Sitzungstermine in der Samtgemeinde Grasleben

SG Grasleben - Schulausschuss

Donnerstag, 03. März 2016 , 17:00 Uhr


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, besonders die zahlreich vertretenen Bürgerinnen und Bürger.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung fest.

Die Beschlussfähigkeit ist durch die Anwesenheit aller Ausschussmitglieder gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge

Beschluss:

Die Tagesordnung wird mit 10 Tagesordnungspunkten festgestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 11. öffentlichen Sitzung vom 06.10.2015

Beschluss:

Die Niederschrift Nr. 11 vom 06.10.2015 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.



Protokoll:

 
TOP 5 Bericht der Schulleitung

Protokoll:

Rektorin Kromp berichtet, dass zurzeit 139 Kinder die Grundschule Grasleben besuchen, hiervon haben fünf Kinder speziellen Förderbedarf und sechs Kinder stammen aus Asylbewerberfamilien. Die Beschulung der Flüchtlingskinder stellt sich als Herausforderung dar, da die Kinder sehr unterschiedliche Voraussetzungen haben und außer dem Nichtbeherrschen der deutschen Sprache teilweise auch noch eine mangelnde Alphabetisierung hinzu kommt.
Die Unterrichtsversorgung in der Grundschule stellt sich insgesamt als gut dar. Im Gegenzug zum Weggang einer Lehreramtsanwärterin zum Halbjahr, kam eine Lehrkraft aus ihrer Elternzeit zurück.

Ratsherr Zängerling möchte Informationen zum Stand des Konzeptes für die Ganztagsschule haben.

Rektorin Kromp berichtet, dass ihre Vorgabe war, bis zum Sommer 2016 ein Konzept vorzulegen und zu diesem Zeitpunkt wird dies auch geschehen. Bisher wurde in der Grundschule ein Arbeitskreis gebildet, welcher aus ihr selbst, zwei Kollegen und zwei Elternvertretern besteht. Es wird eine offene Ganztagsschule geben, an der alle Schüler freiwillig teilnehmen können, die allerdings nach Anmeldung für ein halbes Jahr zur Teilnahme verpflichtet. Ein Angebot wird es für vier Tage pro Woche in der Zeit von 12:45 Uhr bis 15:30 Uhr geben. Mittags wird sich in Stammgruppen getroffen, um gemeinsam das Mittagessen einzunehmen. Anschließend geht es über das Erledigen der Hausaufgaben und einer Freispielphase in die offene Phase, die sich von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr erstreckt und von Arbeitsgemeinschaften abgedeckt werden soll. Für die dritte und vierte Klasse wird es an einem Tag der Woche keine Ganztagsschule geben, da der reguläre Unterricht bis 13:30 Uhr erfolgt.

 
TOP 6 Weiterentwicklung der Grundschule Grasleben zu einer Ganztagsschule; Erneute Beratung sowie Neufestsetzung der Hortgebühren ab dem 01.04.2016

Beschluss:

a) Die überschlägige Kostenkalkulation einer zusätzlichen Randstundenbetreuung im Zusammenhang mit einer Ganztagsschule im Vergleich zum Hort wird als weitere Information zur Beratung ergänzend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: Die Zurkenntnisnahme ist einvernehmlich erfolgt.

b) Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, die Festlegung der Entgelte für den Hort in der Grundschule Grasleben, basierend auf der bisherigen Entgeltordnung mit Entgelttabelle für den Hort in der ev. Kindertagesstätte "Abenteuerland" St. Maria Grasleben gem. Anlage 1, Variante 3. Die Entgelte treten zum 01.04.2016 mit Öffnung des Hortes in der Grundschule Grasleben in Kraft.

Der Samtgemeinderat beschließt entsprechend.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

c) Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, weiterhin an der perspektivischen Einführung der Ganztagsschule festzuhalten, beschließt jedoch - in Abänderung des Beschlusses vom 29.06.2015 - keinen konkreten Einführungstermin zu benennen. Hieraus folgt, dass von einer Einführung der Ganztagsschule zum Schuljahr 2017/2018 und einer Antragsstellung bis zum 01.12.2016 abgesehen wird.

