund der erforderlichen Planänderungen fand auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Grasleben vom 20.04.2015 (Verwaltungsvorlage Nr. 90a) eine weitere öffentliche Auslegung von Planentwurf und Begründung gemäß § 4a (3) BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zweiter Halbsatz und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.04.2015 bis einschließlich 29.05.2015 statt. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden eingeholt.

Die aus diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen können der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage entnommen werden. Änderungen an der Planzeichnung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nicht mehr erforderlich. Lediglich die textliche Festsetzung Nr. 1.2 wurde aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Helmstedt noch einmal überarbeitet. Im Übrigen wurde zu einigen Punkten die Begründung ergänzt. Einzelheiten dazu können der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage entnommen werden. Entsprechende Beschlussvorschläge wurden zu den einzelnen Punkten formuliert. Weitere Beteiligungsverfahren sind aus Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich, so dass der Bebauungsplan „Sport-Thieme, 1. Teilbereich“ mit dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat nun verabschiedet werden kann. Der Verwaltungsausschuss hat in der vorangegangenen Sitzung einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Ratsherr Storm fragt nach, ob nicht zuvor eine Beratung im  Bauausschuss hätte stattfinden müssen. Herr Nitsche verneint die Anfrage. Rechtlich sei dies nicht zwingend vorgesehen. Ein entsprechender Wunsch wurde auch nicht vorgetragen.


TOP 9 Bericht der Bürgermeisterin und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Bürgermeisterin Veronika Koch teilt mit, dass in diesem Jahr wieder ein Osterfeuer stattgefunden hat. Es waren viele Unterstützer dabei und es konnte ein Betrag von 1.800 € als Spende für ein Spielgerät der Grundschule Grasleben eingenommen werden.

Gemeindedirektor Janze teilt mit, dass der Gemeinde Grasleben von der Pegler-Stiftung kostenfrei drei Geräte zur Geschwindigkeitsanzeige zur Verfügung gestellt werden. Sie werden aufgestellt am Ortseingang Helmstedter Straße, am Ortsteingang Rottorfer Straße und gegenüber des evangelischen Kindergartens (Magdeburger Straße).

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsherr Storm fragt, ob es hinsichtlich der 30 km/h in der Mittelstraße bereits ein Feedback gibt. Bürgermeisterin Koch antwortet, dass zunächst das Schild etwas schlecht zu sehen war, was inzwischen behoben wurde und dass die Einrichtung der 30er Zone  insgesamt zu einer Beruhigung in der Straße geführt hat.

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Bürgermeisterin Veronika Koch schließt um 20:00 Uhr die Sitzung.

 

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