Feuerwehretat 2016
Beschluss:
Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung des Antrages von Ratsherrn Luckstein, 75.000 € für die Neuanschaffung und 20.000 € Zuschüsse für Fahrzeuge einzuplanen, abgestimmt. Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend der vorgelegten Haushaltsanmeldung mit der von Ratsherrn Luckstein beantragten Ergänzung für den Haushalt 2016 einzuplanen. ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 3 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Ratsherr Minkley erklärt, dass nicht genügend Zeit war, die Vorlage detailliert zu prüfen, weshalb sich die CDU-Fraktion enthält.
Protokoll:
Herr Schönberg erläutert die wichtigsten Daten zum Feuerwehretat 2016. Er betont, dass eine sehr gute Kommunikation zwischen Verwaltung und Feuerwehr besteht und die Ansätze hinreichend besprochen und geprüft werden konnten. Von der Verwaltung wurden nur wenige Kürzungen vorgenommen. Von Seiten der Feuerwehr und der Verwaltung wurde besprochen, mehr Mittel für die Anschaffung von hochwertiger Überbekleidung einzuplanen. Ein erheblicher Anteil der Überbekleidung ist durch Alter oder Verschleiß abgängig. Hierfür sind bis 2018 jeweils 20 und im Jahr 2019 nochmals 10 Sätze an Überbekleidung zu beschaffen. Diese Bekleidung ist in der Anschaffung teurer, ist jedoch in der Nutzungsdauer nicht begrenzt, was langfristig zu einer kostenneutralen Aufwertung der Qualität von Dienst- und Schutzkleidung führt. Die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt und die Ansätze im Finanzhaushalt, können aus der der Verwaltungsvorlage anliegenden Tabellen ersehen werden. Die von der Feuerwehr gewünschten Ansatzanpassungen sind nach Prüfung grundsätzlich übernommen worden und werden von Seiten der Verwaltung mitgetragen.
Die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes stellt eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Samtgemeinde Grasleben dar. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es in 2016 und den Folgejahren erheblicher finanzieller Anstrengungen, die vor dem Hintergrund „leeren Kassen“ schwer zu finanzieren sein werden. So muss der Kommunalaufsicht gerade im investiven Bereich die Erforderlichkeit der anstehenden Maßnahmen plausibel erläutert und belegt werden.
Die Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben kann ihre Aufgaben gerade im Hinblick auf die zurückgehenden Mitgliederzahlen nur erfüllen, soweit sie technisch gut ausgestattet ist. Den zurückgehenden Mitgliederzahlen versuchen die Ortsfeuerwehren durch verstärkte Werbemaßnahmen und die Gewinnung von Aktiven für eine Doppelmitgliedschaft entgegen zu wirken. Die Haushaltsplanung bewegt sich daher in dem Spannungsfeld zwischen fehlenden Finanzen und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Diese schwierige Aufgabe gilt es, gemeinsam zu bewältigen.
Insgesamt empfiehlt die Verwaltung, den Feuerwehrhaushalt in der vorliegenden Fassung zu beschließen und in die Haushaltsberatungen einzubringen.
Ratsherr Gläser betont, dass er es seit bereits 29 Jahren erlebt, dass die Feuerwehr sich an die Gesetzmäßigkeiten orientiert. Die Feuerwehren müssen technisch gut ausgerüstet sein. Dem Entwurf müsse zugestimmt werden, da er sich an dem Machbaren orientiert.
Ratsherr Luckstein bezieht sich auf die Anschaffung der Fahrzeuge und gibt zu Bedenken, dass es bei Gebrauchtfahrzeugen keine Zuschüsse gibt. Wobei bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen ein Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer gegenzurechnen ist. Auch hat es einen Versicherungswechsel gegeben, wodurch ebenfalls Zuschüsse wegfallen. Er bittet deshalb, diesen Wechsel noch einmal zu prüfen. Die Ansätze für Gerätewagen und TSF-W sind gekürzt, auf welcher Grundlage ist das geschehen, fragt Ratsherr Luckstein. Die Werte sind aus dem Vorjahr übernommen und wurden wieder so angesetzt, antwortet Herr Schönberg.
Antwort der Verwaltung: Die Zuschüsse für die Anschaffung der neuen Feuerwehrfahrzeuge wurden in der Vergangenheit von der Öffentlichen Sachversicherung Braunschweig gewährt. Dies geschah aus dem Grund, dass die SG Grasleben und die Mitgliedsgemeinden ihre Liegenschaften (Gebäude) dort bis heute versichert haben. Die Fahrzeuge waren auch in der Vergangenheit nicht bei der Öffentlichen Sachversicherung versichert. Vor dem Wechsel zur Generali Versicherung bestand der Versicherungsschutz der gesamten Fahrzeuge über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA). Das heißt, der Wechsel der Fahrzeugversicherung hatte keinerlei Auswirkungen auf die Zuschussgewährung durch die Öffentliche Sachversicherung.
Gemeindebrandmeister Maik Wermuth dankt zunächst für die sehr gute Zusammenarbeit. Gestern hat er die aktuellen Preise für Neufahrzeuge erhalten. Es kann ein Neufahrzeug, wie es die Ahmstorfer Wehr hat, für 74.000 € angeschafft werden. Abzüglich der 20.000 € Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer könnte folglich ein Neufahrzeug für Kosten in Höhe von rd. 54.000,00 € angeschafft werden.
Ratsherr Minkley fragt nach, warum sich die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen mehr als verdoppelt haben. Herr Schönberg antwortet, dass im kommenden Jahr die 10-Jahreswartung für das HLF 20/16 in Höhe von ca. 32.000 € einzuplanen ist.
SGB Janze erklärt, dass es viele Steigerungen in den Ausgaben gibt und sieht die Notwendigkeit, etwas für den Brandschutz zu tun. Die Feuerwehr ist mit weniger Personal auf eine gute technische Ausstattung angewiesen. Es sollte besprochen werden, wie nachhaltig die Maßnahmen sind. Es sollte z. B. mit der Ortsfeuerwehr Rennau gesprochen werden, denn das Auto ist "Schrott". Die Nachhaltigkeit zur Anschaffung eines Fahrzeuges muss gegeben sein.
Die Überbekleidung ist 10 Jahre alt, betont GBM Wermuth. Sie wird jedoch trotzdem weiterhin genutzt, auch wenn neue Überbekleidung angeschafft wird. Er betont zudem, dass die Feuerwehr in diesem Jahr bereits 163 Mal ausgerückt sei.
Ratsherr Luckstein meint, über Rennau müsse man sich keine Sorgen mehr machen, es gäbe immer ein Auf und Ab. Es gibt sehr engagierte Kameraden. Wichtig sei, wenn es wirtschaftlicher ist, ein Neufahrzeug zu kaufen. Die Ansätze sollten angepasst werden und der Zuschuss mit berücksichtigt werden. Wenn sich im nächsten Jahr abzeichnet, dass es anders aussieht mit der Wehr, dann sollte noch einmal darüber gesprochen werden. Er stellt den Antrag zum Beschluss, 75.000 € für die Neuanschaffung und 20.000 € Zuschüsse für Fahrzeuge einzuplanen.
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