Der Samtgemeinderat beschließt entsprechend.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke bittet SGB Janze um eine kurze Erläuterung des Sachstands und erhält von den Ausschussmitgliedern die Zustimmung, dass sich die anwesenden Zuschauer während des Tagesordnungspunktes an der Diskussion beteiligen dürfen.   

SGB Janze erläutert, dass zur Einführung einer Ganztagsschule (GTS) bereits umfangreiche Beratungen in Sitzungen, Ausschüssen, gemeinsamen Fraktionssitzungen, Infoveranstaltungen für Eltern, Ratsmitglieder und Interessierte im Jahr 2014 und 2015 stattgefunden haben. Bei einer Elternbefragung im Jahr 2014 hatten sich lediglich 12% für eine GTS ausgesprochen. Im Juni 2015 hatte in einer gemeinsamen Sitzung mit den Fraktionen und der Verwaltung mit anschließendem Pressegespräch  Konsens bestanden, die GTS zum Schuljahr 2018/2019 einzuführen. Dies war auch die Empfehlung der Verwaltung gewesen. Entgegen des Einvernehmens in der interfraktionellen Beratung wurde dann im Samtgemeinderat mehrheitlich die Einführung der GTS zum Schuljahr 2017/2018 beschlossen und zum Übergang die Einrichtung eines Hortes in der Grundschule. Das Konzept sollte, ohne Vorgaben der Politik, von der Schulleitung bis Sommer 2016 erstellt werden. Daraufhin formierte sich Widerstand in der Elternschaft gegen die schnelle Einführung einer Ganztagsschule, der in der Gründung einer Elterninitiative mit Unterschriftensammlung mündete. Im Januar 2016 wurde im Samtgemeindeausschuss erneut über die Einführung der GTS beraten und dieser verwies die Beratung zunächst in den Schulausschuss, der heute eine Empfehlung für die Beschlussfindung im Samtgemeinderat am 15.03.2016 abgeben soll.

SGB Janze beruhigt die Eltern dahingehend, dass die Schule in Grasleben nicht vom Land geschlossen werden könne, da Träger der Schule die Samtgemeinde Grasleben ist und somit einzig und allein die Samtgemeinde über den Fortbestand entscheidet. Da die Grundschule die einzige Schule in der Samtgemeinde ist, gibt es keinerlei Bestrebungen diese zu schließen.


Weiterhin gibt SGB Janze Erläuterungen zu den erheblichen Kosten, die auf die Samtgemeinde Grasleben bei Einrichtung einer GTS zukommen würden, welche nicht zuletzt auch z. B. beim Austausch von Erfahrungsberichten mit anderen Gemeinden eruiert wurden. Die Einführung eine GTS ist keine Pflichtaufgabe der Samtgemeinde Grasleben, somit ist diese gehalten besonderes Augenmerk auf die Haushaltslage zu haben, da die Kommunalaufsicht gesondert über dieses Vorhaben entscheiden muss. Die Erweiterung und Verlegung des Hortes in die Grundschule ist mit weitaus geringerem Kostenaufwand verbunden und auch bei Streichung der kompletten Hortgebühren immer noch günstiger als die Einführung einer GTS. Die Elterninitiative hat die Aussage von Drei/Viertel aller betroffenen Eltern, dass sie momentan keine Ganztagsschule wünschen und auch mit der Zahlung angemessener Hortgebühren einverstanden sind. Wenn der Hort in die Grundschule verlegt wird, ist eine Rückverlegung in den Kindergarten ausgeschlossen, da er dort momentan nur Bestandsschutz genießt und aufgrund der räumlichen Bedingungen dort nicht mehr neu genehmigt werden würde.  
Die Verwaltung hält es für sinnvoll, die bisherigen Hortgebühren zu reduzieren, möchte aber aufgrund der dramatischen Haushaltssituation von einer kompletten Streichung der Hortgebühren absehen. Auch im Hinblick auf alle Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Grasleben wäre es nicht seriös, eine Bevölkerungsgruppe zu bevorteilen. Für die sehr hohen Kosten, die die Einführung einer Ganztagsschule mit sich bringt, gab es bisher noch keinerlei Vorschläge zur Gegenfinanzierung aus der Politik.


Die Verwaltung bittet den Schulausschuss, dem Samtgemeinderat die Halbierung der Hortgebühren zu empfehlen und vorerst auf die Einführung der GTS zu verzichten.

