Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Ausschuss für öffentliche Sicherheit

Dienstag, 13. Oktober 2015 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Beckmann, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Besonders begrüßt er Herrn Beyen von der Presse und die zahlreich erschienenen Feuerwehrleute.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es sind alle Ausschussmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Beschluss:

Die Tagesordnung wird somit mit 12 Punkten festgestellt.



Protokoll:

Zur Tagesordnung wurden keine Änderung- und / oder Ergänzungswünsche eingereicht, mündlich werden ebenfalls keine vorgetragen.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 20.10.2014

Beschluss:

Das Protokoll der 6. Sitzung vom 20.10.2014 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

 
TOP 5 Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit empfiehlt dem Samtgemeinderat, die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben (Feuerwehrsatzung) in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Herr Nitsche erläutert, dass die Neufassung der Feuerwehrsatzung auf Grund der gesetzlichen Grundlage notwendig ist. So hat der Landesgesetzgeber bereits im Jahre 2012 das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) neu gefasst. Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes hat sich die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und den Betrieb Freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der NSGB gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter Beteiligung des Brandschutzreferates des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und von kommunalen Praktikern eine Mustersatzung erarbeitet, die als Grundlage für die Ausarbeitung der neuen Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Grasleben diente. Gemeinsam mit GBM Maik Wermuth und der Arbeitsgruppe Feuerwehr  hat die Verwaltung das Muster an die Belange und die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben angepasst. Lediglich der  § 15 Reserveabteilung wurde zusätzlich auf Anregung des Gemeindebrandmeisters eingearbeitet. In diese Abteilung können aktive Kameraden, die für bestimmte Zeit nicht regelmäßig an Übungs- und Einsatzdiensten teilnehmen können,  für die Dauer von max. 2 Jahren wechseln.

An der grundsätzlichen Organisation und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben ändert sich nichts. Sie bliebt weiterhin in die bestehenden sechs Ortsfeuerwehren Grasleben, Mariental, Querenhorst, Rennau, Rottorf am Klei und Ahmstorf untergliedert. Stützpunktfeuerwehren sind weiterhin die Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental.


TOP 6 Machbarkeitsstudien für die Feuerwehrhäuser Mariental und Grasleben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit nimmt die Machbarkeitsstudien sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Es wird ein Arbeitskreis gebildet, der eine Empfehlung zur Entscheidung im Samtgemeinderat vorbereiten soll. Der Arbeitskreis wird aus jeweils zwei Mitgliedern der Fraktionen im Samtgemeinderat, den Ortsbrandmeistern der Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental, dem Gemeindebrandmeister sowie dem Samtgemeindebürgermeister mit seinen zuständigen Verwaltungsmitarbeitern gebildet.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Die Machbarkeitsstudien für die Feuerwehrhäuser Mariental und Grasleben wurden mit der Verwaltungsvorlage Nr. 242 allen Ratsmitgliedern und dem Gemeindebrandmeister sowie den Ortsbrandmeistern Navrath und Hasenfuß zur Kenntnis übersandt. Herr Nitsche fasst noch einmal kurz zusammen und erläutert den Sachverhalt.

Ratsherr Luckstein teilt mit, dass die Machbarkeitsstudien zeigen, dass massiver Handlungsbedarf besteht. Unabhängig von der Finanzsituation besteht die Verpflichtung, den Brandschutz zu gewährleisten. Die Gruppe wird deshalb dem Vorschlag der Verwaltung, der Bildung eines Arbeitskreises, zustimmen. Ziel ist es, mit der Planung der Feuerwehrhäuser im nächsten Jahr beginnen zu können.

Ratsherr Minkley fragt nach, ob ein gemeinsamer Arbeitskreis für beide Projekte gebildet werden soll. Die Anfrage bejaht SGB Janze.

GBM Maik Wermuth betont, die Feurwehr ist froh, dass die Machbarkeitsstudie nun vorliegt und eine Planungsgrundlage geschaffen ist. Der Arbeitskreis ist genau das richtige Instrument, um die Sache voranzubringen. Um möglichst einem Zeitverlust vorzubeugen, sollten bereits für das Haushaltsjahr 2016 Mittel für beide Feuerwehrhäuser eingestellt werden.

