Neufassung über die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtliche tätige Personen in der Samtgemeinde Grasleben
Beschluss:
Es wird zunächst über den Antrag der Gruppe abgestimmt:
Der Samtgemeinderat beschließt die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Grasleben mit Ausnahme der Anpassung der Regelungen für Ratsmitglieder zum 01.07.2016.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 4 Ja-Stimmen, 6-Nein-Stimmen.
Es wird über den Antrag der CDU abgestimmt:
Der Samtgemeinderat beschließt die Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Grasleben ab dem 01.11.2016.
ABSTIMMUNGSERGEBNIS: 6 Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen.
Protokoll:
Ratsvorsitzender Gläser erläutert, dass im Samtgemeindeausschuss die Empfehlung gegeben wurde, die Änderung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige zum 01.07.2016 zu beschließen und die Neuregelungen für Ratsmitglieder entfallen zu lassen. SBG Janze erläutert, dass es verwaltungsseits angebracht erscheint, die Aufwandentschädigungen für ehrenamtlich Tätige anzupassen, da es bisher keinerlei Entschädigung für den Schiedsmann / die Schiedsfrau gibt und die Entschädigung der Funktionsträger der Feuerwehr im landkreisweiten Vergleich sehr gering ist. Die Änderungen bezüglich der Ratsmitglieder wurden aufgenommen, da die Verwaltung auch hier Handlungsbedarf und Einsparpotenzial sieht. Er berichtet, dass der Samtgemeindeausschuss zwar wie von Ratsvorsitzendem Gläser beschrieben empfohlen hat, dass die Diskussionsgrundlage aber die Satzung in der ursprünglich dargereichten Form ist. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag aus Vorlage 261 zu beschließen. Ratsherr Luckstein erläutert im Namen der Gruppe, dass sie es für angebracht halten, die Änderung bezüglich der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, sowie ehrenamtlich tätige Personen zum 01.07.2016 zu beschließen. Eine Änderung der Regelungen für Ratsmitglieder sei unnötig, da der neue Rat dies übernehmen solle. Er stellt damit den Antrag, über den Beschlussvorschlag wie in Vorlage 261a abzustimmen. Weiterhin gibt er den Hinweis, dass § 10 und § 11 der Satzung um die Begriffe „Gleichstellungsbeauftragter“ und „Schiedsfrau“ erweitert werden müssen.
[Anm. der Verwaltung: Der Hinweis bezüglich des Begriffes Gleichstellungsbeauftragter erübrigt sich, da diese Funktion laut § 8 NKomVG ausschließlich einer Frau übertragen werden kann.]
Ratsherr Claudius Nitschke sagt im Namen der CDU, dass sie es für angebracht halten, über den ursprünglichen Beschlussvorschlag wie in Vorlage 261 abzustimmen, die Änderungen für Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige jedoch bereits zum 01.07.2016 zu beschließen. SGB Janze erwidert, dass dies eine unglückliche Lösung darstellt, da die Satzung innerhalb kürzester Zeit zwei Mal abgeändert werden müsste. Ratsherr Nitschke beantragt im Namen der CDU eine Sitzungsunterbrechung. Dieser wird bei zwei Gegenstimmen zugestimmt. Ratsvorsitzender Gläser unterbricht die Sitzung um 18:42 Uhr. Die Neuaufnahme der Sitzung erfolgt um 18:49 Uhr. Die CDU beantragt, über den Beschlussvorschlag laut Vorlage 261 abzustimmen, sprich eine Änderung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen einheitlich zum 01.11.2016 zu beschließen.
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