Ratsherr Luckstein äußert sich zu Punkt a) des Beschlussvorschlags dahingehend, dass er nicht erkennt, dass die Betreuungsleistungen bei Einführung der GTS unbedingt schlechter werden müssen. Durch die Einführung einer Randstundenbetreuung könnte auch hier eine Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten werden. Es ist Aufgabe der Samtgemeinde dieses Möglichkeit zu prüfen. Die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Berechnungen spiegeln lediglich die Werte zu Beginn der GTS wieder und berücksichtigen nicht, dass die Zuschüsse des Landes im Laufe der Zeit steigen werden. Ratsherr Luckstein akzeptiert die Vorlage als verlässliche Grundlage, die der späteren Weiterentwicklung bedarf. Er sieht auch, dass die Hortlösung die günstigere Variante zur Schulkinderbetreuung ist.
Zum Punkt b) der Beschlussvorschläge äußert sich Ratsherr Luckstein dahingehend, dass er es unglücklich findet, dass die Erhebung der Hortgebühren der Samtgemeinde verquickt ist mit der vertraglichen Bindung der Gemeinde Grasleben mit der Kindertagesstätte der ev. Kirchengemeinde St. Maria. Er würde  sich eine weitere Vorlage wünschen, in der alle Varianten zur Reduzierung der Hortgebühren eingehender dargestellt werden.
Zum Punkt c) erklärt Ratsherr Luckstein, dass die Gruppe bewusst Druck reingebracht hat in die Beratungen zur Einführung einer GTS. In der Diskussion musste aber festgestellt werden, dass die Eltern, nicht zuletzt durch Gründung einer Elterninitiative, von den Vorteilen einer GTS nicht zu überzeugen waren. Obwohl Ratsherr Luckstein die damalige Elternbefragung für nicht repräsentativ hält, hat sich im Laufe der Diskussionen und bei intensiver Beschäftigung mit den Vorstellungen der Eltern gezeigt, dass es keinen Sinn macht, wenn gegen den überwiegenden Elternwillen die GTS eingeführt werden würde. Er misst hier der Elterninitiative und der Unterschriftensammlung größere Bedeutung zu als der Umfrage. Die Gruppe musste erkennen, dass die Samtgemeinde Grasleben noch nicht soweit ist, eine GTS einführen zu wollen und da die Eltern ernst genommen werden und im Hinblick auf die Kommunalwahlen, nach deren Ergebnis sich die Beschlusslage ändern könnte, folgt die Gruppe dem Vorschlag der Verwaltung in Punkt c) und befürwortet, dass von der Einführung der GTS auf unbestimmte Zeit abgesehen wird.

Ratsherr Zängerling bemerkt, dass die Bildungspolitik des Landes Niedersachsen eindeutig eine Verschiebung in Richtung der Einrichtung von Ganztagsschulen verfolgt. Die Zielrichtungen einer GTS und eines Hortes sind sehr unterschiedlich, allerdings funktioniert eine GTS nur in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern. Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass der Wunsch nach einer GTS nicht vorhanden ist und auch die Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde nicht ausreichend ist und es an Personal fehlen wird. Nach Rücknahme des Beschlusses zur Einführung der GTS vom Sommer 2015, wird ein neuer Anschub von den Eltern oder der Schule kommen müssen.
Bei der Gebührenfrage schlägt er eine Anpassung der Gebühren an die Gebührenordnung des Kindergartens vor mit Einführung einer Zeitstaffellung von ca. 3 Stufen.

Nach den Ausführungen von Ratsherrn Luckstein ist SGB Janze nicht bewusst, wann und in welchem Umfang die Zuschüsse für eine GTS steigen sollten. Er bittet Ratsherrn Luckstein um Übermittlung von näheren Informationen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Zängerling erklärt SGB Janze, dass die Hortgebühren mit den Kindergartengebühren über das Vertragswerk der Gemeinde Graselben mit der ev. Kirchengemeinde laufen. Die Hortbetreuung ist allerdings Aufgabe der Samtgemeinde Grasleben und deshalb ist  die Samtgemeinde Entscheidungsträger über die Höhe der Gebühren. SGB Janze hält es für ungünstig das Vertragswerk bei einer Übergangslösung anzugehen, dies sei aber bei einer längerfristigen Hortlösung neu zu überdenken.

