Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Rat der Samtgemeinde Grasleben (SGR)

Montag, 14. Dezember 2015 , 18:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Gläser begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er bittet darum, dass sich alle Anwesenden von den Plätzen erheben, um dem verstorbenen Herrn Ulrich Paulmann zu gedenken.

Der Verstorbene gehörte dem Rat der Samtgemeinde Grasleben von 1991 bis 1996 und dem Rat der Gemeinde Rennau von 1986 bis 1996 an. Mehr als zwei Jahrzehnte war er Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rottorf sowie von 1992 bis 1998 stellv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Grasleben. Er hat sich darüber hinaus stetig für die Belange der Samtgemeinde Grasleben, der Gemeinde Rennau und insbesondere seines Wohnortes Rottorf eingesetzt. Der Rat der Samtgemeinde Grasleben wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ratsvorsitzender Gläser stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Ratsmitglieder Andrea Belling und Enno Jaeger fehlen entschuldigt. Alle anderen Ratsmitglieder sind anwesend und die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 16 Punkten festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 18. öffentlichen Sitzung vom 29.06.2015

Beschluss:

Das Protokoll der 18. öffentlichen Sitzung vom 29.06.2015 wird genehmigt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

 
TOP 5 Bericht über wichtige Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses

Protokoll:

Das Protokoll des Samtgemeindeausschusses vom 7.12.2015 wurde am letzten Freitag verschickt. Insofern sind die Beschlüsse bekannt. Darüber hinaus ist ergänzend zu berichten, dass am Dienstag letzter Woche beim Wasserverband Vorsfelde die kleine Verbandsversammlung stattfand. Es wurde u. a. die Erhöhung der Trinkwasserpreise beschlossen. Samtgemeindebürgermeister Janze erhielt den Auftrag, den Vorschlägen des Wasserverbandes Zustimmung zu erteilen. Des Weiteren wurde im letzten Samtgemeindeausschuss die Annahme und Vermittlung diverser Spenden beschlossen. Den Spendern sei an dieser Stelle noch einmal besonders gedankt. 

 
TOP 6 Resolution des Rates der Samtgemeinde Grasleben zur Umwidmung der Landesstraße 651 in eine Kreisstraße und Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Magdeburger Straße in Grasleben durch den Landkreis Helmstedt

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die anliegende Resolution zur Umwidmung der Landesstraße 651 in eine Kreisstraße und die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Magdeburger Straße in Grasleben durch den Landkreis Helmstedt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Die Gruppe stellt einen Antrag zur Verabschiedung einer Resolution:

Der Straßenverkehr auf der Hauptverkehrsader der Gemeinde Grasleben, der Magdeburger Straße, hat seit längerer Zeit unerträgliche Ausmaße mit zunehmender Tendenz angenommen. Basierend, insbesondere auf der Verkehrsuntersuchung zur Klassifizierung des Straßennetzes im Raum Grasleben, soll der Landkreis Helmstedt mit dieser Resolution nunmehr aufgefordert werden, zu handeln. Der Samtgemeinderat sieht sich in der moralischen Verpflichtung, die Belange der Mitgliedsgemeinde Grasleben nachhaltig zu unterstützen.

Beide Fraktionen wollen die Resolution unterstützen und einigen sich nach kurzer Aussprache darauf, die Resolution, wie nachstehend aufgeführt, zu beschließen.

Der Samtgemeinderat fordert den Landkreis Helmstedt auf  

a.) die Übernahme der Straßenbaulast für die Landesstraße 651 gem. der gutachterlichen Einlassung des Büros Zacharias Verkehrsplanungen aus August 2015 und

b.) die Bescheidung des Antrages auf Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h der Gemeinde Grasleben auf der L 651 - Magdeburger Straße in Grasleben -

zeitnah durchzuführen.


TOP 7 Beschlussfassung über die Satzung für die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt

a) die Feuerwehrgebührenkalkulation in der zuletzt mehrheitlich abgestimmten Fassung

b) sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben in der zuletzt mehrheitlich abgestimmten Fassung.

