Weiterentwicklung der Grundschule Grasleben zu einer Ganztagsschule; Erneute Beratung sowie Neufestsetzung der Hortgebühren ab dem 01.04.2016
Beschluss:
Ratsvorsitzender Gläser lässt zunächst über Punkt c) abstimmen: Der Samtgemeinderat beschließt, weiterhin an der perspektivischen Einführung der Ganztagsschule festzuhalten, beschließt jedoch - in Abänderung des Beschlusses vom 29.06.2015 - keinen konkreten Einführungstermin zu benennen. Hieraus folgt, dass von einer Einführung der Ganztagsschule zum Schuljahr 2017/2018 und einer Antragstellung bis zum 01.12.2016 abgesehen wird.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: Einstimmig.
Sodann leitet Ratsvorsitzender Gläser zum Punkt a) über:
Die überschlägige Kostenkalkulation einer zusätzlichen Randstundenbetreuung im Zusammenhang mit einer Ganztagsschule im Vergleich zum Hort wird als weitere Information zur Beratung ergänzend zur Kenntnis genommen.
Ratsvorsitzender Gläser leitet nunmehr zur Beschlussfassung zum Punkt b) über. Zunächst berichtet SGB Janze noch zum Hort, dass dieser zum 01.04.2016 in die Räume der Grundschule umzieht und dort mit 20 Kindern, anstatt bisher 12 Kindern, und zusätzlichem Personal weitergeführt wird. Da es sich bei dieser Lösung nun nicht mehr um eine Übergangslösung handelt, sollte das vertragliche Dreiecksverhältnis mit der Gemeinde Grasleben, der Samtgemeinde Grasleben und der ev. Kirche überarbeitet werden. Erste Entwürfe zur vertraglichen Behandlung des Hortes zwischen der ev. Kirche und der Samtgemeinde Grasleben liegen vor. Im Hinblick auf die zurückliegende fast zweijährige Planungsphase für die Ganztagsschule bittet er jedoch um Verständnis, dass diese neue Beschlusslage noch etwas Zeit erfordert. b) Der Samtgemeinderat beschließt, die Festlegung der Entgelte für den Hort in der Grundschule Grasleben, basierend auf der bisherigen Entgeltordnung mit Entgelttabelle für den Hort in der ev. Kindertagesstätte "Abenteuerland" St. Maria Grasleben gem. Anlage 1, Variante 3 (Halbierung der bisherigen Gebühren). Die Entgelte treten zum 01.04.2016 mit Öffnung des Hortes in der Grundschule Grasleben in Kraft.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Protokoll:
Ratsvorsitzender Gläser zitiert aus § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot). Ratsfrau Stabrey, zugleich Leiterin des Kindergartens "Abenteuerland", nimmt darauf eigeninitiativ im Zuschauerbereich Platz und wirkt bei der Abstimmung nicht mit. Im Anschluss an die Beschlussfassung zu diesem Punkt wird Ratsfrau Stabrey wieder als Ratsmitglied an der Sitzung teilnehmen.
SGB Janze fasst zusammen, dass zur Einführung der Ganztagsschule (GTS) seit über 1,5 Jahren diskutiert wurde und er froh über die Beschlussempfehlung aus dem Schulausschuss ist, der dem Verwaltungsvotum folgte. Demnach wird die GTS zunächst nicht eingerichtet, sondern es bleibt bei einer Hortbetreuung. Gleichzeitig wurde empfohlen, die Hortgebühren zu halbieren. Eine gleichlautende Beschlussempfehlung wurde in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses gefasst. Ausschlaggebend für diese Änderung des Beschlusses vom Juni 2015 war die Unterschriftensammlung und die Elterninitiative. SGB Janze verliest einen Artikel aus dem Rundblick, in welchem Kultusministerin Frauke Heiligenstadt mitteilt, dass 49,2 % der Grundschulen bereits GTS sind, sich die Einführung speziell in den ländlichen Gebieten aber als schwierig erweist. SGB Janze führt weiterhin aus, dass das Land zwar mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, trotzdem würde es aber zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Samtgemeinde kommen. Ein weiteres Problem bleibt die Ferien- und die Randstundenbetreuung. Auch die Nachmittagsstunden der Ganztagsphase über Vereine, Verbände und Institutionen mit Leben zu erfüllen, stellt sich als schwierige Aufgabe dar. Zur Wiederaufnahme der Planungen zur Einführung einer offenen GTS in Grasleben soll auf ein Signal der Schule gewartet werden.
Ratsherr Zängerling erklärt die Beweggründe der Gruppe für die Änderung der ursprünglichen Absicht zur Einführung einer GTS. Die Gruppe war von verbesserten Rahmenbedingungen und von einer Nutzung von mindestens 50% ausgegangen. Die Auswertung der Elternbefragung stellte sich als schwierig dar, da es nur einen sehr geringen Rücklauf gegeben hat. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass ein erheblicher Elternwunsch nach flexibleren Betreuungszeiten und weniger Verpflichtung, wie z. B. für ein halbes Jahr verpflichtende Ganztagsbetreuung, besteht. Durch den starken Wunsch der Eltern nach Weiterführung eines Hortangebotes und der unumstritten höheren Kosten für eine GTS, ist die Grundlage für die Einführung einer GTS nicht mehr gegeben. Für erfreulich erachtet es Ratsherr Zängerling, dass die Schule dennoch ein Grundkonzept für die offene GTS erstellen will, um ggf. später darauf zurückgreifen zu können. Er betont, dass die Einrichtung einer GTS mehr die erweiterte Bildung der Kinder im Blick hat, wogegen der Hort flexiblere und mehr Betreuungszeiten bietet. Ratsherr Zängerling hält die Einführung einer GTS weiterhin für einen richtigen Ansatz, sieht allerdings eine grundsätzliche Schwierigkeit in der geringen Größe der Grundschule Grasleben.
Entgegen der Beschlusshaltung der Gruppe, wird sich Ratsherr Zängerling bei der Abstimmung über die Verringerung der Hortgebühren enthalten. Er würde sich zusätzlich zu der Staffelung gemäß des Elterneinkommens noch eine weitere zur unterschiedlichen Inanspruchnahme der stundenweisen Betreuung wünschen.
Ratsherr Gregor Nitschke merkt an, dass eine offene GTS nicht zwingend etwas mit Bildungspolitik zutun hat. Grundsätzlich ist er erfreut, dass der Konsens im Samtgemeinderat wieder hergestellt wurde. Seiner Meinung nach sprechen für die Beibehaltung des Hortes eine flexiblere Betreuung sowie die Ferienbetreuung. Außerdem wird der Elternwille respektiert und die Hortgebühren für die Eltern halbiert. Es entstehen wesentlich geringere Kosten für die Kommune, auch im Hinblick auf den Wegfall der Einstellung einer/s Koordinator(s)in für die GTS. Nicht außer Acht lassen sollte man auch die Belastung der Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden, die nicht noch mehr strapaziert wird.
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