Über den Willen der Gruppe die Beschlussänderung anzunehmen, ist SGB Janze erfreut und findet die Entscheidung auf den ausdrücklichen Elternwillen einzugehen richtig.

Rektorin Kromp erklärt, dass die Gesamtkonferenz der Grundschule beschlossen hat, auch bei Verschiebung der Einführung einer GTS ein Konzept zu erstellen, um bei künftigem Bedarf darauf zurückgreifen zu können.

Ratsherr Worch begrüßt die Entscheidung der Gruppe und hofft, dass der Beschluss im SGR gleichermaßen gefasst wird. Er bemerkt, dass bisher nur die Politik wollte, dass eine GTS entsteht, nicht aber die Schule und die Eltern. Die CDU-Fraktion unterstützt die Vorlage der Verwaltung.

Elternratsvorsitzender Pflanz ist ebenfalls erfreut über den Sinneswandel der Gruppe, möchte zugleich aber betonen, dass die Elternschaft nicht generell gegen eine GTS ist, lediglich für Grasleben für ein Betreuungsmodell wie im zurzeit im ev. Kindergarten geführten Hort ist. Dies war auch die Ausgangslage zur Gründung der Elterninitiative. Die Eltern brauchen eine verlässliche aber auch flexible Betreuung ihrer Kinder, die vor allem auch in den Schulferien vorgehalten wird. Der letztjährige Beschluss der Politik ging am Willen der Eltern vorbei und aus diesem Grund schlägt er vor, dass künftig bei polititschen Entscheidungen, die Kinder und Eltern betreffen, diese auch über die Schul- und Elterngremien mit eingebunden werden.

Für die Elterninitiative berichtet Frau Bertram, dass die Unterschriftensammlung vorwiegend in den Kindergärten und Krippen erfolgt ist, um die zukünftigen Schulkinder zu erfassen. Es wurden Unterschriften von 88 Eltern gesammelt, die insgesamt 119 Kinder vertreten. Hiervon wurde für 106 Kinder die Einführung einer GTS abgelehnt. Die Eltern möchten ihre Kinder zu flexiblen Zeiten aus der Betreuung nehmen können und auch mal einzelne Tage gar nicht zur Betreuung geben, wenn z. B. ein Elternteil zu hause ist. Bei einer GTS wäre dies nicht möglich, denn dann würde bis 15:30 Uhr Schulpflicht bestehen und die Anwesenheit wäre verbindlich. Da im Hort eine individuellere Betreuung möglich ist, sind die Eltern auch damit einverstanden, dass sie einen Teil der Kosten übernehmen, wobei die Gebühren im Einklang mit dem Einkommen stehen sollten.

Aus der anwesenden Elternschaft kommen weitere Statements zur Beibehaltung eines Hortes und Fragen zu einzelnen Bereichen, die wie folgt beantwortet werden:

Rektorin Kromp erklärt, dass bei einer GTS die Nachmittagsstunden genauso gewichtet werden wie vormittags, d.h. Ausnahmen von einer Teilnahme sind so gut wie unmöglich, eine gewisse Stringenz muss hier eingehalten werden. In die Nachmittagsstunden sollen z. B. Vereine mit eingebunden werden, wobei die tatsächlichen Angebote noch nicht vorausgesehen und Elternwünsche wenig berücksichtigt werden können.

SGB Janze weist darauf hin, dass bereits eine Vorababfrage bei rd. 60 Vereinen, Verbänden und Institutionen in der Samtgemeinde Grasleben stattgefunden hat. Von den Angeschriebenen haben sich bisher nicht mal zehn zurück gemeldet und davon haben lediglich zwei ihre Mitarbeit zugesagt. Es würde sich aus heutiger Sicht sehr schwierig gestalten, ausreichend qualifizierte Unterstützung für das Nachmittagsangebot der GTS zu erhalten.