Gleichzeitig wird die Satzung vom 08.09.2011 aufgehoben.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen



Protokoll:

Die Satzung wurde mehrfach auch in öffentlichen Gremien besprochen und weiterentwickelt. Kontrovers wurde im Samtgemeindeausschuss über die Brandsicherheitswache diskutiert. Aus diesem Grund hat die Verwaltung nach Rücksprache mit der Feuerwehr den Punkt 5 der Anlage hinzugefügt. Die Verwaltung hatte pauschal 50,00 € für die Durchführung der Brandsicherheitswache für Veranstaltungen im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben (außer Brauchtumsfeuer) vorgesehen. Nach Rücksprache und auf Empfehlung der Feuerwehr wurde der Betrag auf pauschal 100,00 € angehoben mit der Einschränkung "pro angefangene 5 Stunden".

Die CDU-Fraktion beantragt, den Betrag für die Brandsicherheitswache für Veranstaltungen im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben auf pauschal 50,00 € festzulegen.

Über den Antrag wird abgestimmt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja- Stimmen, 7 Nein-Stimmen

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Es erfolgt die Abstimmung, den Betrag für die Brandsicherheitswache für Veranstaltungen im Gebiet der Samtgemeinde Grasleben auf pauschal 100,00 € pro angefangene 5 Stunden festzulegen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen

    


TOP 8 Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben (Feuerwehrsatzung) in der vorliegenden Fassung.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Auf Grund der Neufassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) im Jahr 2012 war die Neufassung der Satzung erforderlich. Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes hat sich die Rechtsgrundlage für die Aufstellung und den Betrieb Freiwilliger Feuerwehren in Niedersachsen geändert. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der NSGB gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen unter Beteiligung des Brandschutzreferates des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und von kommunalen Praktikern eine Mustersatzung erarbeitet, die als Grundlage für die Ausarbeitung der neuen Feuerwehrsatzung der Samtgemeinde Grasleben diente. Gemeinsam mit GBM Maik Wermuth und der Arbeitsgruppe Feuerwehr  hat die Verwaltung das Muster an die Belange und die Besonderheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben angepasst. Lediglich der  § 15 Reserveabteilung wurde zusätzlich auf Anregung des Gemeindebrandmeisters eingearbeitet. In diese Abteilung können aktive Kameraden, die für bestimmte Zeit nicht regelmäßig an Übungs- und Einsatzdiensten teilnehmen können,  für die Dauer von max. 2 Jahren wechseln.

An der grundsätzlichen Organisation und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben ändert sich nichts. Sie bliebt weiterhin in die bestehenden sechs Ortsfeuerwehren Grasleben, Mariental, Querenhorst, Rennau, Rottorf am Klei und Ahmstorf untergliedert. Stützpunktfeuerwehren sind weiterhin die Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental.

Samtgemeindebürgermeister Janze empfiehlt, die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grasleben zu beschließen.


TOP 9 Machbarkeitsstudien für die Feuerwehrhäuser Mariental und Grasleben

Beschluss:

Der Samtgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudien sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Arbeitskreis, der aus jeweils zwei Mitgliedern der Fraktionen im Samtgemeinderat, den Ortsbrandmeistern der Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental, dem Gemeindebrandmeister sowie dem Samtgemeindebürgermeister mit seinen zuständigen Verwaltungsmitarbeitern gebildet wurde, soll eine Empfehlung zur Entscheidung im Samtgemeinderat vorbereiten.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Die Verwaltung hatte sich aufgrund der vorliegenden Machbarkeitsstudien für die Feuerwehrhäuser Grasleben und Mariental noch nicht in der Lage gesehen, dem Samtgemeinderat eine Empfehlung für konkrete Um- oder Neubauprojekte zu geben. Verwaltungsseitig werden Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern grundsätzlich für erforderlich gehalten. Jedoch besteht zu zahlreichen Punkten noch Klärungsbedarf.  

Daher wird empfohlen, die vorliegenden Studien zunächst zur Kenntnis zu nehmen und die Bildung eines Arbeitskreises, bestehend aus jeweils zwei Mitgliedern der Fraktionen des Samtgemeinderates, den Ortsbrandmeistern der Ortsfeuerwehren Grasleben und Mariental sowie dem Samtgemeindebürgermeister mit seinen zuständigen Verwaltungsmitarbeitern, zu beschließen. Herr Nitsche teilt mit, dass die Arbeitsgruppe bereits einmal getagt hat.

