Bebauungsplan Parkallee; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Parkallee“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet in Grasleben zu fassen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Protokoll:
Herr Nitsche erläutert ausführlich die Sachlage der Verwaltungsvorlage Nr. 109, dass die Allerthal Gras Leben GmbH als Vorhabenträger auf Ihrer Liegenschaft zwischen Allerthalweg und Walbeckerstraße ein Wohnbaugebiet für die Bebauung mit Einfamilienhäusern realisieren möchte. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich erforderlich. Der Gemeinde obliegt die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Herr Nitsche weist auf der gestiegenen Nachfrage nach Bauland in den letzten Jahren hin. Der Baulandvorrat der Gemeinde Grasleben ist mittlerweile aufgebraucht, so dass geeignete Bauflächen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ratsmitglied Gröger fragt nach einem geplanten Spielplatz und einer Verbindungsstraße zum Allerthalweg. Herr Nitsche legt einen aktuellen Parzellierungsvorschlag vor, welcher den vorgesehenen Standort für den Spielplatz im Bereich der Walbecker Straße aufzeigt. Eine Verbindungsstraße bzw. ein Verbindungsweg zum Allerthalweg ist nicht vorgesehen.
Ratsmitglied Storm erkundigt sich nach der Bepflanzung des geplanten Lärmschutzwalls. Herr Nitsche teilt hierzu mit, dass die Bepflanzung im Bebauungsplan festgesetzt wird.
Vorsitzender Nitschke fragt, wer für die Pflege des Lärmschutzwalls zuständig ist.
Herr Nitsche erklärt, dass die Gemeinde ausschließlich für die Pflege von öffentlichen Flächen zuständig ist. Die Grünfläche im nördlichen Teil des Plangebietes soll als private Grünfläche ausgewiesen werden. Eine denkbare Variante wäre, die Pflege als privaten Grünfläche an die Eigentümer zu übertragen.
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