Am 20.10.2015 sollte der Arbeitskreis tagen. Teilnehmer für die Gruppe wird Ratsherr Luckstein sein, ein weiteres Mitglied wird noch benannt. SGB Janze wird die Einladung an die Fraktionsvorsitzenden versenden. 


TOP 7 Feuerwehretat 2016

Beschluss:

Es wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung des Antrages von Ratsherrn Luckstein, 75.000 € für die Neuanschaffung und 20.000 € Zuschüsse für Fahrzeuge einzuplanen, abgestimmt.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit empfiehlt dem Finanzausschuss, den Feuerwehretat entsprechend der vorgelegten Haushaltsanmeldung mit der von Ratsherrn Luckstein beantragten Ergänzung für den Haushalt 2016 einzuplanen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      3 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

Ratsherr Minkley erklärt, dass nicht genügend Zeit war, die Vorlage detailliert zu prüfen, weshalb sich die CDU-Fraktion enthält. 



Protokoll:

Herr Schönberg erläutert die wichtigsten Daten zum Feuerwehretat 2016. Er betont, dass eine sehr gute Kommunikation zwischen Verwaltung und Feuerwehr besteht und die Ansätze hinreichend besprochen und geprüft werden konnten. Von der Verwaltung wurden nur wenige Kürzungen vorgenommen.

Von Seiten der Feuerwehr und der Verwaltung wurde besprochen, mehr Mittel für die Anschaffung von hochwertiger Überbekleidung einzuplanen. Ein erheblicher Anteil der Überbekleidung ist durch Alter oder Verschleiß abgängig. Hierfür sind bis 2018 jeweils 20 und im Jahr 2019 nochmals 10 Sätze an Überbekleidung zu beschaffen. Diese Bekleidung ist in der Anschaffung teurer, ist jedoch in der Nutzungsdauer nicht begrenzt, was langfristig zu einer kostenneutralen Aufwertung der Qualität von Dienst- und Schutzkleidung führt.

Die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt und die Ansätze im Finanzhaushalt, können aus der der Verwaltungsvorlage anliegenden Tabellen ersehen werden. Die von der Feuerwehr gewünschten Ansatzanpassungen sind nach Prüfung grundsätzlich übernommen worden und werden von Seiten der Verwaltung mitgetragen. 

Die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes stellt eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Samtgemeinde Grasleben dar. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es in 2016 und den Folgejahren erheblicher finanzieller Anstrengungen, die vor dem Hintergrund „leeren Kassen“ schwer zu finanzieren sein werden. So muss der Kommunalaufsicht gerade im investiven Bereich die Erforderlichkeit der anstehenden Maßnahmen plausibel erläutert und belegt werden.

Die Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben kann ihre Aufgaben gerade im Hinblick auf die zurückgehenden Mitgliederzahlen nur erfüllen, soweit sie technisch gut ausgestattet ist. Den zurückgehenden Mitgliederzahlen versuchen die Ortsfeuerwehren durch verstärkte Werbemaßnahmen und die Gewinnung von Aktiven für eine Doppelmitgliedschaft entgegen zu wirken. Die Haushaltsplanung bewegt sich daher in dem Spannungsfeld zwischen fehlenden Finanzen und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Diese schwierige Aufgabe gilt es, gemeinsam zu bewältigen.

Insgesamt empfiehlt die Verwaltung, den Feuerwehrhaushalt in der vorliegenden Fassung zu beschließen und in die Haushaltsberatungen einzubringen.

Ratsherr Gläser betont, dass er es seit bereits 29 Jahren erlebt, dass die Feuerwehr sich an die Gesetzmäßigkeiten orientiert. Die Feuerwehren müssen technisch gut ausgerüstet sein. Dem Entwurf müsse zugestimmt werden, da er sich an dem Machbaren orientiert.

Ratsherr Luckstein bezieht sich auf die Anschaffung der Fahrzeuge und gibt zu Bedenken, dass es bei Gebrauchtfahrzeugen keine Zuschüsse gibt. Wobei bei der Neuanschaffung  von Fahrzeugen ein Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer gegenzurechnen ist. Auch hat es einen Versicherungswechsel gegeben, wodurch ebenfalls Zuschüsse wegfallen. Er bittet deshalb, diesen Wechsel noch einmal zu prüfen. Die Ansätze für Gerätewagen und TSF-W sind gekürzt, auf welcher Grundlage ist das geschehen, fragt Ratsherr Luckstein. Die Werte sind aus dem Vorjahr übernommen und wurden wieder so angesetzt, antwortet Herr Schönberg.

