Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 einschl. Haushaltsplan 2016 mit Anlagen
Beschluss:
a) Der Gemeinderat Grasleben beschließt die Haushaltssatzung 2016 einschl. Haushaltsplan 2016 in der aktuell beratenen Version (Anlage 1).
b) Das Haushaltssicherungskonzept 2015 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form – Fortschreibung 2016 – beschlossen (vgl. HH-Entwurf 2016). c) Der Stellenplan 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe HH-Entwurf 2016). d) Die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 wird zur Kenntnis genommen. (vgl. Anlage 2) e) Das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. HH-Entwurf 2016). ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig
Protokoll:
Zur heutigen Ratssitzung wurde eine neue Tischvorlage mit den aktuellen Änderungen verteilt. Herr Schulz erläutert diese. Im Ergebnishaushalt werden Erträge in Höhe von rd. 2.677.700 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von rd. 3.206.900 Mio. € erwartet. Somit wird das ordentliche Ergebnis -529.200 € betragen. Der Fehlbedarf von -529.200 € ist jedoch deutlich besser, als noch im Haushalt 2015 (-969.100 €). Die Gründe für diese Entwicklung liegen im Wesentlichen in einer im Jahr 2016 sinkenden Umlagequote.
Die Erträge aus Steuern werden im Jahr 2016 nur leicht steigen und wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 13.100 €, Grundsteuer B 251.000 €, Gewerbesteuer 912.000 €, Einkommenssteuer 980.000 €, Umsatzsteuer 105.000 € und Hundesteuer 16.200,00 €. Das sind Steuern von insgesamt 2.277.300 €, was einen Anteil am Gesamtertrag in Höhe von 85 % ausmacht. Der Ansatz Gewerbesteuer wurde mit 912.000 € festgesetzt. Damit liegt er rd. 80.000 € unter dem Ansatz 2015.
Die abzuführende Kreisumlage sinkt im Jahresvergleich um 390.000 € und die Samtgemeindeumlage sinkt um rd. 21.000 €.
Der Ergebnishaushalt insgesamt ist erneut nicht ausgeglichen. Ein Haushaltsausgleich ist auch für die Folgejahre nicht zu erwarten. Das jährliche Defizit wird derzeit mit rd. -400.000 € erwartet. Somit werden im Ergebnishaushalt 2016 (§ 1 Haushaltssatzung) nunmehr Erträge in Höhe von rd. 2,678 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von rd. 3,207 Mio. € festgesetzt. Die Unterdeckung beträgt demnach rd. 16,5%.
Der Stellenplan sieht auf dem Betriebshof die 3. Ganzjahresstelle vor, folglich steigt der Personalaufwand.
Für die laufende Unterhaltung der Straßen und Wege sind 50.000 € eingestellt. Zusätzlich sind 50.000 € für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Mittel-, Kirch- und Schulstraße vorgesehen.
Zum Finanzhaushalt:
Entsprechend der bisherigen Ausführungen erwartet die Gemeinde Grasleben im Finanzhaushalt 2016 einen Liquiditätsverlust von rd. 545.700 €. Weil das Ergebnis sich verschlechtert überzieht die Gemeinde Grasleben ihr ohnehin schon überzogenes Konto nochmals um rd. 500.000 €. Das bedeutet, dass ein höherer „Überziehungskredit benötigt wird“. Es muss daher auch die Ermächtigung für Liquiditätskredite entsprechend erhöht werden und ist nunmehr auf 4,0 Mio. € neu festzusetzen (bisher 3,6 Mio. € im Jahr 2015). Dass nur um 400.000 € erhöht werden muss, ist dem besseren Verlauf 2015 geschuldet (100.000 € Liquiditätsverbesserung).
Investitionen:
Das Investitionsvolumen 2016 ist mit rd. 53.800 € unverändert niedrig. Die Auflistung der geplanten Investitionen können der zur Sitzung verteilten Aufstellung entnommen werden.
Es ergibt sich ein Kreditbedarf von 40.200 € im Jahr 2016 (§ 2 der Haushaltssatzung 2016).
Hebesätze (§ 5 Haushaltssatzung):
Die Hebesätze bleiben unverändert bei 390 Prozentpunkten für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer.
Verschuldung:
Die Verschuldung der Gemeinde Grasleben steigt auch im Jahr 2016 leider weiter an. Zwar kann die investive Verschuldung auf rd. 1.535.000 € zurückgeführt werden, allerdings steigt der Verschuldungsgrad durch die erforderliche Erhöhung beim „Kontoüberziehungskredit“ (Liquiditätskredit) weiter bis auf voraussichtlich rd. 3,8 Mio. € an. Zum 31.12.2016 beträgt die Verschuldung insgesamt rd. 5,3 Mio. € oder je Einwohner vermutlich rd. 2.200 €. Die amtliche Einwohnerzahl beträgt 2.437 (Stichtag 31.12.2014).
Haushaltssicherung:
Weil der Haushalt nicht ausgeglichen ist, ist das Haushaltssicherungskonzept formal weiter fortzuschreiben. Hierzu bietet der Haushalt der Gemeinde Grasleben jedoch keine Ansätze mehr. Daher beschränkt sich das Haushaltssicherungskonzept 2016 auf die bereits im Jahr 2015 beschlossenen Maßnahmen.
Die „Schieflage“ im Haushalt der Gemeinde Grasleben ist seit Jahren vorhanden. Möglichkeiten eines aktiven Gegensteuerns sind begrenzt. Mit einer Erhöhung der Steuersätze für die Realsteuern hat der Rat bereits 2015 sehr angemessen auf diese Entwicklung reagiert. Daher werden auch die künftigen Haushalte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auszugleichen sein, solange die Struktur der „kommunalen Landschaft“ in der Samtgemeinde Grasleben unverändert bleibt. Dies gilt auch für die anderen drei Gemeinden der Samtgemeinde Grasleben. Damit verstößt die Gemeinde Grasleben latent, aber ebenso unfreiwillig, gegen das geltende Haushaltsrecht in Niedersachsen, betont Herr Schulz.
Ratsherr Nitschke merkt an, dass das Budget ausgereizt sei. Die Fusionsverhandlungen führten zu keinen Ergebnis. Er schlägt vor, dem Haushalt 2016 zuzustimmen.
Ratsfrau Siemann ergänzt, die Wahlen 2016 seien zunächst abzuwarten und es ist dann zu schauen, ob eventuell mit einem neuen niedersächsischen Landtag ein kleiner Schritt in Richtung Einheitsgemeinde möglich sei.
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