Die abschließende Entscheidung über die Bildung des vorgeschlagenen Arbeitskreises obliegt dem Samtgemeinderat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 69 NKomVG (siehe Kommentar Robert Thiele zu § 71 NKomVG; Seite 211 Nr. 2).

Die Verwaltung bittet, entsprechend zu beschließen.


TOP 10 Annahme und Vermittlung von Kettenzuwendungen; Einzelzuwendungen der Fa. Thieme GmbH & Co. KG

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt, die Kettenzuwendungen von der Firma Thieme GmbH & Co. KG in dem Zeitraum vom 01.01.2015 bis 06.12.2015 in Höhe von insgesamt 3.409,90 EUR anzunehmen und zweckentsprechend zu vermitteln.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig


TOP 11 Selbstbindungsbeschluss bezüglich der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse

Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Grasleben beschließt die in der Verwaltungsvorlage aufgeführte Zeitplanung hinsichtlich der derzeit noch fehlenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 und Folgejahre.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Mit Schreiben vom 18.08.2015 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt alle Kommunen mit noch fehlenden Eröffnungsbilanzen bzw. fehlenden Jahresabschlüssen angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte aufgrund hierdurch fehlender Prüfungsgrundlagen schwierig sei. Um diesen unbefriedigenden Zustand zumindest zeitlich zu begrenzen hat der Landkreis Helmstedt dazu aufgefordert, dass der Samtgemeinderat einen Selbstverpflichtungsbeschluss herbeiführt, aus dem der Zeitplan zur Aufholung der vorstehenden Rückstände konkret und somit selbstbindend hervorgeht. Dieser „Selbstbindungsbeschluss“ ist zusammen mit der noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2016 nebst Haushaltsplan 2016 der Kommunalaufsicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegen.


TOP 12 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 einschl. Haushaltsplan 2016 mit Anlagen

Beschluss:

a) Der Samtgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2016 einschl. Haushaltsplan 2016 in der zuletzt beratenen Version.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

b) Das Haushaltssicherungskonzept 2016 und Folgejahre wird in der vorliegenden Form beschlossen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig

c) Der Stellenplan 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

d) Die Ergebnis- und Finanzplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

e) Das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      Einstimmig



Protokoll:

Herr Schulz erläutert ausführlich die Eckdaten zum Haushalt 2016. Die von ihm vorgetragene Präsentation sowie die aktuell zur Sitzung vorgelegte Veränderungsliste sind dem Protokoll als Anlagen beigefügt. 

Von Seiten der Gruppe wird der Haushalt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mitgetragen.

Die CDU-Fraktion stellt 5 Anträge, über die zunächst abgestimmt werden soll.

1. Verzicht auf die zusätzliche Stelle "Koordination Ganztagsschulbetrieb":

Im Jahr 2016 sollte erst einmal abgewartet werden, wie der Hort angenommen wird. Deshalb sollte zunächst auf die Stelle eines Koordinators verzichtet werden.

2. Verzicht auf die zusätzliche Stelle "Techniker im Bauamt":

Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle Techniker im Bauamt mit Befristung würde die CDU-Fraktion mittragen. Eine langfristige Bindung einzugehen, hält die Fraktion jedoch bei der angespannten Haushaltslage für schwierig.

3. Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 50.000 €:

Die Sach- und Dienstleistungen (ohne Flüchtlingskosten) sind um 50.000 € zu kürzen.

4. Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 11.000 €.

5. Auf die Verdunkelung des Ratssaales soll verzichtet werden.

Vor der Gesamtabstimmung zum Haushalt beantragt Ratsherr G. Nitschke zudem eine Sitzungsunterbrechung.

Der Gruppe fehlen die Hintergründe zu den Anträgen. Bei einem Personalverzicht müsste folgendermaßen auch auf die Umsetzung der Maßnahmen verzichtet werden. Was soll an Sach- und Dienstleistungen gestrichen werden?

Samtgemeindebürgermeister Janze ist nicht immer gleicher Meinung mit der Gruppe, in diesem Fall jedoch schon. Die Stelle "Koordination Ganztagsschule" sollte zwingend im Haushalt bleiben, sie könnte mit einem Sperrvermerk versehen werden. Die Verwaltung war bisher nicht mit genügend Personal ausgestattet. Es häufen sich die Rückstände. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden die zusätzlichen Stellen zwingend benötigt.  Im Ergebnishaushalt sind Steigerungen zu verzeichnen. Es handelt sich jedoch um Aufgaben, die unbedingt erledigt werden müssen. Die Verwaltung bittet darum zu helfen und mitzuteilen, wo eingespart werden soll. Dem Antrag, auf die Verdunkelung des Ratssaales zu verzichten, kann die Verwaltung folgen.