Antwort der Verwaltung:

Die Zuschüsse für die Anschaffung der neuen Feuerwehrfahrzeuge wurden in der Vergangenheit von der Öffentlichen Sachversicherung Braunschweig gewährt. Dies geschah aus dem Grund, dass die SG Grasleben und die Mitgliedsgemeinden ihre Liegenschaften (Gebäude) dort bis heute versichert haben. Die Fahrzeuge waren auch in der Vergangenheit nicht bei der Öffentlichen Sachversicherung versichert. Vor dem Wechsel zur Generali Versicherung bestand der Versicherungsschutz der gesamten Fahrzeuge über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA). Das heißt, der Wechsel der Fahrzeugversicherung hatte keinerlei Auswirkungen auf die Zuschussgewährung durch die Öffentliche Sachversicherung.

Gemeindebrandmeister Maik Wermuth dankt zunächst für die sehr gute Zusammenarbeit. Gestern hat er die aktuellen Preise für Neufahrzeuge erhalten. Es kann ein Neufahrzeug, wie es die Ahmstorfer Wehr hat, für 74.000 € angeschafft werden. Abzüglich der 20.000 € Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer könnte folglich ein Neufahrzeug für Kosten in Höhe von rd. 54.000,00 € angeschafft werden.

Ratsherr Minkley fragt nach, warum sich die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen mehr als verdoppelt haben. Herr Schönberg antwortet, dass im kommenden Jahr die 10-Jahreswartung für das HLF 20/16 in Höhe von ca. 32.000 € einzuplanen ist.

SGB Janze erklärt, dass es viele Steigerungen in den Ausgaben gibt und sieht die Notwendigkeit, etwas für den Brandschutz zu tun. Die Feuerwehr ist mit weniger Personal auf eine gute technische Ausstattung angewiesen.  Es sollte besprochen werden, wie nachhaltig die Maßnahmen sind. Es sollte z. B. mit der Ortsfeuerwehr Rennau gesprochen werden, denn das Auto ist "Schrott". Die Nachhaltigkeit zur Anschaffung eines Fahrzeuges muss gegeben sein.

Die Überbekleidung ist 10 Jahre alt, betont GBM Wermuth. Sie wird jedoch trotzdem weiterhin genutzt, auch wenn neue Überbekleidung angeschafft wird. Er betont zudem, dass die Feuerwehr in diesem Jahr bereits 163 Mal ausgerückt sei.

Ratsherr Luckstein meint, über Rennau müsse man sich keine Sorgen mehr machen, es gäbe immer ein Auf und Ab. Es gibt sehr engagierte Kameraden. Wichtig sei, wenn es wirtschaftlicher ist, ein Neufahrzeug zu kaufen. Die Ansätze sollten angepasst werden und der Zuschuss mit berücksichtigt werden. Wenn sich im nächsten Jahr abzeichnet, dass es anders aussieht mit der Wehr, dann sollte noch einmal darüber gesprochen werden. Er stellt den Antrag zum Beschluss, 75.000 € für die Neuanschaffung und 20.000 € Zuschüsse für Fahrzeuge einzuplanen.


TOP 8 Beschlussfassung über die Satzung für die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit empfiehlt dem Samtgemeinderat,

a)   die Feuerwehrgebührenkalkulation in der vorliegenden Fassung

b)   sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der vorliegenden Fassung bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 08.09.2011

zu beschließen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen



Protokoll:

Frau Voigtländer erläutert den Sachverhalt. Sie teilt mit, dass die letzte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben am 08.09.2011 in Kraft trat. Die Erstellung einer Neukalkulation war daher dringend notwendig und führt zu stark veränderten Gebühren.   Im Jahr 2012 wurde das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) neu gefasst. Schließlich muss die Satzung an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Neu geregelt wurden u. a. auch die Rechtsgrundlagen für die Gebührenerhebung und Kostenerstattung bei Nachbarschaftshilfe, bei Schiffsbrandbekämpfungen, bei Stellung einer Brandsicherheitswache und für die Durchführung der Brandverhütungsschau. 