Ratsfrau Stabrey, gleichzeitig Leitern des ev. Kindergartens und Hortes, berichtet, dass bei der Hortbetreuung zunächst gemeinsam Mittag gegessen wird. Danach werden die Hausaufgaben erledigt bevor es in die Freispielphase geht, die je nach dem mit Angeboten zu verschiedenen Themen bereichert wird, von Zeit zu Zeit auch mit Ausflügen und Aktionen besonders in den Ferien. Der Hort in der Grundschule wird von zwei Erzieherinnen betreut werden.

Graslebens Bürgermeisterin Koch bedankt sich aus dem Zuschauerbereich heraus bei den beiden Organisatorinnen für das Engagement zur Unterschriftenliste und zur Gründung einer Elterninitiative. Sie hält die GTS grundsätzlich für eine gute Sache, aber in Grasleben gibt es ein sehr gutes Hortangebot, welches beibehalten werden sollte. Frau Koch zeigt sich überrascht über die Wende in der Haltung der Gruppe, begrüßt diese aber ausdrücklich.

Auf den Hinweis aus der Elternschaft, dass die erste Abfrage zur GTS zu grob gehalten war, entgegnet SGOAR Schulz, dass der Fragebogen bewusst so gefasst war, allerdings eine dreiseitige Erläuterung beinhaltete und die Inhalte politisch abgestimmt und durch den Schulausschuss befürtwortet waren.

Nachdem Ausschussvorsitzender Nitschke die Einwohnerbeteiligung beendet hat, schlägt Ratsherr Luckstein vor, die Beschlüsse a) und c) nach Vorschlag der Verwaltung zu fassen. Lediglich den Beschluss b) möchte der ohne Beschlussfassung an den SGA weitergeben, da er noch Beratungsbedarf zu den vertraglichen Bedingungen des Hortes einschließlich der Gebühren hat.

SGB Janze erklärt, dass zunächst die Rahmenbedingungen in der Grundschule wie im jetzigen Hort im Kindergarten 1:1 übernommen werden, um den Start nicht zu behindern. Da es sich nach momentaner Sachlage nicht mehr um eine Übergangslösung handeln wird, kann über Veränderungswünsche im Nachhinein verhandelt werden.

Ratsherr Worch stellt zum Beschlussantrag b) den Antrag,  die Hortgebühren auf 50 % der bisherigen Gebühren zu senken, so wie es von der Verwaltung in der Vorlage vorgeschlagen wird.

Ratsfrau Stabrey erklärt, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten wird, da sie als Kindergarten- und Hortleiterin direkt beteiligt ist.


TOP 7 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es besteht zurzeit kein Berichtsbedarf.

 
TOP 8 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Ratsherr Zängerling möchte wissen, wie sich die Raumplanung in der Schule darstellt. Ihn interessiert, ob die Nutzung eines Raumes im Altbau nötig ist und somit die Erstellung eines zweiten Rettungsweges notwendig wird.

Rektorin Kromp teilt mit, dass durch die Hortnutzung der unteren Räume im Altbau, ein oben liegender, zurzeit nicht genutzter, Raum wieder als Klassenraum genutzt werden muss. Ein anderer Raum muss weiterhin für den Englischunterricht geblockt bleiben, da nur hier das notwendige Equipment vorgehalten wird, um einen adäquaten Unterricht durchzuführen.

Ratsfrau Stabrey möchte wissen, warum bei Nutzung des oberen Klassenraumes als zweiter Rettungsweg nicht ein Durchgang zum Treppenhaus des ehemaligen Schulgebäudes genutzt werden kann.
Frau Poppitz erwidert, dass die Möglichkeit bereits in einer gemeinsamen Begehung Schule/Verwaltung/Kita erörtert wurde, jedoch auf Ablehnung stieß, da die Herstellung einer Verbindung zum Wohnhaus aus Sicherheitsgründen äußerst problematisch wäre. Der zweite Rettungsweg für den wieder zu nutzenden oberen Klassenraum wird durch eine gesicherte Außentreppe erfolgen.  

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Bürgerin möchte wissen, ob die Unterbringung ihres an Diabetes I leidenden Kindes im Hort ein Problem darstellen würde. Dieses wird von Ratsfrau Stabrey, gleichzeitig Kindergarten-/Hortleiterin des ev. Kindergartens St. Maria, verneint.

 
TOP 10 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Nitschke schließt um 18:18 Uhr die Sitzung.

 

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