Die CDU-Fraktion rät dazu, Prioritäten zu setzen und bleibt bei den Anträgen.

Die Gruppe bekräftigt den Antrag von Samtgemeindebürgermeister Janze, die zusätzliche Stelle eines Koordinators für die Ganztagsschule nicht zu streichen, sondern mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Es wird über den Antrag, die Stelle Koordinator Ganztagsschule mit einem Sperrvermerk zu versehen, abgestimmt.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Danach wird über die Anträge der CDU-Fraktion abgestimmt:

1. Verzicht auf die zusätzliche Stelle "Koordination Ganztagsschulbetrieb"

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

2. Verzicht auf die zusätzliche Stelle "Techniker im Bauamt"

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

3. Reduzierung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 50.000 €

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

4. Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 11.000 €

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:      6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

5. Keine Verdunkelung für den Ratssaal

ABSTIMMUNGSERGEBNIS:     10 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

Einstimmig wird beschlossen, die Sitzung für 10 Minuten (von 19:40 bis 19:50 Uhr) zu unterbrechen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird über den Haushalt für folgt abgestimmt:


TOP 13 Bericht des Samtgemeindebürgermeisters und der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Samtgemeindebürgermeister Janze teilt mit:

Der Mietvertrag mit der Dahlia GmbH aus Euskirchen zur Unterbringung der Asylbewerber im Erdgeschoss des Dahlienplatzes 1 wurde am 19.11.2015 unterzeichnet. Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2016.

Momentan lässt die Dahlia GmbH die Heizung und die Sanitäranlagen instand setzen.

Am 07.12.2015 hat ein Ortstermin mit der Bauaufsicht und dem Brandschutzprüfer stattgefunden. Detailfragen sind noch mit der Bauaufsicht und dem Brandschutzprüfer zu klären.  

Ende vergangener Woche hat der Landkreis Helmstedt die neuen Quoten für die Unterbringung von Asylbewerber festgelegt. Bis Ende März muss die Samtgemeinde noch 34 Personen unterbringen. Es wird nach wir vor mit einer steigenden Tendenz im Laufe des Jahres gerechnet. 

Am Donnerstag, 06.01.2016, um 18:00 Uhr soll zur Koordinierung ehrenamtlicher Betreuung für Asylbewerber im Ratssaal eine Besprechung stattfinden. 

Unterrichtung gem. § 7 der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten:

Es wurde die Umschuldung eines bei der Nord/LB  aufgenommenen Darlehens in Höhe von ursprünglich 153.387,56 € (300.000,- DM)  aus dem Jahr 2000 vorgenommen. Die Zinsanpassung begann am  30.11.2015. Das Restdarlehen in Höhe von 117.223 € wurde am 23.11.2015 umgeschuldet. Neuer Kreditgeber ist die Deutsche Kreditbank Magdeburg. Die Zinsbindung für 1,41 % beträgt 17,5 Jahre.

 
TOP 14 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Schriftliche Anträge und Anfragen liegen nicht vor und mündlich werden keine vorgetragen.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Elternvertreterin der Grundschule fragt, wie der Betrieb der Ganztagsschule ablaufen soll. Sie teilt mit, dass eine Betreuung von montags bis freitags in der Zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr notwendig ist. Der Ausbau des Hortes erscheint deshalb sinnvoller. Viele Eltern wollen, dass der Hort bestehen bleibt. Was wird z. B. mit der Ferienbetreuung?

Samtgemeindebürgermeister Janze kann die Wünsche nachvollziehen und nur unterstützen. Es besteht jedoch ein Ratsbeschluss und den muss die Verwaltung umsetzen. Der Rat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und ggf. wird nochmals mit dem Schulelternrat Rücksprache gehalten. Samtgemeindebürgermeister Janze rät, in direkte Gespräche mit der Gruppe einzutreten.

 
TOP 16 Schließung der Sitzung

Beschluss:



Protokoll:

Ratsvorsitzender Gläser schließt die Sitzung um 20:02 Uhr.

 

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