Des Weiteren wurden die Kostenerstattungsansprüche der Kommunen für Sonderlöschmittel, Sondereinsatzmittel und unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Entsorgung von Löschwasser neu eingefügt, teilt Frau Voigtländer mit. 

Die beigefügte Kalkulation enthält die neu errechneten Gebührensätze. Die Verwaltung schlägt vor, die Kalkulation und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der vorliegenden Fassung bei gleichzeitiger Aufhebung der Satzung vom 08.09.2011 zu beschließen.

Ratsherr Luckstein teilt mit, dass die Gruppe der Vorlage schweren Herzens zustimmen wird.

Ratsherr Minkley teilt mit, dass die dem Bürger in Rechnung zu stellenden Kosten schwer nachvollziehbar sind. Er vermisst das "Ursachenprinzip". Ergänzung der Verwaltung: Hierzu gibt es klare gesetzliche Regelungen in § 29 NBrandSchG und § 6 f. Nds. SOG.

Ratsherr Gläser betont, es sei eine gigantische Erhöhung der Gebühren, über die entschieden werden muss. Es hilft seines Erachtens nur, eine phantastische Öffentlichkeitsarbeit zu führen, um die enorme Erhöhung der Gebühren dem Bürger nahe zu bringen.

Die Feuerwehr hat damit nichts zu tun, merkt  Gemeindebrandmeister Maik Wermuth an. Er persönlich ist überzeugt davon, dass es nach den ersten Kostenbescheiden zu Klagen kommen wird. Es sollte auf jeden Fall mit den Leuten gesprochen werden, denn auch die "Brandsicherheitswache" kostet mehr als früher. Er erinnert dabei an die Brandsicherheitswache zu den Osterfeuern.


TOP 9 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es erfolgt keine Mitteilung über wichtige Angelegenheiten.

 
TOP 10 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Der Ausschuss heißt "Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung", betont Ratsherr Gläser. Er wurde seines Erachtens nach nicht umbenannt und deshalb legt er Wert darauf, dass der Ausschuss zukünftig wieder so genannt wird. SGB Janze betont, dass es sich nicht um einen reinen Feuerwehrausschuss handelt. Ergänzung der Verwaltung:  Der Begriff öffentliche Sicherheit steht im Sinne der Gefahrenabwehr für die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt. Folglich können und sollen auch Punkte abseits des Brandschutzes beraten werden.

Gemeindebrandmeister Maik Wermuth regt an, den Ausschuss etwas später tagen zu lassen, damit die Feuerwehrkameraden, die länger arbeiten müssen, auch an der Sitzung teilnehmen können. SGB Janze hält dies für ungünstig, zumal die Beschlussfassung abschließend in der Vertretung erfolgt, die um 18:00 Uhr tagt.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Navrath frag nach, ob im alten Stabsgebäude in Mariental Asylbewerber untergebracht werden.  Samtgemeindebürgermeister Janze teilt mit, dass bis Januar / Februar nächsten Jahres noch 20 weitere Asylbewerber unterzubringen sind und dass die Verwaltung versucht, Wohnungen anzumieten. Die Verwaltung schaut in alle Richtungen, um die Unterbringung zu gewährleisten. Wenn es etwas zu berichten gibt, wird die Verwaltung das tun.

Herr Hasenfuß betont, er habe ein ganz schlechtes Gefühl im Bauch, wenn es um die Verabschiedung der neuen Feuerwehrgebührensatzung geht. Die Betriebe werden sicherlich ihre Kosten für die Mitarbeiter, die zu Einsätzen ausrücken, voll in Rechnung stellen.

Herr Nitsche merkt an, der Alarm, der von der Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, war bisher verschuldensabhängig. Das ist nun nicht mehr der Fall, der Alarm ist verschuldensunabhängig, was gesetzlich so geregelt ist. Demnach wird SGB Janze Gespräche mit relevanten Firmen führen.

 
TOP 12 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Reinhard Beckmann bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 18:20 Uhr die Sitzung.

 

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