Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
SGOAR Schulz teilt folgendes mit: 1. Einrichtung eines Hortes in der Grundschule Nach der politischen Beschlussfassung im SGR am 29.06.2015 soll in der Grundschule schnellstmöglich ein Hort eingerichtet werden. Erste Ortsbesichtigungen hierzu haben stattgefunden. Auch wurde mit der ev. Kirche grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt, dass diese als Betreiber weiterhin fungiert. Aktuell ist vorgesehen, den Hort in einem Trakt der Grundschule etwas separiert vom Schulbetrieb anzusiedeln. Folgende Investitionen sind hierfür im Entwurf zum Haushalt 2016 vorgesehen: Durch die beabsichtigte Einrichtung eines Hortes in der Grundschule ist es erforderlich, einen bisher nicht genutzten Klassenraum zu aktivieren. Dort fehlt bisher noch der vorgeschriebene 2. Rettungsweg. Um den Vorgaben des Brandschutzes entsprechen zu können, sind hierfür 62.000 Euro zusätzlich zur Maßnahme aus 2015 eingeplant. Der Umbau eines bisherigen Klassenraums in einen Hortbereich wurde mit 50.000 Euro und die Küche zur Umsetzung der Mittagsverpflegung wurde mit 20.000 Euro kalkuliert.
Die Abstimmung mit der Landesschulbehörde hinsichtlich der noch einzuholenden Betriebserlaubnis erfolgt bereits. Ein schnellstmöglicher Starttermin ist avisiert, aber abhängig vom Abschluss der erforderlichen Umbauten.
Ratsherr Luckstein teilt mit, dass es eventuell die Möglichkeit gibt über den Landkreis Helmstedt an gebrauchtes Inventar aus demnächst aufzulösenden Schulen, wie z. B. der Lutherschule in Helmstedt oder der Wichernschule in Büddenstedt, gibt. Er erklärt sich bereit, hier den Bedarf beim Landkreis anzumelden.
Ausschussvorsitzender Nitschke schlägt vor, die vorgesehen Räumlichkeiten sofort in Augenschein zu nehmen. Nachdem alle Anwesenden einverstanden sind, erfolgt ein Rundgang durch alle für den Hort vorgesehenen Räume.
Wieder im Lehrerzimmer angekommen berichtet SGOAR Schulz weiter:
2. Sanierung des Schulgebäudes Altbau aus Mitteln des kommunalen Investitionsgesetzes im Jahr 2016 Die Maßnahme "Energetische Sanierung der Fensterfront Südfassade" (Flachdachbereich Baujahr 1968-70) einschließlich Sonnenschutz in der Grundschule könnte mit Mitteln des Kommunalen Investitionsgesetzes umgesetzt werden. Dieser Vorschlag muss noch politisch beraten werden. Der Altbau war bisher von grundlegenden Investitionen (auch KP II) ausgenommen. Bedingt durch die Einrichtung eines Horts und dem anschließend avisierten Ganztagsschulbetrieb ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, dieses Gebäude energetisch aufzuwerten. Die Gesamtmaßnahme wäre mit 300.000 Euro veranschlagt. Davon wären 260.000 Euro als Investitionszuschuss nach dem Kommunalinvestitionsgesetz generiert werden. Es verbliebe hiernach ein Eigenanteil der Samtgemeinde Grasleben von voraussichtlich 40.000 Euro. Dieses Vorhaben steht aber noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des SGRs bzw. einer anderen politischen Zielrichtung des Mitteleinsatzes.
3. Umwandlung der Grundschule Grasleben in eine Ganztagsschule Der SGR hat ebenfalls beschlossen, dass die Grundschule zum Schuljahr 2017/2018 in das Modell der offenen Ganztagsschule wechseln soll. Eine Antragstellung an die Landesschulbehörde nebst Konzeptvorlage ist bis zum 01.12.2016 vorzunehmen. Die Schule muss daher in den nächsten Monaten das entsprechende Konzept entwickeln. Von Seiten der Samtgemeinde wurde im Entwurf zum Stellenplan eine neue Stelle "Koordination Ganztagsschulbetrieb" eingeplant. Vorbehaltlich einer politischen Zustimmung ist die Stellenbesetzung in der zweiten Jahreshälfte 2016 avisiert. Die/der neue Stelleninhaber/in soll dann das noch theoretische Konzept in die Praxis umsetzen und entsprechende Planung vorantreiben sowie externe Kooperationspartner gewinnen.
4. Instandsetzungsarbeiten:
- In den Sommerferien wurde das letzte Teilstück der Wasserleitungen im Bereich der Teeküche und Lehrertoiletten erneuert. Damit ist die Kaltwasserleitung vollständig erneuert. - Der Klassenraum der neuen 1. Klasse im Ostflügel der Grundschule wurde renoviert. Er hat einen neuen Anstrich erhalten. - Die Gitterroste (Fußabstreifer) im Bereich der Haupteingänge wurden aus Sicherheitsgründen erneuert. - Altersbedingt abgängige Fensterscheiben in der Aula, der Küche sowie im Altbau der Grundschule wurden ausgetauscht.
5. Umrüstung der Klassenraumbeleuchtung (Sehbehindertengerecht)
Da ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 auch ein sehbehinderter Schüler in der Grundschule Grasleben beschult wird, war es erforderlich, die Beleuchtung im Klassenraum der Klasse 1a im Ostflügel der Grundschule, den Erfordernissen anzupassen. Hierzu wurde die bestehende Klassenraumbeleuchtung vollständig entfernt und durch 500 Lux LED-Leuchten mit Switchdimm-Funktion umgerüstet. Außerdem wurden zusätzlich Tafelbeleuchtungen mit gleicher Nennleistung angebracht. Die Ausführung erfolgte in den Sommerferien 2015. Die Kosten für diese Umrüstungsmaßnahme belaufen sich auf 4.899,57 Euro, hier gab es keine Zuschussmöglichkeiten.
6. Erneuerung der Zaunanlage Die Zaunanlage entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Grundschule war bereits seit geraumer Zeit stark beschädigt bzw. in Masse gänzlich zerstört. Zahllose Reparaturen der bestehenden Zaunanlage in den vergangenen Jahren brachten nur mäßigen bzw. lediglich temporären Erfolg. Aus Sicherheitsgründen war somit die Erneuerung dieses Zaunabschnitts unumgänglich. Die Maßnahme wurde bereits in den Sommerferien umgesetzt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf 6.945,94 Euro.
7. Erneuerung der Alarmierungsanlage in der Grundschule
Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Alarmierungsanlage in der Grundschule wurde im Dezember 2014 erfolgreich ausgeschrieben. Nach Prüfung und Freigabe durch das Rechnungsprüfungsamt in Helmstedt und positiven Beschluss durch den SGA im Januar 2015 erfolgte die Zuschlagserteilung an die Firmen Wiethake aus Grasleben (Los 1 - Stark- und Schwachstromanlagen für 81.716,24 Euro), Mölle Straßen- und Tiefbau aus Schöningen (Los 2 - Tiefbauarbeiten für 21.265,40 Euro) und Schneider GmbH aus Irxleben (Los 3 - Trockenbauarbeiten für 3.867,18 Euro). Mit der Ausführung der Maßnahme wurde im Februar 2015 begonnen. Die Fertigstellung und Abnahme der Gesamtleistung erfolgte am 01.09.2015 durch den Brandschutzsachverständigen Dipl.-Ing. H.-J. Suchow, das Ing.-Büro Marquardt und Stegmann, vertreten durch Dipl.-Ing. P. Beyer und den Samtgemeindetechniker A. Blamberg. Erhebliche Mängel konnten nicht festgestellt werden, sodass die Maßnahme vollständig abgenommen werden konnte. Kleinere Schönheitsreparaturen und Änderungen erfolgten bis zum 01.10.2015 und wurden inzwischen abgeschlossen. Die Gesamtbaukosten dieser Maßnahme können an dieser Stelle noch nicht abschließend beziffert werden, da noch nicht alle Schlussrechnungen vorliegen.
8. Bau zweiter Rettungsweg
Der SGA hat auf Grundlage der Verwaltungsvorlage Nr. 212 in seiner Sitzung am 09.03.2015 die Durchführung des Projektes "Bau 2. Rettungsweg" grundsätzlich beschlossen. Die Baumaßnahme wurde daraufhin im Juni 2015 beschränkt ausgeschrieben. Die Prüfung und Freigabe durch das Rechnungsprüfungsamt Helmstedt erfolgte am 15.07.2015. Ausführende Firmen sind Max Müller GmbH & Co. KG aus Velpke (Los 1 - Maurer- und Betonbauarbeiten f. 14.412,92 Euro), Karl-Heinz Reppert Heizung- und Sanitär-Meisterbetrieb aus Helmstedt (Los 2 - Heizung u. Sanitär für 2.325,70 Euro), Tischlerei Schneider GmbH aus Rühen (Los 3 - Außentüren für 16.645,72 Euro) und Axel Bolze aus Wolfsburg/Warmenau (Los 4 - Stahlbau für 35.611,94 Euro). Mit der Umsetzung dieser erforderlichen Maßnahmen wurde bereits in den ersten Tagen der Sommerferien begonnen. Die Lose 2 (Heizung/Sanitär) und 3 (Außentüren), wurden bereits in den Sommerferien abgeschlossen und die Leistungen durch das zuständige Ing.-Büro, vertreten durch Dipl.-Ing. Frederik Prenzel sowie Samtgemeindetechniker A. Blamberg abgenommen. Die Rohbau- und Ausbauarbeiten in den betroffenen Klassenräumen d. h. die Herstellung der Durchbrüche für die Türen zu den Fluchttreppen und aller Nebenarbeiten wurden ebenfalls in den Ferien abgeschlossen, sodass der Unterricht bzw. der reguläre Schulablauf zu Beginn des neuen Schuljahres nicht von den Bauarbeiten beeinträchtigt wurde. Die Abnahme zu diesen Teilleistungen erfolgt im Zuge der Gesamtabnahme. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten an der Außenfassade am Nord- und Ostflügel der Grundschule, werden die Einzelfundamente für die Stahltreppen nach Maßgabe des Stahlbauers hergestellt. Abschließend erfolgt dann der Aufbau der Treppenanlagen. Die abnahmereife Fertigstellung ist noch in 2015 geplant.
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